- Das haben wir im Rahmen unserer Haushaltsvorschläge gesagt. Sie haben das vielleicht nicht mehr im Kopf. Ich kann es Ihnen sagen.
Wir haben gesagt: Geld wird dem Schleswig-Holstein-Fonds entnommen. Das ist Geld, das noch nicht gebunden ist. Das Geld wird in den kommunalen Finanzausgleich umgeschichtet. Das können Sie wollen oder auch nicht. Das ist eine rein politische Entscheidung.
- Sie wollen das nicht. Und das weiß ich. Das ist der Unterschied zwischen uns. Sie wollen aus dem Schleswig-Holstein-Fonds die Kurpromenade fördern, während ich möchte, dass die Eltern in diesem Land kein Geld für den Schulbus zahlen.
Wir streiten hier in der Sache. Wir sind unterschiedlicher Auffassung. Aber wir streiten auch darum - das war gestern das Thema des Bundestagspräsidenten -, wie wir das Vertrauen von Menschen im Land zurückgewinnen können. So wie es die SPD heute hier gemacht hat, werden wir das Vertrauen nicht zurückgewinnen. Wenn Sie hier im Landtag der Auffassung sind, dass das Schulgesetz richtig ist, dass es richtig ist, die Eltern im Lande an den Kosten zu beteiligen, dann müssen Sie auch den Mut haben, dies vor Ort zu verkünden und sich als Partei dahinterzustellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann es den Kolleginnen und Kollegen der SPD nicht ersparen zu sagen, dass der Redebeitrag des Kollegen Höppner heute schon für Fortgeschrittene war. Man musste schon über sieben Ecken denken können, um zu begreifen, dass ein Parteitagsbeschluss, der meines Wissens mit überwältigender Mehrheit oder fast einstimmig gefasst wurde, hier im Landtag so interpretiert wird. Ich begreife das nicht.
Auch vor dem Hintergrund des Beitrages des Kollegen Koch sagt dies alles eher etwas über den Zustand der Großen Koalition aus. Es ist - milde formuliert - ein Trauerspiel, was wir uns heute haben anhören müssen.
Es ist ja richtig, zu sagen: Im Februar beschlossen die CDU und die SPD das neue Schulgesetz. Die FDP, der SSW und die Grünen - vielleicht müsste ich eine andere Reihenfolge wählen - haben die Benachteiligung der Eltern im ländlichen Raum abgelehnt, vor allem weil die Belastung der Eltern als Kompensation für den Eingriff des Landes in den kommunalen Finanzausgleich zu sehen ist. Das ist wirklich ein starkes Stück.
Auch der Landkreistag hat gesagt, dass man die Kosten eigentlich auf die Eltern weggedrückt hat. Man macht also einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich. Dafür erhält man eine Kompensation, aber nicht eine Kompensation des Landes, sondern eine derartige Kompensation, dass die Eltern im ländlichen Raum zahlen. Ich denke, auch das ist für Fortgeschrittene.
Das ist eine Benachteiligung der Eltern auf dem Land und eine schwerwiegende politische Fehlentscheidung, die man weder schönreden noch wegreden kann.
Darum ist es natürlich nicht verwunderlich, dass es in den Kreisen eine intensive und empörte Diskussion über diese zusätzliche finanzielle Belastung der Familien gegeben hat. Denn dieser Beschluss passt überhaupt nicht mit den hehren Sonntagsreden über eine kinderfreundliche Gesellschaft und bessere Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern in Schleswig-Holstein zusammen. Auch wenn
viele es nicht wahrhaben wollen: Für einige Eltern ist eine Erhöhung der Schülerbeförderungskosten nur sehr schwer zu verkraften.
Für den Kreis Schleswig-Flensburg kann ich sagen, dass es da nicht um 5 oder 10 € geht. Da ist eine Erhöhung pro Kind um 60 auf bis zu 180 € im Jahr im Gespräch.
Es wird gesagt, dass die Eltern zwar 60 € zahlen, aber man für diese 60 € auch eine Monatskarte bekommt, mit der man etwas anfangen kann. Dann versteht man, dass man mit der höheren Beteiligung auch etwas erreicht hat. Viele begreifen nicht, was man durch die Eigenbeteiligung für sich bekommt. Ich gebe den Kritikern recht, die sagen, dass damit praktisch die Schulgeldfreiheit aufgehoben wird.
Noch einmal zu dem, was ich eingangs schon sagte: Die ostholsteinische SPD hat sich gegen die Erhöhung der Elternbeteiligung ausgesprochen, ebenso wie der SPD-Landesparteitag. Dieser hat gefordert, dass das alles rückgängig gemacht wird. Darum haben wir es mit einer wirklich interessanten und bizarren Situation zu tun, denn nicht nur die SPD-geführten Kreise oder Kommunen wollen die Eigenbeteiligung rückgängig machen. Auch in Nordfriesland und im Kreis Schleswig-Flensburg hat man entsprechende Beschlüsse gefasst.
