Das Ziel, Menschen mit Behinderung das Arbeiten außerhalb von Werkstätten und traditionellen Einrichtungen zu ermöglichen, gehört auch zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hier wäre ein erster Schritt, die nötige Kompetenz für eine sach- und fachgerechte Beratung zu schaffen und die zielgerichtete Qualifizierung von Menschen mit Behinderung zu fördern.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir wollen so viele Menschen wie möglich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen. Für diejenigen, bei denen dies nicht gelingt, wollen wir die Instrumente ausbauen, die ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben auf andere Weise ermöglichen. Dafür brauchen wir gute Instrumente und die verlässliche Kooperation aller Akteure: Arbeitsverwaltung, Kommune, Land, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbände. Ich finde, dass Arbeitsminister Döring hierfür eine gute Vorlage geliefert hat und dass wir auf einem guten Weg sind, an dem wir konstruktiv arbeiten wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist die Ausgangslage? Die Anhörung der Bürgerbeauftragten und einiger Arbeitsmarktverantwortlicher in Schleswig-Holstein in der letzten Sozialausschusssitzung des Landtages lässt sich so zusammenfassen: Die Arbeitsmarktpolitik des Bundes hat trotz der jetzt sinkenden Arbeitslosenzahlen versagt. Durch den Moloch in Nürnberg ist eine gute Idee, nämlich die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe und die Ausweitung von Förderansprüchen auf alle Menschen ohne Arbeit in ein bürokratisches Monster verwandelt worden. Dass die Kritik an Regelwerk und Praxis der Organisation der ARGEn, ein Zwitter aus Bundes- und Kommunalverwaltung, berechtigt ist, wurde sogar von einem anwesenden Chef einer ARGE im Sozialausschuss bedauernd bestätigt. Die nach wie vor existenziellen Probleme der ARGEn lassen sich mit Worten skizzieren, die alle mit der Silbe ‚un’ beginnen:
Unerreichbar sind die ARGEn oft. Ratsuchende landen in unverbindlichen Callcentern. Unverständlich sind immer noch die Leistungsbescheide. Insbesondere, wie sich der individuelle Leistungsanspruch errechnet, bleibt unerfindlich. Unpraktisch ist nach wie vor die ganze Ablauforganisation und die Arbeitsteilung zwischen Arbeitsagenturen und ARGEn.
Unrechtmäßig und ungerecht sind die Ergebnisse dieser Versäumnisse. Die Gerichte werden nicht von ungefähr mit Klagen zugeschüttet.
Unkontrollierbar: Durch die doppelte Verankerung der ARGEn in Kommune und Bundesebene ist immer noch unklar, wer bei Beschwerden und Widersprüchen Verantwortung übernehmen muss.
Undemokratisch: Es fehlen vielerorts demokratisch legitimierte kontrollierende Beiräte, und auch die kommunalen Selbstverwaltungsgremien haben oft keine wirkliche Mitsprachemöglichkeit. Es wird sogar versucht, die Kontrolle des Landesdatenschutzes abzuwehren.
So hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht über das Jahr 2006 festgestellt, im Durchschnitt hätten die Arbeitsuchenden drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch gewartet, in dem die beruflichen Stärken und Schwächen herausgearbeitet werden sollen. Selbst in den Fällen, in denen Eingliederungsmaßnahmen abgeschlossen worden waren, unterbreiteten die ARGEn häufig keine Vermittlungsvorschläge und unterließen es, die Ergebnisse von Bewerbungen und Vorstellungen auszuwerten, so der Behördenspiegel vom Januar 2007.
In unserem Sozialausschuss konnte auch ausschließlich der Landrat Nordfriesland nach dem Urteil der Bürgerbeauftragten und nach seinen Aussagen gutes Management und gute Vermittlungserfolge vermelden. Auch wenn dies nicht für alle Optionskommunen gilt, so sind doch in der kommunalen Alleinzuständigkeit für die Arbeitsmarktpolitik wenigstens die Verantwortlichkeiten klar und ein Minimum an demokratischer Kontrolle durch die kommunale Selbstverwaltung möglich.
