Protocol of the Session on December 13, 2007

- Richtig, die wurde nicht weitergegeben. - Dazu kommt, dass die Sicherheiten in den Grundbüchern sogar extra vermarktet werden und dann möglicherweise doppelt bezahlt werden müssen.

Meine Damen und Herren, das ist ein Verhalten von Sparkassen, das die Sparkassen sich nicht leisten können und nicht leisten dürfen. Ob das rechtlich alles einwandfrei ist, vermag ich nicht zu bewerten, aber es entspricht in keinem Fall der Gemeinwohlorientierung. In diesem Zusammenhang wiederhole ich gerne den Satz, den ich gesagt habe: Wenn sich Sparkassen so verhalten wie Privatbanken, dann sollen sie sich nicht wundern, wenn sie eines Tages dazu gemacht werden, bei aller Liebe zu den Sparkassen und bei allem Einsatz von mir für das Drei-Säulen-Modell.

Ich will ein Letztes zu den Risiken der Sachsen LB sagen, weil mir das große Sorge macht und wir natürlich auch an dieser Stelle sehr genau sehen müssen, was sich am Bankenmarkt verändert. Wir werden unser Sparkassengesetz, aber auch unsere Beteiligung an der Landesbank

(Günter Neugebauer [SPD]: HSH Nord- bank!)

- Entschuldigung, manche Entwicklungen, Herr Neugebauer, kommen sowohl bei Ihnen als auch bei mir etwas später an -,

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

an der HSH Nordbank natürlich immer wieder hinterfragen müssen. Angesichts des Geschäfts, das die HSH Nordbank inzwischen macht - auf der

(Thomas Rother)

einen Seite natürlich ein harter Standortfaktor in Schleswig-Holstein; das unterstützt unsere Unternehmen; auf der anderen Seite ein Global Player -, frage ich Sie: Wer in diesem Haus wird und kann dafür noch die Verantwortung übernehmen? Denn im Zweifel - das sieht man jetzt in Sachsen - ist das Land mit Milliardenausfällen dabei.

Insofern lassen Sie uns im Ausschuss über den Gesetzentwurf beraten! Vielleicht gibt es da noch die eine oder andere interessante Erkenntnis, aber in der Sache werden wir dem Antrag so nicht zustimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold und erteile für den SSW der Frau Abgeordneten Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche Sparkassensystem ist in den letzten Jahren - nicht zuletzt durch Entscheidungen der EU und durch die Entwicklung des globalen Kreditgeschäfts - unter Druck geraten. Der Fall der Sparkasse Südholstein und ihr Forderungsverkauf an USInvestoren sind dafür ein gutes Beispiel. Ich denke, dazu ist schon alles gesagt worden; deshalb möchte ich das vor dem Hintergrund der knappen Zeit jetzt nicht wiederholen.

Fest steht aber natürlich, dass die Sparkassen im Wettbewerb mit den privaten Banken und genossenschaftlichen Instituten stehen. Von ihren Konkurrenten unterscheiden sie sich aber dadurch, dass sie in § 2 des Sparkassengesetzes eine ausdrücklich formulierte und am öffentlichen Interesse orientierte Aufgabe haben. Das darf kein Sparkassenvorstand aus den Augen verlieren, denn durch die öffentliche Trägerschaft ergeben sich für die Sparkassen auch große Vorteile, zum Beispiel bei der Bonitätsbewertung. Wir meinen deshalb, dass der Sparkassen- und Giroverband seine Mitglieder dazu auffordern sollte, künftig solche Geschäftsgebaren, wie wir sie jetzt über die Sparkasse Südholstein erfahren haben, nicht mehr anzuwenden, ansonsten verlieren die öffentlich-rechtlichen Sparkassen weiter an Legitimität. Ich denke, es ist von daher richtig, was die Kollegin Heinold vorhin sagte: Wenn das so sein sollte, dann brauchen wir die Sparkassen nicht.

Nun hat die FDP heute mit der Änderung des Sparkassengesetzes einen Punkt eingebracht, zu dem wir im Ausschuss noch weitere Beratungen durchführen sollten. Die FDP will, dass die Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände als Träger einer Sparkasse auch deren Eigentümer sind. In der Vergangenheit hat es in dieser Frage zum Teil Auseinandersetzungen und verschiedene rechtliche Bewertungen gegeben. Ich kann mich noch an die Debatten der letzten Legislaturperiode erinnern, in denen das auch eine zentrale Fragestellung war. Von daher kann der SSW auf den ersten Blick dieser Ergänzung des Sparkassengesetzes zustimmen.

