Dem Parlament gegenüber muss jetzt offengelegt werden, welche weiteren Personen in den Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Gremien der Bank möglicherweise weitere Zahlungen über die 500.000-€-Grenze hinaus bekommen sollen. Denn ich bin mir nicht sicher, ob Herr Nonnenmacher der letzte ist. Ich würde gern heute erfahren, ob es noch andere gibt, von denen wir heute noch nicht wissen, die vielleicht auch noch Bonuszahlungen bekommen. Wenn, dann will ich das heute hören und nicht erst wieder in einem Monat.
Ich möchte auch hören, wer hier in der Landesregierung für diesen Vertrag von 2008 mit Herrn Nonnenmacher verantwortlich ist. Auch das will ich als Parlamentarier wissen, um dies dann entsprechend bewerten zu können.
Das Mindeste wäre in der jetzigen Situation, die Zahlung an Herrn Nonnenmacher so lange zurückzustellen, bis es der HSH Nordbank wieder besser geht. Darüber hinaus sollte meiner Meinung nach grundsätzlich nicht die Mehrfachbelastung des Herrn Nonnenmacher honoriert werden, sondern die 2,9 Millionen € könnte die Bank an die schleswig-holsteinische Bevölkerung auszahlen, die jeden Tag wieder der Mehrfachbelastung ausgesetzt ist, sich diesen Mist anhören zu müssen, der in der Bank unter Beihilfe der Landesregierung verzapft wird.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Das Wort für die Landesregierung hat erneut der Herr Finanzminister. Vielleicht darf ich Sie bitten, die Frage, die der Abgeordnete Harms gestellt hat, gleich mit zu beantworten.
Meine Damen und Herren, zunächst zu dem Vorwurf, die Landesregierung würde nicht informieren. Die Information, über die wir hier heute diskutie
- Das ist nicht wahr, Herr Kollege Hentschel. - Beide Länder haben vereinbart, dass die Vertragsgestaltung mit Herrn Nonnenmacher entgegen allen Regeln zu veröffentlichen ist, und es hat deshalb, ich meine am vergangenen Freitag, den gleichlautenden Brief der beiden Regierungschefs -
Wir haben vereinbart, dass dieser Sachverhalt ausnahmsweise veröffentlicht wird. Ausnahmsweise heißt -
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lars Harms? - Frau Heinold, Herr Harms hat sich zur Zwischenfrage gemeldet.
Herr Minister, was hat denn die Landesregierung davon abgehalten, schon im November 2008 über die vertraglichen Bedingungen mit Herrn Nonnenmacher das Parlament zu informieren, damit man dann im April des Folgejahres 2009 zumindest eine sachgerechte Entscheidung hier per Resolution hätte beschließen können?
- Herr Kollege Harms, weil - wie ich eben ausgeführt habe - es nicht üblich ist - gucken Sie auch einmal in die Regelungen der Landesverfassung -, personelle Angelegenheiten in öffentlicher Sitzung von Landtagen zu behandeln. Es gibt klare Zuständigkeiten und Kompetenzen. Wenn wir hier die Ausnahme gemacht haben, dann deshalb, weil wir selbst meinten, dass dies ein schwerwiegender Vorgang ist, der aber nicht - wie hier behauptet wurde - gegen die gefundenen Regeln spricht. Ab 1. Juli 2009, ab Inkrafttreten der Garantie, wird natürlich die Begrenzung der Vorstandsgehälter eingehalten. Ich habe das hier ausgeführt: Alle Vor
standsmitglieder haben in einer Selbstverpflichtung, soweit sie denn bisher oberhalb dieses Vertrages Bezüge erhalten haben, darauf verzichtet, diese künftig zu erhalten.
Herr Minister, meine Information ist die - und die ist sehr sicher - dass die Medien recherchiert haben, anschließend die HSH Nordbank die Öffentlichkeit informiert hat und abgesprochen mit den beiden Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein der Brief geschrieben wurde. Können Sie dieser Darstellung sicher widersprechen?
- Dieser Darstellung kann ich ganz sicher widersprechen. In der Geschwindigkeit, die Sie da unterstellen, ist bisher noch nie ein Brief in der öffentlichen Verwaltung entstanden, insbesondere nicht einer, der zwischen zwei Ländern auch noch abgestimmt werden muss.
Herr Minister, ich möchte nur gern hören, ob ich das richtig verstanden habe: Am 1. Juli 2009 traten die Regeln der SoFFin in Kraft, und am Tag vorher ist die Sonderzahlung an Herrn Nonnenmacher erfolgt. Ist das so geschehen, um die Regeln der SoFFin nicht in Anwendung zu nehmen?
