Protocol of the Session on June 1, 2006

Fraktionen über die Eckwerte des Gesetzes verständigt hatten. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag waren wir uns einig, dass eine ernsthafte Ausschussberatung folgen muss. Ganz selbstverständlich galt beispielsweise auch für Lothar Hay - wie er es hier nannte - „auch hier das Struck’sche Gesetz“ - auch wenn der Vergleich ein wenig hinkte; aber er hat es so gesagt -, nachdem kein Gesetz den Bundestag verlässt, wie es eingebracht worden ist.

Meine Fraktion hat den Wissenschaftlichen Dienst zu Einzelfragen zu Rate gezogen, wie es normales parlamentarisches Verfahren ist. Wir haben zwei Änderungsvorschläge erarbeitet. Unser erster Änderungsvorschlag bezieht sich auf die Kosten, die überwiegend im Wahlkreisbüro anfallen. Der Wissenschaftliche Dienst hat uns bestätigt, dass es nicht - wie von vielen behauptet - der Unabhängigkeit des Mandates widerspricht, wenn Abgeordnete ihre im Wahlkreisbüro entstehenden Sachkosten einzeln abrechnen müssen. Dadurch - so unser Vorschlag könnte die Grunddiät auf 5.900 € sinken. Die realen Sachkosten wären dann bei der Landtagsverwaltung abzurechnen - je nachdem, welcher Aufwand real angefallen ist. Dieser Vorschlag ist vom Finanzausschuss abgelehnt worden.

Auch unser zweiter Änderungsvorschlag wurde abgelehnt. Hierbei geht es um die Höhe der Altersversorgung. Grundlage für die neue Altersversorgung war für uns immer - ich meine, auch für all die anderen Fraktionen -, dass Abgeordnete zukünftig den Höchstsatz des gesetzlichen Rentenbeitrages erhalten sollen, also 1.023 €. Hinzu kommen sollte ein steuerlicher Ausgleich, da für Abgeordnete eine andere gesetzliche Grundlage im Einkommensteuergesetz gilt als für „normale“ Steuerbürgerinnen und Steuerbürger. Der Landtagspräsident hatte für diesen steuerlichen Ausfall einen Betrag von circa 500 € kalkuliert.

Meine Nachfragen beim Wissenschaftlichen Dienst haben inzwischen ergeben, dass das Einkommensteuerrecht im Jahr 2005 geändert wurde und dass Abgeordnete dadurch einen jährlich steigenden Anteil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können. Damit sind die circa 500 € in der Höhe nicht mehr begründbar. Wir Grünen haben deshalb im Finanzausschuss vorgeschlagen, diesen Betrag dem geltenden Recht anzupassen und den Betrag von 1.500 € für die Altersvorsorge im Gesetz auf 1.200 € abzusenken. Damit würden wir unser Ziel erreichen, dass Abgeordnete vom Landtag den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung real erstattet bekommen.

Gerade vom Finanzausschuss hätten wir erwartet, dass er genau hinschaut, was an Ausgaben begründbar ist. Immerhin hat sich der Finanzausschuss auf uns zubewegt und einen Antrag beschlossen, der dem Landtag heute zur Beschlusslage vorliegt. Danach soll der Landtag zu Beginn der 17. Wahlperiode die Höhe des Zuschusses zur Altersvorsorge „unter Berücksichtigung des aktuellen Höchstbeitrages zur Rentenversicherung der Angestellten überprüfen“. Wir begrüßen diesen Antrag. Es ist richtig, dass dies aufgenommen wurde.

Unter dem Strich sind unsere wesentlichen Forderungen, die wir auch in den letzten Jahren gestellt haben, mit dieser Diätenreform erfüllt. Deshalb wird meine Fraktion den Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern wir werden uns enthalten.

Ich habe viel Verständnis dafür, dass eine Diät in Höhe von 6.700 € in der Bevölkerung nicht nur kritisch diskutiert wird, sondern bei vielen auf Unverständnis stößt. Viele Bürgerinnen und Bürger verdienen deutlich weniger. Hinzu kommt die hohe Arbeitslosigkeit. Hinzu kommen zusätzliche Belastungen und Lohneinbußen. Gerade die Diskussion um die Angemessenheit der Diätenhöhe macht immer wieder deutlich, wie hoch die Einkommensunterschiede in unserer Bevölkerung sind - Herr Kubicki hat ein paar Beispiele von anderen Verdiensten genannt -, wie unterschiedlich der Reichtum verteilt ist.

