Dies ist ein Berichtsantrag zur 12. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt der federführende Wirtschaftsausschuss dem Plenum des Landtages einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt Kenntnisnahme des Berichts der Landesregierung, Drucksache 16/581. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes
Bevor ich dem Berichterstatter des Ausschusses das Wort erteile, will ich darauf hinweisen, dass es sich bei der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs um einen neuen Punkt handelt, der nicht Gegenstand der vorläufigen Tagesordnung war. Da Sie aber eben, als ich die Punkte ohne Aussprache und die Veränderung der Tagesordnung bekannt gegeben habe, zugestimmt haben, ist dieser Tagesordnungspunkt eingeführt. - Ich höre keinen Widerspruch und erteile nunmehr dem Vertreter des Berichterstatters des Innen- und Rechtsausschusses, dem Herrn Kollegen Eichstädt, das Wort.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 22. März überwiesenen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 22. März 2006 beraten und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD bei Enthaltung von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesen Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der FDP angenommen.
Ich teile Ihnen nunmehr mit, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 38, Außenwirtschaft in Schleswig-Holstein, 19, Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu Ausgliederungen aus dem Landeshaushalt und Zahlungsverpflichtungen des Landes, 41, Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in den öffentlichen Dienst, und 34, Neuordnung der Lehrerbildung, zu vertagen und somit heute von der Tagesordnung abzusetzen.
Mit dem Antrag ist ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich erteile dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dietrich Austermann, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition in Berlin hat in ihrer Vereinbarung vom 11. November unter der Überschrift „Nationales Naturerbe“ eine Feststellung getroffen, die wie folgt lautet:
Wir werden gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen in einer Größenordnung von 80.000 bis 120.000 ha unentgeltlich in eine Bundesstiftung einbringen oder an die Länder übertragen. Zur kurzfristigen Sicherung des Naturerbes ist ein sofortiger Verkaufsstopp vorgesehen.“
Aus dieser Festlegung in der Koalitionsvereinbarung hat sich dann ein Schriftverkehr zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern zum Grundstück
Ahlbecker Seegrund ergeben. Der Finanzminister hat darin mitgeteilt, dass man vorläufig von einem Verkauf absehen wolle. Das ist von der BImA dann als ein generelles Verbot für jegliche Verkäufe aller Konversionsflächen verstanden worden.
Jetzt lese ich Ihnen einmal die Reihenfolge der Erlasse, die ergangen sind, vor, um deutlich zu machen, wie sich das Ganze entwickelt hat, soweit es überhaupt möglich war, die Erlasse zu bekommen:
Am 24. November gab es ein Schreiben des Bundesfinanzministers an den Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern. Am 12. Dezember wurde in einem Schreiben der BImA festgelegt, dass gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen vom Verkauf ausgenommen seien; das schrieb die BImA an ihre Hauptstellen. Am 15. Dezember erging eine E-Mail der BImA an ihre Hauptstellen, wonach bis Ende 2005 alle Verkäufe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ausgesetzt werden sollten. Am 4. Februar 2006 hieß es, alle Grundstücke im Außenbereich - auch Kasernen sollten von Verkäufen ausgesetzt werden. Am 22. Februar erging ein Verkaufsstopp für alle Fälle von Flächen im Außenbereich, die der Bund in der Finanzvermögensverwaltung hat; Bagatellgrenzen wurden nicht vereinbart. Nebenbei wurde erwähnt, dass die obersten Naturschutzbehörden des Landes klären müssten, ob bestimmte Flächen dem Naturschutz zu unterwerfen seien.
Ich denke, daraus ist klar geworden, dass es eine Fülle von Anweisungen gibt, die allesamt zum Ausdruck bringen: Alles, was der Bund an Kasernen, Kasernengrundstücken, Naturschutzflächen, landund forstwirtschaftlichen Flächen besitzt, kann zurzeit nicht verkauft werden.
Es wurde dann darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für Naturschutz am 6. April Suchraumkarten vorstellen werde, aus denen dann abgeleitet werden könne, welche Flächen tatsächlich dauerhaft unter Naturschutz gestellt würden. Das bedeutet, dass wir - ähnlich wie bei der Planung und Umsetzung von großen Verkehrsvorhaben und wie bei Gewerbe- und Industrieflächen - jetzt auch bei Konversionsflächen grundsätzlich den alten Konflikt zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen haben.
