Protocol of the Session on December 14, 2006

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Heinold, liebe Kollegin SchlosserKeichel, bestimmte Formen der Auseinandersetzung beziehungsweise bestimmte Hinweise taugen in der Debatte nicht richtig. Ich glaube, es ist ein bisschen zu einfach, auf den Koalitionspartner zu verweisen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstellen mit dem vorgelegten Antrag, dass das Ehegattensplitting eine einseitige Förderung von Lebensgemeinschaften sei, deren Partner verheiratet sind. Das ist aber nicht das primäre Ziel des Ehegattensplittings.

(Zuruf der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Gefördert und geschützt werden soll durch das Ehegattensplitting grundsätzlich das Institut der Ehe, nicht aber die Familie. Denn der Schutz der Ehe - und auch daran kommen auch Sie nicht vorbei, Frau Birk, auch wenn Sie dazwischenrufen - ist ein selbstständiges Gewährleistungsinstrument im Rahmen des Artikel 6 Grundgesetz.

Man hat sich bei der Einführung des Ehegattensplittings durchaus etwas gedacht, und zwar nicht nur dahingehend, dass man die Ehe privilegieren will, sondern dass es der Staat auf diese Weise den Eheleuten überlässt, wie sie ihre Ehe führen. Das kann

(Anna Schlosser-Keichel)

der Staat nur, wenn er nicht über alle möglichen Transferleistungen steuernd eingreift, sondern den Ehegatten genügend Einkommen belässt, damit sie frei entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten wollen.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wenn aber das Ehegattensplitting nicht unmittelbar der Förderung von Familien mit Kindern dient, wie kann dann ein Ausgleich gefunden werden, um Familien nicht schlechter zu stellen? Das muss die eigentliche Frage sein.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wie kann denjenigen Verantwortungsgemeinschaften von Menschen geholfen werden, in denen Kinder leben und den Mittelpunkt dieser Gemeinschaft bilden? Das kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass man das Ehegattensplitting vollständig abschafft und das Geld an diejenigen umverteilt, die für Kinder sorgen. Bei diesem Weg würde dann allerdings außer Acht gelassen werden, dass dem von der Verfassung vorgegebenen Schutz der Ehe nicht mehr genügend Rechnung getragen wird. Daran kommen wir nicht vorbei, auch wenn wir - oder im Zweifel Sie - es gern hätten. Ein solcher Weg würde durch den Antrag auch gar nicht verfolgt.

Konkret wird die Einführung des Modells des sogenannten Realsplittings gefordert, kombiniert mit einem Grundfreibetrag. Das hat die Kollegin Heinold dargestellt.

Einen ähnlich lautenden Antrag hat die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im April dieses Jahres in dem Deutschen Bundestag eingebracht. Grundsätzlich könnte das Modell des Realsplittings ein gangbarer Weg sein, aber nur dann, wenn der Freibetrag eine gewisse Höhe erreicht, die einen solchen Ausgleich tatsächlich möglich macht. Denn es muss sichergestellt werden, dass die Unterhaltspflichten der Ehepartner auch weiterhin untereinander abgegolten werden können.

Das Splittingverfahren ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung, sondern eine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepartner orientierte, sachgerechte Besteuerung. Wenn aber der Freibetrag eine gewisse Höhe erreichen muss, dann sehe ich im Ergebnis nur wenig Unterschied zum bisherigen Verfahren, denn bereits heute entfallen rund 70 % des Splittingvolumens auf verheiratete Einkommensbezieher mit

Kindern. Wenn diese nicht schlechter gestellt werden dürfen und gleichzeitig auch Ehepartner ohne Kinder einen entsprechenden Grundfreibetrag geltend machen können, dann bliebe unterm Strich nur noch sehr wenig übrig, um den übrigen Verantwortungsgemeinschaften mit Kindern, die keinen Trauschein vorweisen können, eine entsprechende finanzielle Förderung zukommen zu lassen oder gar Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Stattdessen hätten wir das Steuerrecht erneut verkompliziert und womöglich neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

Welche Strukturen, welche Förderung brauchen Kinder, unabhängig davon, ob deren Eltern mit oder ohne Trauschein miteinander verbunden sind? - Bundespräsident Köhler hat zu Recht bemängelt, dass unsere Steuer-, Sozial- und Bildungspolitik und unsere Infrastruktur den Veränderungen der Familie hinterherhinken, weil sie an überholten Familienbildern ausgerichtet sind. Das haben wir in der letzten Landtagsdebatte ausgiebig debattiert. Sie wissen doch ganz genau, dass es hier kaum noch Differenzen im Landtag gibt. Die zentrale Frage lautet deshalb: Wie können trotzdem Kinder gezielt gefördert werden oder gezielter als bislang?

