Protocol of the Session on December 14, 2006

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung insgesamt. Wer dem Haushaltsstrukturgesetz 2007/2008, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der heute vorgenommenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Haushalt 2007/2008 in zweiter Lesung und nunmehr endgültig mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, ich gratuliere Ihnen!

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Kinderförderung wichtiger als Ehegattensplitting

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1138

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Monika Heinold.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sieben anerkannte Verbände, unter ihnen der Juristinnenbund, der Kinderschutzbund, pro familia und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, fordern in einem Appell an die Bundesregierung, das Ehegattensplitting zugunsten einer gezielten Förderung von Kindern abzuschaffen. Sie fordern, statt des Ehegattensplittings eine individuelle Besteuerung mit einem übertragbaren zweiten Grundfreibetrag einzuführen. Sie rufen die Bundesregierung auf, statt über ein neues Familiensplitting nachzudenken, welches eine weitere Steuerentlastung für Besserverdienende wäre, endlich das Recht auf Bildung und Existenzsicherung für jedes Kind umzusetzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch Bundespräsident Horst Köhler hat sich in die familienpolitische Debatte eingemischt. Er hat ein wichtiges Signal gesetzt, indem er die bisherige Ausrichtung der staatlichen Familienpolitik als nicht mehr zeitgemäß kritisiert hat und festgestellt hat, dass unser Sozial- und Steuerrecht nach wie vor von überholten Familienbildern geprägt ist. Meine Damen und Herren, die Zeit ist also reif für eine tief greifende Umgestaltung der Familienförderung in Deutschland.

Mit unserem heutigen Landtagsantrag fordern wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Reform des Ehegattensplittings zu starten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit Jahren drückt sich die Politik vor diesem Schritt, obwohl schon lange bekannt ist, dass das Ehegattensplitting die gesellschaftliche Realität von vorgestern widerspiegelt. Die Reform ist auch deshalb so wichtig und so notwendig, weil Betreuung, Förderung und Bildungsinfrastruktur für Kinder und Familien dringend im notwendigen Umfang ausgebaut und qualitativ verbessert werden müssen. Wir brauchen mehr Entschlossenheit und eine finanzielle Schwerpunktsetzung, wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angemessen unterstützen wollen. Es muss Schluss gemacht werden mit dem Gedanken, dass Bildung und Erziehung vor allem Privatsache sind und am besten am heimischen Herd durch die mitfühlende Mutter und den gestrengen Vater geleistet werden können. Wir müssen Schluss damit machen, dass ganze Generationen sozial und kulturell ausgegrenzt werden. Wir müssen Schluss damit machen, dass in Deutschland Bildungsarmut vererbt wird. Wir müssen Schluss damit machen, dass ganze Gruppen von Kindern nicht die Unterstützung und Förderung erhalten, die

(Präsident Martin Kayenburg)

ihnen eine gute Zukunftsperspektive eröffnen würde.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bundespräsident hat in seiner Rede die Schwächen der überholten Familienförderung in Deutschland genannt. Nun muss daraus die Schlussfolgerung gezogen werden. Nur Worte helfen nicht weiter.

Wir haben als Grüne dafür ein klares Konzept. Wir wollen eine qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung, eine Ausweitung des Rechtsanspruches und ein gebührenfreies und verbindliches Kindergartenjahr als Einstieg in die kostenlose Kindertagesstätte. Dies werden wir nur schaffen, wenn der Bund sich bei der Finanzierung beteiligt. Wir haben eben gesehen, dass die Große Koalition die kostenlose Kindertagesstätte immer wieder aus finanzieller Not ablehnt. Meine Damen und Herren, schaffen Sie also gemeinsam mit uns die Grundlagen dafür, dass es in Berlin zu einer Umsteuerung der Familienpolitik kommt und dass wir hier in Schleswig-Holstein Mittel haben, um Kinder und Kindertagesstätten angemessen zu fördern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das in den 50er-Jahren eingeführte Ehegattensplitting kostet jährlich weit über 20 Milliarden €, Steuermittel, welche einseitig die traditionelle Ehe mit der geschlechtsspezifischen Rollenverteilung begünstigen. Am stärksten profitieren - Sie wissen es - die gut verdienenden; bei niedrigem Einkommen bewirkt das Splitting nur wenig bis gar nichts. Über 50 % der geförderten Familien, die vom Splitting profitieren, bekommen diese Mittel, obwohl sie gar nicht mit Kindern zusammenleben. Die Familie hat sich verändert, und wir fordern, dass wir als Gesellschaft, dass wir als Politik darauf reagieren. Jedes Kind muss gleich gefördert werden und die gleichen Chancen haben, egal, wo seine Eltern herkommen, egal, wie seine Eltern leben. Deshalb bitte ich Sie: Lassen Sie uns nicht länger über die Familienförderung in Deutschland lamentieren!

