Protocol of the Session on September 14, 2006

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Tribüne verfolgt seit 15 Uhr der CDU-Ortsverband Großhansdorf das, was wir hier tun. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Nunmehr erteile ich für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Niclas Herbst das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden hier zunächst einmal über eine technische Frage. In der Tat ist es so, dass wir uns zurzeit in einer Umbruchphase befinden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wir auf Bundesebene eine Föderalismusreform haben, die den Hochschulbau neu regelt. Die Gemeinschaftsaufgabe fällt zukünftig weg und damit verliert auch das Hochschulbauförderungsgesetz seine Gültigkeit; es läuft zum Ende des Jahres aus.

Meine Damen und Herren, dadurch wird es in Zukunft in der Form keine abgestimmte Hochschulplanung mehr geben, wie wir sie kennen, und des

halb sieht der Entwurf des neuen Hochschulgesetzes vor, einen Hochschulbauplan zu implementieren. Das ist gut und richtig, allerdings ist dieses Gesetz noch nicht verabschiedet.

Das heißt, wir haben eine Zweijahreslücke. Die aktuellen Vorhaben können Sie im Einzelplan 12 des Haushaltsentwurfs nachlesen; dort gehören sie auch hin. In der Tat hört es aber nach 2008 auf. Also, wir haben im Moment eine kleine Lücke, die - wie schon geschildert - dem Umstand geschuldet ist, dass das Hochschulgesetz erst nach dem Haushalt verabschiedet wird.

Nun stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, jetzt sehr kurzfristig diesen umfassenden Bericht übers Knie zu brechen und in der nächsten Tagung zu beraten, oder ob es sinnvollere Wege gibt. Ich glaube, der Gehalt der Informationen von Abgeordneten bemisst sich nicht an der Höhe des Papierberges, den sie bekommen, sondern vielmehr an der Belastbarkeit der Informationen, die sie erhalten. Insofern glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, in der nächsten Tagung einen solchen Bericht nicht nur zu bekommen, sondern ihn auch auszuwerten und zu bearbeiten. Seine Halbwertszeit wäre dann entsprechend gering.

Meiner Meinung nach ist es vielmehr besser, zu warten und zu einer detaillierten Beratung des Hochschulgesetzes zu kommen. Anschließend müssen wahrscheinlich noch die entsprechenden Verordnungen und Rahmenbedingungen eines solchen Planes festgelegt werden, um dann zu einem verlässlichen Plan zu kommen. Das heißt natürlich nicht, dass wir bis dahin nicht über die Probleme informiert werden, die Sie angesprochen haben. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir der Regierung ein bisschen mehr vertrauen als Sie, aber ich bin mir ganz sicher, dass die Probleme, die Sie angesprochen haben, auch sehr gut im Ausschuss gelöst werden können. Ich bin mir sicher, dass unser Minister oder sein Staatssekretär zu den einzelnen Fragen gerne Stellung nehmen möchten. Dann können sie sinnvolle und belastbare Antworten geben. So viel Vertrauen sollten wir haben.

Jetzt jedoch zur nächsten Tagung etwas übers Knie zu brechen, ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Dann haben wir zwar einen Bericht, können mit ihm aber relativ wenig anfangen. Das sollten wir uns auch als Parlament nicht antun.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Jürgen Weber das Wort.

(Dr. Ekkehard Klug)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was der Kollege Klug in seiner inhaltlichen Analyse vorgetragen hat, ist völlig richtig. Was die Konsequenzen angeht, so hat der Kollege Herbst gesagt, was erforderlich ist: Wir müssen jetzt im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal im Detail nachfragen und nachhaken und dafür gibt es demnächst Sitzungen und Termine, in denen wir darüber debattieren können, wie die bereits laufenden und auf den Weg gebrachten Projekte in der neuen Finanzierungszuständigkeit mit einer verlässlichen Perspektive fortgesetzt werden. Das werden wir in den Haushaltsberatungen nachfragen. Das wird im Rahmen der normalen Haushaltsberatung der Fall sein.

Über das hinaus, was neu zu beginnende Projekte oder diejenigen, die in der Rahmenplanung bereits vorgesehen sind, aber noch nicht begonnen haben, angeht, müssen wir über die Frage nachdenken, was in welchem Umfang finanzierbar ist. Dies gilt insbesondere deswegen, weil wir - ich nenne das Stichwort Großgeräte; es gibt aber noch andere Bereiche - eine Marge von kompetitiven Mittelvergaben über die 70 %, die der Bund für den Hochschulbau gibt, hinaus haben und hinterfragen müssen, was wir kofinanzieren können.

