Protocol of the Session on January 25, 2006

Das kann man über Kampagnen, über Diskussionen, zum Beispiel in Schulen, aber auch an anderen Stätten, in den Kliniken und bei Hausärzten viel besser lösen. Wir brauchen, wie gesagt, kein Gesetz. Wir haben eine sinnvolle Verordnung. Die kann man gern noch einmal auf den Prüfstand stellen. Verordnungen haben natürlich auch verpflichtenden Charakter. Wir wollen also nicht mehr Bürokratie, sondern wir wollen eine Verbesserung der Situation mit anderen Instrumenten.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort für die Landesregierung hat nun die Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Transplantationen können Leben retten. In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2004 etwas über 100 Organe gespendet worden, bundesweit waren es circa 3.500 Organspenden von insgesamt 1.081 Menschen. Eines ist aber klar: Wir haben zu wenig Organspenden. Wir haben 12.000 Menschen auf den Wartelisten. Deswegen muss unser Ziel sein, die Schere zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen. Es stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten wir diesem Ziel am nächsten kommen.

Zunächst einmal zu der Lage in Schleswig-Holstein. Es ist in mehreren Debattenbeiträgen deutlich geworden, dass Schleswig-Holstein mit 11,7 Organspendern auf eine Million Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt von 13,1 Organspendern liegt. Es stellt sich die Frage, wie dies zu bewerten ist.

Ich glaube, dass es wichtig ist, auch bei der Frage, welche Instrumente uns helfen werden, auf die Zeitschiene zu schauen. Denn dann wird man feststellen, dass diese unterdurchschnittliche Situation in Schleswig-Holstein erst im Jahr 2002 eingetreten ist. In den Jahren zuvor hat Schleswig-Holstein mit einigen anderen Ländern zusammen eine Spitzenposition eingenommen. Was ist also passiert, dass es seit dem Jahr 2002 zu einem Einbruch gekommen ist? Nach Kenntnis der Fachleute ist es so, dass die Deutsche Stiftung für Organtransplantation im Jahr 2001 ohne vorherige Ankündigung das Kieler Koordinationsbüro mit Sitz am Universitätsklinikum aufgegeben hat. Das Hamburger Büro war noch nicht eingerichtet, sodass es keine bekannten und anerkannten Koordinatoren in diesem Bereich

gegeben hat. Es kamen persönliche Probleme dazu, sodass die gesamte Organisationssituation im nördlichen Raum dazu geführt hat, dass es zu einem Einbruch gekommen ist. Daran musste naturgemäß gearbeitet werden und es wird daran gearbeitet. Nach Auskunft meiner zuständigen Mitarbeiterin, Frau Dr. Sitepu, die sehr engagiert in diesem Bereich ist, hat sich die Situation inzwischen wieder entspannt, sodass wir davon ausgehen können, dass wir zumindest mittelfristig diesen unterdurchschnittlichen Wert wieder erhöhen können.

Mit Blick auf die Instrumente spielt natürlich der Transplantationsbeauftragte eine große Rolle. Wir haben hier im Land circa 80 an 39 Kliniken, die für Organspenden infrage kommen. Das heißt, wir haben keinen Mangel, aber sie brauchen eine starke Stellung. Diese Stellung versuchen wir durch intensive Gespräche zu verbessern, auch seitens des Ministeriums mit den Krankenhäusern. Ich werde demnächst alle Transplantationsbeauftragten einladen, mit ihnen persönlich in ein Gespräch darüber eintreten, was aus ihrer Sicht noch Not tut, um ihre Stellung zu stärken. Natürlich haben die Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation hier auch eine zentrale Rolle.

Es gilt, eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Denn es sind viel mehr Menschen bereit, Organe abzugeben, als diejenigen, die das real mit einem Ausweis tatsächlich auch dokumentieren. Dadurch kommt es dazu, dass nur 20 % derjenigen, von denen ein Organ entnommen wird, selbst schriftlich oder mündlich zu Lebzeiten erklärt haben, dass sie dazu bereit sind. Für die anderen haben das die Angehörigen getan. Da liegt also noch ein riesiges Potenzial versteckt, das es zu heben gilt. Es wäre sicherlich auch eine gute Botschaft, wenn wir als Abgeordnete das alle mit einem eigenen Ausweis dokumentieren und Vorbild sein würden.

