Protocol of the Session on July 13, 2007

„Ja, man muss“, sagen diejenigen, die für ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht plädieren. Sie verweisen zu Recht darauf, dass eine Patientenverfügung bereits heute für Ärztinnen und Ärzte bindend ist. Mit einer klaren gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung sollen aber Grauzonen und damit letzte Unsicherheiten beseitigt werden.

„Nein, nicht unbedingt“, halten andere dagegen. Sie bezweifeln, dass sich ein Mensch überhaupt im Voraus vorstellen kann, wie es ihm bei schwerer Krankheit ergeht und ob dieser dann tatsächlichen sterben wollte. Zu oft - so die Argumentation - hätte es Fälle gegeben, in denen Menschen entgegen dem in einer Patientenverfügung geäußerten Willen behandelt worden seien. Diese Menschen würden

(Klaus-Peter Puls)

im Nachhinein eine solche Willenserklärung nicht wieder abgeben, da sie jetzt ein anderes Leben mit einer neuen Qualität führen können. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, schlagen Palliativärzte vor, die Patientenverfügung nur oder in erster Linie für Krankheiten gelten zu lassen, die zum Zeitpunkt des Abfassens erkrankt sind und deren Verlauf einschließlich der späten Komplikationen bekannt ist. Auch dafür spricht einiges.

Dagegen aber spricht der medizinische Fortschritt: Schon in wenigen Jahren kann es Mittel zur Überwindung einer Krise im Krankheitsoder Sterbeprozess geben, deren Anwendung der Patient durchaus akzeptieren würde, auch wenn er die heute gebräuchliche Maßnahme ablehnt. Damit sind die Abfasser einer Patientenverfügung gezwungen, diese regelmäßig zu erneuern. Das ist aus unserer Sicht auch kein grundsätzliches Problem. Es ist sogar sinnvoll, sich regelmäßig mit der eigenen getroffenen Willenserklärung erneut auseinanderzusetzen.

Wie aber sollen sich Angehörige, Ärzte, Betreuer und Vormundschaftsrichter verhalten, wenn der konkrete Fall eintritt und lediglich eine ältere Patientenverfügung vorliegt? Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Patientenverfügung entgegen den Zweifeln vieler Ärzte grundsätzlich bindend ist, auch wenn sie schon länger existiert, auch wenn sie nicht erneuert wurde, nicht notariell beglaubigt oder auch nur mündlich abgegeben wurde. Trotz dieser Entscheidung besteht nach wie vor die Unsicherheit, ob über den mutmaßlichen Willen des Verfügenden gerätselt werden muss. Würde der Betreffende seine Verfügung noch ändern wollen? Wenn wir ehrlich sind, könnten die meisten von uns auf diese Frage im Moment auch keine abschließende Antwort geben. War er über den medizinischen Fortschritt informiert und würde er sich deshalb anders entscheiden? Gilt seine eigene alte Verfügung noch?

Vor diesem Hintergrund plädieren wieder andere dafür, lieber gar keine als eine schlechte gesetzliche Regelung zu verabschieden. Kritiker befürchten, dass die gesetzliche Festlegung der Rechtsgültigkeit von Patientenverfügungen dem Versuch nahe kommt, das Lebensende und das Sterben staatlich zu regeln. Dass diese Debatte nicht einfach ist, zeigen die vielen Urteile der Vormundschaftsgerichte und des Bundesgerichtshofes zur Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen. Jeder Kranke steht für sich allein, jede Entscheidung muss genau das berücksichtigen.

Deutlich wird dabei, dass in diesem schwierigen Bereich immer Fragen bleiben werden, Fragen nach

dem mutmaßlichen Willen des Patienten, nach seinem persönlichen Leben, nach seiner Familie, seinem Glauben und seinen Werten. Die Entscheidung über Leben und Tod lässt sich nicht so einfach zum Fall einer Regel oder eines Gesetzes machen. Schließlich geht es immer um ein Schicksal, über das unwiderruflich in einem Moment entschieden werden soll.

Der differenzierte Bericht des Justizministers über den Stand der Beratungen auf Bundesebene macht genau dieses Ringen um eine vernünftige Lösung deutlich. Klar wird, dass in einer Gesellschaft, in der der Gedanken an den Tod immer mehr verdrängt wird, eine grundlegende Debatte über den Stellenwert von Leben, Sterben und Tod geführt werden muss.

