Die in Ihrem Antrag unter den Nummern 6 und 10 genannten Fragen sind wertend, weil sie Ergebnisse vorweg nehmen, weil sie gleich die Fragen nach Konsequenzen mitstellen. Ich denke, das kann nicht Stil dieses Parlaments sein, sondern da sollten wir den Bericht der Regierung abwarten. Deshalb ist der Adressat des Berichtsantrages die Regierung. Ich bin mir sicher, dass der Präsident des Landesrechnungshofes spätestens bei den Beratungen im Finanzausschuss deutlich seine Stimme erheben und zu allen Dingen seine Meinung kundtun wird. Ich beantrage deshalb, den Antrag Drucksache
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Sönnichsen. Das Wort für die SPD-Fraktion hat nunmehr Frau Abgeordnete Birgit Herdejürgen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Sönnichsen hat schon alles Wichtige gesagt und wir teilen seine Auffassung. Wir kommen natürlich gern dem Anliegen und auch zumindest der Eingangsargumentation der FDP nach und nehmen einen Großteil der Fragen zu einem gesonderten Bericht zu den Ausgliederungen aus dem Haushalt in unseren Antrag auf.
Wir sind der Auffassung, dass diese Sammlung und die Beantwortung der Fragen in erster Linie eine Arbeitsleistung ist, die von der Landesregierung zu leisten ist und auch zu leisten wäre, wenn der Auftrag an den Landesrechnungshof ginge. Von daher ist der Adressat natürlich in unserem Antrag ein anderer. Die Bewertung, inwieweit dabei Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit gewährleistet sind, wollen wir dann aber schon dem Parlament überlassen. Die Fragen, die schon ein negatives Ergebnis unterstellen - Sie haben vorhin viel in Konjunktiven geredet, Herr Kollege Kubicki -, können von uns natürlich nicht akzeptiert werden. Das wird Sie auch nicht überraschen. Das heißt nicht, dass der Landesrechnungshof seine Einschätzung nicht formulieren könnte. Wir werden sicherlich den Bericht im Finanzausschuss beraten. Wir haben einen Unterausschuss für Beteiligungen, wo auch sehr detailliert einzelne Punkte beraten werden können, die Ihnen möglicherweise in den Wirtschaftsplänen und den Unterlagen, die uns vorliegen, fehlen.
Insofern denke ich, dass unser Antrag dem grundsätzlichen Anliegen, dem wir folgen, gerecht wird. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass wir für die Vorarbeiten zu Ihrer Haushaltsrede im Dezember den Landesrechnungshof nicht bemühen müssen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Herdejürgen. Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Klaus Müller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes kann man, glaube ich, festhalten, dass das Anliegen, das die FDP hier aufgreift, bisher von niemandem infrage gestellt worden ist. Die Landesregierung, der Ministerpräsident, der Finanzminister werden zu Recht nicht müde, darauf hinzuweisen, wie katastrophal die Finanzlage ist. Der eine wusste das schon länger, der andere erst kürzer. Unter solchen Umständen ist es aber doch richtig, jedes Instrument zu nutzen, jede Ecke auszukehren, die es irgendwo gibt, um zu schauen: Was läuft finanziell richtig und was nicht?
Wir können das als Grüne sehr ruhig sagen, denn einem Großteil der Entscheidungen über Auslagerungen und Ausgliederungen haben wir wahrscheinlich in den letzten Jahre zugestimmt, nämlich in unserer Zeit als Regierungspartei. Ich finde, es gehört zur demokratischen Kultur, dieses dann auch kritisch zu hinterfragen. So weit besteht offensichtlich Konsens hier im Raum.
