Protocol of the Session on May 4, 2006

(Unterbrechung: 12:05 bis 15:02 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Tagung fort.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne den Landfrauenverein aus Gelting und den Landesfrauenrat Schleswig-Holstein sehr herzlich begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Priorität für Erdkabel beim Ausbau der Stromnetze in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/710

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für den Antragsteller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort dem Herrn Abgeordneten Klaus Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen dieses Antrages, so haben wir zumindest die Hoffnung, müsste eigentlich in diesem Landtag mehrheits-, wenn nicht sogar konsensfähig sein. Wir greifen mit dem Plädoyer für Erdkabel beim weiteren Stromnetzausbau ein Anliegen der Kreistage Nordfriesland, Dithmarschen und Ostholstein auf. Meines Wissens wurden die Beschlüsse im Juli 2004, März 2005 und September 2005 jeweils einstimmig gefasst, Auftrag genug, dieses Anliegen mit gleichem Schwung hier im Landtag zu unterstützen.

Erdkabel bieten mindestens drei Vorteile: Sie können den bereits bestehenden Investitionsstau beim Repowering von Windenergieanlagen und anderen erneuerbaren Energien aufgrund bestehender Netzengpässe zügig lösen, sie schonen die Landschaft und beeinträchtigen den Tourismus höchstens minimal, und sie bieten die bestmögliche Vorsorge für die Versorgungssicherheit bei extremen Wetterereignissen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Netzengpässe - dies gilt insbesondere im 110-kV-Hochspannungsnetz - haben zu einer empfindlichen Blockade des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien geführt. Das seit drei Jahren praktizierte so genannte Erzeugungsmanagement aufgrund fehlender Netzkapazitäten führt zu empfindlichen Ertragseinbußen durch zunehmende Abschaltung von Windparks. Es führt darüber hinaus zu einem massiven Investitionsstau durch immer größere Finanzierungsprobleme bei den Betreibern, bei den Finanziers sowohl im Bereich von Wind wie im Bereich von Biomasse und somit zwangsläufig zu unsicheren Ertragsprognosen. Diese Finanzierungsprobleme sind also ein weiterer Investitionsstau, der verhindert, dass es gerade im ländlichen Raum in Schleswig-Holstein wirtschaftlich vorangeht.

(Dr. Heiner Garg)

Es ist auch im Interesse der Kontinuität - die haben wir hier vielfach beschworen - des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein und insbesondere im Interesse des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Schleswig-Holstein, diesen Stau möglichst schnell aufzulösen. Auch der für den Herbst angekündigte Versuch zur Temperaturüberwachung der Leiterseile im bestehenden Netz wird ein weiteres Erzeugungsmanagement nach Aussagen von E.ON-Netz nicht überflüssig machen, das heißt, die Unsicherheit besteht weiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der durchschnittliche Freileitungsbau dauert ungefähr acht bis zehn Jahre. Wenn man sich die Beschlusslage der Kreistage - und die sind ja nicht mit grüner Mehrheit gefallen - und den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung anschaut, dann sind hier jahrelange Konflikte und somit auch weitere Investitionsverzögerungen vorhersehbar. Erdkabellösungen lassen sich in circa ein bis drei Jahren realisieren, und für den Netzausbau in den verschiedenen Konfliktbereichen Breklum-Flensburg, Heide-Pöschendorf oder Göhl-Lübeck könnte dieses durchaus realistisch sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gesetzliche Klarstellung durch das Infrastrukturplanungsund Beschleunigungsgesetz ist erforderlich, um die Verzögerungstaktiken, die man an überholten, wenn nicht manchmal sogar falschen Kostendarstellungen erkennen kann, zu beenden. Ein womöglich schuldhaftes Verzögern des Netzausbaus und um entsprechende Klagen zu vermeiden und um zumindest die Endlosdebatten über die Abwälzbarkeit eventueller Mehrkosten zu beenden, auch hier wäre die Klarstellung hilfreich. Eine gesetzliche Norm kann hierbei in entscheidender Art und Weise einen Durchbruch bedeuten.

