Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die baulichen Investitionen, die wir in den letzten Jahren in Angriff genommen haben, sind zu einem Zwischenschritt gekommen. Man kann es sehen. Die Werbetrommel wird besser als bisher gerührt. Als dies trägt Früchte. Mehr Leute kommen, vor allem zu den neuen Attraktionen in Schloss Gottorf und Haithabu, aber - damit schütte ich ein bisschen Wasser in den Wein - es ist immer noch vieles auch im esthetisch neuen Gewand in Gottorf aus meiner Sicht zu statisch museal, nicht in den Außenflächen, sicherlich nicht in Haithabu. Aber es fehlt aus meiner Sicht ein durchgehendes museumsdidaktisches Konzept für die verschiedenen Angebote, das sich an Kinder und Jugendliche richtet.
Das betrifft Gottorf. Das betrifft aber auch die anderen Museen, die genannt wurden und vor allem das ist eine Entscheidungsfrage, eine Frage, welche Prioritäten gesetzt werden - fehlen die dazugehörigen Museumspädagoginnen und Museumspädagogen, die systematisch mit Schulen und Jugendeinrichtungen nicht nur der näheren Umgebung, sondern im ganzen Land zusammenarbeiten und die sich in die Jugendherbergskonzeption einbinden, die Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland beherbergen. Wenn wir hier einen Schritt weiterkämen, hätten wir ein Vielfaches an Besucherinnen und Besuchern. Vor allem täten wir etwas für die Bildung der Kinder und Jugendlichen, für ihr historisches und ästhetisches Bewusstsein.
Museen sehr lebendig machen kann. Aus anderen Bundesländern erreichen mich immer wieder hoch interessante Konzeptionen. Hier sollten wir lernen. Das wird sicher ein Gegenstand sein, den ich im Bildungsausschuss noch einmal aufrufe.
Allerdings sind bei der Refinanzierung dieser Aufgabe über den Eintritt enge Grenzen gesetzt. Insofern bin ich froh, dass die Kollegin von der SPD auch auf dieses Thema eingegangen ist. Es kann nicht sein, dass wir nur an Besucherzahlen und Eintritt denken. Dann müssten wir uns ausschließlich auf die Gäste der Kreuzfahrten in Kiel konzentrieren. Das kann man auch, ein Konzept machen, wie man die mit Bussen von Kiel nach Gottorf oder nach Rendsburg karrt. Das ist sicherlich sinnvoll. Aber wenn man das als erste Priorität hat, wird man die Anstrengungen sicherlich nicht aufnehmen, die ich gerade skizziert habe. Ich denke, man muss beides tun. Die Kreuzfahrerinnen und die Kreuzfahrer können das selber finanzieren. Für die Kinder und Jugendlichen aber müssen wir sicherlich Stiftungsgeld in die Hand nehmen und vielleicht noch darüber hinaus Töpfe erschließen.
Ich möchte auf ein Weiteres eingehen, das mir in dem Bericht aufgefallen ist. Es wird über die hohen Energiekosten geklagt. Trotz Energiesparmaßnahmen und des milden Winters sind die Energiekosten drastisch gestiegen und fressen den variablen Haushalt auf. Es wird gesagt, leider sei kein Geld für neue Investitionen da, insbesondere für eine neue Heizungsanlage im Schlossbereich. Ich glaube, die beklagten Energiekosten sollten sehr zügig bekämpft werden. Hier bieten sich Energiecontractingmodelle zur Finanzierung an. Ich weiß nicht, inwieweit das schon vom Stiftungsrat geprüft worden ist. Wir haben da ja sehr schlaue Modelle, in denen man tatsächlich im Hinblick auf die ersparten Heizkosten eine Vorfinanzierung machen kann. Das sollte man auf jeden Fall in die Hand nehmen, damit man nicht jedes Jahr mehr Energiekosten im wahrsten Sinne des Wortes zum Schornstein hinauspulvert und den Kulturetat verheizt.
Ich habe mir mehrere Ausstellungen angesehen. Dieses Museum ist tatsächlich ein Kleinod. Aber gerade auch hier gilt, was ich eingangs erwähnte: Um dieses Museum über den Rendsburger Raum bekannt zu machen, bedarf es eines Konzepts, mit Schulen und Jugendeinrichtungen zusammenzuarbeiten. Denn das jüdische Erbe ist etwas, was wir an die nachwachsende Generation herantragen sollten. Zum Teil geschieht es schon hervorragend, aber es ist noch zu punktuell. Dieses Museum ist
nicht überwältigend groß. Man kann da nicht sagen, dass es einen erschlägt. Deshalb bedarf es immer wieder neuer, pädagogisch geschickt gesetzter Anlässe, um Kinder und Jugendliche, die ja sowieso in der Region sind, in das Museum zu locken. Das Museum sollte als Reiseanlass betrachtet werden.