Besserverdienende werden die Höhe unserer zukünftigen Diät als angemessen oder auch zu niedrig ansehen. Andere, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, um ihre Familie zu ernähren, werden uns nicht verstehen. Diese hohen Einkommensunterschiede machen es schwer, eine „gerechte“ Höhe der Diät festzulegen. Mit wem sollen wir uns vergleichen? Sind unsere Überstunden, ist unsere Wochenendarbeit frei gewählt, wie uns in manchen Leserbriefen vorgeworfen wird? Wer will den real notwendigen Arbeitsaufwand oder gar die Leistung einer oder eines Abgeordneten messen und beurteilen?

Unser Grundgesetz legt fest, dass Abgeordnete selbst über die Höhe ihrer Diät entscheiden müssen. Das tun wir mit dem heutigen Gesetz. Dabei orientieren wir uns an der Höhe eines Richtergehaltes, unter anderem, um den „Beruf“ - wenn man das so sagen mag - des Abgeordneten auch für besser bezahlte Berufsgruppen attraktiv zu machen. Auch das ist ein Ziel des neuen Gesetzes.

Die grüne Fraktion begrüßt, dass der Landtag mit dem heutigen Gesetz eine längst überfällige Strukturreform beschließt.

(Monika Heinold)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Konrad Nabel [SPD]: Dann stimmt mal zu!)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold und erteile für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Beschluss zur Diätenreform gehört ganz sicher zu den schwierigen Entscheidungen, die der Schleswig-Holsteinische Landtag zu treffen hat. Das liegt zum einen in der Natur der Sache, denn nichts ist schwieriger, als öffentlich zu begründen, wie viel Geld Politikerinnen und Politiker der Bevölkerung wert sein sollen. Bei einer grundlegenden Reform - wie dieser -, die das ganze System umstellt, ist dies noch weniger vermittelbar. Einen Blumentopf wird mit solchen Vorschlägen kein Politiker gewinnen können. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass wir auf dem Papier eine Erhöhung der Diäten beschließen, während die Landesregierung gleichzeitig das größte Sparpaket der Landesgeschichte vorschlägt.

Dieses Sparpaket umfasst harte Einschnitte, die nicht nur die Kommunen, sondern alle gesellschaftlichen Gruppen und nicht zuletzt den öffentlichen Dienst schwer treffen werden. Es ist von einem Kahlschlag die Rede. Ich sage darum noch einmal: Wir wollen politisch keinen Kahlschlag. Wer den SSW kennt, weiß, dass dies nicht unsere Politik ist. Es ist unsere Aufgabe, Politik zu machen. Daran müssen wir uns letztlich messen lassen.

Wir wissen aber auch, dass wir in einer komplexen Gesellschaft leben, die ohne eine moderne und zukunftsweisende öffentliche Verwaltung nicht existieren kann. Dies wiederum setzt motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Diesen Aspekt müssen wir in unsere Politik einfließen lassen. Man muss aber auch Äpfel von Birnen trennen können. Auch wenn es richtig ist, dass der Zeitpunkt der Diätenreform nicht schlechter hätte sein können, so muss man doch klar sagen, dass diese beiden Dinge im Prinzip nichts miteinander zu tun haben. Bei der heutigen Änderung des Abgeordnetengesetzes geht es eben nicht um eine Bereicherung der Landtagsmitglieder, sondern um eine notwendige Reform der Diäten, über die wir bereits seit dreieinhalb Jahren intensiv diskutieren. Auslöser für die Einsetzung der damaligen Diätenkommission war bekanntlich die Entscheidung des Bundesverfas

sungsgerichtes, die die vielen Funktionszulagen in dem heutigen System der Abgeordnetenentschädigung für unzulässig erklärte.

Alle Fraktionen des Landtages waren sich nach diesem Urteil darüber einig, dass wir endlich eine grundlegende Diätenreform brauchen. Aus Sicht des SSW ist es daher immer noch sehr ärgerlich ich will dies nicht weiter vertiefen -, dass es dem Landtag 2003 nicht gelang, eine Diätenreform mit einem Inkrafttreten in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Wäre dies gelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten wir es heute gewiss sehr viel einfacher. Seitdem - das will ich noch einmal sagen - sind die Beratungen ja weitergegangen. Wer also sagt, dass dieser Gesetzentwurf einfach durchgewunken wird, berücksichtigt nicht, dass interfraktionelle Gespräche stattgefunden haben und dass eine solche Änderung des Abgeordnetengesetzes natürlich auch nur so vorgenommen werden kann. Wir können nicht allein im Rahmen der Ausschussberatungen entscheiden. Wir müssen uns vielmehr vorher einigen. Das ist - wie ich denke auch das Ziel bei diesem Vorschlag gewesen.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der CDU)

Maßgeblich für eine gerechte Diätenreform ist nach wie vor der Bericht der Benda-Kommission. Wir wollen eine Reform aus einem Guss, bei der die Abgeordnetenbezüge so erhöht werden, dass die Parlamentarier künftig ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst einzahlen können. Ziel ist es, dass die Abgeordneten nicht länger eine Extrawurst in Form der besonderen Altersversorgung bekommen, sondern wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in die Kranken- und Rentenversicherung einzahlen. Wir wollen weg von der beamtenähnlichen oder, wie man auch sagen könnte, beamtenlastigen Absicherung und hin zu einem neuen, transparenten System.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion ist es daher wichtig zu betonen, dass die kritisierte Erhöhung der Abgeordnetenbezüge bei dieser Reform auf dem Papier zwar einen Anstieg der Grunddiäten von rund 3.900 auf 6.700 oder, wenn man den Rentenzuschuss mitrechnet, gar auf 8.200 € vorsieht, langfristig betrachtet aber zu einer kostenneutralen Umstellung der Diäten und zu einem Systemwechsel bei der Bezahlung der Abgeordneten führt. Denn zum einen ist es so, dass nur wenige Landtagsabgeordnete nur die Grunddiäten erhalten. Insgesamt bekommen heute über 40 der 69 Abgeordneten eine Funktionszulage zu ihren Grunddiäten. Zum anderen bekommen alle Abgeordneten zu ihren Grunddiäten steuerfreie Auf

(Monika Heinold)

wandspauschalen für mandatsbedingte Ausgaben. Drittens haben Abgeordnete heute schon nach acht Jahren einen Pensionsanspruch, der einen Barwert von bis zu 2.800 € pro Monat hat. Dieses Geld ist aber nicht im Haushalt veranschlagt, sondern wird erst nach der Pensionierung der Abgeordneten zu einem Kostenfaktor für das Land. Mehr als alles andere hat die völlig überzogene Pensionsordnung in dem heutigen Abgeordnetengesetz den SSW dazu motiviert, für eine Diätenreform einzutreten.

Wir wollen also nicht, dass für die Politikerinnen und Politiker des Landes weiterhin Sonderregelungen gelten. Wir wollen, dass sie in die Sozialkassen einzahlen und ihr gesamtes Gehalt versteuern. Die Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht außerdem vor, dass fast alle Funktionszulagen und steuerfreien Pauschalen abgeschafft werden und die Möglichkeit von Nebentätigkeiten praktisch untersagt wird. Nach der Reform werden - das ist schon gesagt worden - nur noch 12 Abgeordnete eine Funktionszulage erhalten.

Alle Abgeordneten sollen sich zukünftig selbst rentenversichern; sie werden keine Pensionen mehr vom Land bekommen. Stattdessen bekommen sie für ihre Rentenversicherung nur noch 1.500 € pro Monat und nicht wie bisher Pensionsansprüche in Höhe von bis zu 2.800 €. In Zukunft werden sich die Diäten eines Abgeordneten an die Bezahlung des Bürgermeisters einer Kleinstadt anlehnen, wie der Landtagspräsident bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes sagte. Es ist also weit übertrieben, wenn davon gesprochen wird, dass die Abgeordneten sich selbst bereichern wollen.