Durch die durchgeführten Studien zum Kostenvergleich Erdkabel-Freileitungen - Sie kennen alle Brackelmann I für BWE und Brakelmann II für E.ON Netz - hat sich herausgestellt, dass bei geeigneter technischer Ausführung ohne Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit entweder keine Mehrkosten auftreten oder aber diese durchaus in einem überschaubaren Maße sind. Wir haben den Antragsentwurf, den wir heute vorgelegt haben, bewusst so vorsichtig formuliert, dass wir ganz deutlich sagen, es geht nur darum, diejenigen auszuwählen, wo es wirtschaftlich vertretbar ist. Keiner will hier irgendwie mit einem Prinzip mit dem Kopf durch die Wand, um zu sagen: Immer und überall muss das so sein.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das wollten Sie frü- her!)

- Ich habe diesen Antrag so geschrieben, dass er hier konsensfähig ist und auch die FDP-Fraktion dem eigentlich zustimmen müsste, lieber Kollege Garg. Ich finde, das ist ein Fortschritt in der Debatte.

Viele Fachleute halten im Falle von 110-kV-Trassen die Variante Erdkabel durch die schnelleren Realisierungschancen sogar für die insgesamt günstigere Variante. Auch die EU empfiehlt die Verwendung von Erdkabeln für 110-kV-Leitungen, was im Neubau inzwischen überwiegende Praxis in Europa ist.

Unser heutiger Antrag entspricht dem kommunalpolitischen Willen. Er wird die bekannten Interessensgegensätze zwischen den verschiedenen Akteuren am Energiemarkt auflösen. Die gesetzliche Klarstellung ist darüber hinaus erforderlich, um die Zielsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einschließlich der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu unterstützen und einen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten deutschen Klimaziele zu leisten. Insofern hoffe ich trotz widersprüchlicher Signale im Vorfeld auf Unterstützung dieses Antrages, Kollege Garg, den wir heute vorgelegt haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Müller. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Hans-Jörn Arp.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es steht außer Frage, dass das deutsche Stromnetz ausgebaut werden muss. Insbesondere der starke Ausbau der Windkraft in den letzten Jahren hat das Stromnetz an die Grenze seiner Belastbarkeit geführt. Vonseiten der früheren Landesregierung und von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung wurde der Ausbau der Windkraft massiv vorangetrieben, ohne dabei die Folgen für das Netz zu berücksichtigen. Es war ein Ausbau um jeden Preis. Einen solchen einseitigen Ausbau der Windenergie haben wir abgelehnt und wir haben vor den Folgen gewarnt. Nun stehen wir vor der Situation, dass die Netze zügig ausgebaut werden müssen, um noch mehr windstrombedingte Engpässe in den norddeutschen Stromnetzen zu vermeiden.

(Klaus Müller)

Vonseiten der Netzbetreiber muss gewährleistet werden, dass der Windstrom aus Nordfriesland, Dithmarschen und Ostholstein jederzeit zu den Verbrauchern gelangen kann. Dazu bedarf es eines Ausbaus des Netzes in Schleswig-Holstein.

Die Deutsche Energieagentur - dena - schätzt in ihrer aktuellen Netzstudie den Ausbaubedarf des Stromnetzes, um den Abtransport des Windstroms zum Verbraucher zu gewährleisten, bis zum Jahr 2015 auf rund 850 km. Bis zum Jahr 2020 bedarf es sogar 1.900 km neuer Leitungen. Hierbei handelt es sich um Höchstspannungsleitungen, Herr Kollege Müller, also um 380-kV-Leitungen. Diese müssen deutlich von Hochspannungsleitungen unterschieden werden.

