- da stimme ich Ihnen zu - kann man ständig darüber nachdenken, ob man die Arbeit der Beauftragten noch verbessern kann und ob man ihren Bekanntheitsgrad erhöhen kann. Allerdings muss man dann auch mit den Trägern der Einrichtungen, das heißt mit den Krankenhäusern, sprechen. Wozu also noch die Festlegung in einem zusätzlichen oder neuen Landesgesetz?
Zum Thema Kommission zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende: In der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung sind die entsprechenden Aufgaben bereits seit 1999 auf die Ärztekammer als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen worden.
Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit möchte ich erwähnen, dass die Ärztekammer einmal im Jahr einen entsprechenden Erfahrungsbericht veröffentlicht.
Zum Thema Berichtspflicht der Transplantationszentren: Auch diese ist bereits jetzt vorgesehen. Die Koordinierungsstelle ist verpflichtet, aufgrund der Angaben der Transplantationszentren jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen; dieser ist jedem Interessenten auch jetzt schon zugänglich. Ein rechtlicher Neuregelungsbedarf, der mit Sicherheit zusätzliche Bürokratie und Kosten nach sich zieht, besteht nach meiner Auffassung also nicht.
Sollten allerdings Ihre gesundheitspolitischen Ziele darin bestehen - und sie bestehen darin, das weiß ich jetzt auch -, die Anzahl der Organspender zu erhöhen, um die eingangs genannte Diskrepanz zwischen zu einer Organspende bereiten Menschen und Menschen, die bereits einen Organspendeausweis haben, aufzuheben, so sind wir gern bereit, daran mitzuarbeiten.
Ich möchte noch einmal auf eine damalige Kampagne nach Verabschiedung des Bundesgesetzes hinweisen, auf die Kampagne ,,Organspenden: Wissen hilft entscheiden“, die damals noch Frau Moser eingeleitet hat. Sie hat damals die Kampagne mit dem Satz ins Leben gerufen - den ich einmal zitieren möchte, weil er nach wie vor zutreffend ist -:
„Viele Menschen haben Angst, sich mit dem eigenen Sterben oder dem Tod eines nahen Angehörigen auseinander zu setzen. Auf der anderen Seite darf uns die Angst der Schwerkranken, die auf ein lebensrettendes Organ warten, nicht unberührt lassen. Es muss daher unser Ziel sein, möglichst viele Menschen für das Thema zu sensibilisieren, damit sie für sich eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen können.“
So Frau Moser vor vier Jahren. Mir ist bekannt, dass das Ministerium bis zum heutigen Tag bestrebt und daran interessiert ist, in den entscheidenden Gremien dafür zu werben und die Organspenden auszubauen und zu verbessern.
Wie gesagt, wir sind nicht für den Aufbau von zusätzlicher Bürokratie, allerdings für eine Verbesserung der Situation im Bereich der Organspenden. Deshalb sollten wir das dann gemeinsam im Ausschuss diskutieren.
Auf der Besuchertribüne haben gute Augen unseren ehemaligen Abgeordneten Solterbeck entdeckt. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde schon jetzt an, dass ich später auch zweimal begrüßt werden möchte, wenn ich einmal dort oben sitze.
Mit dem Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes hat die FDP uns alle überrascht. Die Frage, ob wir diesen Gesetzentwurf brauchen, steht erst einmal offen im Raum, denn die entscheidenden rechtlichen Parameter sind auf Bundesebene geregelt. Es ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Zuständigkeiten zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zu bestimmen. Es ist schon gesagt worden, dass dies bislang in einer sehr schlanken Landesverordnung geregelt war. Es stellt sich also die Frage, was die FDP ändern will, warum sie ein Gesetz möchte. Ist es notwendig? Bringt es Vorteile?
Herr Dr. Garg hat sehr deutlich gemacht, was seine Ziele sind. Eins haben wir auch alle gemeinsam festgestellt: Die bestehende Regelung greift nicht vollständig, noch nicht so, wie wir es uns wünschen, denn Schleswig-Holstein liegt bei einem Bundesvergleich immer noch am unteren Ende, wenn es darum geht, die Menschen zu einer Organspende zu motivieren. Wir können uns mit Sicherheit vorstellen, dass das eine sehr schwere Aufgabe
ist. Ich finde es richtig, dass die FDP uns als Parlament jetzt mit einem Gesetzentwurf dazu zwingt, dass wir uns dieses Themas annehmen und das auch im Ausschuss beraten.
