Protocol of the Session on March 22, 2006

Ich bin der Meinung, dass die Kultur ein hohes Gut ist, und deshalb sollten wir uns die Zeit nehmen, die Arbeit der Enquetekommission bis zum Abschluss zu begleiten. Aber bewerten sollten wir die Ergebnisse erst dann, wenn im Jahre 2007 der Abschlussbericht vorliegt. Erst dann können wir im Zusammenhang diskutieren und sehen, ob eine Staatszielbestimmung Kultur ein hilfreiches Instrument sein kann oder bloßen Appellcharakter haben würde. Ich bin deshalb der Meinung, dass es jetzt zu früh ist, darüber zu entscheiden. Über eines müssen wir uns klar sein, Kultur kann und darf man nicht verordnen. Eine Gesellschaft muss Kultur leben und erleben.

Mit Ihrem geänderten Antrag, sehr geehrte Frau Kollegin Spoorendonk, wollen Sie eine alte Beschlussfassung des Schleswig-Holsteinischen Landtages wieder aufleben lassen. Ich halte das für sinnvoll, wenn wir hier noch weiter darüber nachdenken. Ich meine, dass wir auch diesen Punkt im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht der Enquetekommission diskutieren müssen. Kultur und Minderheitenpolitik sind nicht nur Geschäftsbereiche in Ämtern und Behörden. Beides lässt sich nicht nur fiskalisch diskutieren. Gerade deshalb habe ich in Berlin klargemacht, dass die Förderung der Minderheiten für mich, für uns keine Subvention im Koch-Steinbrück’schen Sinne ist,

(Vereinzelter Beifall bei SPD und SSW)

sondern auch Ausdruck unserer Kulturstaatlichkeit. Kultur ist die geistige Grundlage, die die Ge

sellschaft zusammenhält. Dabei, liebe Frau Spoorendonk - das sage ich auch ganz offen -, ist für mich die Kultur der Minderheiten integraler, untrennbarer Teil der Kultur unseres Gemeinwesens. Minderheitenschutz wird bei uns durch Regierungshandeln mit Leben erfüllt, und der Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten bleibt ein wichtiges Anliegen unserer Politik, und das wird auch so bleiben.

(Beifall bei CDU, SPD und SSW)

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/643 (neu) federführend dem Europaausschuss, mitberatend dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich ums das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/656

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier, wie ich glaube, über einen sehr wichtigen Punkt. Wir diskutieren immerhin darüber, das wichtigste Gesetz des Landes zu ändern, einen ersten Entwurf dazu. Ich werde mich im Ältestenrat dafür einsetzen, dass wir, wenn wir diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung beraten, ihn an einer etwas prominenteren Stelle miteinander diskutieren und dass vielleicht auch die Präsenz nicht nur im Parlament, sondern auch auf der Regierungsbank an der Stelle etwas üppiger ist, weil es keine Kleinigkeit ist. Es mag ein wenig der Blickwinkel des Juristen sein, wenn er Verfassungsfragen einen anderen Stellenwert beimisst, aber vielleicht können wir uns an der Stelle darauf verständigen.

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

In unserer Landesverfassung spiegeln sich die unterschiedlichen Erfahrungen der Geschichte und Kultur unseres Landes wider. Die Zielrichtung ist immer die Zukunft, und damit besteht natürlich automatisch die Gefahr, alles, was uns aktuell und wichtig erscheint, in ihr zu verankern. Es ist deshalb jedes Mal Vorsicht geboten, wenn wir an dieser festgeschriebene Grundlage unseres Handelns Hand anlegen. Die Verfassung ist kein Bauchladen, der je nach aktuellem Bedarf und Diskussionsstand gefüllt werden darf. Viel mehr sind die verankerten Grundsätze zu prüfen, ob sie nicht die Änderungsabsichten bereits umfassen, ohne sie jetzt explizit auszuführen. Der heute vorgelegte Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein trägt diesem Gedanken Rechnung. Die angestrebten Veränderungen führen zum einen zu Korrekturen, die sich durch die Praxis als sinnvoll ergeben, und fügen zum anderen zwei neue Elemente zielgerichtet ein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle entsinnen uns des Hickhacks unter den beiden Oppositionsparteien FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach der Regierungsbildung, wer denn das Recht für sich beanspruchen dürfe, sich Oppositionsführerin - Abgeordnete Lütkes - oder Oppositionsführer - Abgeordneter Kubicki - nennen dürfe. Diese Auseinandersetzung hat gezeigt, dass es mit einer kleinen Ergänzung an dieser Stelle in der Verfassung, Art. 12 Absatz 2, möglich ist, zukünftige Auseinandersetzungen zu ersparen. Für mich und für die CDU-Fraktion ist immer klar gewesen, dass das Stimmergebnis bei den Zweitstimmen ausschlaggebend sein muss. Zwischenzeitlich haben sich die Oppositionsparteien auch ohne Verfassungsänderung zu diesem Ergebnis bekannt, aber es ist gut und richtig, dass wir dies dauerhaft verankern. Deswegen soll dies entsprechend geschehen.