Damit komme ich zum Antrag der Grünen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, was Sie hier fordern, ist volkswirtschaftlicher Unsinn und in der Praxis nicht umsetzbar. Es hat mich aufs Äußerste überrascht, dass Sie Höchst- und Hochspannungsleitungen in einem Atemzug nennen. Dies halte ich für leichtfertig, wenn nicht sogar für grob fahrlässig. Sie gehen damit sogar über die Positionen des Bundesverbandes Windenergie hinaus, die Ihnen eigentlich besser vertraut sein müssten als mir. Halten Sie wirklich die bis zum Zehnfachen höheren Investitionskosten für ein 380-kVErdkabel für wirtschaftlich vertretbar, wie Sie es in Ihrem Antrag suggerieren? Ich meine, das ist nicht zu verantworten. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Rahmenbedingungen für mehr Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung hier in unserem Land zu verbessern. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen natürlich auch und insbesondere die Energiekosten. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Anstieg der Kosten zu vermeiden. Wir lehnen die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen daher entschieden ab.

Ein anderes Thema ist die Erdverkabelung von 110-kV-Leitungen, also von Hochspannungsleitungen. Hier gehen Fachleute davon aus, dass die Erdverkabelung - Klaus Müller sprach das an; ich gebe ihm darin ausnahmsweise einmal Recht - in etwa gleiche Kosten wie eine Freileitung verursacht. Dieses muss aber im Einzelfall genau geprüft werden. Eine Verallgemeinerung von Aussagen aus Gutachten wie dem so genannten BrackelmannGutachten ist unseriös und trägt nicht zu einer Versachlichung der Diskussion bei.

Sie sprechen in Ihrem Antrag - eben wurde das auch noch mündlich getan - das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung an. In diesem Gesetz wird unter anderem geregelt, dass 10 % der neuen Leitungen

als Erdkabel verlegt werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich, warum es gerade 10 % sein müssen. Warum sollen es nicht 5 %, 15 % oder 20 % sein? Ich halte dies für einen willkürlich gewählten Wert und für juristisch sehr zweifelhaft. Grundsätzlich ist es nur sinnvoll - so sagen Experten -, Erdleitungen dort zu verlegen, wo der Abstand zu Siedlungsflächen weniger als 400 m beträgt.

Betrachtet man nun die Realität, so wird man feststellen, dass dies in Schleswig-Holstein etwa 30 % der neuen Kabeltrassen betrifft. Nach welchen Kriterien wollen Sie also beurteilen, wo ein Erdkabel hinkommt und wo nicht? Wer gehört zu den Begünstigten, die unter die Quote von 10 % der neuen Leitungen, die als Erdkabel verlegt werden, fallen? Wer den Ausbau der Netze und damit die Zukunft der Windkraft in Schleswig-Holstein verhindern will, ist mit diesem Gesetzentwurf der Grünen auf dem richtigen Weg. Einem Infrastrukturbeschleunigungsgesetz wie dem uns vorliegenden, in dem so ein Unsinn steht, kann ich nicht zustimmen. Natürlich wollen wir den Befindlichkeiten der Bevölkerung beim Bau von Stromleitungen Rechnung tragen, aber wir wollen eben auch technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen und sorgfältig abwägen.

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem Niveau Ihres Antrags machen. Sie sprechen in Ihrem Antrag von Freilandkabeln. In Ihrem Wortbeitrag haben Sie das vermieden. Ich kenne Freilandhühner und deren Eier; Freilandkabel kenne ich aber nicht. Freileitungen ist der richtige fachliche Ausdruck, den Sie hier in dem mündlichen Beitrag, aber nicht in Ihrem Antrag verwendet haben. Lassen Sie uns im Wirtschaftsausschuss sachlich und vernünftig über dieses Thema beraten. Wir geben unsere grundsätzliche Zustimmung zur Erdverkabelung von 110-kV-Leitungen, auf jeden Fall dort, wo es sich rechnet und diese Erdverkabelung keine Mehrkosten verursacht.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Herrn Abgeordneten Arp.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich den ehemaligen Staatssekretär, Herrn Wilfried Voigt.

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Regina Poersch das Wort.

