- ich habe leider keine Zeit für Zwischenfragen, aber wir können uns gleich unterhalten -, er transportiere doch einen sehr intensiven bürokratischen Apparat. Das ist eine Aussage, die steht. Solange die hier nicht hieb- und stichfest zurückgenommen wird, halten wir unseren Antrag aufrecht und werden Sie heute auch bitten, in der Sache zu entscheiden.
Der Antrag sagt nichts anderes, als dass wir - im Klartext - sehr begeistert sind, dass die Jugendministerin sagt, die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins gerade in der Beteiligungspolitik sei nach wie vor wichtig und für die weitere Entwicklung einer Beteiligungskultur sei § 47 f unverzichtbar. Das ist meine langjährige Auffassung. Das deutsche Kinderhilfswerk, Vertragspartner des Landes Schleswig-Holstein in Sachen Demokratieentwicklung, ist auch dieser Auffassung. Ich kann das aus eigenem Recht hier sagen. Es ist ein schlichter Versuch, Herr Herbst, ein leicht arroganter Versuch, hier davon abzulenken, dass die CDU hierzu keine eindeutige Position bezogen hat.
Kommen Sie doch nach vorne und sagen Sie: Wir, die CDU-Fraktion, lehnen den in der Welt befindlichen Vorschlag des Staatssekretärs, § 47 f der Gemeindeordnung schlicht zu streichen, ab. Denn Streichen, Herr Herbst, ist etwas ganz anderes als die Bezeichnung verbesserungswürdig.
Dass die Beteiligungspolitik in diesem Lande weiterhin entwickelbar ist, zeigt der Aktionsplan. Da haben wir mit der SPD-Fraktion, mit der FDP, mit
dem SSW keinerlei Dissens, aber dass diese gesetzliche Grundlage ein bundesweit erster Einstieg war und ist, um Beteiligungspolitik vor Ort verpflichtend zu machen, das ist unstreitig und nach wie vor notwendig. Also erwarte ich von Ihnen, dass Sie sagen - wer auch immer, aber vertreten durch Herrn Schlie, nicht irgendwer, immerhin ein Staatssekretär der Landesregierung -, dieser Vorschlag wird gemacht, er ist falsch; wir, die große Koalition, werden nicht mitmachen und das Gesetz an diesem Punkt nicht ändern. Wenn Sie das hier so erklären, brauchen wir unseren Antrag nicht aufrechtzuerhalten, aber offensichtlich ist der Antrag nach wie vor notwendig.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Lütkes, ich habe es nach wie vor nicht verstanden und ich finde, diesen Vortrag, den Sie eben gebracht haben - es tut mir Leid, dass ich jetzt diese Wortwahl nehmen muss -, ist schon albern. Das wäre genauso, als wenn Frau Herdejürgen in der nächsten Landtagssitzung behauptet, wir haben nicht Februar, sondern März, und wir beschließen dann hier im Landtag noch einmal ausdrücklich, dass wir Februar haben.
- Entschuldigung, das ist albern. Wir haben eine gültige Kommunalverfassung. Wir haben Beschlüsse sowohl im Kabinett als auch in diesem hohen Haus.
- Herr Hentschel, ich weiß nicht, worüber Sie reden, welche Informationen Sie haben oder wo Sie dabei gewesen sind. Das ist mir auch völlig egal.
Ich darf es einmal ausführen. Es ist Bestandteil das hat Herr Herbst sehr deutlich gesagt - unseres Koalitionsvertrages. Er hat auch für die CDU-Fraktion ausgeführt, dass wir zu diesem Punkt stehen. Was wollen Sie denn jetzt eigentlich beschließen?
Das ist wirklich geradezu aberwitzig. Sie haben jetzt die Aussage sowohl des jugendpolitischen Sprechers der CDU als auch der SPD unter Applaus von beiden, dass wir dazu stehen. Es tut mir Leid, ich kann das nicht mehr nachvollziehen.
Albern ist, glaube ich, ein ganz gutes Wort für das, was gerade passiert. Zumindest haben Sie jetzt eines erreicht: Über den Kinder- und Jugendaktionsplan redet hier niemand mehr. Wenn das Ihr Interesse war, kann ich nur sagen, dann sollten Sie darüber nachdenken, wie Sie Politik machen.
