Protocol of the Session on October 11, 2007

(Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir müssen diesen Antrag im Sozial- ausschuss behandeln, weil es um Jugendliche geht!)

- Ich danke für die Ergänzung. Es ist also beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1622 dem Innen- und Rechtsausschuss federführend und mitberatend dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetz zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1628

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Übertragung des staatlichen Arbeitsschutzes auf die Unfallkasse Schleswig-Holstein leistet die Landesregierung einen bedeutsamen Beitrag zur Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein.

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit ist im Bereich des Arbeitsschutzes ausschließlich für den Vollzug von europäischem und Bundesrecht verantwortlich. Für die qualifizierte Wahrnehmung der Aufgaben hat verfassungsrechtlich das Land die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten im Land, den Unternehmen als Kunden und gegenüber dem Bund, der seinerseits an EUVorgaben und internationale Verträge gebunden ist.

Die Übertragung des staatlichen Arbeitsschutzes auf die Unfallkasse Schleswig-Holstein geht auf einen Diskussionsvorschlag der kommunalen Seite zurück, als wir mit der kommunalen Seite eine Kommunalisierung der Aufgaben geprüft haben. Die Unfallkasse ist eine landesunmittelbare Körperschaft, die bereits jetzt als Unfallversicherungsträger Aufgaben des Arbeitsschutzes für Kommunen, für das Land und für andere dort versicherte Einrichtungen und Unternehmen wahrnimmt.

(Innenminister Dr. Ralf Stegner)

Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der ganzen Bandbreite ist Kern der staatlichen wie der berufsgenossenschaftlichen Aufgaben. Es liegt deshalb nahe, die Vollzugsprogramme aufeinander abzustimmen und damit Effizienzsteigerungen zu erzielen und vor allem Doppelbesichtigungen auszuschließen. Mehr Gesundheit und weniger Bürokratie sollen das Ergebnis sein.

Ich nenne Ihnen weitere Vorteile: Trotz Personaleinsparvorgaben von 15 % können Qualitätsverluste beim staatlichen Arbeitsschutz vermieden werden. Durch die landesweit verantwortliche untere Landesbehörde ist es möglich, das vom Kabinett beschlossene Arbeitsschutzkonzept auch landesweit einheitlich umzusetzen. Die Präventionsarbeit sowohl in der Unfallkasse als auch beim staatlichen Arbeitsschutz kann damit - und das ist wichtig stärker in den Vordergrund rücken und der Arbeitsund Gesundheitsschutz nach den in Zukunft einschlägigen Grundsätzen der „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie“ auch in SchleswigHolstein leichter und besser gestaltet werden.

Mit diesem schleswig-holsteinischen Modell einer Zusammenführung des staatlichen Arbeitsschutzes mit Aufgaben einer Berufsgenossenschaft in einer engen Kooperation bei Erhalt der Verantwortlichkeiten und zur Weiterentwicklung des dualen Arbeitsschutzsystems wird bundesweit ein neuer Weg beschritten. Mit dem Modell einer unteren Landesbehörde wird das letzte Entscheidungsrecht des Landes gewahrt und der verfassungsrechtliche Auftrag sichergestellt, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in staatlicher Verantwortung zu gewährleisten.

Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein begrüßt dieses Modell ausdrücklich. Sie erwartet Effizienzgewinne durch einen landesweit einheitlichen Vollzug des Arbeitsschutzes mit einheitlichen Standards in Beratung und Vollzug sowie erleichterte Kooperation und Kommunikation mit den Verbänden.

Die Gewerkschaften haben ebenfalls eine konstruktive Position: Bei ver.di gibt es eine kritische Begleitung auf Bundesebene, auf Landesebene erfolgt eine klare Befürwortung als bessere Alternative zu anderen Modellen und in der Selbstverwaltung gibt es ein uneingeschränktes Ja. Das ist mehr als eine gute Basis für die Akzeptanz unseres Vorschlags und für die parlamentarische Beratung.

Bei der gemeinsamen Wahrnehmung des staatlichen Arbeitsschutzes und der Präventionsarbeit der Unfallkasse entstehen Synergien, die nicht nur dem staatlichen Arbeitsschutz zugutekommen, sondern

auch dem Bereich der Unfallkasse und somit im Ergebnis den Beschäftigten.

