übertragen, zum anderen räumt das Land den Beschäftigten für den Fall der Überführung der Stiftung in eine andere Trägerschaft oder der Auflösung der Stiftung eine Rückkehr in den Landesdienst ein.
Ich möchte mich an dieser Stelle sowohl bei den Beschäftigten der drei Einrichtungen für deren hervorragende Arbeit und deren Engagement als auch bei den Kollegen im Ausschuss für die konstruktive Beratung und einvernehmliche Beschlussempfehlung bedanken.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich muss zur Abstimmung sagen, ein bisschen Gymnastik ist nötig, wir müssen über jeden Gesetzentwurf einzeln abstimmen.
Zu a): Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 16/863 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen!
b) Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 16/864 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig geschehen.
c) Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 16/865 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ebenfalls einstimmig so geschehen.
Ich bedanke mich und möchte geschäftsleitend noch auf Folgendes hinweisen - das ist für Redner wichtig -: Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich geeinigt, dass die Punkte 9 und 20 auf Freitag verschoben werden und mit den Punkten 30 und 26, die auf den Donnerstag gehen, getauscht werden
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Günter Neugebauer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit Sie schon anwesend und am Thema interessiert sind.
Der Landtag hat - wie Sie sich sicherlich alle noch erinnern werden - am 12. Oktober dieses Jahres über die Anträge der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Sportwetten- und Lotteriewesen diskutiert und sie federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Die beiden Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit den Anträgen befasst. Als Vorsitzender des federführenden Ausschusses - Kollege Hay, Sie werden das wissen - habe ich im Namen des Ausschusses den Gegenstand zur Aufnahme in die Tagesordnung dieser Landtagssitzung fristgerecht angemeldet, damit sich das Parlament im Vorfeld der anstehenden Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz positionieren kann.
Der Finanzausschuss ist sich - was nicht immer der Fall ist - mit dem Innen- und Rechtsausschuss einig, angesichts der unübersichtlichen Rechtslage in der gegenwärtigen Situation in der Sache zu den beiden vorliegenden Anträgen keine Empfehlung abzugeben. Nichtsdestotrotz haben die Mitglieder des Finanzausschusses versucht, vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 eine
Position des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu formulieren, die die Kollegin Heinold in der letzten Finanzausschusssitzung freundlicherweise in einen Antrag gegossen hat und der in leicht veränderter Fassung vom Finanzausschuss einstimmig angenommen worden ist. Zumindest uns als Mitgliedern des Finanzausschusses, Kollege Kubicki, war es wichtig, dass die Regierung die Auffassung des Parlaments - um die Verfassung zu zitieren - als höchstem Organ der politischen Willensbildung vor Abschluss des Staatsvertrages kennt und in die Meinungsbildung einbeziehen kann.
Die Mitglieder des Finanzausschusses legen daher dem Landtag im Rahmen des Selbstbefassungsrechts einen Entschließungsantrag vor, in dem die Landesregierung aufgefordert wird - ich zitiere -:
„… sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Entscheidung über die Neufassung des Staatsvertrages über das Lotteriewesen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über das Sportwetten- und Lotteriewesen und bis zum Abschluss der Auswertung der Anhörungen der Ministerpräsidentenkonferenz im Finanzausschuss des SchleswigHolsteinischen Landtages zurückzustellen.“
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Bevor wir zur Aussprache kommen, möchte ich auf der Tribüne Genossenschaftsmitglieder der coop Schleswig-Holstein begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Dann muss ich noch eine Sache korrigieren, die ich scheinbar vertütelt habe. Es ist kein Problem, das hier richtigzustellen. Es geht noch einmal um den Tausch der Tagesordnungspunkte. Man hat sich darauf geeinigt: Getauscht werden Tagesordnungspunkt 29 von Donnerstag gegen Tagesordnungspunkte 31 und 26 von Freitag - ich hatte 30 gesagt; das ist falsch -, also: 31 und 26 nach vorn, 29 nach hinten! Ich glaube, jetzt ist es richtig.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Johann Wadephul.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen heute über eine bemerkenswerte, ich glaube, auch bundesweit beachtete Beschlussempfehlung ab. Bemerkenswert ist der Antrag, weil bei diesem umstrittenen Thema die Fraktionen, alle Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages, einig sind in ihrer Ablehnung des Entwurfs für einen neuen Lotteriestaatsvertrag.