Ich wundere mich über die Auffassung der SPD, die schon vor einer Anhörung gesagt hat, dass sie dieses Gesetz nicht möchte, weil es zu mehr Bürokratie führt. Das ist mir ein bisschen zu einfach. Ich setze auf Herrn Geerdts, der sehr deutlich gemacht hat, dass er im Ausschuss mit den Fachleuten diesen Gesetzentwurf diskutieren möchte.
Unser Ziel als Grüne ist es, alles dafür zu tun, dass in den Krankenhäusern tatsächlich für die Spendenbereitschaft geworben wird. Das muss in unser aller Interesse sein. Das muss über einen Multiplikationsprozess in den Krankenhäusern selbst geschehen.
Ich hoffe, dass wir im Ausschuss eine offene und sachliche Debatte führen werden. Sollten wir eine Chance der Verbesserung der Situation gemeinsam darin sehen, jetzt eine gesetzliche Regelung zu schaffen, werden wir dieser gesetzlichen Regelung auf jeden Fall zustimmen. Dann kann das ein richtiger Schritt sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf bildet eine hervorragende Grundlage für die Diskussion zu einem schwierigen Thema. Ausdrücklich möchte ich den Kollegen für seine solide Arbeit loben, denn der Entwurf lässt eine wirklich konkrete Diskussion zu. Der SSW stimmt aber keineswegs dem vorliegenden Entwurf in allen
Punkten zu, sondern wir glauben, dass manche Regelung möglicherweise so weitreichend ist, dass wir dieser so nicht zustimmen können. Trotzdem - das möchte ich noch einmal festhalten - ist eine Diskussion, die sich an einem solchen Gesetzentwurf festmacht, besser als eine Diskussion, die nur sehr allgemein gehalten ist.
Natürlich setzen wir uns dafür ein, dass mehr Patienten in Deutschland das Organ bekommen, das sie dringend benötigen. Viele Patienten sterben, bevor sie das Organ erhalten, obwohl sie mit hoher Priorität auf der Warteliste stehen. Das muss sich ändern. Es ist nicht leicht für die Angehörigen, einer Organentnahme zuzustimmen, während der geliebte Bruder, die Ehefrau oder der Vater im Sterben liegt. Daher haben wir Organspendeausweise, die den Angehörigen, aber auch den Ärzten vieles erleichtern. Die wenigsten Menschen, schätzungsweise nur jeder fünfte Erwachsene in Deutschland, haben aber einen solchen Ausweis. Hier tut also eine breite Aufklärung Not. Hierbei muss es vor allem darum gehen, die Menschen darüber zu informieren, dass man auch als Organspendeausweisinhaber nicht alle Organe pauschal zur Verfügung stellt, sondern man den Zeitpunkt und das jeweilige Organ selbst bestimmen kann. Hier gibt es noch viele Ängste, die es abzubauen gilt. Dabei muss die Information hierzu breit angelegt werden und sie wird, wenn man es wirklich will, viel Geld kosten. Zum Vergleich können hier durchaus die Anti-AIDS-Kampagnen herangezogen werden, die langfristig angelegt sind und auf viele verschiedene Medien gestreut werden. Dies ist teuer und es bleibt über einen langen Zeitraum teuer. Aber nur so lassen sich die Leute wirklich dauerhaft und nachhaltig informieren und für ein Thema sensibilisieren. Deshalb muss man auch bei einer Kampagne für die Organspende in solchen Kategorien denken.
Ein Teil des Problems sind aber auch die Strukturen in den Kliniken. Hirntote Patienten werden derzeit nur im Ausnahmefall als potenzielle Spender gemeldet. Dabei sollte das eigentlich der Regelfall sein. Im Stress des Klinikalltages wird aber nicht jeder Organspender als solcher auch erkannt und das führt dazu, dass potenzielle Organspenden nicht getätigt werden, obwohl das Einverständnis des Verstorbenen vorliegt. Hier soll nun etwas geschehen. Die FDP schlägt aus diesem Grund die Freistellung von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken vor. Erfahrungen - unter anderen in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben gezeigt -, dass die Beauftragten wirklich etwas bewirken können, wenn sie gesetzlich abgesichert sind. Dort konnte das Spendenaufkommen erheblich gesteigert werden.
