Ich möchte das nicht ausführen, weil das hieße, dass ich Ihnen am Einzelfall deutlich mache, wie man eine Gender-Prüfung macht. Ich empfehle: Lernen! Wir haben heute schon viel über Lernfähigkeit eines einzelnen Ministers gesprochen. Ich gehe davon aus, dass die gesamte Landesregierung lernfähig ist, auch wenn die Frau Frauenministerin das Thema für nicht so wichtig hält und lieber ein persönliches Gespräch mit Abgeordneten der CDUFraktion führt.
Ich danke der Frau Abgeordneten Lütkes. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, welche Prioritäten von Ihnen gesetzt werden.
Draußen warten die Menschen, wartet insbesondere die kommunale Familie auf konkrete Vorschläge, wie der so genannte Schlie-Bericht endlich umgesetzt wird.
Wir bemühen uns, daran zu arbeiten und für diese Konkretisierung zu sorgen und die Regierung konstruktiv bei diesem Prozess zu begleiten.
Und Sie machen zu diesem Zeitpunkt Gender Mainstreaming zum Thema. Ich glaube, dass Sie dem berechtigten Anliegen von Gender Mainstreaming einmal mehr keinen Gefallen getan haben.
Wir haben in den letzten Jahren, auch in den letzten Legislaturperioden mehrere Debatten zu Gender Mainstreaming gehabt. Wir haben dabei ein Gutteil Übereinstimmung gehabt. Seit 1999, seit dem Antrag von Amsterdam, gibt es keine Zweifel daran, dass Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe zu den wichtigen Politikfeldern gehört. Da brauchen wir gar nicht in eine Kontroverse miteinander zu gehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt bei dem schwierigen Bemühen, konkret zu deregulieren und zu entbürokratisieren - das ist in den letzten Jahren deutlich zu kurz gekommen, um das deutlich zu sagen -, das nach vorn zu stellen, halte ich für schlichtweg kontraproduktiv. Ich bedauere das außerordentlich.
Wir müssen jetzt sehen, wie wir das weitere Verfahren und den weiteren Prozess regeln, damit neben dem wichtigen Anliegen der Deregulierung und der Entbürokratisierung die wichtigen Anliegen von Gender Mainstreaming nicht zu kurz kommen. Das ist gar keine Frage. Wir alle werden Gelegenheit haben, das Verfahren im Ausschuss im Detail miteinander zu besprechen. Dazu sind wir gern bereit.
Ich sage noch einmal klar: Aus dem Bericht, insbesondere aus dem schriftlichen Bericht der Landesregierung, geht deutlich hervor, dass man sich darauf verständigt hat, dass die Prinzipien von Gender Mainstreaming angewandt werden.
Ich finde es bedauerlich, wenn es plötzlich keinen Wert mehr hat, dass Gleichstellungsbeauftragte, Personalräte in diesen Prozess eingebunden sind so habe ich Sie eben verstanden, Frau Lütkes. Ich gehe davon aus, dass diese Vertreter dafür sorgen, dass das geschieht.
Es gibt eine Bewertung der Landesregierung - die sollten wir uns gemeinsam ansehen -, die sagt, dass es bisher keine grundsätzlichen und besonderen Probleme bei der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit zu geben scheint. Ich wähle meine Worte hier sehr bewusst. Verständlich ist für mich nach wie vor, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine wie von Ihnen geforderte differenzierte Darlegung der Gender-Wirkungen geben kann.
Die Umsetzung befindet sich am Beginn. Ich würde mich freuen, wenn alle Kräfte dieses Hauses diesen mühsamen Prozess, der unser Land wieder voranbringen soll, konstruktiv mitbegleiten und nicht Knüppel zwischen die Beine werfen würden. Das hat aus meiner Sicht den berechtigten Interessen von Frauen und Männern und der Gleichstellung beider Geschlechter einen Bärendienst erwiesen. Ich habe das sehr wohl begriffen und Caroline Schwarz hat dazu deutliche Worte gefunden.