Es gibt verschiedene Berechnungen des Abgeordneten Hentschel und des Finanzministeriums, die darauf hindeuten, dass einige Abgeordnete wegen des Wegfalls der Pauschalen in Zukunft netto sogar eher weniger im Geldbeutel haben werden. Allerdings kommt es dabei sehr auf die individuellen steuerlichen Verhältnisse der Abgeordneten an. Es wird bei dieser Reform sowohl Verlierer als auch Gewinner unter den Abgeordneten geben. Auch das muss man, wie ich denke, sagen. Wir müssen uns also sozusagen in der Mitte treffen. Dies war es ja auch, was in den Gesprächen immer wieder anklang.

Insgesamt wird der Landtag kurzfristig zwar höhere Ausgaben für die Abgeordnetendiäten in Kauf nehmen müssen, aber langfristig wird der Landeshaushalt nach der Umstellung Geld einsparen, insbesondere wegen des Wegfalls der Pensionen, wodurch jährlich rund 1,4 Millionen € eingespart werden. In diesem Zusammenhang - auch ich möchte noch einmal darauf hinweisen - darf man nicht vergessen,

dass der Landtag 2005 durch die Verkleinerung des Parlaments selbst zu einer Verringerung der Gesamtkosten für die Abgeordneten beigetragen hat.

Auch die automatische Indexierung zur Anpassung der Diäten ist in der Öffentlichkeit kritisiert worden, weil sie von der Lohn- und Gehaltsentwicklung in der gesamten Bevölkerung ausgeht und nicht von der Entwicklung bei den Beamten, die zurzeit große Kürzungen hinnehmen müssen. Man muss den Kritikern aber klar und deutlich sagen: Frei gewählte Abgeordnete gehören nicht dem öffentlichen Dienst an. Sie verlassen für mindestens eine Legislaturperiode ihren Beruf, um sich den Aufgaben eines Landtagsabgeordneten zu widmen. Ich finde, es ist daher korrekt zu sagen, wenn bei der Anpassung der Diäten der Systemwechsel vollzogen wird, muss das auch bei der Indexierung geschehen. Bekommen die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein mehr Lohn und Gehalt, so bekommen dies ihre Abgeordneten auch. Gibt es Kürzungen, dann sind auch die Abgeordneten betroffen. Ich denke, das ist gerecht.

Im Umkehrschluss heißt dies: Wenn es um die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen geht, dann muss das Ziel immer auch sein, eine repräsentative Zusammensetzung des Parlaments zu ermöglichen. Dazu trägt diese Reform bei. Das soll heißen: Das Parlament braucht selbstbewusste und unabhängige Landtagsabgeordnete, die ihre Verantwortung als gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter ernst nehmen und auch ernst nehmen können. Wenn wir also der Meinung sind, dass diese Diätenreform und die damit einhergehende Bezahlung der Abgeordneten gerechtfertigt ist, dann machen wir damit auch deutlich, dass wir uns unserer Verantwortung als Parlamentarier bewusst sind. Im Rahmen dieser Verantwortung ist es Aufgabe des Parlaments, in erster Linie die Politik der Regierung zu kontrollieren und die demokratische Auseinandersetzung hier im Haus transparent und verständlich zu gestalten. Kurzum, unsere Aufgabe ist es, Politik zu machen. Dafür müssen wir auch die Rahmenbedingungen schaffen. Der SSW wird der Änderung des Abgeordnetengesetzes zustimmen.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk und erteile zu einem Kurzbeitrag dem Oppositionsführer Wolfgang Kubicki das Wort.

(Anke Spoorendonk)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin vom Kollegen Fraktionsvorsitzenden der CDU gebeten worden, bei meinem Redebeitrag etwas liebevoll zu sein und keine unnötige Schärfe in die Debatte zu bringen. Der Beitrag der Kollegin Heinold hat mich veranlasst, mich noch einmal zu melden, weil die Behauptung, die Vorschläge der Grünen seien nicht diskutiert worden, unwahr ist. Wir haben im Finanzausschuss über eineinhalb Stunden lang über die Vorschläge der Grünen, die von dem Kollegen Müller eingebracht wurden, debattiert. In dieser Debatte haben wir sogar die Einsichtsfähigkeit bei dem Kollegen Müller im Hinblick auf die beiden erwähnten Punkte gefördert. Es stimmt tatsächlich: Zu diesen beiden Punkten war die Einsichtsfähigkeit des Kollegen Müller vorhanden.

