Das ist wohl auch Sinn und Zweck der Aktion. Hier wird der weitere Ausverkauf des Landeswaldes Stück für Stück vorbereitet.
Der zweite Punkt für den Verkauf, der in der Beschlussvorlage angeführt wird, muss sich für die Betroffenen vor Ort wie eine schallende Ohrfeige anfühlen. Da wird gesagt, dass es für den Wiederaufbau des abgebrannten Dienstgebäudes im Wald Christianslust keine realistischen Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Das ist definitiv nicht richtig. Im Gegenteil: Die Leute vor Ort haben angeboten, hier für einen Wiederaufbau zu sorgen, Sponsoren einzuwerben und ehrenamtlich tätig zu werden, damit dem Land keine Kosten entstehen. Man ist aber ebenso wenig auf die Dithmarscher zugekommen wie bei den Verhandlungen zu einer gemeinsamen Bewirtschaftung von Christianslust und der Kreis
forsten. Hier hätte es eine Lösung gegeben, wenn man eine solche Lösung angestrebt hätte. Das war aber offensichtlich nicht der Fall. Es sollte auf Biegen und Brechen verkauft werden und deshalb waren der Landesregierung Konsenslösungen mit den Leuten vor Ort nur im Wege.
Für uns als SSW ist es klar. Durch einen Verkauf von Christianslust verlieren wir Einflussmöglichkeiten auf die konkrete Waldbewirtschaftung. Natürlich wird der neue Besitzer nichts Ungesetzliches tun. Aber die besonderen Leistungen, die nur in der Kombination aus staatlicher Verantwortung und ehrenamtlichem Engagement entstehen, werden künftig wegfallen. Sparen werden wir nichts, weil die hoheitlichen Aufgaben immer noch erledigt werden müssen - im Übrigen auch aus 50 km Entfernung. Trotz guter Einnahmesituation für den Landeswald wird Christianslust unter Wert verscherbelt.
Damit schaden die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den Interessen des Landes und sind verantwortlich dafür, dass sich Ehrenamtler durch politisches Handeln wieder einmal an der Nase herumgeführt und verschaukelt fühlen. Wir werden dem Verkauf nicht zustimmen.
Der Minister hat um das Wort gebeten. Ich bitte zu bedenken, dass dies weitere Redezeiten nach § 66 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung nach sich zöge.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin heute gut gelaunt und darum führe ich verschiedene Wortmeldungen auf akute Anfälle von Amnesie zurück.
Dann entschuldige ich mich für die Wortwahl und füge hinzu, dass offensichtlich einige vergessen haben, was in der Vergangenheit passiert ist. Ich hoffe, diese Wortwahl ist in Ordnung.
Auf der Liste meines Vorgängers haben sich 40 bis 50 Waldflächen dieses Landes befunden, die verkauft werden sollten, wenn ich daran erinnern darf. Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wer das gewesen ist. Das war Ihr Minister, der diese entsprechende Liste erstellt hat. Tun Sie nicht so, als hätte es solche Pläne nie gegeben und wir hätten sie erfunden!
Herr Hildebrand, auch das möchte ich bitte richtigstellen, weil ich davon ausgehe, dass Sie es eigentlich besser wissen müssten, aber vielleicht vergessen haben. Wir haben zunächst intern einen Orientierungsrahmen für uns selbst aufgestellt. Weil wir aber entsprechendes externes Know-how benötigen, haben wir gesagt, um das Verfahren transparent zu halten, damit uns am Ende nichts vorgeworfen wird, geben wir ein Verkehrsgutachten in Auftrag. Dann erst haben wir das Gebotsverfahren eröffnet. Es war mitnichten so, dass uns irgendwelche Angebote vorlagen, die uns nicht passten, und danach haben wir ein externes Gutachten eingeholt. Die Reihenfolge war genau anders herum. Wenn Sie das gemeint hätten, würde ich es für richtig halten, dass Sie sich hier entschuldigen. Ich glaube, eine solche Unterstellung, wie Sie sie geäußert haben, ist an dieser Stelle infam.
Lieber Kollege Harms, die Landeshaushaltsordnung gilt für die Landesregierung, und die Landeshaushaltsordnung wird eingehalten. Sollten Sie glauben, dass dies nicht der Fall ist, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Ich habe eine Wortmeldung des Abgeordneten Harms. Wir haben zwei Minuten gestoppt. Herr Harms, Sie haben die Wahl, zwei Minuten nach § 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu sprechen; einen Kurzbeitrag hatten Sie schon.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister, niemand hat hier gesagt, dass wir die Landeshaushaltsordnung nicht
einhalten wollen. Wenn Sie aber sagen, Sie schreiben irgendetwas in einen Haushalt hinein und damit ist es entschieden, damit gelten keine Argumentationen mehr, dann, so finde ich, hätten Sie den Leuten von Anfang an sagen können: Ihr könnt euch drehen und wenden wie ihr wollt, auch mit guten Argumenten, wir hören sowieso nicht auf euch! Das wäre fair gewesen.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt. Wer dem Antrag in der Sache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen zu Drucksache 16/1069. Gegenprobe! - Dann ist der Antrag Drucksache 16/1069 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten des SSW angenommen worden.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, die eben genannte Drucksache dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über eine gemeinsame Benennung von Überwachungsstellen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften“
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“
Dafür erteile ich der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg, das Wort.
Frau Präsidentin! Der Landtag hat über die drei Gesetzentwürfe der Landesregierung am 29. Juni 2006 in erster Lesung debattiert und sie zur weiteren Beratung federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Die beiden Ausschüsse haben zu den Stiftungsgesetzen Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt und darüber zuletzt am 9. November 2006 beraten. Nach Auswertung und Beratung der Stellungnahmen haben die Koalitionsfraktionen gegenüber den drei vom Wissenschaftsministerium ausgearbeiteten Gesetzentwürfen unter anderem folgende wesentliche Änderung vorgeschlagen, die die Ausschüsse dann einstimmig angenommen haben.
Zum einen können die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten wissenschaftlichen Einrichtungen Haushaltsmittel flexibel über Haushaltsjahre
übertragen, zum anderen räumt das Land den Beschäftigten für den Fall der Überführung der Stiftung in eine andere Trägerschaft oder der Auflösung der Stiftung eine Rückkehr in den Landesdienst ein.