Wenn es uns mit dem neuen Hochschulgesetz möglich sein wird, einen Plan zu erstellen, und wenn die entsprechenden Vorarbeiten zu Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen sein werden, werden wir über eine Planung über 2008 hinaus reden. Bis dahin werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen über das debattieren, was an finanzieller Sicherstellung erforderlich ist. Das werden wir im Ausschuss tun.

Insofern ist es meiner Meinung nach vom Verfahren her das Einfachste, den Antrag des Kollegen Klug an die beratenden Ausschüsse - Bildungsausschuss sowie Finanzausschuss - zu überweisen. Dann kann es dort in der Gesamtheit geklärt werden und dann können wir auch im Ausschuss klären, wann es vom zeitlichen Umfang her objektiv möglich ist, dass uns das Ministerium eine Gesamtplanung für die nächsten Jahre vorlegt. Das ist ein vernünftiges Verfahren, auf das wir uns vielleicht verständigen können.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grünen fordern Transparenz und Prioritätensetzung für die Hochschulbaufinanzierung, und zwar noch vor der Haushaltsberatung. Ich füge hinzu: Wir können angesichts dieser völlig unklaren Verhältnisse auf der Bundesebene im Hinblick auf die anderen Bundesländer zwar nicht hellsehen, aber wir möchten zumindest wissen, was gesichert und was nicht gesichert ist; ich möchte im Einzelnen darauf eingehen.

Lassen Sie uns kurz zurückblicken. Warum haben wir überhaupt das Desaster? - Es war vor allem die CDU - auch hier in Schleswig-Holstein -, die gegen alle europäische Vernunft die Bildungspolitik zu einer ausschließlichen Angelegenheit der Länder machen wollte. Wir Grünen haben den Schaden für die Schulen und Hochschulen vorausgesehen und eindringlich davor gewarnt. Trotz des in allerletzter Minute geschaffenen Kompromisses über die Hochschulfinanzierung steht Schleswig-Holstein zukünftig seitens des Bundes und seitens der anderen Bundesländer in erheblichem Maße weniger Geld für die Bildung zu Verfügung.

Besonders drastisch zeigt sich das im Hochschulbau. Auf meine Kleine Anfrage im August hat die Landesregierung schwarz auf weiß vorgerechnet ich nehme hier nur ein Beispiel -, dass statt 25,6 Millionen € noch im Jahr 2000 und immerhin 21 Millionen € im Jahr 2005 zukünftig bis 2013 nur noch 17,7 Millionen € jährlich seitens des Bundes pro Jahr zur Verfügung stehen werden. Darüber hinausgehende Mittel werden unter den Bundesländern im Wettbewerbsverfahren vom Wissenschaftsrat oder eben anderen Gremien - von wem, ist zum Teil noch Verhandlungssache - verteilt.

Die Landesregierung sieht sich deshalb genötigt immerhin hat sie schon erste Maßnahmen, die haushaltsrelevant sind, ergriffen -, die Finanzierungsanteile des Landes von 50 auf 57 % zu erhöhen, um Baustopps - man höre! - für wichtige Vorhaben der Universität zu Lübeck und der Universität zu Kiel zu vermeiden.

Hierzu gehören maßgeblich auch Bauvorhaben für das Uniklinikum in Lübeck und Kiel in Höhe von insgesamt - natürlich auf mehrere Jahre verteilt 65,2 Millionen €; das ist kein Pappenstiel. Auf diese Weise schädigt die Föderalismusreform auch die Bilanz des UK S-H; dies sage ich im Nachgang zu unserer Debatte von heute Morgen.

Wir erwarten, dass die Landesregierung noch rechtzeitig für die Haushaltsberatungen einen Plan vorlegt, wie die Finanzierung der Hochschulbauten

realistisch bewältigt werden kann. Dabei kann sich die Landesregierung nicht vor einer eindeutigen Prioritätensetzung drücken. Wir erwarten, dass an diesem schwierigen Abwägungsprozess, der jetzt zugegebenermaßen unter gewisser Zeitnot steht, die Hochschulen und das UK S-H von der Landesregierung beteiligt werden. Das gehört zu unserem Demokratieverständnis.

Ich erinnere mich nämlich noch sehr gut daran, dass wir in der Vergangenheit häufiger die Situation hatten, dass wir en passant im Bildungsausschuss erfuhren, mit welcher Prioritätensetzung wichtige Bauvorhaben, die sogar ganze Forschungsschwerpunkte dieses Landes mitbestimmten, geschoben oder nach vorne gezogen wurden und wie das in bestimmten Gremien - so will ich es einmal ausdrücken - unter Behördenmitarbeitern und weit außerhalb der politischen Ebene entschieden wurde. Das ist nicht unser Verständnis von Demokratie.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Es ist meiner Meinung nach richtig, dass wir, soweit es irgend möglich ist, in dieser Frage Klarheit haben. Es geht schließlich um einen wesentlichen Bestandteil unseres Haushalts.