Wir haben mit der Initiative, die sich in Berlin gebildet hat, eine breite Unterstützung von vielen Vereinen und Verbänden. Es ist kein Kinderspiel, das Ehegattensplitting eben mal umzugestalten. Davon sind viele betroffen. Lassen Sie uns diese breite Unterstützung nutzen und unsere Landesregierung bitten, im Bundesrat aktiv zu werden, und zwar nicht übermorgen, sondern morgen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Frank Sauter.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Soweit Sie hier alle noch anwesend sind nach einem so aufreibenden Abstimmungsmarathon, bedanke ich mich, dass zumindest einige Abgeordnete dem Thema die notwendige Aufmerksamkeit geben.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, das deutsche Steuerrecht ist seit Jahrzehnten auch Spiegelbild gesellschaftspolitischer Entwicklungen wie auch gesellschaftspolitischer Überzeugungen der jeweiligen politischen Mehrheiten. Das ist letztlich auch ein Grund dafür, warum unser Steuerrecht insgesamt als sehr komplex, sehr vielschichtig und auch recht schwer zu durchschauen gilt. So manch eine guten Idee, das Steuerrecht zu verändern, beginnt damit, dass am Anfang der Debatte an einer Schraube gedreht wird und man sich am Ende einer Debatte dann wundert, was tatsächlich dabei herauskommt Da passen dann Dinge, die man ursprünglich wollte, mit den Ergebnissen, die man tatsächlich erzielt hat, nicht mehr zusammen. Hierüber wissen auch die Antragsteller sicherlich ein Lied zu singen, denn während in der Antragsbegründung die Bundesregierung aufgefordert wird, das Recht auf Bildung und Existenzsicherung aller Kinder zu gewährleisten und nicht über die steuerliche Gestaltung sogenannte Besserverdienende besser zu stellen, fordert der Antrag nun genau das Entgegengesetzte zu dem, was in der Begründung steht, nämlich eine Veränderung einer steuerlichen Gestaltung.

Der Antrag fordert die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einführung eines individuellen Steuerfreibetragsmodells, verknüpft mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, das natürlich in der Wirkung dann auch wieder diejenigen besonders begünstigt, die hohe Einkommen erzielen und deswegen auch hohe Steuern bezahlen. Deswegen steht der Antrag der Grünen im Widerspruch zur eigenen Antragsbegründung. Das Parlament muss sich fragen, worüber überhaupt beraten werden soll, über das, was beantragt wird, oder über das, was die Grünen tatsächlich wirklich wollen. Möglicherweise müssen sich die Grünen selbst auch erst einmal Klarheit darüber verschaffen. Das sollten sie dann auch tun, bevor sie andere dazu auffordern.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

(Monika Heinold)

Meine Damen und Herren, wir kennen das von den Grünen hier geforderte Grundfreibetragsmodell in ähnlicher Form aus den Beiträgen zur steuerpolitischen Debatte von Friedrich Merz und Professor Kirchhoff. Ich bin deswegen weit davon entfernt, diese Modelle negativ zu beurteilen. Ganz im Gegenteil! Man muss allerdings sehen, dass die bisherige Diskussion auch in einem anderen großen Gesamtzusammenhang geführt worden ist, im Zusammenhang einer umfassenden Reform des Einkommensteuerrechts mit niedrigen Steuersätzen, das heißt, mit niedrigen Stufentarifen oder mit einer stark abgeflachten Progressionskurve. Auf der Grundlage des heutigen Einkommensteuerrechts und der heute bestehenden hohen Progressionssätze wäre die Einführung dieses Grundfreibetragmodells natürlich auch überproportional von steuerlich positiven Effekten begleitet, die einkommensbedingt bei den gut verdienenden Eltern sind.