Wir streiten über einen anderen Punkt und der lässt mich schon ein Stück weit an der Diskussionskultur zweifeln. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussion vor einem Jahr, als der Ministerpräsident kurz nach seiner Vereidigung hier seine ersten Worte in neuer Funktion gesprochen hat, als auch er ein beträchtliches Maß an Selbstkritik hat erkennen lassen, was eine große Koalition an Konsequenzen für den parlamentarischen Betrieb bedeuten könne. Das hat mich beeindruckt. Auch die beiden Regierungsfraktionen haben deutlich gemacht, welche „parlamentarischen Regeln“ sie großzügigerweise den kleineren Oppositionsfraktionen zur Verfügung stellen wollen. Das haben wir, die FDP, der SSW und die Grünen, ausdrücklich anerkannt. Jetzt kommt die erste Probe aufs Exempel. Ich glaube, dass bisher die Opposition insgesamt sehr verantwortungsbewusst mit der Konstellation umgegangen ist. Wir haben bisher nicht irgendwelche Rechte als Minderheit im parlamentarischen Verfahren ausgenutzt, sind damit schlampig umgegangen oder Ähnliches. Dann würde ich eine Diskussion darüber verstehen. Nein, die FDP greift hier ein legitimes, in der Sache von niemanden infrage gestelltes Anliegen auf. Jetzt ist die Frage, wer der richtige Ansprechpartner ist, um es umzusetzen.
Bei allem Respekt für die Argumente der Kollegen Sönnichsen und Herdejürgen kann ich ihre Argumentation in keinster Weise teilen.
Ganz im Gegenteil, man wird doch misstrauisch, wenn es heißt, hier soll nicht der Landesrechnungshof ran, sondern das soll die Landesregierung machen - wie bisher bei allen anderen Punkten auch. Ein normaler Mensch wird erst recht misstrauisch, wenn es plötzlich heißt, das, was in allen Regularien vorgesehen ist, dass nämlich der Landesrechnungshof vom Landtag in einem so spezifischen Anliegen um Stellungnahme gebeten wird, machen wir anders. Frau Herdejürgen hat zu Recht darauf hingewiesen, dass er das auch von selber aufgreifen könnte. Natürlich kann er das. Aber in einer solchen Situation, in der die haushaltspolitische Lage unumstritten ist, ist es besser zu sagen, dass hier ein unabhängiger Dritter, der nicht selber beteiligt ist, die Fragen beantwortet.
Noch einmal: Ich habe für die Grünen klar gesagt, dass wir daran beteiligt waren und den allermeisten Entscheidungen in der Vergangenheit wahrscheinlich auch zugestimmt haben. Der Landesrechnungshof ist unabhängig. Er ist in einer besonderen Konstellation ein unabhängiges Organ.
Wenn man die Argumente, insbesondere von Herrn Sönnichsen, konsequent fortdenkt, stellt sich die Frage, wofür wir überhaupt noch einen Landesrechnungshof brauchen.
Noch einmal: Ich habe fünf Jahre lang auf der anderen Seite gesessen. Mir ist schon klar, wie angenehm, wie bequem das sein mag. Aber aus der Perspektive eines Parlamentes, dem wir in dieser Konstellation, über die wir geredet haben, alle angehören, können wir doch nur sagen: Es wäre gut - und aus Sicht eines ehemaligen Ministers sage ich das ganz bewusst -, wenn der Landesrechnungshof aus unabhängiger Perspektive deutlich macht, was von dem Regierungshandeln gut war und was nicht gut war.
Ich möchte jetzt nicht noch einmal Zitatschätze bemühen, aber ich erinnere mich an viele Debatten aus den letzten fünf Jahren, wo es die CDU mit Recht der rot-grünen Regierung um die Ohren gehauen hatte, wenn uns der Landesrechnungshof ins Stammbuch geschrieben hatte: Das war nicht kor
- Natürlich ist das passiert, lieber Kollege Fischer. Wir beide wissen auch um Dinge, die in den letzten Jahren passiert sind. Ich glaube, so viel Selbstkritik bricht uns noch keinen Zacken aus der Krone.
- Herr Kollege Wadephul, wenn Sie wieder in der Opposition sind, bin ich mir sicher, dass Sie eine ähnliche Selbstkritik an den Tag legen können. Der Zeitpunkt wird irgendwann kommen.
