Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich beim Minister für den ausführlichen Bericht.
Ich finde, diesmal ist die Regierung sehr konkret auf das, was gefragt worden ist, eingegangen. Das muss man dann auch loben.
Zweitens. Natürlich haben wir diesen Antrag gestellt, weil wir in Schleswig-Holstein sehr überrascht waren, dass die ersten beiden Seiten der „FAZ“ - Titelseite und Seite 2 - voll von Alarmmeldungen dahin gehend waren, dass Olpenitz nicht bebaut werden könne. Das hat mich sehr gewundert.
Noch mehr hat mich die Auskunft verwundert, dass das daran liege, dass das militärische Gelände in Olpenitz, über das wir reden, unter Naturschutz stehe und deswegen dort nicht gebaut werden dürfe. Daher habe die BImA eingegriffen.
Vielmehr ist zutreffend - das habe ich inzwischen nachvollzogen -, dass die BImA anhand von Regelungen prüft, ob Gelände, die Konversionsflächen sind, naturschutzfachliche Qualitäten haben; das muss geprüft werden. Dies finde ich auch sinnvoll. Denn wir haben sehr viele Truppenübungsplätze, die durchaus Ökotrope sind. Dort ist zwar praktisch keine Bebauung, aber über solche Fragen ist zu reden. Das gilt für Olpenitz natürlich nicht.
Ein einfacher Blick auf die Karte, Herr Minister, hätte übrigens genügt - ich habe hier die Ausweisung des FFH- und Vogelschutzgebietes der Schleiförde und die dazugehörige Karte -, um zu erkennen, dass - es ist anders, als Sie es eben geschildert haben - kein Zentimeter dieses militärischen Geländes ausgewiesen ist.
Das liegt einfach daran, weil dieses Gelände vollständig bebaut ist. Es gibt dort bis auf ein Stück Trockenrasen keine unbebauten Gebiete. Deswegen ist dieses Gebiet nicht als Naturschutzgebiet, als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen worden. Insofern war es eine Prüfung, die sicherlich notwendig ist. Es ist auch eine Prüfung, die notwendig ist, wenn dort jetzt eine Investition in Olpenitz getätigt wird, was wir begrüßen. Dann müssen natürlich die Auswirkungen auf das Umland geprüft werden. Es gibt aber keinen Grund, der dieser Investition widerspricht. Genau das sollte fachlich abgeprüft werden. Dazu sollte das Fachministerium, der Umweltminister, Stellung nehmen. Dazu ist er mittlerweile wahrscheinlich auch aufgefordert worden. Das hätte man relativ schnell herausfinden können, wenn man auf die Homepage der BImA gegangen wäre. Darin steht das alles. Insofern bin ich über Ihre Ausführungen etwas überrascht und möchte mit einem Zitat von Lorenz Darell enden: „Politik ist für manche Leute die Kunst, Brände zu löschen, die sie selbst gelegt haben“.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel und erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Johannes Callsen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren durch die Truppenreduzierungen Tausende von Arbeitsplätzen verloren, mit allen negativen Auswirkungen auf das örtliche Handwerk und Gewerbe. Es sind besonders die strukturschwachen Regionen, die unter diesem Einbruch an Wirtschaftskraft leiden und darauf setzen, dass für die frei gewordenen Bundeswehrliegenschaften neue Projekte entwickelt werden, die in den Regionen wieder Arbeitsplätze schaffen. Dies bewegt die Menschen dort in erster Linie.
Da ist es schon ein Stück aus dem Tollhaus, wenn gerade über diesen Flächen, auf denen sich wieder wirtschaftliches Potenzial entwickeln soll, das Damoklesschwert eines Verkaufsstopps hängt. Der Wirtschaftsminister hat verantwortungsbewusst darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Festlegung im Berliner Koalitionsvertrag wichtige Konversionsprojekte in Schleswig-Holstein blockiert werden können. Dies, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gehört auch zu den Aufgaben eines Wirtschaftsministers, zumal in einer Landesregierung, die sich das Ziel gesetzt hat, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. In diesem Punkt sind wir uns hoffentlich einig.
Dieses Ziel gilt im Übrigen für die gesamte Landesregierung. Daher gibt es nach meiner Überzeugung keine Frontstellung „Wirtschaft gegen Umweltschutz“, wie sie von den Grünen behauptet wird.
- Nein, ich habe Ihre Pressemeldung von vor einigen Tagen gelesen. Da können wir das noch einmal kontrollieren.
Wir wollen verantwortungsvollen Naturschutz, nicht von oben herab, sondern mit den Menschen gemeinsam.
Vor diesem Hintergrund sorgt ein pauschaler Verkaufsstopp, wie er von der Bundesebene für sämtliche Konversionsflächen in Schleswig-Holstein verhängt worden ist, doch für erhebliche Verunsicherung bei Investoren und Betroffenen und führt zur Verzögerung der einzelnen Projekte. Wenn denn der Bund Teile seiner Flächen in eine Bundesstiftung „Nationales Naturerbe“ einbringen will,
dann kann es dabei doch bitte nicht darum gehen, augenscheinlich nicht naturschutzrelevante Flächen oder Kleinstflächen quasi von oben herab mit einem Verkaufsstopp zu belegen. Denn hierdurch wird ein Verfahren in Gang gesetzt, das Betroffene und Investoren verunsichert, zumal dann, wenn dieser Verkaufsstopp für die gesamte Fläche gilt und nicht nur für die, die wirklich naturschutzrelevant ist.
Man kann es positiv sehen: Durch eine Einzelprüfung der jeweiligen Flächen werden die Länder eng in das Verfahren einbezogen. Man kann aber ebenso sagen, dass eine Prüfung von Flächen, die von vornherein nicht für den Naturschutz in Frage kommen, in den Ministerien für unnötige Bürokratie und bei den Betroffenen für überflüssige und gefährliche Unruhe sorgen.
Was den Marinestützpunkt Olpenitz angeht, gibt es enge Abstimmungsgespräche mit den Investoren. Dabei besteht Klarheit, dass es aus Sicht der Naturschutzbehörde keine Einwände gibt, die dem Projekt entgegenstehen oder einen Verkaufsstopp rechtfertigen. Dies ist eine ausgesprochen gute Botschaft für all jene, die sich in dieser Region um neue Perspektiven für Wirtschaft und Arbeitsplätze bemühen. Wir legen größten Wert darauf, dass in der Region an der Schlei, die von der Truppenreduzierung erheblich betroffen ist, neue wirtschaftliche Impulse möglich werden und die Menschen wieder die Chance auf neue Arbeitsplätze erhalten.
Ich gehe davon aus, dass auch die übrigen Flächen, die vom Verkaufsstopp betroffen sind, schnellstmöglich Klarheit haben und die dortigen Wirtschaftsprojekte weiterlaufen können. Das bedingt allerdings eines: Der Bund muss das Votum der Länder, das sie zu diesem Verfahren und zu den einzelnen Projekten abgeben, beachten und den Verkaufsstopp auch tatsächlich aufheben, ohne möglicherweise neue Kriterien nachzuschieben, um die 125.000 ha für die Bundesstiftung zusammenzubekommen.
Entscheidend ist an dieser Stelle das Signal, das für die betroffenen Standorte von dieser Debatte heute ausgeht. Die Landesregierung wird die Vorgaben aus Berlin schnellstmöglich abarbeiten und bei der Bewertung die Interessen einer wirtschaftlichen Nutzung für neue Arbeitsplätze klar und eindeutig berücksichtigen. Darin unterstützt die CDU-Fraktion sie ausdrücklich.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Johannes Callsen und erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Anna Schlosser-Keichel.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Montag dieser Woche blieb manchem das Frühstücksbrötchen im Hals stecken. Der Grund: Zeitungsmeldungen, wonach eine Reihe von Konversionsprojekten vor dem Aus stehen, weil bestimmte ehemalige Bundeswehrgelände als nationales Naturerbe in eine Stiftung eingebracht werden sollen. Nun bin ich in Sachen Olpenitz seit Jahren an Hiobsbotschaften und darauf folgende empörte Anrufe von Kommunalpolitikern und Bürgerinnen und Bürgern gewohnt. Die Reaktionen an diesem Montag haben aber alles übertroffen, was ich bisher erlebt und mir angehört habe. Die Nerven liegen blank in Kappeln. Die Existenzängste und die Sorgen um die Zukunft der Region sind groß, und diese Ängste sind berechtigt nach dem Abzug des Arbeitgebers, des Kunden, des Geschäftpartners Bundeswehr.
Ausgangspunkt der Pressemeldung vom Montag war eine Formulierung im Koalitionsvertrag - der Herr Minister hat zitiert -, Naturschutzflächen sollten in eine Bundesstiftung eingebracht werden. Um dieses sicherzustellen, sei ein Verkaufsstopp vorgesehen. Daran habe ich im Grunde nichts zu kritisieren, um es deutlich zu sagen. Die Vereinbarung, unser Naturerbe in eine Bundesstiftung einzubringen, zu sichern, finde ich gut.
Das Instrument eines kurzfristig vorsorglichen Verkaufsstopps bis zum Abschluss einer gewissen Bestandsaufnahme hat auch eine gewisse Logik.
Was in den ersten Zeitungsmeldungen nicht nachzulesen war - der Herr Minister hat das komplizierte Verfahren dargestellt -, ist Folgendes: Es gibt keinen Automatismus. Die Landesregierung ist bei dem Verfahren mit im Boot, hat zu prüfen, ob die fragliche Fläche tatsächlich für das StiftungsPortfolio gemeldet werden soll oder aber verkauft werden kann. Den Projektplanern von Olpenitz war dieses Verfahren übrigens bekannt. Deswegen war dort die Aufregung auch nicht so gewaltig. Sie sind von der BImA darüber informiert gewesen, dass „es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nur um eine vorübergehende Maßnahme handele und im Übrigen weiter an den Planungen gearbeitet werden kann“. Innerhalb weniger Stunden war auch klarge
stellt, dass es für das Projekt Port Olpenitz aus Naturschutzgründen kein Aus geben wird, was nicht ausschließt, dass es bei der weitere Planung noch Konfliktpotenzial geben kann. Für unter Naturschutzgesichtspunkten kritische Bereiche sind aber bereits Ausgleichslösungen gefunden worden, Stichwort Nehrungshafen. Das haben Sie sich ja vorstellen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst die engagiertesten Naturschützer vor Ort stellen bei allen, wie ich finde, berechtigten Forderungen nach einem sensiblen Vorgehen eine künftige touristische Nutzung des Geländes in Olpenitz grundsätzlich nicht infrage.
Es sollte hier nicht darum gehen, Umwelt und Arbeit gegeneinander auszuspielen und Fronten aufzubauen. Auch die Grünen hier im Landtag sollten das unterlassen. Der Dialog ist wichtig. Der Herr Minister hat angekündigt, dass in der Landesregierung eine enge Zusammenarbeit der Bereiche Wirtschaft und Umwelt stattfinden wird.
Meine Kollegin Regina Poersch hat gestern in ihrer Rede zum Raumordnungsbericht festgestellt, dass die vergleichsweise intakte Natur und Landschaft unser schleswig-holsteinischen Tourismusprofil attraktiv gemacht hat. Es gilt, dieses zu erhalten. Ich kann Ihnen versichern, den handelnden Personen in Kappeln ist dieses bewusst. Sie wissen, dass gerade die bevorzugte Lage inmitten einer intakten Natur der große Pluspunkt und die Voraussetzung für den Erfolg und die Konkurrenzfähigkeit des neuen touristischen Highlights von Olpenitz ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass es nicht allein um Olpenitz geht. Es ist nicht auszuschließen - das haben wir ja eben auch gehört -, dass andere Liegenschaften unter Naturschutzgesichtspunkten so wertvoll sind, dass sie in die Stiftung eingebracht werden sollten. Das wird von der Landesregierung von Fall zu Fall und im Benehmen mit den Betroffenen zu prüfen und zu entscheiden sein. Herr Minister, auch wir sind der Ansicht, dass dies schnell geschehen muss, sodass innerhalb kürzester Zeit vor Ort wieder Handlungssicherheit hergestellt ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Schlosser-Keichel, im Gegensatz zu Ihnen ist mir nicht das Brötchen im Hals stecken geblieben,
sondern ich habe mich gefragt: Ist das wieder einmal ein typischer Austermann? Meine Vermutung hat mich einer sicheren Gewissheit zugeführt. Die Meldungen lauteten zunächst: Millionenschwere Konversionsprojekte im Norden vor dem Aus. Herr Austermann, mit solchen Meldungen, die Sie produziert haben, kann man Investoren eher verschrecken als dadurch, was gegenwärtig geschieht. Das sage ich in allem Ernst.
Ich glaube, dass der Leuchtturmwärter beim Auswechseln der vielen Birnen blind geworden ist. Ich habe mich gefragt, was das eigentlich soll. Sie haben dem Koalitionsvertrag in Berlin doch mit großer Freude und Erregung zugestimmt, der ja von der Union und nicht von den Grünen verabschiedet worden ist, in dem - wie Sie sagten - in Punkt 7.4 genau das Verfahren beschrieben worden ist, das jetzt stattfindet. Bei etwas genauerer Beschäftigung damit - die Redebeiträge wären sicherlich anders ausgefallen, wenn er das getan hätte - hätte sich ergeben, dass die Behauptung, die der Wirtschaftsminister aufgestellt hat, so gar nicht zutreffend ist.
Herr Wirtschaftsminister, der Bund hat nichts anderes gemacht, als einen Verkaufsstopp für Flächen im baulichen Außenbereich auszusprechen und eine Vermarktung der Außenbereichsflächen dann zuzulassen, wenn die oberste Naturschutzbehörde des jeweiligen Landes, Ihr Kollege von Boetticher, zustimmt. Ich darf das zitieren, was der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Kollegen Koppelin bereits am 17. März geantwortet hat:
„Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird einen Verkaufsstopp für Flächen im baulichen Außenbereich erlassen. Danach ist eine Vermarktung von Außenbereichsflächen nur mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörden des jeweiligen Bundeslandes im Einzelfall zulässig. Der Verkaufsstopp folgt der Aufforderung des Koalitionsvertrages der Regierungskoalition vom 11. Novem
ber 2005 in Punkt 7.4 und dient der kurzfristigen Sicherung von gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzflächen des Bundes, deren unentgeltliche Einbringung in eine Bundesstiftung beziehungsweise Übertragung an die Länder vorgesehen ist. Sobald die Identifikation der Flächen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern abgeschlossen ist, kann der allgemeine Verkaufsstopp aufgehoben werden.“