Dabei geht es auch um eine Strategiedebatte. Denn machen wir uns doch nichts vor: Alle Bundesländern stehen jetzt in den Startlöchern. Die Ministerien verhandeln mit ihren Hochschulen darüber, was sie nach vorne setzen sollen und was die größte Chance hat, finanziert zu werden. Sie fragen sich, wofür sie eventuell Kooperationspartner gewinnen können, wo EU-Gelder zu holen sind und wo sie auf andere Bundesländer Rücksicht nehmen müssen. Diese Debatte können Sie doch nicht abwartend führen. Wenn Sie da abwarten, kriegen Sie gar nichts.

Insofern ist es völlig klar: Hier müssen wir uns als Parlament informieren. Wir erwarten von der Landesregierung, dass wir entscheidungsfähige Grundlagen haben, und wir erwarten auch, dass die Landesregierung mit den Hochschulen gemeinsam in eine Strategiedebatte über diese Fragen geht.

Als Letztes möchte ich einen kurzen Blick auf das Thema werfen, das bereits heute Morgen im Rahmen der Debatte zum UK S-H eine Rolle spielte. Die Differenzierung zwischen Wissenschaft und Krankenversorgung ist gerade auch bei der Gebäudefinanzierung sehr pikant. Wir haben in Lübeck nicht nur den Neubau eines Hörsaalzentrums, sondern auch einen Neubau für die Neurowissenschaften und die Orthopädie. Wir haben eine OP-Bettenstation in Kiel. Das sind eigentlich Dinge, die sich

eher nach Krankenversorgung anhören. Sie sind aber traditionell vom Hochschulbau, von der wissenschaftlichen Seite finanziert. Auch diese Dinge werden neu austariert werden müssen. Ich kann nur sagen: Man kann dem UK S-H nicht vorwerfen, dass sich etwas in seiner Bilanz ändert. Denn schließlich ändern sich hier Rahmenbedingungen des Bundes.

So sehr wir auch Public-Private-Partnership-Modellen, wie sie auch der UK-S-H-Vorstand vorschlägt, offen gegenüberstehen, können wir auf keinen Fall einer Gewinngarantie die Hand reichen. Ich als Lübeckerin erfahre gerade, was es für den Lübecker konkret Herrentunnel bedeutet. Die Grünen hatten auch dort immer davor gewarnt. Zahlen für die Maut des Herrentunnels müssen jetzt die Nutzer und die Hansestadt Lübeck für diese vereinbarte Gewinngarantie. Ich kann nur sagen: Auch Studiengebühren sind keine Lösung für dieses Finanzierungsproblem.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich deren Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kürze es einmal ein bisschen ab, denn ich denke, die Situation ist erkannt. Wir wissen, dass mit der jetzt beschlossenen Föderalismusreform sich der Bund bis 2013 aus der Mitfinanzierung der GA zurückzieht und dass das auch den Hochschulbau trifft. Wir wissen auch, dass künftig nur 70 % der Mittel für die Länder bereitgestellt werden und dass 30 % dieser rund 1 Milliarde € beim Bund verbleiben für sogenannte überregionale Forschungsförderung. Das sind die neuen Rahmenbedingungen. Klar ist, dass diese Rahmenbedingungen natürlich Konsequenzen für die Finanzierung des Hochschulbaus in Schleswig-Holstein haben. Vor diesem Hintergrund muss auch die Hochschulplanung neu konzipiert werden.

Man kann natürlich sagen, gut, vorerst haben wir eine Planung, die abgearbeitet werden kann. Diese Planung, die den Hochschulbau 2006 bis 2009 betrifft, wird aber mit der Föderalismusreform hinfällig. Was ansteht, ist eben, dass auch einige Bauvorhaben, einige Maßnahmen sich noch in der Pipeline befinden. Wir müssen also wissen, wie die Landesregierung mit dieser Situation umzugehen gedenkt. Wir müssen auch fordern - das wird auch

(Angelika Birk)

so kommen, das ist eine notwendige Sache -, dass das Land in Zukunft eine landeseigene Hochschulplanung vornimmt. Darum finden wir den Antrag des Kollegen Klug folgerichtig und ausgesprochen vernünftig. Darum werden wir diesem Antrag zustimmen. Wir bitten darum, dass die Landesregierung bis zur 16. Tagung eine mittelfristige Hochschulbauplanung für den Zeitraum bis 2010 vorlegt. Wir wissen, dass so ein Bericht natürlich nur etwas Vorläufiges sein kann. Keiner erwartet, dass alles bis ins letzte Detail dargelegt wird. Wir müssen aber schon wissen, wo die Reise hingeht, und wir müssen auch wissen, wie man mit den alten Bauvorhaben der Landesregierung umzugehen gedenkt.