Da halte ich es doch eher mit der Bundesebene und der Bundesregierung, die einen wichtigen Schritt hierzu getan hat, indem sie beim Zeitraum für das Elterngeld gleich zwei Bonusmonate für die Beteiligung der Männer vorgesehen hat. Ja, Anke Spoorendonk, das hat dann plötzlich alles keinen Wert mehr. Das finde ich kleinkariert. Sagt doch einmal, dass es auch gute Dinge gibt, und lasst uns daran gemeinsam anknüpfen und etwas für die Gleichstellung beider Geschlechter in unserem Land tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur tatsächlichen Anwendung der von der Landesregierung beschlossenen Anwendung des Grundsatzes der Geschlechtergerechtigkeit im konkret anstehenden Prozess zur Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung in SchleswigHolstein war sicherlich kein Beitrag zur Verwal
tungsmodernisierung und Entbürokratisierung in der Landesregierung. Denn jeder Bericht der Landesregierung im Landtag ist nicht mit weniger, sondern mit zusätzlichem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand verbunden.
- Herr Kollege, wenn solche Anträge, wie der Minister gesagt hat, zur Unzeit gestellt werden, finde ich sie überflüssig. Der Auffassung des Ministers schließe ich mich ausdrücklich an.
Etwaige Zweifel hinsichtlich der Anwendung des Gleichberechtigungsund Gleichstellungsgrundsatzes durch die Landesregierung werden durch den heute vorgelegten Bericht nicht bestätigt, sondern erwartungsgemäß entkräftet.
Wir entnehmen dem Bericht, dass aufgrund eines Kabinettsbeschlusses aus dem Jahre 2002 die Förderung des so genannten Gender Mainstreaming in den Gesetzentwürfen der Landesregierung als generelles Leitziel durchgängig verankert ist und dass die Regierungsressorts grundsätzlich bei allen politischen, normgebenden und administrativen Maßnahmen an das Leitziel und an im Einzelnen festgelegte Verfahrensschritte gebunden sind. So wird es auch hier sein. Wir entnehmen dem Bericht nämlich ebenso deutlich - auch das haben wir nicht anders erwartet -, dass der Grundsatz der Geschlechtergleichstellung und -gleichbehandlung selbstverständlich auch für den von der Landesregierung eingeleiteten Prozess der Landesverwaltungsreform gilt. Auch nehmen wir mit Zustimmung und ohne Überraschung zur Kenntnis, dass in die Projektorganisation der Ressorts die Gleichstellungsbeauftragten der betroffenen Behörden bereits einbezogen sind.
Wir freuen uns über den Hinweis, dass für etwaige personelle Umsetzungsprozesse mit den Gewerkschaften bereits soziale Härtefallregelungen vereinbart sind, die es ermöglichen werden, zum Beispiel für alleinerziehende Frauen oder Männer oder für Beschäftige in familiären Sondersituationen auch besondere, persönlich angemessene Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Darauf werden wir auch als SPD-Landtagsfraktion im weiteren Verfahren achten und hinwirken.
Die kritisierte relative Kürze des Berichts erklärt sich, wie ich finde, einleuchtend daraus, dass sich in der ersten Gesamtschau der bisher vorliegenden Regierungsvorschläge zur Verwaltungsreform keine von der bisherigen Praxis abweichenden beson
deren oder grundsätzlichen Auswirkungen oder Probleme im Hinblick auf die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst ergeben haben. Eine differenzierte Darlegung der Gender-Wirkungen wird naturgemäß erst möglich sein, wenn differenzierte Einzelentscheidungen anstehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Todsen-Reese, es ist sehr beruhigend zu erfahren, dass Sie darauf warten, wie die Vorschläge von Staatssekretär Schlie in die Tat umgesetzt werden sollen. Wir warten ebenfalls darauf.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Wir wollen mitgestalten und unter- stützen und Sie warten nur!)
Nur, wir rätseln auch, wie sie umgesetzt werden sollen. Wenn ich das andere, was Sie gesagt haben, richtig deute, dann gibt es bei Ihnen offensichtlich gewisse Prioritäten und dabei soll wohl Gender Mainstreaming ans Ende gesetzt werden, auf jeden Fall nicht in die erste Reihe.
Ich denke mir, wenn so etwas umgesetzt wird, dann soll es auch parallel dazu zur Anwendung kommen und entsprechend berücksichtigt werden.
Als ich den Bericht der Landesregierung vor einigen Tagen auf den Tisch bekam, habe ich mich schon ein wenig gewundert. Da wird uns unter dem gewaltigen Titel „Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung“ ein Pamphlet zugesandt, aus insgesamt fünf Seiten bestehend, von denen zweieinhalb Seiten Titelblatt, Inhaltangabe und Einleitung sind. Das ist ein bisschen wenig für den an