Für die Gruppe des SSW erteile ich das Wort ihrer Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tätigkeitsberichte des Stiftungsrats über die Arbeit der Schleswig-Holsteinischen Landesmuseen werden meistens direkt an den Bildungs- und Kulturausschuss überwiesen. Dagegen ist nichts einzuwenden; denn dorthin gehören sie.
Dennoch macht es Sinn, dass wir uns mindestens einmal pro Legislaturperiode auch im Plenum mit der Situation unserer Landesmuseen befassen. Ob das über den Bericht geschehen soll oder besser anhand einer anderen Art von Vorlage, möchte ich gerne im Ausschuss diskutieren. Angemessen wäre eine etwas größere Debatte allemal, da der Kulturbereich zu den Kernaufgaben der Landespolitik gehört. Wünschenswert wäre es, wie gesagt, wenn die Vorlage für eine solche Debatte strategischer ausgerichtet wäre.
Der vorliegende Bericht tut dies ansatzweise. Sein Hauptaugenmerk hat er aber gemäß Auftrag auf das Tätigkeitsjahr 2006 gelegt.
Dazu eine Anmerkung. Es ist schon beeindruckend, wie sich die Arbeit der Landesmuseen in den letzten Jahren weiterentwickelt hat. Das geschieht mit sehr viel Engagement, mit einer äußerst dünnen Personaldecke und sehr viel Kreativität, wenn es darum geht, Finanzmittel einzuwerben. Dies alles kommt dem Land als Ganzem zugute, auch den Menschen, die mit Kultur nicht viel am Hut haben. Denn die Arbeit der Landesmuseen stärkt letztlich auch den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.
Vieles von dem, was sich 2006 noch in Arbeit befand, ist mittlerweile abgeschlossen worden: Der Barockgarten und die Fachbibliothek der Landesmuseen für Kunst und Kulturgeschichte sind eröffnet. Auch die Rekonstruktion weiterer Wikingerhäuser schreitet zügig voran. Ich bin sicher, dass sich diese neuen Attraktionen positiv in den Besucherzahlen der Museen niederschlagen werden.
Insgesamt zeigt dies alles aber deutlich, wie viel geleistet werden muss, um die Attraktivität der Landesmuseen weiter zu steigern. Man muss ja deutlich machen, wie viel Kraft und Energie aufgewendet werden.
In Klammern möchte ich bemerken: Ich bin davon überzeugt, dass sich mit dem Konzept der Attraktivitätssteigerung auch die Situation des Jüdischen Museums verbessern wird. Ich sage dies bewusst auch vor dem Hintergrund der Debatte um die Umsetzung der Personaleinsparkonzepte der Landesregierung.
Aus der Sicht des SSW besteht kein Zweifel, dass gut arbeitende Museen dem Land in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht viel mehr Nutzen bringen als das automatische Einsparen von Personalstellen, zumal der Bericht auch eindrucksvoll belegt, mit wie viel Energie Sponsoren gewonnen und Drittmittel eingeworben werden.
Daher unterstützt der SSW jede Bestrebung der Landesregierung, den Kulturbereich auf Regierungsebene zu stärken. Es wäre wünschenswert, wenn die Kultur wieder eine eigene Ministerin oder einen eigenen Minister bekäme. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist es dennoch, die ehrenamtlich besetzte Stelle unserer Kulturbeauftragten in eine hauptamtliche Stelle umzuwidmen. Ich sage das ganz deutlich. Aber um allen Missverständnissen vorzubeugen, sage ich auch, dass es aus der Sicht des SSW nicht zu akzeptieren wäre, wenn Frau Schwarz - um diese Person geht es ja - als hauptamtliche Kulturbeauftragte weiterhin als ehrenamtliche Minderheitenbeauftragte tätig sein sollte. Dies ginge nicht an, denn damit ginge die ganze Idee einer außerhalb des Regierungsapparats stehenden Minderheitenbeauftragten verloren.
Ich möchte noch eine minderheitenpolitische Anmerkung loswerden. Aus dem Bericht des Stiftungsrats geht hervor, dass die Ausstellung des Haithabu-Museums modernisiert werden soll. Das findet unsere uneingeschränkte Unterstützung. Dabei muss aber unbedingt sichergestellt werden, dass wir in der Ausstellung endlich auch mehrsprachige Texte erhalten; um es genau zu formulieren: in Deutsch, Dänisch und Englisch. Das System, das man jetzt hat, ist aus unserer Sicht also nicht mehr zeitgemäß; es muss ergänzt werden.
Was anderen Museen, zum Beispiel dem Nationalmuseum in Kopenhagen, möglich ist, sollte auch bei uns machbar sein, zumal die Zusammenarbeit zwischen dem Haithabu-Museum und dem Museum der dänischen Minderheit am Danewerk in den kommenden Jahren wegen der Arbeit mit der Unes
co zum Kulturerbe noch enger sein wird. Ich denke, von daher ist eine mehrsprachige Beschilderung mehr als wünschenswert.