Der Kollege Sönnichsen hat gesagt, die Fragen 6 und 10 seien wertend. Ich lese sie noch einmal nach, kann aber nicht erkennen, dass sie wertend sind. Sie greifen hier zugespitzt einen Sachverhalt auf, es ist aber im Konjunktiv formuliert. Ich bin sicher, wenn die Landesregierung einen Fall entdecken würde, würde sie auch auf die Fragen 6 und 10 antworten. Das heißt, die Fragen als solche sind nicht verwerflich. Ich würde mir wünschen, dass sich CDU und SPD an dieser Stelle einen Ruck geben und dem Antrag der FDP zustimmen. Die grüne Fraktion wird das tun.
In den letzten Tagen war das böse Wort vom Diktat der großen Koalition in der Zeitung nachzulesen. Ich finde, das ist sehr gefährlich. Ich wünsche mir das nicht und habe nach wie vor Vertrauen, dass entscheidende Mitglieder der Landesregierung das nicht so sehen und auch nicht so handeln. Aber der heutige Sachverhalt, die heutige Entscheidung, kann diesem Vorwurf in unangenehmer Weise Nahrung geben. Das sollten wir nicht tun und dem Antrag der FDP zustimmen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Müller. - Für den SSW im Landtag hat die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verstehen das Ansinnen der FDP. Wir teilen die Befürchtung, dass das Parlament insgesamt weiter eher Vorlagen abnickt, als sich gegenüber der Regierung kritisch zu artikulieren versucht. Gleichzeitig muss ich aber hinzufügen, dass der SSW
auch in der Vergangenheit, wenn es um die Einbeziehung des Landesrechnungshofs ging, immer eine kritische Linie verfolgt hat. Bei dieser bleiben wir.
Die FDP will, dass der Landesrechnungshof - ich wiederhole das noch einmal - einen Sonderbericht darüber erarbeitet, welche Einrichtungen des Landes zurzeit aus dem Haushalt ausgegliedert sind, welche Einnahmen und Ausgaben sie haben und wie viele Kredite und Schulden sie aufgenommen haben. Dazu soll der Landesrechnungshof untersuchen und bewerten, welche finanziellen Risiken für das Land dadurch entstehen und ob dabei die Grundsätze von Haushaltsklarheit und -wahrheit eingehalten werden. Weiter soll der Landesrechnungshof die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus den Ausgliederungen ergeben, untersuchen und bewerten.
Ich habe das wiederholt, weil ich finde - das steht auch außer Zweifel -, dass die Beantwortung dieser Fragen für die Arbeit der Abgeordneten des Landtages äußerst relevant ist, denn es handelt sich dabei um die finanziellen Folgen von Teilprivatisierungen oder auch Ausgliederungen. Zum Beispiel geht es bei diesen Ausgliederungen um die GMSH, um die Investitionsbank, um das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein oder um Dataport, die gemeinsame Datenzentrale und so weiter. Es ist natürlich wichtig, dass wir als Abgeordnete Informationen darüber bekommen, wie diese Ausgliederungen den Landeshaushalt beeinflussen.
Die Frage ist aber doch, ob wir uns ausreichend informiert fühlen oder ob wir den Landesrechnungshof mit der Beantwortung dieser Fragen beauftragen wollen. Zum einen geben alle diese Einrichtungen ausführliche Jahresberichte ab, die wir zum Beispiel im Unterausschuss des Finanzausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Landes detailliert diskutieren können, wenn es erwünscht ist. Zum anderen haben wir als Abgeordnete ein besonderes Informationsrecht. Nicht nur durch Kleine Anfragen und durch Berichtsanträge können wir Auskunft erhalten, sondern die Landesregierung ist auch verpflichtet, uns direkt zu informieren.
Dass die FDP den Weg über den Landesrechnungshof wählt, muss also daran liegen, dass sie den Aussagen der Landesregierung nicht traut. Die Daten und Fakten, die der Landesrechnungshof in dieser Sache zusammentragen wird, können sich aber kaum von denen der Landesregierung unterscheiden. Der einzige Unterschied könnte in der Bewertung der Fakten liegen. Da kann ich natürlich verstehen - ich sagte es bereits -, dass die FDP den Aussagen der Landesregierung Skepsis entgegenbringt.