Nun versucht das Land mit Runden Tischen und eigener Förderung gegenzusteuern. Wir haben zwar einzelne Arbeits- und Ausbildungsförderinstrumente der Landesregierung in der Vergangenheit durchaus kritisiert und bezweifelt, ob die wiederholte Ankündigungspolitik des Landesarbeitsministers, jetzt werde gemeinsam mit den ARGEn in die Hände gespuckt, Wirkung zeigt.
Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit darf ich erbitten, auch die Fraktionssitzung der FDP außerhalb stattfinden zu lassen!
Aber, Minister Döring, die Richtung, die Sie seit einigen Monaten in der Förderpolitik vorgeben, stimmt und findet vermehrt Anklang. Auch die Grünen im Bundestag machen ähnliche Vorschläge, denn endlich wird nicht nur über die Forderungen an die Arbeitslosen, sondern auch über realistische Förderinstrumente gesprochen. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar ein zweiter Arbeitsmarkt nicht mehr des Teufels. Wir sollten uns allerdings klar sein, was heißt denn der sogenannte dritte Sektor oder zweite Arbeitsmarkt, wie immer man ihn nennt? In unserem Land, in unserem Bundesstaat sind die Kommunen diejenigen, die vom Steueraufkommen einen sehr kleinen Anteil abbekommen im Gegensatz zu Skandinavien. Deshalb sind unsere Kommunen gerade in den letzten Jahren sehr verarmt. Deswegen leisten sie öffentliche Daseinsvorsorge nur noch unzureichend, und deswegen entstehen Lücken, ob das nun bei der Kinderbetreuung ist oder bei der Grünpflege oder wo auch immer. Diese Lücken schaffen dann gesellschaftlichen Bedarf, der keinen Markt hat, weil die Kommunen nicht bezahlen können. Wenn man nun ausschließlich den zweiten Arbeitsmarkt, wie es seit den 80er-Jahren geschehen ist, dazu benutzt, diese Armut aufzufangen - der öffentlichen Hand, wohl gemerkt -, dann entsteht natürlich ein Zwielicht und dann entsteht auch das, was beklagt wurde, nämlich dass der zweite Arbeitsmarkt nicht effizient ist. Natürlich, wenn man ein oder zwei Jahre lang bezahlt durch Arbeitslosenversicherung oder auch durch Steuermittel eine Stelle bezahlt bekommt, dann stellt man hinterher diese Person nicht ein, sondern nimmt den nächsten, den man damit eine Weile aus der Langzeitarbeitslosigkeit befreit. Dieser Kreislauf sollte doch durch die letzte Arbeitsmarktreform durchbrochen werden. Wir müssen leider feststellen, er ist nicht durchbrochen worden.
Nun müssen wir uns mit dieser Situation auseinandersetzen. Wir dürfen deshalb nicht pauschal alle Instrumente des zweiten Arbeitsmarktes verteufeln, aber wir müssen sehr genau hinsehen, woher die jeweilige Nichtmarktfähigkeit kommt. Auch unsere langjährige Forderung auf Ausweitung von Integrationsfirmen für Menschen, die eben nicht wegen der Armut der öffentlichen Hand, sondern we
gen eigener Handicaps, seien es Behinderungen, seien es aber auch Alter oder nicht hinreichende Qualifikation, keine Chance haben, werden ernsthaft diskutiert. Dem können wir uns nur nachdrücklich anschließen. Wir haben schon seit unserer Präsenz hier im Landtag, nicht immer mit dem gleichen Namen, aber immer wieder genau so ein Instrument gefordert: Firmen, die sich ganz normal auf dem Arbeitsmarkt behaupten, die aber in einem bestimmten Segment und dann auch mit öffentlicher Förderung Menschen beschäftigen, die eben allein durch ihre Produktivität nicht einen solchen Arbeitslohn erwirtschaften können, dass es marktfähig ist. Hier gibt es eine ganze Reihe von interessanten Beispielen, das sollten wir im Ausschuss diskutieren.
