Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf wie vorgetragen - des Abgeordneten Martin Kayenburg, Drucksache 16/2746. Der Landtag hat mit Plenarbeschluss vom 15. Juli 2009 den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein des Abgeordneten Martin Kayenburg federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Die beiden Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit der Vorlage befasst - der Innen- und Rechtsausschuss zuletzt am vergangenen Mittwoch in einer gründlichen Form - und eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu behandeln, wurde mit den Stimmen von
Der beteiligte Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. September 2009 mit dem Gesetzentwurf abschließend befasst. In Übereinstimmung mit ihm empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein in der Fassung der Drucksache 16/2746.
Der zweite von der Frau Präsidentin aufgerufene Punkt ist die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verankerung der Schuldenregelung in Art. 109 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GG, gleichfalls Antrag des Abgeordneten Martin Kayenburg, CDU, Drucksache 16/2747. Der Landtag hatte gleichfalls am 15. Juli 2009 den Antrag federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben auch hierzu mehrfach beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss hat abschließend am vergangenen Mittwoch getagt. Grundlage der Beratung war neben dem Antrag des Abgeordneten Martin Kayenburg ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD mit einem Vorschlag für eine Ergänzung des Ursprungsantrags um einen neuen Absatz 4.
Dieser wurde von der Fraktion der FDP im Laufe der Sitzung weiter präzisiert. Außerdem wurde aus einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Übernahme eines Absatzes als neuer Absatz 5 in den Ursprungsantrag vorgeschlagen.
Die beiden Ergänzungen wurden mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen. Der Finanzausschuss schloss seine Beratungen am 10. September ab. In Übereinstimmung mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU die Annahme des Antrags in der Fassung der Drucksache 16/2844. Ich glaube, ich brauche die fünf Punkte nicht mehr im Einzelnen vorzutragen.
Wir kommen zum dritten Antrag. Da geht es um das Thema Haushalt konsolidieren - Neuverschuldung auf null reduzieren, Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/2771 Absatz 4.
2009 federführend gleichfalls an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Auch hier haben wir mehrfach getagt und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss schloss seine Beratungen am vergangenen Mittwoch ab, der Finanzausschuss am vergangenen Donnerstag.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
- Herr Kollege Kubicki, ich glaube, die Betonungen, die ich gewählt habe, waren deutlich - in der folgenden Fassung:
„Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag wird eine Klage gegen die Grundgesetzänderung einlegen, die den Ländern eine Neuverschuldung ab 2020 verbietet.“
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat umfänglichst den Beratungsgang dargestellt. Ich kann sagen: Die CDU-Fraktion bleibt bei ihrer Auffassung und unterscheidet sich darin von anderen Fraktionen. Darüber wird zu sprechen sein. Eine Schuldenbremse ist richtig. Eine Schuldenbremse muss verfassungsrechtlich verankert werden. Das schulden wir unseren Kindern und Enkelkindern. Deswegen sollte der Landtag heute hier so entscheiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion hat immer gesagt, dass sie der Auffassung ist, dass eine Verankerung im Grundgesetz, die mit verfassungsändernder Mehrheit von Bundestag und Bundesrat vorgenommen worden ist, verfassungsrechtlich überprüft werden soll. Sie hat aber
auch klar gesagt, dass wir auf keinen Fall eine Situation wollen, wo wir ohne hinreichende Prüfung der Verfassungslage überstürzt Klage erheben, Herr Kollege Kubicki,
- ich werde gleich dazu kommen -, dann gegen die Änderung des Grundgesetzes klagen und sich der Landtag gleichzeitig nicht in der Lage sieht, eine Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein durchzuführen.
Das war auch die bisherige Position der FDP, die sie aufgegeben hat. Darüber werden wir noch zu diskutieren haben. Wir bleiben dabei: Am Schluss muss es eine verfassungsrechtliche Regelung geben, lieber hier in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung, zumindest jedoch im deutschen Grundgesetz. Das ist notwendig.
Deswegen ist meine Bitte, dass alle anderen Fraktionen ihre grundsätzlichen Positionen dazu formulieren.
Seitens der SPD-Fraktion haben wir keine klare Bekundung, was nun gewollt ist. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, der sich um das höchste Staatsamt des Landes Schleswig-Holstein bewirbt, hat noch zu Beginn dieses Jahres eine entsprechende Regelung in der Verfassung als rituelle Selbstfesselung bezeichnet und als staatlich verordnetes Verarmungsprogramm für Schleswig-Holstein.
Herr Stegner, erklären Sie hier und heute dem Hohen Haus, ob Sie an diesen Formulierungen festhalten, oder ob Sie sich davon verabschieden und sich zu einer Schuldenbremse bekennen!
Ich halte es für notwendig, dass wir eine Klärung bekommen, weil es nicht angehen kann, dass der Partei- und Fraktionsvorsitzende der SPD sich in dieser Art und Weise diskreditierend über eine Schuldenbremse äußert und er dann den wackeren Kollegen Puls nach einer Ausschusssitzung vorschickt, um zu bekennen, die SPD sei ja für eine Verfassungsänderung. Dass der Kollege Kubicki das gleich glaubt, ist wahrscheinlich seinen blauen Augen zu verdanken - heute auch in den „Lübecker Nachrichten“ zu bewundern, ich bitte den Artikel zu lesen; er hat darauf mehrfach aufmerksam gemacht.
Hier und heute kann das Hohe Haus entscheiden, ob es eine Verfassungsänderung will oder nicht. Deswegen ist die Antragslage, die der Kollege Kayenburg vorgelegt hat, in sich konsistent: Wenn wir zu einer Verfassungsänderung kommen - ich werde für meine Fraktion nachher eine namentliche Abstimmung beantragen -, dann wird sich die CDU-Fraktion der Klage anschließen. Wenn wir nicht dazu kommen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt selbstverständlich nicht klagen.
Deswegen sage ich den Sozialdemokraten: Hier und jetzt ist das Parlament. Nicht wolkige Auskünfte über die Zukunft, nicht Erklärungen des Kollegen Puls, den ich persönlich sehr schätze und der bedauerlicherweise wie ich selber dem Landtag nicht mehr angehören wird, sondern eine Erklärung desjenigen, der hier in Schleswig-Holstein regieren will, ist notwendig. Die Erklärung der SPD-Fraktion und die Entscheidung der SPD-Fraktion ist jetzt und in dieser Sitzung erforderlich.
- Herzlichen Dank, Herr Kollege Astrup, ich freue mich, dass Sie so gesund in unsere Reihen zurückgekehrt sind. Diese Zwischenrufe haben mir auch gefehlt.
„Ich sage für meine Fraktion ganz klar: Wenn eine Klage gegen die Bundesregelung zur Schuldenbremse dazu missbraucht werden soll, hier einen finanzpolitischen „langen Schuh“ hinzulegen und sich aus der Verantwortung zu stehlen, dann werden wir nicht als Kläger auftreten.“