„Ich sage für meine Fraktion ganz klar: Wenn eine Klage gegen die Bundesregelung zur Schuldenbremse dazu missbraucht werden soll, hier einen finanzpolitischen „langen Schuh“ hinzulegen und sich aus der Verantwortung zu stehlen, dann werden wir nicht als Kläger auftreten.“
„das klare Bekenntnis, dass Sie eine Landesregelung für eine Schuldenbremse nicht blockieren werden, und wir erwarten vor Klageerhebung die Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens hierzu.“
Ich möchte erst einmal diesen Gedanken zu Ende bringen, weil ich das Zitat schon wichtig finde, Herr Kollege Kubicki.
- Sie haben ja angekündigt, dass Sie mich nachher zitieren wollen. Das ist immer lohnenswert. Aber ich sage Ihnen, wenn Sie am 19. Juli diese Position aufgebaut haben, müssen Sie dem Hohen Haus schon erklären, warum Sie sich von dieser Position verabschieden.
Herr Wadephul, ich habe nicht ganz verstanden, worauf Sie hinaus wollen. Ist es richtig, dass Sie gerade versuchen zu begründen, warum Sie der Resolution des Innen- und Rechtsausschusses, die von Grünen, FDP und SPD eingebracht worden ist und die Sie dort abgelehnt haben, jetzt doch zustimmen wollen?
Ich habe relativ klar unsere Position gesagt. Wir wollen hier und heute eine Verfassungsänderung. Das ist das Wichtigste, was zur Abstimmung steht. Eine wichtigere Entscheidung kann ein Landtag nicht treffen. Deswegen müssen Sie sich schon ent
scheiden, ob Sie der Verfassungsänderung zustimmen. Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Grünen das wollen. Aber die entscheidende Frage ist hier an die Sozialdemokratie zu stellen, und die Frage wird nachher zu beantworten sein.
Sehr verehrter Kollege Dr. Wadephul, ich hoffe - das ist jetzt meine Frage -, es ist Ihnen nicht entgangen, dass durch den Antrag des Abgeordneten Kayenburg das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Verfassung eingeleitet worden ist.
um eine Verfassungsänderung hier zu beraten und auch durchzuführen. Dazu sehen sich Fraktionen nicht in der Lage.
Herr Kollege Kubicki, auch als Anwalt stelle ich Ihnen die Frage: Was ist das eigentlich für eine Position, erst einmal eine Klage zu erheben, aber schon den Hintergedanken zu haben, die Klage wahrscheinlich wieder zurückzunehmen, weil Sie darauf vertrauen – das ist die Logik hinter Ihrem Vorgehen -, dass dieser Landtag mit den Stimmen der SPD eine Zweidrittelmehrheit zusammenbekommt, um eine Schuldenbremse zu beschließen?
Eine Verfassungsklage muss gut überlegt sein, und ein Landtag sollte keine Klage vor dem höchsten deutschen Gericht anstrengen, wenn sie vermeidbar ist.
verfassung will. Sie, Herr Kollege Kubicki, wollen sie, aber die SPD will sie nicht. Sie sollten nicht Steigbügelhalter der Sozialdemokraten sein.
Das Schwanken zwischen den Fronten bekommt Ihnen nicht gut, Herr Kollege Kubicki. Aber allen wird klar: Wer eine bürgerliche Mehrheit will, der sollte CDU wählen. Das ist, glaube ich, das Beste.
Jetzt komme ich zu den Grünen, Herr Kollege Hentschel. Sie wollen der Verfassungsänderung möglicherweise zustimmen, aber Ihre Spitzenkandidatin Monika Heinold liebäugelt nun auch mit RotRot-Grün. Abgesehen davon, dass das arithmetisch nicht reichen wird, und abgesehen davon, dass ich es für unverantwortlich hielte, wenn die Linkspartei politische Verantwortung in Schleswig-Holstein bekäme,
will ich mich einmal mit Ihren finanzpolitischen Ansichten, Frau Heinold, auseinandersetzen, die ich immer sehr ernst genommen habe. Ich habe Sie bisher als Verfechterin finanzpolitischer Nachhaltigkeit an der Seite von Finanzminister Rainer Wiegard und der CDU-Fraktion wahrgenommen; Sie haben sehr ernsthafte Anträge eingebracht.
Schauen Sie sich aber einmal an, was die Linkspartei für Schleswig-Holstein will. Ich nenne nur zwei Beispiele: Sie will ein Ausgabenprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden € pro Jahr.
- Natürlich sind Sie nicht dafür verantwortlich. Aber Sie wollen mit eben dieser Linkspartei, die ein derartiges Ausgabenprogramm plant, hier in Schleswig-Holstein regieren, sagen aber gleichzeitig, dass Sie eine Schuldenbremse verfassungsrechtlich verankern wollen. Das glaubt Ihnen niemand. Sie führen die Wählerinnen und Wähler hinters Licht.
Außerdem muss die Forderung der Linkspartei nach kostenlosem öffentlichen Nahverkehr für alle stärker an die Öffentlichkeit.
Herr Kollege Stegner, in Ihrer Position kommt es in der Tat nicht auf die Mark oder den Euro an. Als Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein haben Sie schon einmal ein tolles Stück abgeliefert, indem Sie im Januar 2005 sagten, wir würden eine Punktlandung hinlegen, die dann um gerade mal 1 Milliarde € danebenging. - Wer so rechnet, der sollte nicht als Finanzminister und erst recht nicht als Ministerpräsident Verantwortung hier in Schleswig-Holstein übernehmen.
Ich fasse zusammen: Entweder findet das Hohe Haus jetzt die Kraft für eine Verfassungsänderung das stünde uns gut zu Gesicht -, oder wir finden diese Kraft nicht. In der namentlichen Abstimmung nachher wird sich zeigen, wer bereit ist, verantwortliche Politik für die zukünftigen Generationen zu machen, und wer nicht dazu bereit ist. Wenn wir diese Kraft nicht finden, sollten wir als SchleswigHolsteiner in einer gewissen Bescheidenheit einsehen, dass es eine verfassungsändernde Mehrheit im Deutschen Bundesrat und im Bundestag gegeben hat und kein anderes Bundesland gegen die Schuldenbremse klagt, weil alle der Auffassung sind, dass das, was Günther Oettinger und Peter Struck für Deutschland entwickelt haben und was im Grundgesetz verankert wurde, eine gute Regelung für die Zukunft unseres Landes ist. Wir sollten es dann bei der Schuldenbremse im Grundgesetz belassen. Das ist das Beste, was wir für unsere Kinder und unsere Enkelkinder tun können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wadephul, ich werde es mal ganz ohne Wahlkampf versuchen. Ich will deshalb nicht auf die schon rituelle Selbstfesselung des Kollegen Wadephul im Hinblick auf ein Zitat unseres Fraktionsvorsitzenden eingehen, das von der CDU mit wachsender Lust aus rhetorischen Zusammenhängen gerissen wird.
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die von Landtagspräsident Kayenburg beantragte Verfassungsklage gegen die bundesgesetzliche Festschreibung einer Schuldengrenze für die Länder und