Das dritte Instrument, das Sie nannten, Herr Döring: Unter bestimmten Bedingungen die Kapitalisierung der Ansprüche der Arbeitslosen, um Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Da sind wir ganz bei Ihnen, und wir wissen auch, dass es nichts nützt, so wie Sie das kritisiert haben, dass natürlich dann ganze Ortschaften plötzlich meinen, sie könnten ihren öffentlichen Sektor über dieses Instrument entweder sanieren oder den Menschen, ich sage einmal, beschäftigungstherapeutische Aufgaben übertragen, und das für Dauer. Wenn man das Instrument nutzt, muss es vielmehr passgenau sein. Wir sind auch bei Ihnen, wenn Sie sagen, Kombilöhne müssten eine Einstiegshilfe sein und dürften nicht als Dauersubvention missbraucht werden.
Hier muss man also sehr genau unterscheiden, an welcher Stelle eine dauerhafte Lohnsubventionierung sinnvoll ist, weil es sich um einen Menschen in einer Integrationsfirma handelt, oder an welchen Stellen es um eine befristete Unterstützung geht.
Nicht einig sind wir uns beim Thema Mindestlohn. Wir merken ja, die gesellschaftliche Debatte zum Mindestlohn dreht sich. Immer mehr wird die Zahl 7,50 € in den Raum gestellt, immer mehr gilt es doch als wichtig, sich mit dem Instrument auseinanderzusetzen, damit nicht das passiert, was wir im Augenblick haben, dass sich nämlich ein Niedriglohnsektor aufgrund der öffentlichen Subvention durch Transferleistungen auf eine Art und Weise stabilisiert, dass es tatsächlich die Arbeitenden krank und arm macht oder eben zu Mitnahmeeffekten sowohl bei den Arbeitsuchenden als auch bei den Firmen führt. Hier müssen wir also zwei Instrumente haben, einerseits die öffentliche Subventionierung in bestimmten Fällen, andererseits aber auch eine Deadline durch einen Mindestlohn, dass solche Lohndumpingverhältnisse, wie sie meine Vorredner skizziert haben, nicht mehr vorkommen.
Einig sind wir uns bei einer anderen Sache, und das freut uns sehr, Herr Döring, dass Sie da zugegriffen haben, nämlich endlich die Mittel der Europäischen Union zu nutzen, um schon in der Schule, schon in der 8. Klasse etwas zu tun, um die Berufsorientierung gezielt vorzubereiten und mit Wirtschaftsund Arbeitsmarktpartnern zusammenzuarbeiten. Das hatten wir in der letzten Legislaturperiode wiederholt gefordert. In dem neuen Programm nutzen Sie diese Instrumente. Wir warnen allerdings davor, nur wieder die ganze Geschichte in eine neue Warteschleife münden zu lassen. Es muss, wenn man diese Instrumente nutzt, gelingen, die Jugendlichen tatsächlich auf dem ersten Ausbildungsmarkt unterzubringen. Da bin ich für Ihre eindeutigen Worte sehr dankbar. Das war aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht immer klar. In Hamburg gibt es ein sehr erfolgreiches Modell der dortigen Hamburger Arbeitsstiftung, wie dies gelingt. Dort haben es sich namhafte Firmen zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Sie sind seit dem Jahr 2000 dabei, und ich muss sagen, das ist vorbildlich. Ich würde mich freuen, wenn wir auch in diesem Bundesland zu solchen Ergebnissen kämen.
Am Runden Tisch des Landes sitzen nun wichtige Arbeitsmarktakteure. Zum November 2006 hatten Sie eingeladen, und unter anderem, so entnehme ich Ihrer Schrift „Geht nicht gibt’s nicht“, waren auch die Koalitionsfraktionen gefragt. Unsere Forderung: Beziehen Sie in diesen runden Tisch auch die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ein. Sie hat vielfältige Informationen über die Beschwerdewege, aber auch über das, was man in der Praxis verbessern könnte. Sie kann da einen wichtigen Beitrag leisten.
Ich erinnere daran, dass das Land das Landesnetzwerk Frau & Beruf mit dem Frauennetzwerk zur Arbeitswelt unterstützt. Diese Frauen haben konkrete Kenntnisse, regional gebündelt, über den Arbeitsmarkt, über die wirtschaftliche Situation und sind Akteure und Promotoren für neue Wege. Ich mache Ihnen hiermit zwei qualifizierte Frauenvorschläge.