Eine Alternative wäre die Einführung eines Familiensplittings - da bin ich in der Beurteilung anderer Auffassung als die Kollegin Heinold -, das unabhängig vom rechtlichen Status der Eltern die Zahl der zu betreuenden Kinder steuerlich begünstigt. Diese Alternative wird von den Antragstellern abgelehnt, obwohl beispielsweise Frankreich ausgezeichnete Erfahrungen derzeit hiermit macht. Eine andere Möglichkeit wäre, die derzeit gut 145 verschiedenen Leistungen des Staates zur Förderung von Familien mit einem Gesamtvolumen von mehr als 180 Milliarden € auf deren Effizienz hin zu überprüfen und zugunsten der Kinderförderung neu zu bündeln. Das ist ein Weg, den auch die Kollegin Schlosser-Keichel vorgeschlagen hat. Neben einer zentralen Anlaufstelle, wie das mit der Einführung von Familienbüros in Schleswig-Holstein versucht wird, erhielten Familien damit eine gezielte Förderung ohne Ansehen des rechtlichen Status der Gemeinschaft, in der Kinder leben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über den Antrag, weil er die Gelegenheit gibt, im Sozialausschuss und im Zweifel auch im Finanzausschuss ernsthaft über die aus meiner Sicht zentrale Frage zu reden: Wie können wir in Zukunft Kindern unabhängig davon, in welcher Verantwortungsgemeinschaft sie großgezogen werden, wirklich helfen? Ich glaube aber trotzdem, dass wir nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass wir mit

(Dr. Heiner Garg)

einer Abschaffung oder mit einer Kappung des Ehegattensplittings unendlich hohe Geldbeträge zur Verfügung haben, um das finanzieren zu können, was wir zum Teil gerade durch Haushaltsänderungsanträge für wünschenswert gehalten haben.

(Beifall der Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] und Lars Harms [SSW])

Das Bundesverfassungsgericht zieht hier ganz klare Linien, die wir einhalten müssen und die wir auch einhalten wollen. Insofern freue ich mich auf die Debatte, die aber - glaube ich - schwieriger wird, als wir uns das heute an der Stelle vielleicht vorstellen.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg und erteile nun das Wort für den SSW im Landtag dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ehegattensplitting ist eine Subventionierung von einkommensstarken Ehepaaren, die überwiegend in den alten Bundesländern wohnen. 93 % der Mittel fließen in die alten Bundesländer. 43 % der Splittingsprofiteure haben überhaupt keine Kinder. Beide Daten stammen aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung von 2005. Auf diese Ungerechtigkeiten hat der SSW wiederholt hingewiesen und für die Abschaffung des Ehegattensplittings plädiert. Ehegattensplitting ist für Großverdiener nur ein zusätzlicher Steuerkniff. Haben Sie sich schon einmal die Mühe gemacht zu ermitteln, wie viele Steuertipps es allein im Internet für die Großverdiener gibt, die mit einer Hausfrau verheiratet sind? Dutzende, wenn nicht sogar Hunderte! Das Ehegattensplitting ist ein grandioses Steuergeschenk für Großverdiener. Darum muss es abgeschafft werden. Ich bin überzeugt, dass der Schutz der Ehe nach unserem Grundgesetz auch ohne Steuersubvention möglich ist.

Ich plädiere dafür, innerhalb des Systems der Geldleistungen umzusteuern: Weg mit dem Ehegattensplitting, her mit mehr Kindergeld. Wenn wir über Geldleistungen zur Unterstützung der Familien reden, dann kann es sich nur um gedeckeltes Kindergeld handeln. Der Staat stockt das Familieneinkommen nach der Anzahl der Kinder auf, wobei eine Einkommensgrenze Mitnahmeeffekte bei Spitzenverdienern begrenzt. Kindergeld kommt Eltern

zugute, deren Kinder noch nicht auf eigenen Beinen stehen.

