- Frau Kollegin Heinold, Sie verwechseln da etwas. Wir haben nicht die Übertragung der Aufgaben auf eine andere Gesellschaft - über die Rechtsform kann man noch streiten - kritisiert, sondern wir haben kritisiert, dass Sie das Vermögen des Landes dabei verscherbelt haben und den Verkaufserlös dann im Haushalt untergebracht haben.
Ausgliederungen sind also nicht per se etwas Negatives und führen nicht per se dazu, dass etwas verschleiert wird. Es gibt viele Informationen im Haushalt und an anderer Stelle, die über ausgegliederte Einrichtungen des Landes Auskunft geben. Ich gebe Ihnen aber darin Recht, dass es auch Informationen gibt, die dort nicht zu finden sind, und dass es sinnvoll wäre, auch über diese Informationen zu verfügen.
Mich treibt seit längerer Zeit - ganz besonders seit dem 27. April letzten Jahres - um, wie man zu einer konsolidierten Darstellung dessen kommt, was wir als Land Schleswig-Holstein zu verantworten haben. Ich glaube, in dieser Hinsicht sind wir uns ziemlich nahe. Wie kommt man zu einer konsoli
dierten Darstellung der Vertragslage, der Vermögenslage, der Schuldenlage? Wie kommt man zu entsprechenden Lageberichten? Das ist natürlich besonders schwer, wenn alle diese Einrichtungen ein unterschiedliches Rechnungswesen haben. Es ist wirklich dringend notwendig, an der großen Aufgabe zu arbeiten, möglichst schnell - ich will hier gar nicht auf Präferenzen oder Details eingehen - zu einem Rechnungswesen zu gelangen, das es überhaupt erst ermöglicht, das angestrebte Ziel zu erreichen.
Es stellt sich sodann die Frage der Zuständigkeit. Ich war bis zum 26. April letzten Jahres Geschäftsführer eines Unternehmens, das sich freiwillig den Prüfungspflichten des Handelsgesetzbuches unterworfen hat. So etwas - dies sei hier ganz vorsichtig angedeutet - strebe ich auch für uns an. Bei dem Unternehmen, auf das ich mich gerade bezogen habe, war es nie so, dass das Wirtschaftsprüfungsunternehmen den Geschäftsbericht angefertigt hat. Den Geschäftsbericht hat immer die Geschäftsführung angefertigt. Die Prüfer haben den Bericht dann geprüft. Deshalb ist der Weg, den wir hier jetzt beschreiten, wie ich glaube, auch der richtige Weg im Sinne dessen, was CDU und SPD beantragt haben: Diejenigen, die die Geschäfte führen, müssen umfassend über alles Bericht erstatten, was sich im Zuständigkeitsbereich des Landes bewegt. Die Prüfer, in diesem Fall der Landesrechnungshof - er ist heute hier nicht vertreten -, müssen dann prüfen und bewerten, ob die Angaben richtig sind und ob den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend über die Vertrags-, Vermögens- und Schuldenlage berichtet worden ist. Das ist die Reihenfolge, in der wir handeln müssen. Dabei ist gar nichts Böses.
Die einzige Sorge, die ich habe, ist, dass wir noch nicht über die Instrumente verfügen, um dies auf eine vernünftige Weise zu gestalten. Für nächstes Jahr hatte ich mir vorgenommen, zu erreichen, dass wir über diese Instrumente verfügen. Sie wollen es nun schneller haben. Wir versuchen, die Informationen mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten weitestgehend und so schnell wie möglich zu liefern.
In Bezug auf das Ziel sind wird uns, wie ich glaube, völlig einig: Wir brauchen eine vollständige Darstellung auch der Details solcher Ausgliederungen. Ich habe im Augenblick keine genaue Vorstellung, schätze aber, dass wir bei den Ausgliederungen, die wir an einer Hand abzählen können, etwa 300 bis
350 Millionen € an Personalkosten in Sachkosten umgeschichtet haben. Ich würde gern im Rahmen einer Konsolidierungsdarstellung erkennen, was dabei wirklich herauskommt. Das ist die Aufgabe, der wir uns dringend annehmen müssen. Bezüglich des Ziels gibt es keine Meinungsunterschiede.
Es gibt allenfalls geringfügige Meinungsunterschiede über den Weg zu dem angestrebten Ziel. Wenn Sie an Ihre privatwirtschaftlichen Erkenntnisse denken, werden Sie mir aber, wie ich glaube, zustimmen, wenn ich sage, dass die Geschäftsführung den Bericht zu erstellen und die Prüfer den Bericht zu prüfen haben. Der Landtag wird ihn dann zu bewerten haben, und zwar jeder nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen. Insofern sind wir sicherlich sehr nahe beieinander.