Das Beispiel aus Baden-Württemberg oder auch von uns lehrt uns, dass die einfache Benennung von Beauftragten aber nicht genügt. Die unentgeltlich tätigen Beauftragten entwickeln kaum Durchschlagskraft. Das hat auch die FDP erkannt und eine pauschale Vergütung und eine entsprechende rechtliche Absicherung vorgeschlagen. Auch wenn die Finanzierung der Vergütung noch nicht feststeht und wir hier möglicherweise noch nacharbeiten müssen, ist eine solche Regelung nach unserer Auffassung wirklich nötig.
In Sachen Transplantation hat eine Enquetekommission des Bundestages vor einem Jahr ein gutes Papier vorgelegt. Die Kommission lehnt in ihrer Stellungnahme unter anderem die Ausweitung von Lebendspenden ab. Die Kollegen in Berlin haben es sich mit ihrer Position im Übrigen nicht leicht gemacht. Diese wegweisende Arbeit können wir auch für die anstehende Entscheidung bezüglich des Transplantationsgesetzes gut nutzen.
Der SSW lehnt eine Ausweitung der Lebendspenden ab. Die Erfahrung lehrt uns, dass Menschen in größter Not bereit sind, sehr viel zu riskieren. Verzweiflung ist aber ein sehr schlechter Ratgeber. Vor allem ist das Risiko groß, dass gewissenlose Organhändler in Deutschland Fuß fassen könnten. Nur im Verwandtschaftsfall darf eine Niere oder ein Teil der Leber gespendet werden. So muss es bleiben, sonst öffnen wir Manipulationsversuchen Tür und Tor.
Bleibt Schleswig-Holstein bei seiner Ablehnung der Ausweitung der Lebendspende, dann ist eine Kommission zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende, wie sie § 2 des Gesetzentwurfs vorsieht, überflüssig. Der SSW ist nicht gewillt, einen Vorratsbeschluss für den Fall zu treffen, dass die Lebendspenden wider Erwarten doch ausgeweitet werden und eine neue bundesgesetzliche Regelung kommt. Das müssen wir dann neu diskutieren, aber eben erst dann. Auch wir sind natürlich damit einverstanden, das Ganze noch einmal in den Sozialausschuss zu überweisen und zu sehen, ob ein Gesetz notwendig ist. Ich glaube, in Teilen schon. Dann müssen wir sehen, wie es mit dem gesamten Verfahren weitergehen soll.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Harms. Ich habe Wortmeldungen für Dreiminutenbeiträge. Zunächst hat der Herr Abgeordnete Dr. Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst kurz zu Ihnen, Herr Kollege Harms. Die von Ihnen aufgeworfene Frage der Finanzierung ist geregelt. Die könnten wir als Landesgesetzgeber gar nicht regeln. Sie ist bereits im Bundestransplantationsgesetz geregelt, und zwar im § 11 Abs. 2. Gerade diese Regelung ermöglicht es mir, die Aussage zu treffen, dass auf die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser keine zusätzlichen Kosten zukommen würden. Insofern besteht also Rechtssicherheit.
Frau Kollegin Schümann, ich war doch etwas verwundert über Ihren Beitrag. Nicht darüber, dass Sie mir nicht jubelnd zugestimmt haben, das bin ich von Ihnen gewohnt, sondern dass Sie die rechtliche Absicherung der Transplantationsbeauftragten von der Frage „Wie komme ich zu mehr Organspenden?“ so trennen. Das verstehe ich nicht.