Deshalb haben wir diesen Widerspruch zur Antragsbegründung, denn der Antrag gibt keine Antwort auf die Frage der Förderung von Kindern in Familien beziehungsweise Haushalten, in denen überhaupt kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt oder nur ein sehr geringes Einkommen erwirtschaftet wird. Das heißt, die große politische Fragestellung in unserer Gesellschaft, die Sie mit dem Antrag aufwerfen, Frau Heinold, ob nämlich all die Gelder, die die Gesellschaft zur Verfügung stellt, um Familien und Kinder zu fördern, am Ende auch tatsächlich da ankommen, wo sie hin sollen, diese große Fragestellung wird mit einer Veränderung der steuerrechtlichen Parameter in der Familienund Kinderförderung nicht erreicht.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Das muss man sehen als familienpolitische Komponente. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum ich als Finanzpolitiker zu Ihrem Antrag spreche und nicht die Familienpolitiker meiner Fraktion. Die Diskussion greift zu kurz, aber wir gestehen Ihnen gern zu, dass die Meinungsbildungsprozesse laufen, die mit Sicherheit nicht mehr von der bestehenden Bundesregierung tatsächlich in Gesetzgebungsverfahren oder Gesetzgebungsvorhaben umgewandelt werden.

Wir alle wissen, auf der Agenda der Bundesregierung steht nicht mehr das umfassende Ändern des Ertragsteuerrechts. Die Parteien positionieren sich, die Geschichte ist noch nicht zu Ende erzählt. Deshalb meine ich, es macht Sinn, im Finanzausschuss hierüber weiter zu diskutieren und zu beschließen. Ich beantrage Überweisung und Beschlussfassung im Finanzausschuss.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Sauter. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Anna Schlosser-Keichel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt habe ich im ParlaNet das Stichwort Splitting eingegeben. Erwartungsgemäß hat mein Computer eine lange Liste von Treffern ausgespuckt. Wir haben uns wiederholt und unter den unterschiedlichsten Gesichtspunkten mit dem Ehegattensplitting befasst, auch hier in diesem Haus. Wir haben das Splitting durch die Brille der Frauenpolitikerinnen betrachtet, durch die der Familienpolitiker und nicht zuletzt natürlich durch die Brille der Finanzpolitiker. Immerhin kostet diese Subventionierung des Ehestandes jährlich rund 19 bis 20 Milliarden € oder - Sie sagten das, Frau Heinold - auf den Schleswig-Holsteinen Landeshaushalt gerechnet 217 Millionen €. Das Geld wäre, auch nach unserer Auffassung, besser gezielt für eine kinder- und familiengerechte Infrastruktur einzusetzen.

Es wäre allerdings blauäugig, wenn man sich diese Beträge betrachtet, diese im Falle einer Umgestaltung des Splittings voll auf der Einnahmeseite verbuchen zu wollen. Ich denke, dass es wohl unstrittig ist, dass die gegenseitigen Unterhaltsansprüche der Partner und die zurückliegenden langjährigen Erziehungsleistungen für heute erwachsene Kinder auch gegenüber den Eheleuten steuerlich gewürdigt werden müssten. Dennoch wären schon bei einem Teilumbau des Ehegattensplittings plötzlich gebührenfreie Kindergärtenplätze „kinderleicht“ zu finanzieren, wie das kürzlich „Die Zeit“ vorgerechnet hat.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die schleswig-holsteinische SPD und die SPDLandtagsfraktion vertreten dazu eine ganz klare Position. Ich erinnere unter anderem an das 10-Punkte-Programm zur Steuerpolitik, das wir auch in die Diskussion um unser Bundestagswahlprogramm eingebracht haben, und an diverse Parteitagsbeschlüsse. Frau Heinold, Sie hätten uns also gern in Ihre Liste der Befürworter einer Reform der Ehegattenbesteuerung aufnehmen können. Wir wollen in der Tat weg von einer steuerlichen Begünstigung der Institution Ehe hin zu einer gezielten Förderung von Familien mit Kindern. Das Ehegatten

(Frank Sauter)

splitting ist einer der alten Steuerzöpfe, die abgeschnitten werden müssen. Da sind wir ganz auf Ihrer Seite.