(Hans-Jörn Arp)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion bekennt sich zum Erdkabel.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das haben wir schon in der letzten Wahlperiode mit unserem Antrag Drucksache 15/3836 getan. Auch in dieser Wahlperiode hat sich an unserer Auffassung nichts geändert. Wir begrüßen aktuelle Überlegungen der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion, im Rahmen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes die Umlage von Mehrkosten bei der Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen auf die Netznutzungsentgelte gesetzlich zu ermöglichen. Mein Dank gilt hier vor allem der Initiative unserer Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Wir unterstützen ausdrücklich das vom Bund angestrebte Ziel, neue Hochspannungsleitungen als Erdkabel zu verlegen. Ich will meinen heutigen Beitrag aber auch zu einem Appell an die Stromwirtschaft nutzen, beim Ausbau des Stromnetzes dort, wo es technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist, der Erdverkabelung gegenüber dem Freileitungsbau den Vorzug zu geben. Ich habe die Bitte an den Wirtschaftsminister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in diesem Sinne auf die Energieversorgungsunternehmen einzuwirken, damit der Netzausbau in Schleswig-Holstein zügig, umweltverträglich und möglichst konfliktarm vorangebracht wird.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der CDU)

Der Netzausbau ist unbedingt notwendig. Der Strom aus Windenergie und anderen erneuerbaren Energien muss abgenommen werden. Es kommt heute schon zu Abschaltungen von Windkraftanlagen. Schon heute können jährlich 7 % der installierten Jahresleistung durch die verzögerte Netzverstärkung nicht ins Netz eingespeist werden. Im Lande sind schon mehrere Anträge auf Ausbau des Netzes zur Versorgung mit Elektrizität gestellt worden. Auch in der weiteren Zukunft werden wir uns immer wieder mit Maßnahmen zum Ausbau des Netzes befassen müssen.

Die Stromwirtschaft ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, eine wirtschaftliche, eine sichere und - das halte ich für ganz wichtig - eine die Umwelt schonende Versorgung sicherzustellen. Klaus Müller hat die EU angesprochen. EU-weit ist es überwiegende Praxis, neue

Stromleitungen als Erdkabel zu verlegen. Warum sollten wir hier eine Sonderrolle spielen? Die Variante Erdkabel ist gegenüber einer Freileitung bei einer Gesamtschau aller Faktoren wirtschaftlich vertretbar. Es kann durchaus einmal sein, dass bei einer 110-kV-Trasse die Variante Erdkabel gegenüber der Freileitung geringfügig teurer ist oder kostengleich ist. Das Erdkabel geht jedoch schneller in Betrieb. Dadurch übersteigen die in diesen Jahren erzielbaren Vergütungen die Mehrkosten des Erdkabels gegenüber einer Freileitung ganz deutlich. Deshalb, so sagen uns Fachleute, darf ein schneller Netzausbau in der Bauphase mit höheren Kosten verbunden sein.

Außerdem sollten wir als Landtag unsere Akteure in der Kommunalpolitik mit ihren Bedürfnissen nicht im Regen stehen lassen. Auch darauf ist schon hingewiesen worden. Alle drei aktuell betroffenen Kreistage in Nordfriesland, Dithmarschen und Ostholstein haben sich einstimmig für Erdkabel anstelle von Freileitungen ausgesprochen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der CDU)

Sie sollten von uns unterstützt werden. Auch der Landesbauernverband und der Tourismusverband lehnen Freileitungen ab. Auch deren Belange sollten wir berücksichtigen. In der letzten Tagung haben wir uns mit der Bedeutung des Tourismus für Schleswig-Holstein befasst. Mit einem Ja zum Erdkabel unterstützen wir die Tourismuswirtschaft, die von der schleswig-holsteinischen Landschaft lebt. Neue Strommasten, neue Überlandleitungen verschandeln die Landschaft, stören das Landschaftsbild und sind Gift für den Tourismus in unserem Land.

Hinzu kommt der Faktor Zeit. Eine Reihe von Landeigentümern hat angekündigt, sich dem Freileitungsbau zu verweigern, hingegen einer Erdkabelausführung aufgeschlossen gegenüberzustehen. Wenn in kurzer Zeit 300 betroffene Landeigentümer zwischen Breklum und Flensburg ihre Flächen vertraglich für Erdkabel zur Verfügung gestellt haben, sollten wir diese Bereitschaft nicht enttäuschen.