(Beifall des Abgeordneten Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit Blick auf die spannende Frage, die hier heute zur Debatte steht, nämlich hilft uns ein Gesetz, möchte ich auf die bundesweite Situation hinweisen. Vier Länder haben Gesetze mit der Regelung, dass es einen Transplantationsbeauftragten geben soll. Es gibt des Weiteren Ausführungsgesetze, die andere Dinge regeln. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern - das hat mit der speziellen DDR-Vergangenheit zu tun - nimmt eine herausragende Rolle ein. Ansonsten liegt nur noch Rheinland-Pfalz mit 17,5 Organspendern auf eine Million Einwohner merklich über dem Bundesdurchschnitt von 13,1. Bayern liegt bei 13,2, Hessen bei 10,5. Man kann

(Jutta Schümann)

also nicht sagen, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorliegen eines Landesgesetzes und der Anzahl der Organspenden gibt. Diesen Zusammenhang gibt es nicht. Deswegen meine ich, dass man die Frage der Notwendigkeit eines Gesetzes im Ausschuss noch einmal intensiv beraten sollte.

Ich meine, wir brauchen hier auch keine grundsätzlichen Auseinandersetzungen zu führen. Die Kernfrage muss sein: Nützt es etwas? Wenn es etwas nützt, muss es gemacht werden. Wenn es dafür keine Hinweise gibt, rate ich davon ab, Energie darauf zu richten, sondern wir müssen uns darauf konzentrieren, den Kontakt zu den Krankenhäusern herzustellen, von denen Organspenden ausgehen können, und dort die Situation verbessern.

Insofern finde ich diese Diskussion nicht überflüssig, sondern wichtig, und ich freue mich, dass das Thema in die Öffentlichkeit kommt; denn dieses Thema braucht Öffentlichkeit, damit mehr Menschen bereit sind, tatsächlich ihre Organe nach einem Hirntod zu spenden.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/501 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist das einstimmig so geschehen.

Mir ist gesagt worden, dass wir noch die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache behandeln wollen.

(Zuruf: Sehr gut!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Programme für Bildung und Jugend der Europäischen Union

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/492

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/526

Es handelt sich um einen Berichtsantrag. Mir ist signalisiert worden, dass das Wort zur Begründung gewünscht wird. Bitte schön, Frau Abgeordnete Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir ergänzen unseren Antrag um den Änderungsantrag 16/526 von CDU und SPD.

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die antragstellende Fraktion hat ihren Antrag um den Inhalt des Änderungsantrages in Drucksache 16/526 ergänzt. Ich schlage vor, dass wir über diesen erweiterten Antrag abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so erfolgt. Damit ist dann in der logischen Konsequenz der Antrag 16/526 übernommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Situation und Entwicklung der Printmedien in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/511

Das ist ein Berichtsantrag für die 12. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage daher Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Zukunft der integrierten Versorgung in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/516 (neu)

Das ist ein Berichtsantrag für die 14. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Kindergesundheitsbericht

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/517

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

Das ist ein Berichtsantrag, der sich auf 2003 bezieht. Sie kennen den Antrag. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage deshalb Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das offensichtlich einstimmig so gewollt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Bericht zum Verbraucherschutz

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/190

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/215

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 16/453 (neu)

Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Sozialausschusses, Frau Abgeordnete Tenor-Alschausky.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Sozialausschuss sind zwei Anträge überwiesen worden, die das Ziel verfolgen, dem Landtag einen Bericht zum Verbraucherschutz zu erstatten. Der Ausschuss hat die beiden vorliegenden Anträge in zwei Sitzungen beraten und aus den beiden Anträgen einen gemeinsamen erarbeitet. Den Text können Sie der Beschlussempfehlung in Drucksache 16/453 (neu) entnehmen. In Anbetracht der Zeit werde ich Ihnen den Vortrag dieser Drucksache ersparen.

Der Ausschuss hatte ursprünglich empfohlen, dem Landtag den Bericht zur März-Tagung zu erstatten. Um der Landesregierung genügend Zeit zur Erarbeitung zu geben, hat der Ausschuss die Beratung wieder aufgenommen und empfiehlt dem Landtag für die Berichterstattung einen späteren Zeitpunkt, nämlich die Tagung vom 31. Mai bis 2. Juni 2006.

Im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Bericht nicht zur März-Tagung, sondern in der 13. Tagung der 16. Wahlperiode erstattet wird.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist