Protocol of the Session on July 16, 2009

(Minister Rainer Wiegard)

meiner Meinung, gerade in solchen Bankinstituten, notwendig wäre.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich könnte jetzt sehr viel über Aktienrecht und die Verpflichtung - uns ist ja entgegengehalten worden, dass man bestimmte Dinge nicht sagen dürfe, weil das Aktienrecht das verbiete - sagen, in welcher Form diejenigen, die jetzt da drin sind, berechtigt sind, vielleicht das Parlament als Vertreter des Eigentümers Land zu informieren. Da habe ich meine Zweifel. Aber das würde auch die drei Minuten, wenn wir dort einsteigen würden, sicherlich überschreiten.

Deswegen will ich nur mein Abstimmungsverhalten zu Protokoll geben: Ich werde mich nicht gegen die Koalitionsbeschlüsse verhalten; ich werde mich gar nicht verhalten. Ich werde mich an dieser Abstimmung nicht beteiligen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer dem Antrag Drucksache 16/2748 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen kann es dann nicht mehr geben. Dann ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW bei Nichtbeteiligung des Abgeordneten Martin Kayenburg abgelehnt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 a auf:

Sonderzahlung an den Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank AG

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2794

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit diesem Antrag wird ein Bericht für diese Tagesordnung gewünscht. Wenn Sie diesen Bericht hören wollen, dann bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist so geschehen.

Dann darf ich Ihnen, Herr Finanzminister Wiegard, das Wort erteilen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Herbst 2008 befand sich die HSH Nordbank insbesondere aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers in einer außerordentlich schweren Krise. Seitdem ist es gelungen, bis Mitte dieses Jahres alle erforderlichen Schritte zur Rekapitalisierung des Bankinstituts einzuleiten und abzuschließen. Sowohl die Garantien des SoFFin und der Anteilseigner der Länder wie auch die Kapitalerhöhung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind per 30. Juni 2009 wirksam geworden. Damit ist zunächst allen regulatorischen Anforderungen termingerecht zum 30. Juni 2009 entsprochen worden.

Die in diesem Zusammenhang stehende Resolution des Landtags zur HSH Nordbank schreibt die neuen Regeln der Good Governance als feste Bedingung für die gewährten Landeshilfen fest. Hierzu gehören auch eine Begrenzung der Vorstandsgehälter auf das vom SoFFin festgelegte Niveau und eine Veränderung der künftigen Gehaltsstrukturen, die eine nachhaltige Geschäftspolitik gegenüber einer kurzfristigen Renditeoptimierung bevorzugen.

Zur Umsetzung dieses Ziels haben die Anteilseigner durchgesetzt, dass die Vorstände eine Selbstverpflichtung unterschrieben haben. Ab dem 1. Juli 2009, dem Inkrafttreten der Garantievereinbarung, orientiert sich künftig die Vergütung auf allen Ebenen der Bank am langfristigen Erfolg. Es werden keine Anreize gesetzt - die hat es in der Vergangenheit in der Tat gegeben -, um unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.

Für den Vorstand gilt, dass eine Begrenzung der monetären Vergütung der Festgehälter auf 500.000 € greift, solange die Dividendenfähigkeit der Bank nicht hergestellt ist.

Alle Vorstandsmitglieder haben einer entsprechenden Anpassung ihrer Verträge ab 1. Juli 2009 zugestimmt. Dies gilt auch für Herrn Professor Nonnenmacher. Damit sind die Anforderungen des Landtags in seiner Resolution erfüllt.

Allerdings stand dem Vorstandsvorsitzenden Professor Nonnenmacher aus seinem bisherigen Anstellungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juli 2009 zu. Bei seinem Weggang wäre die HSH Nordbank verpflichtet gewesen, seine bisherigen Ansprüche in Höhe von rund 2,9 Millionen € zu erfüllen. Die HSH Nordbank hätte unter diesen schwierigen Umständen zusätzlich auch noch das Know-how eines leistungsfähigen Vorstandsvorsitzenden verloren. Dies hätte für die Bank zu weiteren Belastungen geführt.

(Martin Kayenburg)

Schon die BaFin hat in den zurückliegenden Monaten die vollständige Wiederbesetzung des Vorstandes gefordert. Ein weiteres Ausscheiden hätte hier ein falsches Signal gegeben. Es bestand vielmehr ein vitales Interesse insbesondere der Anteilseigner, den Vorstandsvorsitzenden Professor Nonnenmacher zu halten.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

Hierfür hat sich auch der neue Aufsichtsratsvorsitzende Herr Kopper ausdrücklich ausgesprochen.

Einen neuen Aufsichtsrat zu installieren bei gleichzeitigem Verlust des aktiven Vorstandsvorsitzenden wäre ein deutlich schwierigerer Vorgang gewesen, als er es ohnehin schon war.

