Protocol of the Session on December 12, 2007

„Nun können wir 2008 eine Zuschusskürzung aber auch aus dem Grund nicht hinnehmen, da wir zum jetzigen Zeitpunkt ja auch nicht wissen, wie sich der Zuschuss konkret in den Folgejahren entwickelt. Eine Zwickmühle nicht nur im Hinblick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Eine Zwickmühle auch im Hinblick auf Finanzierungsverhandlungen im Zusammenhang mit unseren neuen Bauten, da wir den Banken und Sparkassen weder zuverlässig noch glaubhaft vermitteln können, wie sich unsere Schulvereinshaushalte in den kommenden Jahren entwickeln werden.“

Meine Damen und Herren, es geht also darum, den betroffenen Schulen auch ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu gewährleisten.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist für diese von einzelnen Trägervereinen unterhaltenen Schulen schlicht und ergreifend eine Existenznotwendigkeit.

Wir wenden uns daher mit Nachdruck an alle Fraktionen des Hauses, sich einer Lösung nicht zu verschließen und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, und zwar möglichst zeitnah.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU erteile ich der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg das Wort.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Jetzt kommt das Weihnachtsgeschenk für die Waldorf- schulen! - Sylvia Eisenberg [CDU]: Wir sind ja nicht FDP!)

(Dr. Ekkehard Klug)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Klug, die Briefe, die Sie erhalten haben, haben natürlich auch wir erhalten. Das ist selbstverständlich. Die werden auch alle anderen Fraktionen erhalten haben. Es ist erstaunlich - da stelle ich den Waldorfschulen und anderen freien Schulen ein absolut hervorragendes Zeugnis aus -, in welcher Art diese Schulen kampagnenfähig sind. Das habe ich in diesem Sinn noch nicht erlebt.

(Vereinzelter Beifall)

Meine Damen und Herren, wir als CDU sind - das haben wir gesagt und das werden wir auch einhalten - grundsätzlich der Auffassung, dass die freien Schulen als ein wesentlicher Baustein unseres Bildungssystems unterstützt werden müssen.

Wir sind deshalb auch der Auffassung, dass die Zuschussfinanzierung der freien Schulen auf solide Füße gestellt werden muss, und wir werden mit dem Koalitionspartner bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2009/2010 beraten, wie dies am besten zu geschehen hat.

(Zurufe)

- Moment, gemach, gemach, Frau Birk, immer mit der Ruhe! - Die Vorschläge der Schulen in freier Trägerschaft, wie sie im Gespräch mit der CDUFraktion und anderen Fraktionen erörtert wurden, haben wir sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich nenne hier den Wunsch nach Umstellung der Schülerkostensätze auf die Basis des jeweiligen Vorjahres statt der Basis von 2001, wie es bereits bei den dänischen Schulen geschehen ist, Frau Spoorendonk.

Ich nenne die Anhebung des Zuschusses auf 85 % statt auf 80 % und die Umstellung des für die Gesamtschulen ermittelten Versorgungsanteils auf den Versorgungsanteil für die allgemeinbildenden Schulen.

Ich muss auch deutlich sagen: Allein die ersten beiden Forderungen, so die Ermittlungen des Landesrechnungshofs, würden jährliche Mehrausgaben von 5,6 Millionen € verursachen, allerdings auf der Basis der Schulfinanzen von 2005 gerechnet.

Meine Damen und Herren, unser vorrangiges Ziel das betone ich ebenfalls deutlich - ist die Haushaltskonsolidierung. Dass wir die Ausgabe solcher Summen nicht übers Knie brechen, dürfte für alle, auch für die Betroffenen, selbstverständlich sein.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

- Vielleicht ist damit zu erklären, Herr Dr. Klug, dass wir den Antrag der Grünen noch nicht abschließend behandelt haben. Möglicherweise geht Ihnen diese Erläuterung ein.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Nun komme ich auf Sie in aller Ruhe zu sprechen. Der vorliegende Antrag fordert eine Übergangslösung. Das Ziel ist eindeutig: Die den Schulen in freier Trägerschaft drohende Kürzung, ausgelöst durch die Abschaffung der Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, verbunden mit § 122 des Schulgesetzes, sollen zurückgenommen werden. Die derzeitigen Schülerkostensätze sollen für das Jahr 2008 fortgeschrieben werden.