Besorgte Fragen sind immer wieder zu den Außenstellen Itzehoe und Lübeck gestellt worden. Dazu stelle ich fest: Weder Landesregierung noch Unfallkasse wollen die Regionalstellen ändern. Gerade die Übertragung des Arbeitsschutzes auf die Unfallkasse mit den bestehenden Außenstellen sichert deren Bestand, und zwar in einer neuen größeren Einheit, deren Kooperationsmöglichkeiten noch gar nicht voll ausgeschöpft sind.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Ich werbe um Ihre breite Zustimmung für eine - wie ich finde - rundum gelungene Reform.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke der Frau Ministerin und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser gemeinsames politisches Ziel ist es, artverwandte Aufgaben und das entsprechende Fachpersonal zusammenzuführen; darum geht es auch bei diesem Gesetz. Dadurch soll es mittelfristig zu einer kostenmäßigen Entlastung des Landeshaushaltes kommen. Gleichzeitig - das will ich auch betonen - ist es sozialpolitisches Ziel, die Qualität des Arbeitsschutzes weiter zu verbessern. Und natürlich geht es auch bei diesem Gesetz darum, Bürokratie abzubauen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes findet die einhellige Zustimmung der Wirtschaft. Sowohl die Industrie- und Handelskammern als auch die Unternehmensverbände haben das beabsichtigte Organisationsmodell begrüßt. Dies sollten wir in dieser ersten Lesung zur Kenntnis nehmen und auch in der weiteren Ausschussberatung weiter beachten.

Auch die Selbstverwaltung der Unfallkasse, bestehend aus Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern, hat Zustimmung signalisiert.

In der folgenden Ausschussberatung werden wir die am 8. Oktober 2007 von der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit und der Unfallkasse Schleswig-Holstein an den zuständigen Staatssekretär ge

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

stellten Fragen zum Beratungsgegenstand machen. Schon heute können wir allerdings feststellen, dass die Unfallkasse Schleswig-Holstein als landesunmittelbarer Verwaltungsträger bereits im Rahmen ihrer Tätigkeit als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbare Aufgaben vollzieht.

Mit der Übertragung des staatlichen Arbeitsschutzes müssen Synergien erzeugt werden. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir diese Synergien erzeugen können und werden.

Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die erforderlichen Regelungen zur Personalüberleitung zum 1. Januar 2008 getroffen. Wichtig ist für die CDULandtagsfraktion, dass das Grundprinzip des dualen Arbeitsschutzes nicht infrage gestellt wird. Das Arbeitsschutzkonzept, Aufgabenkritik und die gewählte Organisationsform stellen eine Senkung des Verwaltungsaufwandes sicher.

In vielen Bereichen der Wirtschaft reduziert sich für die betreuten Unternehmen die Zahl der Aufsichtsbehörden auf eine. Und auch das ist besonders wichtig und wird von der CDU-Landtagsfraktion begrüßt.

Es folgt in den nächsten Wochen die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Um eine zügige Erörterung sicherzustellen, wäre es sinnvoll, wenn uns das zuständige Sozialministerium kurzfristig die Antworten auf den Fragenkatalog der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte übermitteln könnte.

Ich freue mich auf eine weitere Diskussion im Fachausschuss.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts und bitte Sie alle, Schüler der Beruflichen Schule KielGaarden und ihre Lehrkraft zu begrüßen. Sie haben vorhin die Ausstellung „Demokratie stärken Rechtsextremismus bekämpfen“ in der ersten Etage besucht und ich hoffe, dass sie einen Nutzen daraus haben ziehen können. - Ich heiße Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Jutta Schümann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Januar 1998 werden in Schleswig-Holstein die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes

vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein wahrgenommen. Das Landesamt ist gegenwärtig im Bereich des Arbeitsschutzes als zuständige Behörde für die Beratung, Durchführung und Überprüfung unterschiedlicher Rechtsbereiche - zum Beispiel des Arbeitsschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, des Chemikaliengesetzes, des Gentechnikgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und einiger anderer Verordnungen und Gesetze - verantwortlich.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird der Zielsetzung Rechnung getragen, die Verwaltung in Schleswig-Holstein weiterhin professioneller, bürgernäher und wirtschaftlicher zu gestalten. Nach Auffassung der Landesregierung werden Optimierungseffekte vor allem da erzielt, wo artverwandte Aufgaben und entsprechendes Fachpersonal zusammengeführt werden. Dieses ist bei dem hier in Rede stehenden Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit in Schleswig-Holstein und bei den Aufgaben der Unfallkasse Schleswig-Holstein der Fall. Und deshalb sollen die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes zukünftig der Unfallkasse Schleswig-Holstein übertragen werden.

Die Unfallkasse Schleswig-Holstein ist ein landesunmittelbarer Verwaltungsträger - die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen -, der bereits heute im Rahmen seiner Tätigkeiten als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen vergleichbare Aufgaben vollzieht.

Mit der jetzt beabsichtigten Übertragung zum 1. Januar 2008 können Synergien erzeugt werden, die mittelfristig zu einer kostenmäßigen Entlastung des Landeshaushalts führen werden, die aber gleichzeitig die Qualität des Arbeitsschutzes im Sinne des vom Kabinett beschlossenen neuen Arbeitsschutzkonzeptes weiter verbessert und konsequent Bürokratie abbaut.

Die vorwiegend bundesgesetzlich vorgegebenen Aufgaben werden zukünftig wie folgt geordnet: Die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes werden zur Unfallkasse Schleswig-Holstein übertragen; die bisher auf Ministerium und Landesamt verteilten Aufgaben des Strahlenschutzes wurden bereits vor einem halben Jahr organisatorisch gebündelt und werden seitdem durch die Abteilung Reaktorsicherheit zentral für ganz Schleswig-Holstein wahrgenommen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, insbesondere die Arzneimittelüberwachung, Angelegenheiten der Gesundheits- und Heilberufe werden organisatorisch in das verbleibende Landesamt für soziale Dienste in Neumünster ein

(Torsten Geerdts)

gegliedert. Auch da gibt es eine sichere, neue, gute Perspektive.

Kleinere Teilbereiche wie zum Beispiel Arbeitsmedizin und Teilaufgaben des Verbraucherschutzes verbleiben im Ministerium. Das im Bereich des Arbeitsschutzes neu entwickelte Organisationsmodell, das fachliche Aufgaben zusammenführt und dennoch Verantwortungsebenen zwischen Staat und selbstverwalteter Unfallversicherung nicht verwischt, ist für viele Tausend Betriebe in SchleswigHolstein ein besonders kundenfreundliches Modell.

Wir begrüßen, dass die neue Struktur und die Überleitung in diese Struktur nicht zu Nachteilen für die bisherigen Standorte führen wird und gleichzeitig auch nicht zulasten der Bediensteten erfolgt. Das Gesetz beschreibt in seinen §§ 3 und 4 die zukünftige personelle sachliche Ausstattung und gleichzeitig wird festgelegt, wie die Überleitung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die neue Struktur erfolgen wird. Dabei wird ebenfalls der umfängliche - beim Land erworbene - Besitzstand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert.

Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion, bei der Ministerin und den Beteiligten, aber insbesondere bei Ihnen, Herr Staatssekretär Dr. Körner, bedanken, der Sie diese Umstrukturierung nicht nur konsequent vorangetrieben haben, sondern gleichermaßen auch immer wieder als Ansprechpartner vor Ort und auch als Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestanden haben, um dort zum Teil bestehende Ängste und Verunsicherungen abzubauen.

(Beifall bei SPD, SSW und des Abgeordne- ten Torsten Geerdts [CDU])

Wir werden diese Umwandlung weiterhin konstruktiv begleiten, wir werden natürlich auch im Gesetzgebungsverfahren mit den Beteiligten intensiv reden und den Katalog der Personalräte in der Tat angucken. Wir werden also diesen Prozess weiterhin konstruktiv und unterstützend begleiten. Natürlich ist uns dabei die Arbeitsplatzsicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Standortsicherheit ein ganz besonders wichtiger Aspekt.

(Beifall bei SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)