Allerdings gehe ich auch davon aus, dass die FDP und jeder Abgeordnete des Landtages am Ende die Fakten selbst bewerten kann und muss. Dazu brauchen wir weder die Landesregierung noch den Landesrechnungshof - auch wenn er natürlich immer gute Hinweise geben kann.
Diese allgemeinen Hinweise kann der Landesrechnungshof aber auch nach Artikel 56 der Landesverfassung in seinen jährlichen Berichten geben. Denn laut Landesverfassung hat der Landesrechnungshof bei der Schwerpunktsetzung seiner Kontrolltätigkeit völlig freie Hand. Wenn der Landesrechnungshof also zum Beispiel Anhaltspunkte hätte, dass es bei den Ausgliederungen des Landes Probleme etwaiger Art gibt, kann er ohne Anweisung der Landesregierung oder des Landtages eine ordentliche Prüfung vornehmen, denn es handelt sich um Einrichtungen, die Landesmittel erhalten oder Landesmittel verwalten. Gibt es etwas zu beanstanden, wird der Landesrechungshof unverzüglich die zuständigen Ministerien und den Landtag informieren. Das ist der vorgeschriebene Weg. So ist das bisher auch gehandhabt worden. Dafür gibt es genügend Beispiele.
Daher glaube ich, dass wir mit der Inanspruchnahme von § 88 Abs. 5 der Landeshaushaltordnung vorsichtig sein sollten und sehe keinen Anlass, den Antrag der FDP zu unterstützen. Ich sage es noch einmal: Wir verstehen die Stoßrichtung des Antrages, meinen aber, dass es wichtiger ist, dass wir als Landtag selbstbewusster gegenüber der Regierung auftreten. Ich sehe das im Moment nicht. Ich sehe die Gewaltenteilung im Moment eher so, dass wir auf der einen Seite die Opposition haben und auf der anderen Seite die Regierung und die regierungstragenden Fraktionen. Daher möchte ich noch einmal ausdrücklich dem Kollegen Neugebauer dafür danken, dass er im Finanzausschuss immer zu der Unabhängigkeit des Ausschusses steht und auch unbequeme Fragen aufgreift. Das ist die richtige Richtung: keine Lobesreden auf die Landesregierung, sondern ganz klar kritische Fragen, selbstständige Informationen und selbstständige Bewertungen der Fragen. Das muss der Weg sein. Das ist nur möglich, wenn wir uns selbst ernst nehmen. Deshalb werden wir dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zunächst einmal für die gemeinschaftlich bekundete Absicht, dass Sie in dieser Frage alle für mehr Transparenz sind. Transparenz löst unsere Haushaltsprobleme ganz sicher nicht, ist aber eine wichtige Voraussetzung, Chancen, aber auch Risiken zu erkennen und zu bewerten und möglicherweise dann auch zu anderen Schlussfolgerungen zu kommen.
Ich will hier dem Eindruck entgegentreten, dass Ausgliederungen immer zu weniger Informationen führen. Der Kollege Kubicki hat hier beispielhaft einiges an bunten Prospekten angeführt. Nehmen wir einmal das Beispiel der GMSH. In den gesamten Komplex von Aufgaben, die diese Gesellschaft für das Land heute wahrnimmt, haben wir durch die Geschäftsberichte der GMSH mehr Einblick, als wir dies je hatten, als diese Einrichtung noch in die Landesverwaltung integriert war.
- Frau Kollegin Heinold, Sie verwechseln da etwas. Wir haben nicht die Übertragung der Aufgaben auf eine andere Gesellschaft - über die Rechtsform kann man noch streiten - kritisiert, sondern wir haben kritisiert, dass Sie das Vermögen des Landes dabei verscherbelt haben und den Verkaufserlös dann im Haushalt untergebracht haben.