Noch ein Stoßseufzer. Die Ausstellung des Volkskundemuseums zu schleswig-holsteinischen Erinnerungsorten ist eine gute Ausstellung, die auch damit zu tun hat, dass man dieses Museum gern als Haus der Geschichte sehen möchte. Aber diese Ausstellung wurde dem Ansatz in keiner Weise gerecht, dass die drei in Schleswig-Holstein beheimateten Minderheiten auch Teil der Landesgeschichte sind und zu den Erinnerungsorten beigetragen haben und beitragen. Da gibt es noch einiges zu tun. Ich wünsche mir, dass das in das Arbeitsprogramm des Volkskundemuseums einfließen wird.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1554 dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Sammlungsgesetzes, des Lebenspartnerschaftsausführungsgesetzes und der Landesverordnung über die zuständige Behörde zur Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wer kennt sie nicht: die Sammlung durch das Müttergenesungswerk in der Zeit um Muttertag, die Altkleidersammlungen gemeinnütziger Organisationen, die Sammlung der Deutschen Umwelthilfe am Tag der Umwelt und die vielen anderen Straßen-, Haus- und sonstigen Sammlungen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Aufhebung des Sammlungsgesetzes werden die Sammlungsträger finanziell und organisatorisch entlastet. Zugleich leistet die Landesregierung einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau in Schleswig-Holstein.
Dabei reichen die im allgemeinen Ordnungsrecht vorgesehenen Instrumente zur Reglementierung des Sammlungswesens als Schutz für die Bevölkerung durchaus aus. Das Sammlungsgesetz sieht vor, dass Haus- und Straßensammlungen sowie Altmaterialsammlungen der Erlaubnis bedürfen und überwacht werden müssen. Außerdem muss der Veranstalter Rechenschaft über das Sammlungsergebnis ablegen.
Durch die Aufhebung dieses Gesetzes werden daher nicht nur die Veranstalter, sondern auch die Kommunen entlastet. Andere Bundesländer wie Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben ihre Sammlungsgesetze aufgehoben. In Hessen wird das Sammlungsgesetz zum 1. Januar 2010 wegfallen.
In Schleswig-Holstein ist dieses Gesetz seit 1970 nahezu unverändert in Kraft. Mittlerweile wird jedoch der Großteil der Spenden nicht mehr in den hierin geregelten Haus- und Straßensammlungen, sondern über neue Formen des Fundraising wie Fernsehwerbung, Telefonmarketing und Internetauftritte eingeworben.
Auch ohne das Sammlungsgesetz können wir die Bürgerinnen und Bürger vor schwarzen Schafen unter den Sammlern schützen; darum muss es natürlich gehen. Zur Verfügung steht hier das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. Fälle von Spendenbetrug können durch steuerrechtliche Verfolgung geahndet werden.
Die Prüfung eines alternativen Anerkennungsverfahrens für Veranstalter von Sammlungen ergab, dass damit das Ziel der Entbürokratisierung verfehlt würde. Der Staat ist bei der Regulierung des Sammlungswesens zu Neutralität verpflichtet. Er kann nicht bestimmte Sammlungszwecke privilegieren.
Mit dem Aufhebungsgesetz wird auch die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Sammlungsplans wegfallen. Bisher wurde der Sammlungsplan durch das Land in Abstimmung mit den gemeinnützigen Organisationen aufgestellt, damit landesweit jeweils nur eine Sammlung zur gleichen Zeit stattfindet.
Ein weiterer Erhalt des Sammlungsplans widerspräche dem Ziel der Deregulierung; denn das wäre nur auf der Grundlage von Gesetzen möglich.
Ich denke aber, dass die gemeinnützigen Organisationen untereinander zukünftig auf freiwilliger Basis die zeitliche Abstimmung von Sammlungen vornehmen können.
Die Aufhebung des Sammlungsgesetzes zum 1. Januar 2009 soll den gemeinnützigen Trägern Zeit für gegebenenfalls gewünschte vertrauensbildende Maßnahmen geben. Seriöse Organisationen können ihre Sammlungsaktionen auch zum Beispiel durch ein Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen oder durch den Deutschen Spendenrat zertifizieren lassen.
Im Personenstandswesen gibt das Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes - schreckliche Namen haben die, aber das ist ein einfaches Gesetz - am 1. Januar 2009 Anlass zur Rechtsbereinigung. Das Gesetz sieht vor, dass die personenstandsrechtlichen Vorschriften in entsprechender Weise auf Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz ist infolgedessen entbehrlich. Gleiches gilt für die Landesverordnung über die zuständige Behörde zur Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
All diese Namen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir hier letztlich über Bürokratieabbau reden, der in seiner Substanz die Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise belastet. Deshalb hoffe ich, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung in dieser Frage unterstützt.
Ich danke dem Herrn Innenminister. - Das Wort für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Werner Kalinka.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jedes entbehrliche Gesetz, das wir außer Kraft setzen, ist ein Gewinn.