Führt aber die rechtliche Ausgestaltung einer Patientenverfügung, die bindend und in allen Stadien einer Erkrankung gelten soll, in der praktischen Anwendung nicht automatisch zu einer - das hat der Kollege Puls problematisiert - „Bürokratisierung des Sterbens“? In These zwei des von Justizminister Uwe Döring vorgelegten Thesenpapiers zur Patientenverfügung wird genau dieses Problem angesprochen. Gibt es eine Möglichkeit, gerade in der Grauzone der passiven Sterbehilfe handhabbare Regelungen zu treffen, um Rechtsunsicherheit für Patienten, Ärzte, Betreuer, Bevollmächtigte und Vormundschaftsrichter zu beseitigen? Wie weit kann und darf dabei eine Patientenverfügung gehen? Und schließlich: Kann man überhaupt von Ärzten, Betreuern und Richtern eine solche Entscheidung verlangen? Genau diese Fragen müssen grundsätzlich geklärt werden.

Dann kann man in manchen Bereichen durch normative Anforderungen an eine Patientenverfügung mehr Rechtsklarheit schaffen, als das heute der Fall ist. In Fragen, wie mit der passiven Sterbehilfe im engeren und im weiteren Sinne umgegangen werden soll, ist Rechtssicherheit dringend notwendig. Aber wir sollten uns davon eine nicht zu umfassende und vor allem keine abschließend eindeutige Regelung erhoffen oder erwarten. Ein Gesetz kann die Zweifel und Unsicherheiten an einem Krankenbett niemals beseitigen. Es wäre in vielen Fällen auch verhängnisvoll, wenn ein Gesetz genau das täte. Ein Gesetz allein wird es deshalb nicht schaffen, die Defizite zu beseitigen. Deshalb ist es notwendig, die Debatte um Patientenverfügungen zu nutzen, um ergänzende Maßnahmen einzufordern, gerade, was die Etablierung von Palliativmedizin und die Einrichtung von Hospizen angeht.

Wir haben in Schleswig-Holstein mit der interfraktionellen Initiative, Vorreiter in Palliativmedizin

(Dr. Heiner Garg)

und Hospizversorgung zu sein, einen ersten wichtigen Schritt genau in diese Richtung getan. Jetzt müssen weitere konkrete Schritte folgen, gerade was die konkrete Unterstützung in diesem Bereich angeht. Dazu gehört auch, nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Mediziner und Pflegekräfte über die Möglichkeiten der Schmerzmedizin aufzuklären.

(Beifall)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass wir alle sterben müssen, steht in krassem Gegensatz zur Verbannung des Themas Tod aus dem Leben. Die Unwissenheit über Tod und Sterben und über die Gefühle Sterbender ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Gerade, weil jedem klar ist, dass er sterben muss, aber niemand weiß oder wissen kann, wie der Lebensweg für ihn ganz persönlich zu Ende geht, entsteht bei vielen Menschen der Wunsch, auch in den letzten Lebensabschnitt Klarheit zu bringen, ihn planbar zu machen. Dieses zeigt auch eine nicht repräsentative Umfrage, bei der über 20 % aller Menschen angeben, bereits eine Patientenverfügung unterschrieben zu haben. 70 % finden es richtig und sagen, sie werden sich darum kümmern. Ob sie es je tun, wissen wir nicht. Nur 5 % finden eine Patientenverfügung unnötig.

Die Angst vor den körperlichen Folgen einer langjährigen Krankheit, aber auch die Angst, der Familie zur Last zu fallen und für die Gesellschaft nur noch Kostenverursacher zu sein, ist bei vielen Menschen vorhanden. Dazu tragen auch tägliche Meldungen über Vergreisung, Explosion der Pflegekosten und über Pflegenotstände bei. Hinzu kommt die Angst, unendlich lange Schmerzen zu haben und gegen den eigenen Willen lebenserhaltenden Maßnahmen ausgesetzt zu sein. Die heutigen medizinischen Möglichkeiten führen dazu, dass der Mensch teilweise zum Herrscher über Leben und Tod geworden ist. Der Sterbeprozess kann über Wochen und Monate durch künstliche Ernährung, Beatmung und durch Medikamente hinausgezögert werden. Auch deshalb fragen sich viele: Was passiert mit mir, wenn ich aufgrund meiner Krankheit nicht mehr in der Lage bin, zu sagen, was ich will,

wenn ich bewusstlos bin, künstlich beatmet und ernährt werde? Die Angst, am Ende des Lebens gegen den eigenen Willen behandelt zu werden, die Angst, künstlich am Leben erhalten zu werden, wächst mit dem medizinischen Fortschritt, mit dem theoretisch Machbaren.