Ich glaube, Sie haben nicht zugehört. Ich habe gesagt - und das wiederhole ich -: Der § 47 f steht nicht zur Disposition. Das ist ein einfacher Hauptsatz, den kann man verstehen.
Es ist alles drin, Subjekt, Prädikat, es ist eine klare Aussage. Sie haben gesagt, dann müssten Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten. Sie können auch gern im Protokoll nachsehen, ob ich das in meinem ersten Beitrag so gesagt habe. Ich schlage vor, dass wir diesen Antrag doch in den Ausschuss übernehmen, weil wir dann die Gelegenheit haben, wenn Ihnen meine Aussage nicht reicht, zu überlegen, wie wir § 47 f mit Leben füllen können. Das ist doch viel interessanter, als hier zu sagen, der hat dann das gesagt, da ist im Kabinett noch das unklar. Das ist doch keine Art, wie man Politik macht.
Und dann muss man Klaus Schlie eines zugute halten. Er hat die Diskussion sozusagen aufs Tablett gebracht. Er ist auch ein erfahrener Kommunalpolitiker und weiß, wovon er redet. Lassen Sie uns deshalb doch einmal gemeinsam davon reden, wie wir das mit Leben erfüllen, wie wir § 47 f so ausgestalten, dass er Sinn macht. Ansonsten noch einmal meine Aussage, Subjekt, Prädikat, Hauptsatz, alles drin: § 47 f Gemeindeordnung steht derzeit nicht zur Disposition.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist in der Tat schon alles gesagt. Manche Leute reden gern über Dinge, die sie eigentlich deshalb nicht hätten erzählen müssen, weil sie schon gesagt sind. Herr Kollege Herbst hat in seinem jugendlichen Überschwang - eigentlich müsste er ja Frühling heißen
schon in seinem ersten Redebeitrag deutlich gemacht, was Sache ist. Unsere Seite - Frau Redmann hat darauf hingewiesen - versteht Folgendes überhaupt nicht:
Es gibt null Veranlassung, zu diesem Zeitpunkt über den § 47 f, an dessen Entstehen ich massiv beteiligt war, Frau Kollegin, oder einen anderen Paragraphen aus der Gemeindeordnung überhaupt zu reden. Der Kollege Herbst hat gesagt: Der Paragraph steht nicht zur Disposition.
Der Staatssekretär, dessen Namen Sie hier erwähnt haben, hat selbstverständlich die Aufgabe, Vorschläge zu machen. Wenn die Zahl - ich kenne sie nicht - von 860 Vorschlägen stimmt, dann ist das eben der 859. Es gibt überhaupt keine Veranlassung, zum heutigen Zeitpunkt darüber zu reden.
Sie bringen uns aber in eine Schwierigkeit. Eigentlich müsste man diesen Antrag ablehnen, weil es keine Veranlassung gibt. Jetzt wird er überwiesen Ende der Durchsage. Das ist überhaupt kein Problem. Alle Fraktionen haben hier erklärt, sie wollen nicht, dass sich an dieser Stelle etwas ändert. Herr Gott noch mal, was wollen Sie denn noch alles?
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich verzichte auf meinen Kurz- beitrag! Meine Vorsitzende wird etwas zum Verfahren sagen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter der Prämisse, die der liebe Kollege Herbst gerade gebracht hat, sind wir mit einer Ausschussüberweisung einverstanden. Ihren Vorschlag nehmen wir insofern gern auf.
Wunderbar, das erleichtert die Arbeit. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar sowohl des Berichts der Landesregierung in der Drucksache 16/416 als auch des Antrages der Grünen in der Drucksache 16/537, und zwar in den Sozialausschuss federführend und - hören Sie zu; da kommt Arbeit auf Sie zu - in alle anderen Ausschüsse zur abschließenden Beratung. Ist das so richtig? - Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so geschehen.
Ich erteile dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eines klarstellen: Die Landesregierung bekennt sich auch zur trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit.
Ich sage das, damit das anschließend nicht infrage gestellt wird, weil vielleicht jemand die Botschaft nicht verstanden hat.