Bei gleich bleibenden Schülerkostensätzen und Schülerzahlen - bei gleich bleibenden! -, so die FDP, sind die im Haushaltsplan angesetzten Beträge auskömmlich und es ist kein Nachtragshaushalt für die Übergangsregelung notwendig. - So begründen Sie Ihren Antrag.

Wenn es denn so einfach wäre, meine Damen und Herren, dann wären wir schon lange auf diese Idee gekommen. Aber so einfach ist es nicht. - Bleiben wir einmal bei den Waldorfschulen. Die im Haushaltsplan 2008 vorgesehenen Zuschüsse für die laufenden Kosten sind um 138.000 € gekürzt worden. Diese Kürzung, so berichtet das Bildungsministerium, beinhaltet bereits die durch den Wegfall des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte festgelegte Senkung des Personalkostenanteils. Ich bitte, dies auf der Basis des neuen Schulgesetzes zu berücksichtigen. Dabei beziehe ich mich hierbei auch auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Frau Abgeordneten Heinold.

Werden die gleichen Schülerkostensätze wie 2007 zugrunde gelegt, wie Sie das ja wollen, müsste im Haushalt eine - allerdings auf der Basis der Kostenschätzung von 2005 - geschätzte Mehrausgabe von circa 650.000 € eingeplant werden. So der Landesrechnungshof oder das Bildungsministerium in der besagten Antwort auf die Kleine Anfrage. Insofern ist der Haushaltsansatz für 2008 nicht auskömmlich. Herr Dr. Klug, hier irren Sie. Deshalb können wir dem Antrag heute so, wie er gestellt ist, nicht zustimmen.

Uns ist durch viele Briefe der betroffenen Eltern, aber auch der Schulträger deutlich geworden, dass die Schulen die vorgesehenen Kürzungen nicht auffangen und dass die Eltern durch das Schulgeld nicht noch mehr belastet werden können. Das gebietet schon das Sonderungsverbot. Wir werden al

so zeitnah und ganz schnell eine Möglichkeit finden müssen, um die Schulen in freier Trägerschaft für das Haushaltsjahr 2008 zu entlasten. Deshalb bitte ich um Überweisung des Antrags in den Bildungsausschuss. Dort sollten vom Bildungs- und vom Finanzministerium Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Zuschusskürzung für die freien Schulen für das Jahr 2008 ohne Nachtragshaushalt vermieden werden kann. Dies ist offensichtlich der erklärte Wille aller Fraktionen des Landtages.

(Beifall bei CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Frau Kollegin, achten Sie bitte auf die Redezeit!

- wir werden Mittel und Wege finden, dies zeitnah zu klären.

(Beifall)

Für die Fraktion der SPD erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Henning Höppner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der FDP-Antrag liest sich eigentlich ganz harmlos. In die zahlreichen Übergangsvorschriften zum Schulgesetz soll ein Satz eingefügt werden, demzufolge die Schulkostensätze des Jahres 2007 die Grundlage für die Zuschussberechnung für die Privatschulen sind und für das Jahr 2008 fortgeschrieben werden. Das ist, denke ich, so zu lesen.

In dem Schülerkostensatz des Jahres 2007 macht sich die Streichung der Sonderzuwendungen an die Lehrerinnen und Lehrer bemerkbar. Wenn man zur Berechnung der Schülerkostensätze jeweils das Vorjahr nimmt, wird man irgendwann, auch wenn es um ein Jahr verschoben ist, die Streichung der Sonderzuwendungen einberechnen müssen. Auch die Schulen des Dänischen Schulvereins werden hinnehmen müssen, dass die Zahl sozusagen in den Schülerkostensätzen und dann in den Haushalten der Schulen so auftauchen muss. Das ist ganz einfach so.