- Nein, Frau Spoorendonk, die Regeln der SoFFin gelten nun einmal mit Inkrafttreten der Garantievereinbarung und nicht vorher. Hier geht es darum, dass der Vorstandsvorsitzende erstens aus seinem Anstellungsvertrag von 2007 Ansprüche hat und zweitens Ansprüche aus der Änderung des Anstellungsvertrages im November 2008 ableitet.
Die hat er vor Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen geltend gemacht. Darüber ist eine Verständigung erfolgt, die ja nicht -
- Frau Kollegin, selbstverständlich ist dort eine Verständigung erfolgt. Anders gäbe es - das habe ich hier dargelegt, und auch andere Redner haben es ausgeführt - erstens unmittelbar den Mittelabfluss von 2,9 Millionen € und zweitens den Verlust des Vorstandsvorsitzenden. Sie sehen, dass mit dieser Extremposition und der Lösung, die jetzt gefunden wurde, nicht gerade Zufriedenheit auf allen Seiten herrscht, aber es ist eine Lösung, die einen Kompromiss darstellt.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass es sehr außergewöhnlich ist, Vertragsmodalitäten zu veröffentlichen. Auf die Nachfrage von Frau Heinold sagten Sie, es habe kein medialer Druck dazu geführt. Mir drängt sich die Frage auf: Was war denn der Anlass, diese Veröffentlichung vorzunehmen?
- Das habe ich eben schon einmal beantwortet, Herr Kollege. Wir haben bereits bei der Beratung über die Modalitäten dieses Vertrages entschieden, dass wir - wenn es zu einer solchen Vereinbarung kommt - die Modalitäten publizieren wollen. Wir hatten darum gebeten, dass der Aufsichtsratsvorsitzende die Modalitäten unmittelbar im Anschluss an die konstituierende Aufsichtsratssitzung verkündet.
Meine Damen und Herren, wir haben die Begrenzung der Vorstandsgehälter während der Laufzeit der Garantie eingehalten. Der Vertrag von Herrn Nonnenmacher, der mit ihm im Jahre 2007 geschlossen wurde, wurde im November 2008 in zwei Punkten ergänzt.. Zum Ersten wurden die Festbezüge an die Bezüge, die vorher seinem Vorgänger zustanden, angepasst, und zum Zweiten wurde das von Herrn Nonnenmacher verlangte Sonderkündi
gungsrecht eingeführt. Herr Nonnenmacher hat darauf bestanden, weil im November noch völlig unklar war, in welcher weiteren Entwicklung sich diese Bank möglicherweise befindet, ob es Fusionen gibt, ob der SoFFin Garantien gewährt, welche Möglichkeiten sich auch immer ergeben.
Es hat im Kabinett dazu einen Umlaufbeschluss gegeben, in dem die Mitglieder des Aufsichtsrats ermächtigt wurden, einem Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden zu folgen und einen zeitlich befristeten - das war noch der Ursprungsvorschlag Sondervertrag mit Herrn Nonnenmacher abzuschließen. Aus den Verhandlungen hat sich dann ergeben, dass diese zeitliche Befristung mit einem deutlich erhöhten Gehalt ein Sonderkündigungsrecht geworden ist. Das ist ein Kabinettbeschluss vom 14. November 2008. In der darauf folgenden Kabinettssitzung habe ich über die endgültige Gestaltung des Vertrages berichtet, was das Sonderkündigungsrecht betrifft.
Es ist im Übrigen nicht - wie hier dargestellt - bei dem Abschluss des Vertrags mit Herrn Nonnenmacher im Jahr 2007 irgendeine besondere Abfindungsregelung vereinbart worden, sondern es handelt sich hier - wie zu allen Zeiten und auch zu allen früheren Regierungszeiten - um einen Zeitvertrag, der, wenn er aus ordentlichem Grunde gekündigt wird, auszuzahlen ist. Nichts anderes ist hier erfolgt. Dies ist die Rechnung. Man kann darüber streiten, ob das so richtig ist oder nicht.
Herr Kollege Stegner, was ich bemerkenswert finde, ist, dass Sie jegliche Verantwortung für die Situation dieser Bank von sich weisen. Da bin ich schon einigermaßen erstaunt.
Herr Stegner, wegen der Worte, die Sie gefunden haben, muss ich doch noch einmal sagen: Sie hätten in der Zeit der Information über die vorgesehene Regelung Zeit gehabt, sehr deutlich zu sagen, dass Sie auf keinen Fall bereit sind, diese Vertragsgestaltung mit zu tragen. Sie haben auch für die Zeit vorher jegliche Verantwortung von sich gewiesen. Das finde ich sehr bemerkenswert.
In der Zeit von 1996 bis 2005 hat diese Bank eine Gewährträgerhaftung von über 60 Milliarden aufgebaut. Das war bis Mitte 2005 nicht die Regierungszeit der Christlich-Demokratischen Union in diesem Land, sondern Ihre Zuständigkeit.