Last but not least finde ich, dass auch die Opposition an diesem Tisch durchaus ihren Platz hat, wenn die Koalitionsfraktionen eingeladen sind. Es geht nicht darum, am runden Tisch lange Vorträge zu halten, wie wir das hier heute freundlicherweise einmal tun durften, sondern es geht dort um konkrete Verabredungen. Wenn wir alle Kräfte bündeln müssen, um der Fehlkonstruktion der ARGEn auf Landesebene etwas entgegenzustellen und die guten Erfahrungen, die schon Ende der 90er-Jahre mit
den kommunalen Beschäftigungsinitiativen gemacht wurden, weiterzuentwickeln, dürfen wir hier durchaus unseren Beitrag leisten. Herr Minister, ich zitiere Sie dann gern, auch zu dem letzten Vorschlag: Geht nicht, gibt es nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten 20 Jahren blieb das Problem der Sockelarbeitslosigkeit ungelöst. Wir haben auch heute im Jahr 2007 die gleiche Sockelarbeitslosigkeit wie noch Mitte der 80er-Jahre. Weder die Betriebe noch die Arbeitsverwaltung haben Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren vermocht. Sie wurden stattdessen in der Vergangenheit frühzeitig verrentet, in Qualifizierungsschleifen geparkt oder ganz aus der Statistik getilgt.
Zunächst zur betrieblichen Personalpolitik! Die Mehrheit der Personalchefs ist der Meinung, dass bereits derjenige, der 50 Jahre und älter ist, keine Chance auf eine Neueinstellung hat. Da mögen Qualifizierung, innere Einstellung und Einsatz des Bewerbers noch so gut zum betrieblichen Profil passen, er oder sie hat heutzutage keine Chance. Dass man das in Dänemark völlig anders sieht und erfahrene Kollegen sogar mit großem Nachdruck zur Bewerbung ermuntert, wird hierzulande nur von Experten gewürdigt. Die Personalführung in Deutschland - da ist Schleswig-Holstein keine Ausnahme - hinkt dagegen in vielen Bereichen internationalen Erfahrungen hinterher.
Das sehen wir an vielen Beispielen, zum Beispiel, wenn es um junge Frauen geht, die gut ausgebildet sind, aber nach einer kurzen Familienpause trotzdem oftmals keine Chance in ihrem alten Betrieb mehr haben. Oder denken wir an die Weigerung vieler Großbetriebe, ihrer Ausbildungsverpflichtung nachzukommen. Die Betriebe stellen am liebsten den sprichwörtlichen jungen, alleinstehenden Mann mit langer Berufserfahrung ein, der gleich vom ersten Arbeitstag an voll einsetzbar ist und am besten nichts kostet. Alle anderen haben schlechte Karten. Das ist die betriebliche Realität.
Personalentwicklung, um die richtige Qualifikation für den Betrieb zu erhalten, ist für viele Betriebe immer noch ein Fremdwort. Wenn allerdings keine Alternativen bestehen, wenn man richtig ge
zwungen wird, geht es drolligerweise doch. Bestes Beispiel sind einige Firmen in Flensburg, die jahrelang Probleme hatten, qualifiziertes Personal in die angeblich so abgelegene Region zu holen. Da hat man kurzerhand selbst weitergebildet: Gesellen wurden auf entsprechende Kurse geschickt und Meistern Qualifizierung angeboten. Dieser betriebliche Einfallsreichtum ist aber die Ausnahme. Andere, wie ein großer Handy-Hersteller, auch in Flensburg, verlassen sich darauf, dass sich qualifiziertes Personal schon von allein vorstellen wird. Dieses Verhalten ist nicht nur gesamtgesellschaftlich problematisch, sondern betriebswirtschaftlich kurzsichtig.
Solche Betriebe schauen sich die Bewerbungsmappen von Langzeitarbeitslosen gar nicht erst an. Sie wollen nicht qualifizieren, Neueinzustellende schon gar nicht. So wird der immer wieder angeführte Gabelstaplerführerschein, beziehungsweise dessen Fehlen, zu einem schier unüberbrückbaren Hindernis. In Dänemark wird dem Betreffenden, wenn er in den Betrieb passt, schleunigst ein entsprechender Kurs vermittelt. Deutsche Gewerkschaften berichten dagegen, dass in einigen Betrieben jahrelang Kollegen ohne Gabelstaplerführerschein entsprechende Arbeiten ausüben. Nur, wenn der Kontrolleur kommt, wird derjenige aus der Halle geschickt. Wer also nicht einmal in Stammpersonal investiert, wird das bei Neueinstellungen erst recht nicht tun.
Das hat vielleicht auch mit einer unflexiblen Tarifpolitik zu tun. Die IG Metall will diese Ungerechtigkeiten ausräumen. Ein neuer Tarifvertrag soll helfen, dass die Arbeitnehmer nach den tatsächlich geleisteten Tätigkeiten entlohnt werden.
Wer also als Monteur bezahlt wird, tatsächlich aber die Baustellenaufsicht übernimmt, hat Anspruch auf eine bessere Entlohnung. Dass einige Arbeitgeber diese neuen Einstufungen umgehen wollen, indem möglichst einfache Arbeitsplatzbeschreibungen dauerhaft festgeschrieben werden, damit dann trotzdem kein adäquater Lohn gezahlt werden muss, ist für mich nur ein weiteres Zeichen für die eben angeführte betriebliche Kurzsichtigkeit.
In diesem System haben Langzeitarbeitslose schlechte Chancen auf innerbetriebliche Qualifikationsanstrengungen. Also muss der Staat ran. Das
ist eine Binsenweisheit: Wo es marktwirtschaftlich nicht klappt, ist der Staat in der Pflicht; in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit. Dessen Vorstandsvorsitzender, Frank-Jürgen Weise, hat bei seinem Besuch in Flensburg im November bedauert, dass die Agenturen nicht über ausreichendes Personal verfügen, um Arbeitslose auch zu Hause beraten zu können. Die direkte Beratung führe seiner Meinung zu besseren Ergebnissen als die derzeitige Praxis. Gravierenden Problemen könne man nur mit einem großen Mitteleinsatz beikommen. Das weiß Weise. Umsetzen tut er diese Erkenntnisse allerdings nicht.
Im Gegenteil, nachdem nicht alle lokalen Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen in Deutschland ihre Mittel zur Eingliederung von Landzeitarbeitslosen ausgeschöpft haben, hat man die Mittel pauschal für alle gekürzt, auch für diejenigen, die die Mittel komplett genutzt haben. Diese Praxis führt nun dazu, dass beispielsweise der Kreis Nordfriesland statt der bisher sinnvoll voll ausgeschöpften 16 Millionen € nur noch 12,4 Millionen € für diesen Zweck erhalten soll. In Zukunft kann der Kreis Nordfriesland, obwohl er gern noch mehr tun würde und in der Vergangenheit - wie wir alle wissen - erfolgreich war, jetzt für Langzeitarbeitslose weniger tun.
Gegenüber der Arbeitsagentur zeigen die Optionskommunen, was man mit fachgerechter und engagierter Beratung erreichen kann. Dort ist man ohne jeglichen Behördenballast sehr direkt tätig geworden. Das hat zwar lange gedauert, aber die Erfolge sprechen für sich und nun wird ihnen die finanzielle Grundlage durch die Arbeitsagentur entzogen. Das ist in meinen Augen ein krankes System, das geändert werden muss.
Dass die Arbeitsagenturen Probleme mit dieser erfolgreichen Konkurrenz haben, zeigte sich am Montag in Niedersachsen, wo man den Kommunen in Sachen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit systematische Zahlenmanipulation nachgesagt hat.
Individuelle Beratung ist immer noch das beste Mittel wenn man die Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig bekämpfen möchte. Erfolgreiche Beispiele gibt es genug: In Flensburg wurden in einem Modellprogramm mittels einer intensiven Beratung über 50-jährige Arbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgreich integriert. Immer dann, wenn die Betroffenen die Flinte ins Korn werfen wollten, half ihnen die Unterstützung vom Coach oder von den übrigen Teilnehmern des Kurses. Die Bera