Nun kommt der Vorschlag von der FDP. Das macht mich allerdings etwas skeptisch.

(Günther Hildebrand [FDP]: Warum das denn? - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich sage: Das ist ein etwas stacheliger Antrag. Ich hatte auch einen etwas unparlamentarischen Ausdruck dafür, aber den möchte ich nicht wiederholen. Das ist ein etwas schwieriger Antrag. Mich macht es skeptisch, dass dieser Vorschlag von den Privatisierungsbefürwortern der FDP kommt, und mir ist nicht ganz klar, liebe Kollegen von der FDP, was Sie mit dem Antrag bezwecken.

(Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Nein, ich habe den Redebeitrag des Kollegen Kubicki begriffen und von daher ist mir schon einiges klarer geworden. Aber ich habe noch in genauer Erinnerung, dass sich die FDP in der vergangenen Legislaturperiode vehement für eine Privatisierung der Sparkassen eingesetzt hat, und jetzt, liebe Kollegen von der FDP, wollen Sie sozusagen eine Kommunalisierung der Sparkassen im Sparkassengesetz festschreiben.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in einer ersten Stellungnahme bereits auf die möglichen Gefahren einer Eigentümerregelung im Sparkassengesetz hingewiesen. Vor diesem Hintergrund - denke ich - ist es richtig, dass wir uns im Ausschuss noch einmal genau darüber informieren, welche Konsequenzen dieser FDP-Vorschlag haben wird.

Richtig ist natürlich, dass wir mit den Beispielen der Sparkasse Südholstein jetzt eine Entwicklung vor Augen geführt bekommen, die nicht hinnehmbar ist. Vor diesem Hintergrund stehen wir den Beratungen offen gegenüber, lieber Kollege Kubicki.

(Monika Heinold)

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Anke Spoorendonk, ich weiß gar nicht, mit welchen Vorurteilen der SSW gelegentlich durch die Gegend läuft. Nicht hinter jedem vernünftigen Vorschlag, den wir machen, verbirgt sich etwas Sorgenvolles.

(Heiterkeit)

Ich will auch kurz mit dem Märchen aufräumen, dass die FDP die Vollprivatisierung der Sparkassen in Schleswig-Holstein jemals wollte. Wir haben eine Umwandlung in eine private Rechtsform gewollt und eine Beteiligung von privatem Kapital bis maximal 49 %, weil das die einzige Begründung dafür wäre, den Sparkassensektor auch als solchen zu erhalten. Auch wir, die FDP in Schleswig-Holstein, stehen zu dem Dreisäulenmodell. Und wir können uns ganz ruhig verhalten, weil wir wissen, dass angesichts der allgemeinen Entwicklung von den Sparkassen selbst der Wunsch kommen wird, privates Kapital hinzuzuholen, weil sie ansonsten angesichts der Wettbewerbssituation, in der sie sich befinden, ihre Überlebensfähigkeit nicht sichern können.

Es gibt heute keinen Bankenbereich, keinen Finanzbereich, wo der Renditedruck so stark ist wie bei den Sparkassen. Warum? - Weil sie Kapital benötigen. Ich möchte nur sagen, die Landesbank Berlin ist gekauft worden unter anderem unter Beteiligung der schleswig-holsteinischen Sparkassen. Das müssen sie erwirtschaften. Die 17,5 Milliarden € wären nach meiner persönlichen Einschätzung möglicherweise auch der Grund, warum die Zahlungen sehr schnell fällig werden, weil die Entwicklung auf dem amerikanischen Markt anders verläuft als eingeschätzt, wie der Ministerpräsident des Landes Sachsen gerade einräumen musste. Weil sie also Kapital brauchen, werden sie ihre inneren Strukturen verändern und gucken müssen, wo kriegen sie sonst Kapital her. Weil wir sehr schnell reagieren müssen - das kann ich auch voraussagen - und Querbeteiligungen der Sparkassen dann ermöglichen müssen, muss vorher die Eigentümerfrage geklärt werden.

Wir wollen momentan nicht an die öffentlichrechtliche Struktur heran, aber wir müssen die Möglichkeit schaffen und das geht nur über die Eigentümerstellung, ähnlich wie in Hessen, Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, die genau damit angefangen haben, nur mit diesem einen Satz, in dem sie festgestellt haben, dass Eigentümer der Sparkassen ihre Träger sind. Nichts anderes wollen wir hier auch, damit wir nicht einer absehbaren Entwicklung hinterherlaufen.