Man kann sagen, gut, das kann man auch im Rahmen der Haushaltsberatungen machen. Wir werden gezielt danach fragen. Es ist ja vorgesehen, dass schriftliche Fragen an die Landesregierung gestellt werden können. Das werden wir machen. Wir müssen uns anscheinend mit diesem schlechteren Weg begnügen. Ansonsten denke ich aber, es ist richtig, dass wir als Parlament die Forderung stellen müssen, dass so eine Planung für uns transparent ist. Wir können das nicht scheibchenweise machen. Insofern bin ich nicht ganz zufrieden mit dem Kompromissvorschlag des Kollegen Weber.

(Beifall bei SSW und FDP)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Das Wort für die Landesregierung hat der Wissenschaftsminister, Herr Austermann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sachverhalt ist von den Vorrednern zutreffend beschrieben. Durch die Änderung des Grundgesetzes bekommt das Land nur noch 70 % als festen Sockel der bisher üblichen Mittel. Wir haben daraus bisher - Gott sei Dank ist der Finanzminister gerade draußen - im Landeshaushalt keine Konsequenzen gezogen, es bleibt also bei uns bei dem Anteil von 100 %. Die weiteren 30 % werden in einem bestimmten Verfahren - Frau Spoorendonk hat darauf hingewiesen - anderweitig vergeben.

Die Grundgesetzänderung ist an dieser Stelle von der Landesregierung nicht begrüßt worden. Wir haben uns bei der endgültigen Abstimmung über die Föderalismusreform der Stimme enthalten, unter anderem aus dem Grund, weil wir die Neuregelung nicht für richtig gehalten haben, weil sei bedeutet, dass unter dem Strich den Ländern für Hochschul

bau weniger Geld zur Verfügung steht. Wir sind in einer besonderen Problematik, weil gerade jetzt der Bedarf an Ausbaumaßnahmen besonders groß ist.

Das Hochschulbauförderungsgesetz, das bis zum 31. Dezember 2006 als Ausführungsgesetz gilt, tritt dann außer Kraft, es gibt jedoch keine Lücke. Künftig wird es mit dem Bund keine Rahmenplanung geben, aber wir haben im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes in § 10 vorgesehen, dass jeweils das Wissenschaftsministerium eine Planung aufstellt, die über vier Jahre reicht. Dieser Hochschulbauplan soll dann im Rahmen der Haushaltsberatung von der Landesregierung beschlossen und jährlich fortgeschrieben werden. Der 35. Rahmenplan - es gab da einen langen Streit unter den Wissenschaftsministern - ist im Frühjahr doch noch beschlossen worden und gilt auch weiterhin fort. Mit unserem Hochschulbauplan soll mittelfristig Planungssicherheit erreicht werden, die bisher durch die Rahmenplanung nach Hochschulbaufördergesetz gewährleistet war. Über die Rahmenplanung wurde der Landtag nach § 10 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung unterrichtet, weil es eine BundLänder-Vereinbarung war. Verbindlich ergeben sich auch in der Zukunft die geplanten Ausgaben für Hochschulbaumaßnahmen immer aus Einzelplan 12 des Landeshaushalts. So weit zum Hintergrund. Das heißt, es wird im Landeshaushalt immer das aufgeführt, was neue Planung ist.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich habe keine Probleme damit und werde selbstverständlich dafür sorgen, dass auch künftig der Landtag darüber unterrichtet wird, welche Baumaßnahmen das Land für die Hochschulen und das Klinikum plant und welche Maßnahmen wann realisiert werden. Wir sind im Moment in einer Phase des Umbruchs. In den beiden kommenden Jahren können Sie die gewünschten Daten aus dem Entwurf des Doppelhaushalts entnehmen. Ich verkneife mir jetzt jede Anmerkung dazu. Da steht das eigentlich alles drin. Zugegeben, Maßnahmen, die erst nach 2008 begonnen werden sollen, stehen da noch nicht drin. Aber die laufenden und die bis dahin zu beginnenden größeren Maßnahmen stehen alle drin.

Wir wissen aber heute noch gar nicht, wie das Hochschulgesetz endgültig aussieht, ob der Entwurf des § 10 wie geplant in Kraft tritt. Ich gehe davon aus, dass es wohl so kommen wird. Dann bedarf es aber immer noch einer Verordnung, die die Einzelheiten der Aufstellung des Hochschulbauplans regelt. Vor diesem Hintergrund halte ich es für entbehrlich, jetzt eine gesonderte Hochschulbauplanung vorzulegen. Denn eines ist klar, bisher hat der Landtag die Anmeldungen des Landes zur

(Anke Spoorendonk)