Der vorliegende Antrag wäre ein Antrag für ein Haushaltsstrukturgesetz oder für ein Haushaltsbegleitgesetz gewesen. Da wir aber einen Doppel

haushalt haben und keinen weiteren Nachtrag machen werden, werden wir uns damit in der Form auch nicht auseinandersetzen können. Der vom Landtag beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2007 und 2008 geht davon aus, dass für die Zuschüsse für die deutschen Privatschulen dieselbe Systematik angewendet wird und die Zuschüsse so ausgewiesen werden, wie es schon vor der Schulgesetznovelle der Fall war. Grundlage ist der Schülerkostensatz des Jahres 2001, der entsprechend der Beamtenbesoldung von Jahr zu Jahr angepasst wird.

Um das einmal an einem Beispiel deutlich zu machen: Der Schülerkostensatz für die Waldorfschülerinnen und Waldorfschüler in den Klassenstufen 5 und 6 betrug im Jahr 2003 genau 4.200,22 €. - Das stammt aus der Landtagsdrucksache 16/215. - Der Schülerkostensatz beträgt im Jahre 2007 4.433,73 € und voraussichtlich wird er im Jahre 2008 bei 4.281,56 € liegen, also etwa auf dem Niveau des Jahres 2003 oder 2004. Die letzte Zahl, die ich genannt habe, ist in der Antwort auf die Kleinen Anfrage der Kollegin Monika Heinold genannt. In diesem Schülerkostensatz ist die Streichung der Sonderzuwendungen für die beamteten Lehrkräfte bereits berücksichtigt.

Nach den Haushaltsplanungen des Jahres 2006 für den Doppelhaushalt 2007/2008 war prognostiziert, dass die Waldorfschulen von 2007 auf 2008 knapp 140.000 € verlieren werden. Aber das sind Prognosezahlen, die nicht spitz gerechnet werden können. Denn entscheidend zu berücksichtigen ist die im Schulgesetz verankerte Systematik mit drei variablen Faktoren, nämlich die Schülerzahl der Schulen, die Entwicklung der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen und die Entwicklung der laufenden Betriebs- und Sachkosten der Schulträger der öffentlichen Schulen. Dabei machen sich die Einschnitte bei den Sonderzahlungen natürlich negativ bemerkbar.

Es ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass wir uns mit diesem Problem auseinandersetzen. Diese Diskussion haben wir vielmehr bereits geführt. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich zur Mitte des Jahres dafür ausgesprochen, zum Doppelhaushalt 2009/2010 eine Lösung zu finden, die den berechtigten Interessen der Schulen in freier Trägerschaft an der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und denen des Landes an der Einsparung von Zuwendungen gleichermaßen Rechnung trägt. Das, lieber Kollege Dr. Klug, ist auch das Versprechen gewesen, das Frau Herold, Frau Eisenberg und ich auf der Veranstaltung auf der Krusenkoppel gege

(Sylvia Eisenberg)

ben haben: Wir werden zum Doppelhaushalt 2009/2010 eine Lösung finden.

Meine Damen und Herren, die deutschen privaten Schulen werden bei allen zukünftigen Modellen, die wir zugrunde legen müssen - ich nehme einmal den Antrag der Grünen, der vorschlägt, immer das Vorjahr zum Maßstab zu machen -, mit dem Thema der Besoldungsabsenkung zu tun haben, weil dies ein Effekt ist, der den Schülerkostensatz einmal heruntersetzt, und weil wir ihn dann natürlich genauso fortschreiben müssen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

- Das, Herr Dr. Klug, sind Dinge, die wir, so denke ich, in der Tat verhandeln müssen. Wir müssen im Laufe des Jahres 2008, nämlich dann, wenn wir beginnen, den Doppelhaushalt 2009/2010 zu planen, in die Diskussion einsteigen.

Ich kann es für meine Fraktion noch einmal sagen: Wir werden uns in diesem Rahmen auch für eine Berechnung von Schülerkostensätzen für die freien Schulen dergestalt einsetzen, dass die Sätze für diese Schulen auch auskömmlich sind.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage wie meine Kollegin Überweisung in den Bildungsausschuss sowie Überweisung in den Finanzausschuss, weil in dem Antrag finanzwirksame Teile enthalten sind.

(Beifall bei SPD, CDU und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Eisenberg, ich möchte mich bei Ihnen bedanken, nicht nur dafür, dass Sie eine klare und differenzierte Rede gehalten haben, sondern auch dafür, dass Sie klar Stellung bezogen haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)