Anke Spoorendonk, ich verspreche, wir - jedenfalls die FDP - werden in dieser Legislaturperiode keinen weiteren Antrag zu den Sparkassen stellen. Der Rest kommt von ihnen ganz allein.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist der erneute Versuch, die Rechtsgrundlagen der Sparkassen in SchleswigHolstein gegen den Willen der Betroffenen zu verändern. In den Vorjahren ist die FDP-Fraktion mit den Anträgen zur Novellierung des Sparkassengesetzes mit dem Ziel gesetzlicher Optionen zur Umwandlung öffentlich-rechtlicher Sparkassen in Aktiengesellschaften, ihre materielle Privatisierung bis zu 49 % zu ermöglichen, an der Mehrheit dieses Hohen Hauses gescheitert. - Zum Glück, das war nämlich politisch nicht verantwortbar.

Nun haben wir also eine neue politische Variante. Was steckt dahinter? - Die eigentliche Zielsetzung ist leicht zu durchschauen. Mit dieser Änderung des Sparkassengesetzes sollen den Trägerkommunen privatrechtliche Eigentumsrechte im Sinne eines Volleigentums verschafft werden. Damit sollen Sparkassen veräußerbarer werden. Das mag für machen Kämmerer angesichts klammer kommunaler Kassen verlockend klingen, aus Sicht der Landesregierung ist das fragwürdig und sparkassenpolitisch der falsche Weg. Ich will das auch gern begründen. Sie haben über kluge Fragen und kluge Antworten gesprochen, Herr Kollege Kubicki, das stimmt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dumme Fragen!)

Man kann sich dumm stellen, das Gegenteil funktioniert allerdings nicht. Andere für dumm zu verkaufen ist nicht besonders ratsam. Frau Kollegin Spoorendonk ist zwar noch in jugendlichem Alter,

(Anke Spoorendonk)

aber dass sie skeptisch ist, mag daran liegen, dass sie den Satz: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, schon einmal gehört hat.

(Beifall und Heiterkeit)

Herr Kollege Kubicki, darin mag die Begründung der Skepsis der Kollegin Spoorendonk liegen.

Was Eigentum nach der Legaldefinition des Bürgerlichen Gesetzbuches bedeutet, hat der Abgeordnete Koch ausgeführt. Deswegen erspare ich es mir, das alles zu wiederholen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie hätten die Re- de des Kollegen Rother hören sollen!)

- Ja, die habe ich auch gehört. Kluge Reden faszinieren mich immer. Dazu gehörte eindeutig auch die Rede des Kollegen Rother, Kollege Kubicki.

Aufgrund ihrer eigenen Rechtspersönlichkeiten sind Anstalten in ihren Angelegenheiten eigenverantwortliche Träger von Rechten und Pflichten, unbeschadet bestimmter gesetzlich normierter Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte der Anstaltsträger. Diese Anstalten haben eben keine Eigentümer, sondern sie haben einen Träger. Wenn Sie das noch einmal nachlesen möchten: § 41 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz, Herr Kollege Kubicki.

Dem Träger steht das Recht, über die Sparkasse zu verfügen, sie zu verkaufen, nicht zu. Da wir uns hier im öffentlichen Rahmen bewegen, ist die Frage nach der privatrechtlichen Eigentümerstellung im Sinne des BGB nicht relevant, solange eben nicht an eine Veräußerung der Sparkassen gedacht wird. Andererseits kann ein kommunaler Träger seine Sparkasse auflösen, aber nur, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

In diesem Fall steht die Verfügungsbefugnis über einen eventuellen Liquidationsüberschuss dem kommunalen Träger zu. Wem auch sonst?

Aber auch sparkassenpolitisch überzeugt dieser Antrag nicht. Natürlich klingt es immer gut, wenn man die Absicht kundtut, das Selbstverwaltungsrecht der Träger zu stärken und ihre Dispositionsmöglichkeiten zu verbessern. Aber die Richtung muss stimmen. Ich finde, es muss einem doch zu denken geben, wenn die Betroffenen diese Wohltat -

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Aber mit dem größten Vergnügen. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass Sie grundsätzlich auch Ihren rheinlandpfälzischen SPD-Kollegen misstrauen?