Wir bringen damit zum Ausdruck, was Jan Kahlke in der „tageszeitung“ vom 24. November 2006 in seinem Kommentar so formulierte:
„Das Dickicht aus Wettbewerbsrecht und Suchtprävention ist so undurchdringlich geworden, dass die Länder politikunfähig sind.“
Bundesweit Beachtung finden wird dieser Antrag, weil die schleswig-holsteinische Landesregierung ein so eindeutiges Votum des Landtags im Hinblick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 nicht völlig ignorieren kann und weil es Pläne einiger Bundesländer gab, einen Staatsvertrag in Kraft zu setzen, auch wenn der SchleswigHolsteinische Landtag ihn möglicherweise nicht ratifizieren würde. Dazu sage ich: Wer solche Pläne hegt, legt die Axt an den Föderalismus in Deutschland. Das werden wir uns nicht gefallen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es im Kern? Uns eint die Auffassung, dass der vorliegende Entwurf schwere europarechtliche, verfassungsrechtliche und kartellrechtliche Fehler enthält. So wird in keiner Weise nach dem sehr unterschiedlichen Suchtpotenzial von Lotterien und Sportwetten differenziert, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, das ja Auslöser war, getan hat. Auch werden - wie es die Europäische Union bemängelt - staatliche und private Anbieter ohne nachvollziehbare Gründe unterschiedlich behandelt. Ich habe die herzliche Bitte an den Europaminister, in der hiesigen Debatte seine Auffassung kundzutun. Faktisch werden private Anbieter mit einem Berufsverbot belegt.
Besonders deutlich wurde die groteske Situation in den letzten Wochen am Beispiel des Regionalprinzips im Internet-Lotto.
Zur Erinnerung: Das Kartellamt hatte bemängelt, dass die Praxis der Lottoanbieter, im Internet nur Lottoscheine von Spielern aus ihren jeweiligen
Ländern anzunehmen, gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Es ist ja auch grotesk, dass im World Wide Web eine bundesweit ausgespielte Lotterie über regionale Monopole vertrieben wird. Logisch wäre es gewesen, das Internet für alle Spieler zu öffnen, was einige Bundesländer - darunter dankenswerterweise Schleswig-Holstein - auch taten. Aber weit gefehlt! Die Mehrzahl der Länderchefs einigte sich darauf, dass ihre Lottoanbieter den Internetservice ganz einzustellen haben.
Ich denke, allein diese Schilderung reicht aus, um die oben zitierte Politikunfähigkeit zu belegen; und das ist nur der Anfang! Richtig verworren würde es, würde ich an dieser Stelle auch noch die privaten Anbieter und Spielevermittler aus Deutschland, dem europäischen Ausland sowie dem außereuropäischen Ausland berücksichtigen. Die ausführliche Darstellung dieser Problematik würde den Rahmen unserer Debatte sprengen.
Die Einigkeit der Fraktionen in der Ablehnung des vorliegenden Staatsvertragsentwurfs kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die politischen Strategien der Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Ausgestaltung des Lotteriewesens nach wie vor unterschiedlich sind. Herr Kollege Neugebauer, Sie sind auch innerhalb der Koalition nach wie vor umstritten.
Wir streiten noch darüber, wie die Ziele von Suchtprävention und Finanzierung politisch gewünschter, kultureller, sozialer und vor allem sportlicher Aufgaben in dem gesetzten rechtlichen Rahmen am besten erreicht werden können. Einigkeit herrscht aber schon heute darüber, dass eine Fortsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols fatale Konsequenzen hätte. Durch die verfassungsrechtlich geforderte drastische Einschränkung der Werbung würde das neben dem Ende der Lotterien auch das Ende vieler dadurch geförderter guter Zwecke bedeuten. Arbeitsplätze im Bereich der Lotterien, der Callcenter und der Druckereien gehen unwiderruflich verloren. Im Internet ist die nächste Lotterie nur einen Mausklick entfernt. Die Spieler würden ins Ausland gedrängt und wären der Spielsucht eher ausgesetzt als auf einem kontrollierten deutschen Markt.
Lotterie ist europarechtlich als Dienstleistung zu bewerten und muss deshalb für den Wettbewerb geöffnet werden. Der private Markt der Spielvermittler würde zerstört. Zehntausende von Arbeitsplätzen gingen bei uns unwiederbringlich verloren. Das wollen wir nicht! Wir haben jetzt die Chance, durch vorausschauende Politik ein Glücksspielwesen zu schaffen, das unserer Kultur entspricht. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch.
Die presseöffentlichen Äußerungen anderer Staatskanzleien machen deutlich: Unser Ansinnen wird kein Spaziergang. Da ist Rückgrat gefragt! Herr Ministerpräsident, deshalb wird Ihnen ein deutliches Votum des Landtags heute auf Ihrem mutigen Weg, für den wir ein herzliches Dankeschön sagen, weiter den Rücken stärken. Schleswig-Holstein wird diesen Irrweg, den viele Bundesländer beschreiten wollen, nicht mitmachen. Ich freue mich, dass es darüber fraktionsübergreifend Einigkeit gibt.
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul. - Für die SPD-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Günter Neugebauer das Wort.