Meine Damen und Herren, jeder Mensch muss in jeder Phase seines Lebens das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob und mit welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er weiterleben möchte, ob er sich dem unterziehen möchte. Niemand darf gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden. Solange jemand noch selbst entscheiden kann, ob er in eine Behandlung einwilligt oder nicht, ist die Beachtung seines Willens selbstverständlich. Schwierig wird es, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann, wenn der Wille nicht mehr ermittelt werden kann. Deshalb wollen immer mehr Menschen diesen Willen in Form einer Patientenverfügung dokumentieren. Sie wollen, solange sie es noch selbst entscheiden können, selbst festlegen, welche Maßnahmen sie wünschen, welche sie ablehnen. Ihnen ist es wichtig, dass ihr eigener Wille auch dann beachtet wird, wenn sie ihn selbst nicht mehr äußern können. Diese Gewissheit ist mit der jetzigen Rechtslage nicht gegeben. Sowohl die gesetzliche Lage als auch die Rechtsprechung lassen viele Fragen offen. Viele Vorrednerinnen und Vorredner sind darauf eingegangen.

Ich selbst plädiere für eine Klarheit in Form einer gesetzlichen Regelung, aber ich weiß, dass auch in meiner Partei wie in allen Parteien die Meinungen darüber weit auseinandergehen, was eigentlich genau gesetzlich geregelt werden sollte und ob nicht die bisherige Rechtslage doch ausreicht. In unserer Gesellschaft gibt es eine große Einigkeit darüber, dass es nicht in jedem Fall das Ziel der medizinischen Anstrengung sein muss, die Körperfunktionen möglichst lange zu erhalten. Strittig ist, ob und wie wir von der Möglichkeit, selbst den Zeitpunkt des Todes zu bestimmen, Gebrauch machen sollen, Gebrauch machen dürfen.

Auch steht die Frage im Raum, ob die Ärzte ihr Selbstverständnis ändern müssen: nicht mehr nur gegen den letztlich unausweichlichen Tod kämpfen, sondern auch gegen vermeidbares Leiden, und damit einen früheren Tod als medizinisch möglich bewusst hinnehmen.

In diesem Zusammenhang hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Professor Müller-Busch, die Ausgaben der Krankenkassen für palliativmedizinische Betreuung als völlig unzureichend bezeichnet. Die Kosten für Palliativmedizin liegen in Deutschland bei den gesetz

(Dr. Heiner Garg)

lichen Krankenkassen bei 0,1 % aller Ausgaben, 0,4 bis 0,5 % würden gebraucht, um eine adäquate palliativmedizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen, einschließlich der notwendigen Hospize.

Hier muss die Politik entscheiden, welcher Schwerpunkt gesetzt werden soll. Die Frage der rechtlichen Verankerung und Ausgestaltung von Patientenverfügungen ist eine Entscheidung des Bundestages. Der Bundestag muss entscheiden, wie unsere Gesellschaft zukünftig mit der Entscheidung über Leben und Tod umgehen will, und der Bundestag tut sich sehr schwer damit. Er ist gefragt, wenn es darum geht, wie der Wille des Patienten am besten sichergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei gilt es, den Willen des Patienten in jeder Lebensphase zu berücksichtigen und gleichzeitig die Patienten zu schützen, vor voreiligen Entscheidungen, vor Entscheidungen aus Unwissenheit, vor dem Druck pekuniärer Erwägungen. Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch ein selbstbestimmtes Sterben und zu einem menschenwürdigen Leben gehört auch ein menschenwürdiges Sterben.

Zur Meinungsbildung des Landtages hat Justizminister Döring ein sehr aufschlussreiches und informatives Positionspapier vorgelegt. Viele Gesichtspunkte sind beleuchtet, die die Kernfragen berühren und deutlich machen, worum die Auseinandersetzung geht. Dieses Papier bietet eine gute Grundlage, damit wir uns eine Übersicht verschaffen können, damit wir abwägen können, unabhängig davon, ob wir die Thesen teilen oder nicht - es hilft bei der Meinungsbildung. - Dafür herzlichen Dank, Herr Minister.

Außerdem liegt ein Bericht der Landesregierung vor, der den Diskussionsstand in Berlin aufzeigt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist noch völlig unklar, ob, wann und wie sich der Bundestag entscheidet. Wollen wir als Landtag Einfluss nehmen, so müssten wir mehr tun, als über den heutigen Bericht zu beraten, so müssten wir zu einer Beschlussfassung kommen und diese im September verabschieden, damit es überhaupt in die Meinungsbildung in Berlin einfließen kann. Wollen wir das tun? - Ich weiß es nicht, dazu hat sich bisher keiner meiner Vorrednerinnen oder Vorredner geäußert.

Die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes liegen bei der Hospizversorgung und bei der Palliativmedizin. Sie sind wichtige Landesaufgaben im Bereich der Sterbebegleitung. In beiden Bereichen ist Schleswig-Holstein in den letzten Jahren vorangekommen. Ausreichend ist die Versorgung noch nicht. Auch dies wurde schon aufgezeigt. Der An

spruch, unser Land zum Vorreiter in der Palliativmedizin werden zu lassen, ist groß.