Die Ergänzungen in Art. 22 Absatz 2 tragen der immer weitergehenden länder übergreifenden Zusammenarbeit Rechnung. Es ist noch nicht absehbar, in welcher Anzahl und welcher Form Staatsverträge auf uns zu kommen, die Ergänzung macht aber in der Systematik Sinn. Die Beratungen insbesondere von Staatsverträgen in der Vergangenheit hat gezeigt, dass die Landesregierung Wochen, Monate, zum Teil jahrelange Verhandlungen führt und das Parlament nur noch in einer Notarfunktion ist. Ich darf an die NDR-Staatsverträge erinnern, die in einem umfangreichen Verfahren in der Ministerpräsidentenkonferenz erörtert werden und wir als Landesparlament im Grunde nur noch in einer Abnickerfunktion sind. Das tragen wir auf Dauer nicht mehr mit, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Eine ganz andere Qualität hat die Aufnahme des Art. 5a in die Landesverfassung. Der Schutz und die Förderung pflegebedürftiger Menschen erhält Verfassungsrang. Neben den Minderheiten und Volksgruppen wird somit eine weitere spezifizierte Gruppe in besonderer Weise hervorgehoben. Es ist die Gruppe, die, abgesehen von den Kindern, in unserem Land, in ganz besonderer Weise hilflos und auf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen ist. Wir wissen alle, durch die Aufnahme dieses Artikels hat sich noch nichts an ihrer konkreten Situation geändert, doch durch die dramatische demographische Entwicklung und die neuen medizinischen Möglichkeiten, insbesondere bei Frühgeburten, bekommt die Situation pflegebedürftiger Menschen auch schon in einem jungen Alter eine ganz andere neue Dimension. Die Aufnahme dieses Artikels in die Landesverfassung verpflichtet uns in besonderer Weise, auf diese schwächsten Mitglieder in unserer Gesellschaft besonders einzugehen und sie bei künftigen Beschlüssen noch stärker zu berücksichtigen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine weitere wesentliche Ergänzung ist die Neuschreibung des Art. 44, indem wir ein eigenes Landesverfassungsgericht errichten wollen. Wir tragen damit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Schleswig-Holstein Rechnung, in dem wir im Rahmen der Neustrukturierung der Gerichte die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts vereinbart haben. Schleswig-Holstein wird damit das letzte Bundesland sein, in dem ein Landesverfassungsgericht installiert wird. Nach unserer Auffassung ist es sinnvoll, in den seltenen Fällen von Verfassungsstreitigkeiten diese von einem Gericht behandeln zu lassen. Die Lösung über die Zuständigkeit beim ohnehin überlasteten Bundesverfassungsgericht hat sich wenig bewährt. Wir versprechen uns durch die Einführung eines eigenen Verfassungsgerichts zielgerichtete und beschleunigtere Verfahren. Wir sind in den vergangenen Jahren ein wenig fünftes Rad am Wagen in Karlsruhe gewesen und erwarten durch diese Verfassungsänderung schnellere und zügigere und an der Landesverfassung und den Gegebenheiten in Schleswig-Holstein orientierte Verfahren.

Meine Damen und Herren, der Sitz ist noch nicht diskutiert. Ich will aber bei dieser Diskussion das sagen, was ich auch öffentlich an anderer Stelle gesagt habe: Ich werde mich persönlich dafür einsetzen - die Fraktion hat noch nicht entschieden -, die

(Dr. Johann Wadephul)

ses Verfassungsgericht in Lübeck, der zweitgrößten Stadt unseres Landes, einzurichten.

(Zuruf von der SPD: Zweitschönsten!)

- Das will ich nicht weiter kommentieren.