Man hat gesagt, dass man warten will, bis der Landtag entschieden hat. Das ist natürlich richtig. Aber in Nordfriesland hat man beschlossen, dass man dies rückgängig machen will.
Nun starren Eltern und Kommunalpolitiker gespannt auf Kiel, um zu sehen, ob sich der Landtag dazu durchringt, das Schulgesetz wieder zu ändern. Es ist natürlich ein Treppenwitz, dass man ein Gesetz beschließt und es jetzt wieder ändern will, ehe es richtig in Kraft getreten ist. Aber der SSW steht dazu, dass das jetzt für die Eltern und die Familien mit Kindern im ländlichen Raum gemacht werden muss. Darum unterstützen wir auch den Gesetzentwurf der FDP und wir meinen, dass die SPD in der Pflicht ist, dies zu tun. Leider befürchte ich, dass es nicht so kommen wird.
Herr Präsident! Ich sehe, dass meine Redezeit abgelaufen ist, und komme zum Schluss. Der Kollege Höppner hat es schon mehr als angedeutet, was in diese Richtung passieren wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, geben Sie sich einen Ruck und machen Sie diese Entscheidung rückgängig!
Trotz der fortgeschrittenen Zeit: Kurzbeiträge nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Ein letzter Satz nicht nur für Fortgeschrittene zunächst vom Kollegen Dr. Henning Höppner.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle für mich und meine Fraktion betonen, dass es uns selbstverständlich außerordentlich schwerfällt, einen so einstimmigen Landesparteitagsbeschluss aufwiegen zu müssen gegen das, was wir in der Koalition beschlossen haben. Ich sage ganz ehrlich, dass es auch mir schwerfällt, weil auch ich die guten Gründe sehe. Auch ich bin - wenn man so will - ein Vertreter des ländlichen Raumes. Aber ich denke - liebe Monika Heinold -, jetzt die Grünen als Wächter über die Umsetzung von Parteitagsbeschlüssen der SPD einzusetzen - das war bei Kollegin Spoorendonk auch -, das überlassen Sie doch bitte uns und unseren Verhandlungen in der Großen Koalition. Das kriegen wir schon hin.
Ich kann mich daran erinnern, dass es für die CDU auch ein Problem gewesen sein wird, seinerzeit einen Landesparteitagsbeschluss zur Einführung von Studiengebühren nicht umsetzen zu können. Da ist auch der gegenseitige Respekt innerhalb der Koalition notwendig, um das vertreten zu können.
hier auch über Gerechtigkeit nachdenken könnte. Liebe Kollegin Heinold, wenn Sie sagen, die Eltern in Schleswig-Holstein möchten für die Schülerbeförderung ihrer Kinder nicht mehr Geld bezahlen, dann frage ich Sie, wo Ihre Anträge gewesen sind oder Ihre Anträge, Herr Dr. Klug, § 114 oder den alten § 80 auch für die kreisfreien Städte gelten zu lassen.
Wo sind diese oder die Anträge für die innerörtliche Situation? Das hätte doch Konsequenzen gehabt - gerade bei den Grünen, die mit ihrem Wählerklientel in den Oberzentren stark vertreten sind. So stark aber vielleicht auch nicht.
Selbstverständlich werden wir eine solche Diskussion auch führen wollen, aber dazu ist es im Hinblick auf eine Koalition - und das haben wir früher auch nie anders gemacht - notwendig, dass beide Partner der Auffassung sind, dass man diese Dinge neu diskutiert. Das ist aber zurzeit wirklich nicht der Fall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann verstehen, dass die Kollegen von den Sozialdemokraten nach den Vorgängen der letzten Tage ich formuliere das einmal ganz neutral - hier in einer etwas schwierigen argumentativen Ausgangslage sind. Aber ich kann überhaupt nicht verstehen, wie sie argumentieren. Das ist eine Form von Selbstkasteiung, die politisch kaum noch nachvollziehbar ist.
Herr Kollege Höppner, ich habe das schon mehrfach erlebt. Ich denke etwa an die Veranstaltung in Alveslohe, die wir gemeinsam mit dem Kollegen Wengler bestritten haben. Da haben wir das Thema vor einem vollen Bürgersaal angesprochen und Sie haben den Koalitionsbeschluss im Schulgesetz mit dem Argument verteidigt, die Lebenshaltungskosten im ländlichen Raum seien niedriger als in den Städten. Es hat eine so laute Empörung gegeben, dass wir selbst mit der Mikroanlage nicht mehr durchgedrungen sind.