Es ist wichtig, dass wir das Thema Sterben nicht auf die Frage der Patientenverfügungen und Sterbehilfe begrenzen, sondern dass wir uns Gedanken machen, wie die Gesellschaft insgesamt mit Sterbenden umgeht, um auch die letzte Phase des Lebens nicht auszugrenzen, sondern so weit wie möglich in den Alltag zu integrieren. Die Hospizbewegung hat sich zum Ziel gesetzt, den Tod als Teil des Lebens zu akzeptieren und zu benennen - den Tod, der das Leben begrenzt, der das Leben kostbar macht und uns dazu mahnt, auf erfüllte Weise zu leben. Das Motto der Hospizbewegung heißt: „Sterben lernen heißt leben lernen.“

Bundespräsident Horst Köhler sagte in seiner Rede bei der Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz:

„Wenn wir die Hospizarbeit stärken und die palliativmedizinische Versorgung verbessern, dann werden wir - dessen bin ich gewiss - die Ängste vieler Menschen vor dem Sterben abbauen können.“

Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn uns dieser Schritt in Schleswig-Holstein gelingt. Hier haben wir die Verantwortung und die Möglichkeiten.

Vom Bundestag erwarte ich, dass er möglichst bald Rechtssicherheit schafft,

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

damit jeder, der es möchte, auch tatsächlich über die letzte Phase seines Lebens mitbestimmen kann.

(Beifall)

Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold und erteile für den SSW Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unterschiede der im Bericht vorgebrachten Vorschläge zur Umsetzung der Patientenverfügungen sind nicht so groß wie vermutet. Es ist aber schon jetzt verabredet, dass ohne Fraktionsdisziplin im Bundestag abgestimmt werden wird, und das ist auch vernünftig so. Hintergrund ist, dass die Patientenverfügung sehr stark in den Bereich des Einzelnen - nicht nur des Abgeordneten, sondern jeder einzelnen Person -, in seine Lebensvor

(Monika Heinold)

stellungen, seine Grundhaltungen und natürlich auch den Bereich der Sterbehilfe eingreift.

Das Thema Patientenverfügung betrifft alle und ist deshalb auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im Bund wiederzufinden. Dort steht ganz deutlich, was wichtig ist für den Einzelnen, nämlich die Informations- und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten auszubauen, Transparenz zu erhöhen und die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen zu stärken.

Deshalb ist eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung notwendig. Hintergrund ist die derzeitige Verunsicherung der Menschen, die eine Patientenverfügung bereits gemacht haben, und deren Angst, dass diese nicht umgesetzt wird. Die Wünsche des Einzelnen sind zu respektieren und von allen umzusetzen. Wir dürfen auch nicht die Nöte der Ärztinnen und Ärzte vergessen, auch sie gehören dazu. Die haben genau die gleichen Probleme wie die Patienten. Auch die müssen sich entscheiden und auch die brauchen Rechtssicherheit.

Zurzeit wird bei der Diskussion über die Patientenverfügung gefordert, dass die Verfasser ihren Wunsch mindestens alle zwei Jahre bestätigen müssen und auch nachzuweisen haben, dass sie über die Tragweite einer derartigen Verfügung durch einen Notar oder Arzt belehrt worden sind.

Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit diesem Thema und jeder, der einmal einen Menschen am Ende seines Lebens begleitet hat, muss manchmal die Notwendigkeit derartiger Verfügungen feststellen. Die Angst vieler - auch in Schleswig-Holstein - ist, dass sie ihr Lebensende auf einer Intensivstation verbringen werden.

Auch die heute bestehende Möglichkeit der künstlichen Ernährung nährt die Vorstellung eines „Hinauszögerns“ des Lebens und Sterbens. Die Möglichkeit der künstlichen Magensonde hat schon sehr viele Menschen gerettet, aber sie eröffnet - wie viele andere Dinge in der Medizin - auch eine möglicherweise nicht gewollte Lebensverlängerung. Dieser Eingriff ist heute ohne größeres Risiko für den Patienten durchzuführen. Diese Möglichkeit ist ein Grund für ein sogenanntes längeres „Überleben“.

Der Bereich Patientenverfügung berührt sofort und unmittelbar auch den Bereich Sterbehilfe und dies ist gerade in Bundesrepublik ein sehr sensibler Bereich. Aus diesem Grunde hat sich auch die Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages damit befasst.

Aber sollte nicht lieber jeder Betroffene selbst entscheiden können, anstatt dass andere dies für ihn tun? - Es wäre für viele hilfreich, wenn es in Zukunft eine gesetzliche Normierung gibt, denn die zurzeit bestehenden Unsicherheiten sind schon aus den verschiedenen Formulierungen der zurzeit vorgeschlagenen Regelungen erkennbar. Die formellen Probleme kann man dem Bericht der Landesregierung entnehmen.