Ich danke dem Herrn Minister. - Es liegen Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen vor. Als Erste hatte sich Frau Anke Spoorendonk gemeldet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es ganz kurz machen. Ich möchte vor dem Hintergrund der Aussagen des Finanzministers, die ich voll und ganz teile, nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir vor einer halben Stunde einen Tagesordnungspunkt behandelt haben, bei dem es um das Informationsfreiheitsgesetz ging. Es ging dabei auch darum, Informationen auch dann zu bekommen, wenn privatisiert wird, das heißt, wenn Private Aufgaben für die öffentliche Hand wahrnehmen. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass das eine mit dem anderen zusammenhängt. Wenn die Landesregierung die Auffassung des Finanzministers teilt - davon gehe ich wirklich aus -, werden wir meines Erachtens auch die Probleme beseitigen, die es jetzt noch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt. Alles andere würde nicht zur Glaubwürdigkeit beitragen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Minister Wiegard, das Bild, das Sie aus der privaten Wirtschaft verwenden, will ich
gern aufgreifen. Sie wissen ja sicherlich, wie es auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften gelegentlich zugeht. Die Mehrheit in einer Hauptversammlung kann, um einen Sachverhalt einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, beschließen, einen Sonderprüfungsbericht anzufordern, obwohl Geschäftsberichte - und solche liegen auch uns vor vorliegen, die bereits geprüft worden sind. Herr Kollege Neugebauer, wir schlafen ja alle nicht auf dem Baum und müssen nicht so tun, als würden wir hier im politikfreien Raum argumentieren. Es geht selbstverständlich auch um die Frage, ob die Zielsetzungen in der Argumentationslinie, die mit bestimmten Ausgliederungen verbunden waren, und ob die Daten, die als Plandaten vorgegeben waren, erreicht beziehungsweise eingehalten worden sind. Es geht auch darum, ob wir im Nachhinein feststellen können, ob sich eine bestimmte Übertragung als sinnvoll erwiesen hat oder nicht. Wir wollten Sie vor dem Problem bewahren, dass Sie innerhalb des Kabinetts erst einmal abstimmen müssen, ob Sie Ihre Erkenntnis, die Sie als Finanzminister möglicherweise hinsichtlich dessen haben, ob etwas sinnvoll gewesen ist, dem Parlament auch mitteilen dürfen, denn es könnte ja sein, dass Ihr Koalitionspartner, der damals Verantwortung getragen hat, zu einer etwas anderen Bewertung kommt als Sie.
Daher war unsere Überlegung, den Landesrechnungshof - dafür ist der Landesrechnungshof von Verfassungs wegen da - damit zu beauftragen, genau solche Prüfungen vorzunehmen: Hat sich eine Ausgliederung als wirtschaftlich erwiesen? Sind die Planzahlen eingehalten worden? War die Übertragung sinnvoll - Ja oder Nein? Fallen heute im Zweifel mehr Kosten bei der Aufgabenerledigung, aber auch was die potentiellen Risiken angeht, an, als es früher - auch vom Parlament - gedacht war und als wir es uns sinnvollerweise leisten können? Gibt es möglicherweise auch Ansätze, die eine oder andere Maßnahme rückgängig zu machen oder eine Verlagerung in eine andere Form vorzunehmen?
Ich sehe Ihrem Bericht mit Interesse entgegen. Wir werden anschließend dann erneut diskutieren müssen. Diesen Durchlauf hätten wir uns ersparen können. Wenn Sie, Herr Minister, jetzt so tun, als seien Sie völlig frei und dürften Ihrer Bewertung auch gegenüber dem Parlament Ausdruck verleihen, möchte ich Ihnen entgegnen: So naiv sind wir nicht, Ihnen dies zu glauben, sosehr ich Sie persönlich auch schätze. Sie sind, wie Sie im persönlichen Gespräch selbst auch immer wieder sagen, in einer großen Koalition gebunden, die jedenfalls die von einem Teil der Koalition früher projektierten Maßnahmen einer eigenen Überprüfung unterziehen muss. Die Mehrheit in diesem Hause steht. Ich sehe
das zwar nicht mit Genugtuung und auch nicht mit Freude, wohl aber mit großem Erstaunen. Ich frage mich nur, wo eigentlich die Union mit ihren Ansätzen geblieben ist, die sie bis vor einem Jahr verfolgt hat. Die Union muss aufpassen, dass sie nicht insgesamt ihre Seele aufgibt.
Weitere Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Ich frage in Richtung der Antragsteller, ob Sie mit alternativer Abstimmung einverstanden sind oder eine einfache Sachabstimmung stattfinden soll. - Wir führen dann eine alternative Abstimmung durch. Nur die Jastimmen zählen, nicht aber die Neinstimmen und die Enthaltungen.