Wir haben nur ein winzig kleines Problem: Unser Koalitionspartner ist da noch nicht ganz so weit. Das hat auch der Redebeitrag von Herrn Sauter gezeigt. Ich muss Ihnen die Spielregeln in einer Koalition nicht erläutern: Initiativen werden nur gestartet, wenn beide Partner dahinterstehen. Ich will der Ausschussberatung nicht vorgreifen - das wird sicherlich eine interessante Diskussion -, aber ich kann schon jetzt sagen, dass wir dem Antrag möglicherweise nicht werden zustimmen können.

Ich teile im Übrigen Ihre pessimistische Einschätzung nicht, dass sich ohne die Schützenhilfe aus Schleswig-Holstein in Berlin in Sachen Ehegattensplitting nichts tun würde. Wie man lesen kann, wird das Thema auch in der CDU - zumindest auf Bundesebene - heftig diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich Anfang des kommenden Jahres mit den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe befassen, die die Aufgabe hatte, alle familienpolitischen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen und Vorschläge für eine Neuausrichtung der Familienförderung zu unterbreiten. Dabei wird es natürlich auch um die Frage des Ehegattensplittings gehen.

Grundlage dieser Diskussion ist unter anderem ein Gutachten der Universität Köln, das die unterschiedlichen Auswirkungen einer Kappung des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings oder aber einer Individualbesteuerung untersucht und durchgerechnet, und zwar mit ganz differenziertem Blick auf die verschiedenen Einkommensschichten. Das ist eine sehr interessante Lektüre, die leider in der Kürze der Zeit in ihrer Vielschichtigkeit hier nicht aufgearbeitet werden kann. Die Studie verdeutlicht und bestätigt aber, dass die verschiedenen Varianten eines Familiensplittings nach wie vor insbesondere einkommensstarke Haushalte begünstigen würden. Als Frauenpolitikerin möchte ich nebenbei sagen: Ein Familiensplitting würde auch nicht die Hürden abbauen, die Frauen heute angesichts der vermeintlichen Vorteile eines Ehegattensplittings davon abhalten, sich gleichberechtigt in das Berufsleben einzugliedern.

(Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

Unser Ziel ist, die Umgestaltung der Ehegattenbesteuerung in Richtung einer Individualbesteuerung natürlich so vorzunehmen, dass sie den Vorgaben unserer Verfassung entspricht. Das wird eine komplizierte Geschichte, das ist klar. Wir werden diese Position - wie auch in der Vergangenheit schon - in

unserer Partei und in der Diskussion mit unseren Bundestagsabgeordneten vertreten. Ich denke, dass das zurzeit die Ebene ist, auf der wir am wirkungsvollsten agieren können. An der einen oder anderen Stelle ist bei den Genossinnen und Genossen in Berlin auch noch einmal Überzeugungsarbeit zu leisten. Darauf werden wir uns konzentrieren. Wir sind aber natürlich gern bereit, den Antrag in den Ausschüssen weiter zu beraten. Möglicherweise ergibt sich eine gemeinsame Initiative. Ich denke aber, dass die Arbeit in den Parteigremien nicht weniger wichtig ist.

Noch eine kurze Bemerkung: Das Ehegattensplitting wird nächstes oder übernächstes Jahr 50 Jahre alt. Ich hoffe, dass es der letzte runde Geburtstag dieses Splittings ist und dass das Ehegattensplitting bald der Vergangenheit angehört.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke der Frau Abgeordneten Schlosser-Keichel. - Das Wort für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Heinold, liebe Kollegin SchlosserKeichel, bestimmte Formen der Auseinandersetzung beziehungsweise bestimmte Hinweise taugen in der Debatte nicht richtig. Ich glaube, es ist ein bisschen zu einfach, auf den Koalitionspartner zu verweisen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstellen mit dem vorgelegten Antrag, dass das Ehegattensplitting eine einseitige Förderung von Lebensgemeinschaften sei, deren Partner verheiratet sind. Das ist aber nicht das primäre Ziel des Ehegattensplittings.