Zum ersten Punkt - Abrechnen bei der Landtagsverwaltung - hat Kollege Hay darauf hingewiesen, dies wäre faktisch die Wiedereinführung der kostenfreien Aufwandspauschale, aber nur faktisch, weil rechtlich etwas anderes geschieht: Da mandatsbedingte Aufwendungen anschließend trotzdem bei der Steuer geltend gemacht werden können, fallen möglicherweise Steuerrecht und Abrechnungsfähigkeit beim Landtag auseinander, und zwar mit folgenden fatalen Folgen: Man kann bei der Finanzverwaltung möglicherweise mehr abrechnen als die 800 €; bei der Landtagsverwaltung kann man 800 € abrechnen, diese sind aber nicht immer vom Finanzamt anerkannte mandatsbedingte Aufwendungen, sodass unter Umständen geldwerte Vorteile entstehen können, die wiederum versteuert werden müssten.

Darauf hat uns die Leiterin der Steuerabteilung, Frau Carlsen, die anwesend war und die auch hier sitzt, hingewiesen. Sie hat übrigens aus Sicht der Finanzverwaltung händeringend darum gebeten, wir sollten es insgesamt bei einer Pauschale belassen, weil das Chaos, das sonst bei der Abrechnung entstehen würde, von der Finanzverwaltung kaum beherrscht werden könnte. Gleichwohl ist erklärt worden, politisch sei dies nicht umsetzbar, auch wenn es technisch besser wäre. Im Übrigen hat der Kollege Müller eingesehen, dass die Durchforstung von Belegen von 69 Abgeordneten, die jeden Monat 800 € abrechnen, mindestens noch einen weiteren Mitarbeiter bei der Landtagsverwaltung beinhalten müsste. Das wollte er auch nicht.

Zum zweiten Punkt der 1.032 €, 1.200 €, 2.000 €. Frau Kollegin Heinold, ich war bei fast allen Gesprächen über Diäten dabei. Sie wissen, dass ich eine komplett andere Auffassung hatte und habe als

Sie. Das muss man sagen. Wir hatten uns dann auf einen Kompromiss geeinigt.

Wenn man das, was uns die Finanzverwaltung mitgeteilt hat, ernst nimmt, dann sind ungefähr 30 % der R-2-Gehälter Vorsorgeaufwendungen. Ich habe Ihnen auch schon einmal gesagt: Wenn wir von 6.700 € nur 20 % nähmen, die man als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung aufwenden muss - unabhängig von der Bemessungsgrenze, 20 %, die man für die Vorsorge aufwenden muss -, wären wir bei 1.300 €. Bei 30 % wären wir bei 2.100 €.

Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, - das wiederhole ich; ich weiß, wovon ich rede; ich bin davon nicht betroffen; ich rede gar nicht pro domo; ich hätte sagen können, 1.200 € reichen -, dass unsere Kolleginnen und Kollegen, die ihre Altersversorgung auf der Grundlage von 1.500 € aufbauen müssen, nicht einmal die Hälfte der Altersversorgung jener Abgeordneten erhalten werden, die jetzt im Parlament sitzen und deren Altersentschädigung wir für angemessen halten. Das heißt, sie müssen aus ihren Diäten zusätzliche Aufwendungen betreiben, wenn sie ihre Versorgung im Alter auf einem Niveau halten wollen, das dem jetzigen Niveau entspricht.

Andere Unzulänglichkeiten kommen hinzu. Man erwirbt mit eingezahlten 1.500 €, kapitalgedeckt, nach fünf oder zehn Jahren keine angemessene Altersversorgung. Es wird also ein zusätzlicher Aufwand erforderlich sein.

Ich sage nach wie vor: Ich halte das für die Kolleginnen und Kollegen, die in das Parlament einziehen sollen, was sich aus dieser Regelung ergibt, für zu gering, aber wir waren bereit, dem zuzustimmen. Nun allerdings zu sagen, wir müssten es noch weiter absenken, ist unangemessen gegenüber den Kollegen, die davon betroffen wären. Deswegen konnten wir dem nicht folgen und wir bleiben dabei.

(Anhaltender Beifall bei FDP, CDU und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung der Drucksache 16/787 (neu) angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Bericht über die Finanzsituation der kommunalen Gebietskörperschaften

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/775

Ich wäre froh, wenn möglichst viele Kollegen Platz behalten würden.

Für den Bericht erteile ich dem Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.