Der SSW steht für eine gerechte, moderne Familienpolitik, bei der jedes Kind, egal ob es aus der Flensburger Neustadt kommt oder in einer Villa mit Fördeblick wohnt, die gleichen Chancen bekommt. In Skandinavien wird die zweite Säule der Familienförderung, nämlich ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuung und Familienunterstützung, seit vielen Jahren den Steuervorteilen vorgezogen. Die Steuervorteile liegen auf der Hand: Leichte Erreichbarkeit für alle und gute Steuerungsmöglichkeiten. Ich meine, dass unserem Bildungssystem, insbesondere der Frühförderung im Kindergarten, die zusätzlichen Mittel gut bekommen würden. Diese müssen aber wie bisher von woanders herkommen.

In Deutschland haben dagegen Großverdiener mehr Abschreibungsmöglichkeiten als einkommensschwache Familien. Das ist ungerecht. Wenn wir über Geldleistungen sprechen, sind nicht Abschreibungsmodelle, sondern direkte Transferleistungen das Gebot der Stunde. Eine Subventionierung der Ehe mag in den 1950er-Jahren einem gesellschaftlichen Grundkonsens entsprochen haben. Heute entscheiden sich immer weniger Eltern für die Ehe. Jede vierte Familie kann überhaupt nicht auf Splittingvorteile hoffen, weil die Eltern nicht verheiratet sind.

Das vorgelegte Modell versucht sich in einem Spagat zwischen verfassungsrechtlichem Schutz der Ehe und einer besseren Familienförderung. Die Verbände schlagen einen übertragbaren Grundbetrag für jeden vor. Jeder Ehepartner erhält einen Grundfreibetrag, der das Existenzminimum von der Einkommensteuer freistellt. Schöpft ein Partner den persönlichen Freibetrag nicht aus, kann er ihn auf den anderen übertragen. Die Ehe bliebe steuerlich privilegiert, allerdings würde der Vorteil künftig geringer ausfallen. Das gilt vor allem bei Einverdienstehen mit hohem Einkommen. Dem Staat würde die Umstellung Steuermehreinnahmen von 7,5 bis 8 Milliarden € einbringen.

Warum der Spagat? - Die Argumente gegen die Abschaffung des Ehegattensplittings sind bekannt: Hohe Kosten und der verfassungsrechtliche Rang der Ehe. Im vorliegenden Modell würde der übertragbare Grundbetrag Verheiratete weiter privilegieren. Ich bin der Überzeugung, dass wir darüber hinausgehen müssen und unsere Unterstützung an das Vorhandensein von Kindern koppeln sollten.

Bleiben wir aber erst einmal bei dem Vorschlag. So, wie er auf dem Tisch liegt, ist er eine verkappte

(Dr. Heiner Garg)

Reichensteuer, anstatt, wie die Überschrift des Antrages suggeriert, fehlgeleitete Finanzströme zu korrigieren. Die Grünen wollen nicht länger, dass der Staat das Verheiratetsein zweier Erwachsener finanziell unterstützt, sondern er soll infrastrukturelle Defizite, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, ausgleichen. Die freigesetzten Mittel durch die Abschaffung des Ehegattensplittings müssen aber eher für diese Kinder direkt wieder eingesetzt werden. Ansonsten würden mit den gesparten Milliarden andere Steuerlöcher gestopft. Damit würde ein große Chance vertan.

Ich plädiere für eine systemimmanente Lösung, also ungerechte Abschreibungsmodelle durch ein gerechteres Transfermodell zu ersetzen. Das ist die Kindergeldlösung. Sie ist einfacher zu administrieren und leichter nachzurechnen als eine institutionelle Förderung, die der Bund an Länder und Kommunen weiterreicht.

Wie bei solchen Lösungen Geld verloren gehen kann, erleben wir derzeit bei Hartz IV, wo Einsparungen der kommunalen Kinderbetreuung zugute kommen sollten. Auch zwei Jahre nach Gesetzesverabschiedung warten viele Kommunen immer noch auf ihr Geld. Der SSW setzt sich daher für direkte Kinderförderung ohne Umwege ein. Diese hilft allen Kindern, egal ob die Eltern einen Steuerberater brauchen oder nicht, egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Kinderbetreuung und Bildung ist eine andere Baustelle. Auch hier gilt es dann, Prioritäten zu setzen. Auf jeden Fall müssen wir aber sicherstellen, dass die Einsparungen durch den Wegfall des alten Splittingmodells nicht einfach in den Haushalt des Bundes oder des Landes oder der Kommunen fließen, sondern gezielt für die Förderung von Familien mit Kindern ausgegeben werden. Das muss das Ziel sein. Ansonsten geht das Ganze in die Hose. Das finde ich sehr bedenklich.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Frau Abgeordnete Monika Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass ich für eine Abschaffung des Ehegattensplittings bin und dafür seit zehn Jahren kämpfe. Wer aber die Debatte kennt, weiß auch, dass insbesondere von SPD und CDU - sehr stark von der

CDU - immer wieder unser Grundgesetz und unsere Verfassung ins Feld geführt werden und dass überhaupt nicht daran zu denken ist - ich glaube es jedenfalls nicht -, dass SPD und CDU das Grundgesetz ändern und damit eine Abschaffung des Ehegattensplittings ermöglichen. Wir müssen es ändern, um das Privileg der Ehe herauszunehmen.

Wenn es an dieser Stelle keine Bewegung gibt, muss es doch wenigstens eine Bewegung beim jetzigen Splitting geben. Es kann nicht sein, dass wir uns seit Jahren immer wieder gemeinsam, mehr oder weniger in großer Verbundenheit, über das jetzige Ehegattensplitting und seine Ungerechtigkeit aufregen, aber keine Möglichkeiten vorsehen, wie es verfassungskonform ändern können. Die CDU hat auf Bundesebene ein Familiensplitting vorgeschlagen. Dies, Herr Sauter, führt tatsächlich nach den Berechnungen dazu, dass die Besserverdienenden oder Gutverdienenden noch weiter privilegiert werden. Das will ich nicht. Der Alternativvorschlag ist der der Individualbesteuerung mit dem übertragbaren Grundfreibetrag. Lars Harms hat die Zahlen genannt; das sind zwischen 5 Milliarden und 8 Milliarden €, die eingespart werden können. Das ist für Schleswig-Holstein - und das ist durchaus relevant - ein Betrag zwischen 50 Millionen und 80 Millionen € jährlich. Damit könnten wir ein kostenloses Kindergartenjahr finanzieren und damit könnten wir deutlich mehr Qualität in unsere Kindertagesstätten bringen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich glaube, dass es auch ein pragmatischer Vorschlag ist. Es ist nicht das rein grüne Modell, das wir immer wollten, es ist ein Modell, dass es auch der CDU sozusagen ermöglicht, zu sagen: Okay, wir müssen das Privileg der Ehe, die Bevorzugung, die im Grundgesetz steht, herausnehmen. Es ist also ein Modell, das für viele tragbar ist und das dazu führen würde, dass wir in einem ersten Schritt mehr Geld in relevanter Größenordnung für die Kinderbetreuung hätten.

Ich freue mich, dass Sie es nicht gleich ablehnen, sondern an den Ausschuss überweisen. Ich hoffe, dass es dort nicht gleich abgelehnt wird. Ich fände es Klasse, wenn Schleswig-Holstein hier ein Signal setzen würde und die Berliner an dieser Stelle ein Stückchen treiben würde. Herr Sauter hat es gesagt, es steht überhaupt nicht auf deren Agenda. Das kann nicht sein. Wir können nicht warten, bis das Ehegattensplitting 60 wird. Also mutig voran!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Lars Harms)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. - Das Wort für die Landesregierung hat der Finanzminister, Herr Rainer Wiegard.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil wir kurz vor Weihnachten sind, könnte man sagen: „Alle Jahre wieder“, aber das stimmt nicht: „Alle halbe Jahre wieder“. Denn zuletzt haben wir uns vor sechs Monaten mit einem ähnlichen Antrag befasst. Da ging es noch darum, die Diskriminierung der Frauen durch das Ehegattensplitting zu beseitigen. Uns fällt schon wirklich alle paar Monate etwas Neues ein.

Wenn Sie die Fragen einfach einmal in der richtigen Reihenfolge sortieren würden, hätten wir es viel einfacher, miteinander zu reden. Bei Ihnen geht es mehr um die Abschaffung des Ehegattensplittings als um die Familienförderung. Wir müssen die Reihenfolge genau umkehren. Die Familie ist keine Ansammlung von Einzelunternehmern, die nebeneinander leben, sondern das ist eine eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das Ehegattensplitting ist eben die steuerliche Abbildung eben dieser Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft.

(Zuruf der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Das ist schon länger her, als es bei Ihnen der Fall ist.

Es gibt natürlich verschiedene Modelle, über die man getrost miteinander diskutieren kann. Das Problem, das wir haben, ist, dass immer sequenziell über einzelne Bausteine von Familienförderung diskutiert wird. Wir müssen das beenden und über ein ganz komplexes, vollständiges und umfassendes Programm zur Familienförderung diskutieren,