Vor diesem Hintergrund hat der Präsidialausschuss einen Verhandlungskorridor für den Aufsichtsratsvorsitzenden beschlossen. Ergebnis ist eine Einmalzahlung in der Größenordnung von 1,4 Millionen € sowie eine ab dem 60. Lebensjahr wirksame Altersversorgung mit einem versicherungstechnischen Barwert von 1,5 Millionen € und die Akzeptanz der Begrenzung des Gehalts auf 500.000 € ab dem 1. Juli 2009.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

Der Vorstandsvorsitzende hat in der zurückliegenden Zeit ein akzeptiertes Restrukturierungskonzept erarbeitet und im Wesentlichen auch in den Vereinbarungen zwischen SoFFin, BaFin und EUKommission im ersten Durchgang umgesetzt. Er nimmt seit geraumer Zeit gleichzeitig vier Vorstandsressorts wahr, das für Finanzen, das für Risiko, das Vorstandsressort und das für Organisation.

Durch diese Vereinbarung, für die der Präsidialausschuss dem Aufsichtsratsvorsitzenden Verhandlungsvollmacht gegeben hat, konnte der Verzicht von Herrn Nonnenmacher auf sein Sonderkündigungsrecht und die Fortsetzung des bestehenden Anstellungsvertrags erreicht werden.

Dies ist eine außerordentlich schwierige Entscheidung gewesen, meine Damen und Herren. Wir haben in diversen Gesprächen den Versuch gemacht, diese nach rückwärts wirkende Zahlung in eine Zahlung umzuwandeln, die mehr in die Zukunft gerichtet ist und an dem künftigen Erfolg des Unternehmens bemessen wird. Dies ist nicht erreicht worden. Ich bedaure das außerordentlich.

Nun gibt es eine rechtliche Würdigung und eine persönliche Würdigung dieses Vorgangs. Die

rechtliche Würdigung hat ergeben, dass es für die Bank und für die Anteilseigner keine insgesamt wirtschaftlichere Lösung gegeben hätte. Die Barauszahlung von rund 2,9 Millionen € oder den Vertrag abzugelten, bei gleichzeitigem Verlust des Vorstandsvorsitzenden und der Notwendigkeit, in relativ kurzer Zeit einen neuen zu finden - in dieser Abwägung haben wir uns für die gefundene Lösung entschieden.

Dennoch, die persönliche Würdigung der Forderung von Herrn Nonnenmacher ergibt, was mir einmal beigebracht wurde, nämlich: So etwas tut man nicht.

(Beifall bei der CDU - Zuruf der Abgeordne- ten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann fin- den Sie den toll? Das ist ja wunderbar!)

Ich habe unmittelbar, nachdem wir in einem Abstimmungsgespräch mit Hamburg über die Situation gesprochen haben, am 23. Juni 2009 dem Kollegen Hay, der gleichzeitig mit mir im Aufsichtsrat sitzt, über diese beabsichtigte Vertragsgestaltung informiert. Wir haben vereinbart, dass Herr Hay die Abstimmung mit der A-Seite vornimmt. Herr Hay hat mir nach Abwägung der möglichen Optionen sein Einvernehmen zu dieser Vorgehensweise erklärt.

Ich habe im Zusammenhang mit der Sitzung des Präsidialausschusses, in der wir dem Aufsichtsratvorsitzenden den Verhandlungskorridor aufgegeben haben, auch die finanzpolitischen Sprecher der regierungstragenden Fraktionen und den Vorsitzenden des Finanzausschusses über die fünf Punkte des Abstimmungsgesprächs mit Hamburg informiert.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Hört, hört!)

Darüber hinaus haben wir in einer kleinen Koalitionsrunde am 30. Juni vor der Kabinettssitzung unter anderem auch über diese Vertragsgestaltung gesprochen in der Abwägung der Frage, ob damit für die Zukunft die Resolution des Landtages, Begrenzung der Bezüge auf 500.000 € Festgehalt ab 1. Juli 2009 während der Laufzeit der Garantie, eingehalten wurde.

Es gab von keiner Seite ein Nein zu diesen Vorgängen. Es gab meines Erachtens auch keine Alternative dazu. Ich bin sehr erstaunt, dass diese Vorgehensweise und diese Art des Abstimmungsprozesses nunmehr von Einzelnen infrage gestellt werden.

(Beifall bei der CDU)

(Minister Rainer Wiegard)

Ich danke dem Herrn Minister. - Den Fraktionen stehen acht Minuten Redezeit zur Verfügung.

Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich eine Gruppe von Germanistikstudentinnen und -studenten aus der Ukraine begrüßen, die bei uns sind, sich über Minderheitenpolitik informieren und jetzt aktuell zuhören. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich eröffne jetzt die Aussprache und erteile das Wort für die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie immer man es dreht und wendet, wie immer auch Sie es drehen und wenden: Die Zahlung von fast 3 Millionen € an einen Manager, der selbst am Niedergang der HSH Nordbank beteiligt war,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wesentlich betei- ligt!)

dieser Vorgang ist unfassbar, er ist unmoralisch, er ist unverantwortlich.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und des Abgeordneten Mar- tin Kayenburg [CDU])

Herr Minister Wiegard, wenn Sie sich hier hinstellen und verniedlichen und sagen: „So etwas tut man nicht“, dann sage ich: Auch diese Verniedlichung ist ein unfassbarer Vorgang.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Ich fordere Herrn Nonnemacher von dieser Stelle klar und eindringlich auf: Herr Nonnenmacher, verzichten Sie auf zumindest einen Teil dieser hohen Sondervergütung! Tragen Sie mit dazu bei, dass wieder ein Stück Vertrauen in unsere Demokratie wachsen kann, indem Sie verzichten!