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/687, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/647, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass die Drucksache 16/687 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und der Abgeordneten des SSW angenommen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Sie kommen diesmal mit diesem Antrag ein bisschen zu früh - sonst sind Sie häufig zu spät -, denn wir befinden uns bei der Aufgabe, um die es geht, in einem Prozess, der aus mehreren Phasen besteht. Sie verlangen, dass wir nach der ersten Phase bereits das leisten, was nach der vorletzten Phase feststehen muss, nämlich die Bewertung nach der Methodik des Gender Mainstreaming.
Die Aufgaben, die bisher in der Arbeitsgruppe des Staatssekretärs Klaus Schlie festgestellt worden sind, sind jetzt in den Fachressorts zur Prüfung, auf welche Weise eine Umsetzung geschehen kann, mit welchen Konsequenzen, mit welchen Folgen. In diese Phase hinein gehört die Gender-Mainstrea
ming-Prüfung und -Bewertung, bevor eine Umsetzung erfolgt. Deshalb sind Sie der Zeit jetzt ein bisschen voraus. Wir werden zu gegebener Zeit - das hat die Landesregierung im Übrigen beschlossen im Rahmen des Verfahrens jede einzelne Aufgabe entsprechend bewerten und Ihnen darüber berichten.
Ich eröffne die Aussprache. Für den Antragsteller hat die Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anne Lütkes, das Wort.
über dieses Eingeständnis. Ich habe mich erst gefragt: Hat die Landesregierung den Auftrag, den der Landtag gegeben hat, vielleicht mit einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwechselt und deshalb so zurückhaltend oder schlicht gar nicht geantwortet? Sie haben aber dankenswerterweise sehr deutlich gemacht, dass Sie das Prinzip Gender Mainstreaming zwar beschlossen haben - wie ich hier lesen konnte -, es aber nicht verstanden haben.
Es ist ein Top-down-Prinzip. Wir haben vor langer Zeit einmal eine Kabinettsschulung zu diesem Thema gemacht. Herr Ministerpräsident, vielleicht überlegen Sie, ob Sie das in neuer Zusammensetzung wiederholen.
Die Frau Frauenministerin sollte sich noch daran erinnern, dass es ein originäres Thema der Geschlechtergerechtigkeit, nicht der Frauenpolitik ist.
Der Bericht zeigt deutlich, dass Sie Frauenförderung und Gender Mainstreaming in einen Topf werfen und dann einmal umrühren. Ich finde es gut zu lernen, dass die Gleichstellungsbeauftragten, die Personalräte, die Schwerbehindertenvertretungen an den einzelnen Arbeitsgruppen teilgenommen haben. Vielen Dank für den Hinweis. Es hat nur nicht
viel mit Gender Mainstreaming zu tun. Das ist ein anderer Prüfungsansatz. Gender Mainstreaming ist auch ein Teil der Analyse, nicht nur der Konsequenzen.
Es gab einmal - Sie schreiben hier, das gebe es noch - ein sehr ausführliches Konzept, wie Gender Mainstreaming im Verwaltungshandeln angewandt wird. Ich empfehle also, den alten Kabinettsbeschluss, den ich nicht zu zitieren brauche, weil Sie ihn zitiert haben, noch einmal nach vorn zu holen, eine Schulung durchzuführen. Dann können Sie vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt eine differenzierte Darlegung der Gender-MainstreamingAuswirkungen darlegen.
Ich habe mir die Freude gemacht, das „Telefonbuch“ des Herrn Schlie - wie es so schön genannt wird - zu lesen. Es gibt eine Fülle von Einzelvorschlägen, bei denen man sich durchaus vorstellen kann, dass die Frage der Geschlechtergerechtigkeit, der Alltagswirklichkeit hätte geprüft werden können. Ich nenne nur einige Beispiele: Wegfall der Badesicherungsverordnung. Das ist keine Frage der Frauenförderung. Denken Sie einmal über die Frage des Gender-Aspektes dieses Vorschlages nach. Oder: Wegfall der Landesinitiative Leben und Essen - natürlich in Schleswig-Holstein. Oder: Verzicht auf die Schulmilchverbilligung - Seite 64.
Ich möchte das nicht ausführen, weil das hieße, dass ich Ihnen am Einzelfall deutlich mache, wie man eine Gender-Prüfung macht. Ich empfehle: Lernen! Wir haben heute schon viel über Lernfähigkeit eines einzelnen Ministers gesprochen. Ich gehe davon aus, dass die gesamte Landesregierung lernfähig ist, auch wenn die Frau Frauenministerin das Thema für nicht so wichtig hält und lieber ein persönliches Gespräch mit Abgeordneten der CDUFraktion führt.