Denn wenn Sie die rechtliche Absicherung der Transplantationsbeauftragten verbessern, wenn Sie deren Bedingungen verbessern, dann führt das automatisch - das haben die Erfahrungen in den Ländern, die das anders gemacht haben, gezeigt - zu einer Erhöhung der Transplantationen. Ich weiß sehr wohl, dass Heide Moser immer strikt gegen ein Transplantationsausführungsgesetz war. In dieser Frage hätte ich mich gern mit ihr fachlich gestritten. Das konnte ich damals nicht. Darum geht es aber nicht. Gerade die von Ihnen zitierte Verordnung von 1999 führt dazu, dass die Transplantationsbeauftragten, die es in Schleswig-Holstein gibt, ein echtes Schattendasein führen. Aus diesem Schattendasein gilt es, sie herauszuholen und sie rechtlich abzusichern in all den Funktionen, die sie zwar benannt haben, die aber nur in der Verordnung stehen. Ich glaube, zumindest in diesem Punkt müssten wir eigentlich einer Meinung sein, dass zwischen einer Verordnung und einem Gesetz ein materieller Unterschied besteht. Insofern habe ich also diese Kritik nicht verstanden.
Ich will diesen Weg, zu mehr Organspenden zu kommen, so gehen, dass ich zunächst die Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten verbessere, ihnen eine rechtliche Absicherung über ein Ausführungsgesetz ermögliche, um dann zu einer höheren Anzahl von Transplantationen zu gelangen. Wenn Sie andere Lösungsmöglichkeiten ansprechen - Kollege Harms hat gesagt, vielleicht Teile des Gesetzes -, es gibt ein Land, nämlich Baden-Württemberg, das kein Ausführungsgesetz gewählt hat, sondern im letzten Jahr die Transplantati
onsbeauftragten im baden-württembergischen Landesgesetz gesetzlich verankert hat, weil es gesehen hat, dass ohne gesetzliche Verankerung - nur im Wege der Verordnung -, eben gerade das eintritt, was wir in Schleswig-Holstein derzeit als unbefriedigenden Zustand haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Garg und auch liebe Kollegin Heinold! Wir verweigern uns nicht einer Verbesserung der Situation. Das, glaube ich, habe ich sehr deutlich gemacht. Da sind wir uns in der Koalition auch einig. Wir sagen allerdings, dass man sich ein neues Gesetz sehr kritisch ansehen muss. Wir haben schon auf Bundesebene gesehen, dass das Gesetz nicht dazu geführt hat, dass sich die Spenderzahlen erhöht haben. Insofern bezweifeln wir, dass dies in Schleswig-Holstein durch ein neues Ausführungsgesetz möglich sein wird. Das ist das Erste. Organspendebereitschaft lässt sich nicht per Gesetz verordnen. Das sind also unsere Zweifel.
Zweitens. Natürlich kann man über die Arbeitssituation und über die Absicherung der Transplantationsbeauftragten nachdenken. Man muss es auch tun. Wir sollten das auch hinterfragen. Ob wir das ganze Problem aber über eine gesetzliche Regelung lösen können, stellen wir sehr stark infrage. Ihr Gesetz ist wesentlich umfassender als nur die Absicherung zu dem Einzelthema. Wir haben Zweifel daran, dass sich die Situation verbessert. Wir sind fest davon überzeugt, dass sich durch Berichtspflichten und Überprüfungspflichten - zwei Verordnungsermächtigungen stehen allein auf diesen vier Seiten natürlich die Bürokratie erhöht. Selbst wenn man die Kosten aus anderen Töpfen refinanzieren kann, ist zusätzliche Bürokratie notwendig. Darum sehen wir nicht unbedingt, dass sich damit die Zahl der Organspenden in Schleswig-Holstein erhöhen wird.
Wir sind der Auffassung, dass man über Kampagnen nachdenken muss, zum Beispiel Kampagnen in der Öffentlichkeit, an Schulen, um die Bereitschaft zu erhöhen, die Erkenntnis und die Kenntnis über solche Vorgänge besser zu verdeutlichen, besser zu diskutieren und Menschen dabei zu helfen, sich zu einer solchen Entscheidung durchzuringen oder gegebenenfalls auch davon Abstand zu nehmen. Das kann man nicht per Gesetz verordnen.
Das kann man über Kampagnen, über Diskussionen, zum Beispiel in Schulen, aber auch an anderen Stätten, in den Kliniken und bei Hausärzten viel besser lösen. Wir brauchen, wie gesagt, kein Gesetz. Wir haben eine sinnvolle Verordnung. Die kann man gern noch einmal auf den Prüfstand stellen. Verordnungen haben natürlich auch verpflichtenden Charakter. Wir wollen also nicht mehr Bürokratie, sondern wir wollen eine Verbesserung der Situation mit anderen Instrumenten.