Ich möchte eines ganz klar zum Ausdruck bringen, damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass die einen auf die Ökologie hauen und die anderen die Ökologie vertreten: Die Landesregierung hat großes Verständnis dafür - das sage ich auch für unseren Umweltminister -, dass ein Interesse daran besteht, ökologische Interessen wahrzunehmen. Es kann
aber - glaube ich - nicht so sein, dass die Flächen, die von der Bundeswehr verlassen werden und aus denen sich die Bundeswehr mit ihrer Wirtschaftskraft zurückzieht, zumindest auf absehbare Zeit automatisch der wirtschaftlichen Verwertung entzogen werden.
Wir haben etwa 90 Konversionsflächen in Schleswig-Holstein. Unser Landwirtschaftsministerium hat ermittelt, dass sich 15 dieser etwa 90 Liegenschaften für eine wirtschaftliche Verwertung eigenen. Darunter sind Flächen, für die es konkrete Bewerbungen gibt.
Ich greife Süderlügum auf. Dort ist ein ehemaliges Depot, das verkauft werden sollte. Verkaufsverhandlungen sind mit einem Interessenten, der dort Feuerwerkskörper einlagern will - jeder weiß von einem Vorfall, der sich in Dänemark zugetragen hat -, konkret geführt worden. Die Fläche würde vom Verkauf ausgenommen werden.
Ich gehe nun auf Olpenitz ein. Ein bestimmter Teil der Fläche ist unter Schutz gestellt. Mit der Anweisung, die wir jetzt haben, heißt das, dass Olpenitz insgesamt nicht verkauft werden kann. Ich glaube, dass es Lösungen gibt, um einen Verkauf trotzdem herbeizuführen. Es besteht aber eine gewisse Uneinheitlichkeit: Was sagt das Bundesamt für Naturschutz zu den Suchraumkarten? Was sagt es zu der Festlegung, die unser Landwirtschaftsministerium vornimmt?
Ich denke deswegen, dass wir möglichst bald Entscheidungen brauchen. Wir sollten die Menschen in der Region nicht unnötig beunruhigen - ich habe bei Olpenitz immer gute Chancen gesehen, dass wir zu einem Ergebnis kommen -, aber wir müssen verhindern, dass private Investoren an den Konversionsstandorten abgeschreckt werden. Wir brauchen die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen, die von der Bundeswehr verlassen werden und ein genereller Verkaufsstopp hilft hier nicht weiter.
Selbst wenn Konversionsflächen oder Teile ihrer für die Aufnahme ins nationale Naturerbe geeignet sind, bedeutet dies keinesfalls, dass sich ab sofort nur noch Grashalme bewegen. Ich glaube, dass wir einen großen Teil der Flächen einer vernünftigen Nutzung zuführen. Das müssen wir allerdings - und ich hoffe hier auf eine gemeinsame Entscheidung im Landtag - tun. Ich denke hierbei an Folgendes:
Erstens. Flächen, die vom Bund als nationales Naturerbe eingestuft werden, werden von SchleswigHolstein nur dann akzeptiert, wenn sich Umweltund Wirtschaftsministerium darüber zuvor verständigt haben. Es kann nicht sein, dass es eine einseitige Festlegung in ökologischer Hinsicht gibt. Wirt
schafts- und Umweltministerium müssen sich darüber einig sein, dass wir einen für das Land gelungenen Ausgleich zwischen diesen Interessen finden.
Zweitens. Die Entscheidung über die Aufnahme in das nationale Naturerbe muss schnell und abschließend getroffen werden, damit der Verkaufsstopp mit seinen negativen Wirkungen für alle anderen Flächen aufgehoben wird.
In jedem Fall gilt: Die Landesregierung wird sich wie bisher engagiert für die Interessen der Menschen an Konversionsstandorten einsetzen und das gilt für die ganze Landesregierung.
Damit Sie wissen, wie hier verfahren wurde und weshalb es diese Unruhe gegeben hat, lese ich Ihnen einen Bericht vor, den ein Mitarbeiter am 21. März aufgeschrieben hat. Dem lag unsere Bitte zugrunde, Auskunft zu erhalten über den konkreten Erlass, der vorgelegt wird:
„Das zuständige Referat im BMU hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass sie im Referat den Erlass des BMF an die BVVG, an die BImA und an die Lausitzer Braunkohlegesellschaft nicht hätten. Das BMF würde diesen Erlass auch nicht herausgeben, weil es ihn als internen Erlass an die nachgeordneten Behörden betrachtet. Auf die Frage, ob es Sinn habe, dort anzurufen, wurde mir wegen Aussichtslosigkeit abgeraten.“
Also lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir schnell klare Entscheidungen für die wirtschaftliche Entwicklung bekommen!
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten KarlMartin Hentschel das Wort.