Vielleicht noch Folgendes: Es ist gut und richtig, das Verfassungsgericht nicht dort einzurichten, wo Parlament und Regierung ihren Sitz haben. Es ist, wenn wir die Geschichte Lübecks betrachten und die wirtschaftliche und soziale Bedeutung dieser zweitgrößten Stadt beachten, angebracht, ein Verfassungsorgan wie das Verfassungsgericht in diese stolze Hansestadt zu geben. Ich werde mich dafür einsetzen und bitte dafür um Unterstützung.

Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden der CDUFraktion und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist so weit: Die Fraktionen von CDU und SPD legen Ihnen heute ihren schon lange angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung vor. Er besteht im Wesentlichen aus vier Punkten: Erstens wollen wir die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen in unserer Landesverfassung absichern und eine menschenwürdige Versorgung gewährleisten. Zweitens wollen wir die Voraussetzungen für die Errichtung eines Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein schaffen. Drittens wollen wir die verfassungsrechtliche Funktion der Oppositionsführung für Fälle gleich starker Oppositionsfraktionen klarstellen. Viertens wollen wir die Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag konkretisieren und damit die Kontrollrechte des Parlaments insgesamt stärken.

Wir gehen davon aus, dass unsere Vorschläge die Chance haben, nicht nur mit der erforderlichen verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit, sondern mit den Stimmen aller 69 Abgeordneten des Hauses angenommen zu werden. Denn auch die Oppositionsfraktionen haben vor einigen Wochen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung eingebracht, der zwei unserer vier Änderungsvorschläge enthält. Wir werden also gemeinsam den Schutz pflegebedürftiger Menschen als verpflichtendes Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Das

ist ein, wie ich finde, gutes Signal an die auch in Schleswig-Holstein große und zunehmende Zahl Betroffener, die auf konkrete, ständige und regelmäßige landespolitische Unterstützung angewiesen sind.

Und wir werden endlich als letztes Bundesland ein eigenes Landesverfassungsgericht bekommen, das anders als das ferne Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sachnah, ortsnah und vor allem zeitnah entscheiden kann und wird, zum Beispiel über die Auslegung der Verfassung aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten des Landtages selbst, der Landesregierung oder anderer Beteiligter, bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung oder auch bei Verfassungsbeschwerden von Gemeinden oder Gemeindeverbänden wegen der Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung durch ein Landesgesetz.

Die beiden anderen Punkte, die wir für eine Verfassungsänderung vorschlagen - Klärung der Oppositionsführung und Stärkung der Informationsrechte des Landtages -, werden nach unserer Einschätzung ebenfalls mit vielleicht sogar hundertprozentiger Zustimmung verabschiedet werden können, da sie insbesondere die Bedeutung und die Funktion der Oppositionsfraktionen unterstreichen.

Über Einzelheiten werden wir im Fachausschuss noch miteinander sprechen können. Ich meine, dass wir dort zum Beispiel über das Quorum einer Verfassungsklage bei Meinungsverschiedenheiten über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung sprechen müssen. FDP, Grüne und SSW wollen dafür den Antrag eines Drittels der Mitglieder des Landtags oder nur einer Fraktion genügen lassen. CDU und SPD sehen entsprechend der bisherigen Regelung für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Gesetzentwurf weiterhin das Quorum von mindestens einem Drittel aller Landtagsabgeordneten vor. Ein aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion, Herr Kollege Wadephul, möglicherweise einigungsfähiger Kompromissvorschlag könnte die Alternative eines Antrags von mindestens zwei Landtagsfraktionen sein, auch um der Gefahr theoretisch möglicher inflationärer Inanspruchnahme des Verfassungsgerichts durch kleine, vielleicht künftig ja auch einmal wieder extremistisch ausgerichtete Einzelfraktionen vorzubeugen.

Ich denke, wir werden im Ausschuss das Nähere miteinander besprechen.

(Beifall bei SPD und CDU)

(Dr. Johann Wadephul)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Puls. - Ich erteile für die FDP-Fraktion das Wort dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich sowohl bei dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Dr. Wadephul, wie auch bei meinem Kollegen Puls für wirklich bemerkenswerte und sachorientierte Debattenbeiträge bedanken. Herr Kollege Wadephul, ich teile Ihre Auffassung, dass wir bei einer Frage wie dieser als Parlament darauf achten sollten, dass die Regierung angemessen vertreten ist.

Wir haben Grundsatzdebatten zu dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW zur Frage der Verfassungsänderung bereits geführt. Ich möchte mich jetzt nicht in der mir eigenen Art und Weise polemisch äußern, sondern in die Sachdebatte einsteigen. Wir hätten uns etwas Zeit ersparen können, wenn wir die wenigen Änderungen, die CDU und SPD an dem Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW jetzt vornehmen, im Rahmen der Beratungen im Ausschuss eingebracht worden wären. Aber ich habe großes Verständnis dafür, dass regierungstragende Fraktionen gern einen Verfassungsentwurf mit ihrer Unterschrift versehen verabschiedet wissen wollen, statt auf die Vorlage der kleineren Fraktionen einzugehen.

Worüber wir im Ausschuss intensiv diskutieren müssen, insbesondere in Anbetracht der Debatte, die wir bei dem Tagesordnungspunkt zuvor geführt haben, ist die Frage, warum bei den nationalen und autochthonen Minderheiten ausgerechnet gegenüber unserem Vorschlag Sinti und Roma wieder herausfallen, warum wir nach wie vor die Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe in die Verfassung aufnehmen. Ich habe die Debattenbeiträge insbesondere der Sozialdemokraten bei dem vorigen Tagesordnungspunkt noch im Ohr. Wir werden Sie daran messen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ernst Sie es mit der Umsetzung in Ihrem eigenen Haus meinen, statt es nur auf die Bundesebene bezogen zu sehen.

Wir wollen die Frage noch klären. Sie alle wissen, dass ich sehr skeptisch bin, was Staatszielbestimmungen angeht, die nicht materiell unterfüttert werden. Ich halte nicht sehr viel davon, einen Warenhauskatalog zu eröffnen. Aber Sie werden schon erklären müssen, warum der besondere Schutz und die Forderung sozialer Minderheiten, insbesondere

aber der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen, der uns angesichts der demographischen Entwicklung besonders am Herzen liegen muss, nicht mehr in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Ich denke da ebenso an den Tierschutz. Aber, wie gesagt, Sie werden uns das ja im Ausschuss erläutern können.

Was die Union betrifft, so weiß ich die Haltung ja. Wir kennen die Positionen aus der Vergangenheit. Mich interessiert insbesondere die Veränderung der Haltung der Sozialdemokraten in dieser Frage. Man kann ja nicht einfach die Begründung vortragen, man sei nun in einer großen Koalition und habe deshalb einen Teil seiner Überzeugung, seines Verstandes oder seines Herzens an der Garderobe abgegeben.

(Konrad Nabel [SPD]: Das ist dummes Zeug!)

- Das ist klar, Kollege Nabel, dass das dummes Zeug ist. Ich erwarte ja Ihre Grundhaltung in dieser Frage. Wir werden dann sehen, was aufgrund Ihrer Erklärungen aus der Vergangenheit jetzt konkret umgesetzt wird.

Ich bin dankbar, dass bezüglich des Landesverfassungsgerichts mittlerweile aufgenommen worden ist, dass das Gericht nur mit Personen besetzt werden soll, die die Befähigung zum Richteramt haben. Ich will jetzt nicht meinem Berufsstand etwas zur Ehre gereichen, aber etwas juristischer Sachverstand bei der Bewertung von Fragen, die das Landesverfassungsgericht beurteilen soll, ist nicht vom Übel. Ich habe gehört, dass es auf Vorschlag der Unionsfraktion so passieren soll, wie ich gesagt habe. Ich bin dankbar, dass sich die Union in dieser Frage durchgesetzt hat.

Ich nehme die Anregung des Kollegen Puls sehr gern auf. Darüber sollten wir uns unterhalten, auch angesichts der Koalitionsvereinbarung, die wir ja testen müssten, wenn wir zum Bundesverfassungsgericht gehen wollen. Es wäre komisch, wenn die kleinen Fraktionen etwas vom Verfassungsgericht beurteilt wissen wollen und Abgeordnete von CDU und SPD gegen ihre Überzeugung einen Antrag unterschreiben müssten. Ich bin dankbar für die Anregung, im Ausschuss vielleicht doch zu einem Kompromiss zu kommen, wonach ein Drittel der Mitglieder des Landtags, mindestens aber zwei Fraktionen berechtigt sein sollen, das Verfassungsgericht anzurufen, um auch die beschriebenen Risiken - ich denke an eine möglicherweise hinzutretende Fraktion, wie wir es in der Vergangenheit schon hatten und dankenswerterweise nicht mehr haben - zu minimieren. Das wäre im Prinzip die Umsetzung des