Herr Kopper hat frühzeitig angekündigt, dass in Zukunft anstelle von Politikern Finanzexperten im Aufsichtsrat die Geschäfte der HSH Nordbank kontrollieren sollen. Die Landesregierung ist diesem Aufruf sogleich gefolgt und hat Herrn Hay und Herrn Wiegard von ihrer schweren Last befreit. Mit dieser Entscheidung stiehlt sich die Landesregierung jedoch aus ihrer Verantwortung für die Geschäftspolitik der HSH Nordbank, und das ist nicht akzeptabel.
Schleswig-Holstein und Hamburg besitzen 85 % an der HSH Nordbank und sind damit die wichtigsten Anteilseigner der Bank. Damit müssen diese auch direkt im Aufsichtsrat ihrer Kontrollfunktion nachkommen und vor allem dem Parlament gegenüber die politische Verantwortung für die Geschäftspolitik der HSH Nordbank tragen.
gewiesen -, gibt es überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Fachkompetenz im Aufsichtsrat der HSH gestärkt werden muss. Für den SSW sage ich, dass es aber dabei nicht darum gehen kann, dass anstelle von Politikern Finanzexperten im Aufsichtsrat kontrollieren, sondern es geht hier um ein Sowohl-alsauch.
Schleswig-Holstein hat die Möglichkeit, zwei Personen in den Aufsichtsrat zu entsenden. Warum nutzt die Landesregierung diese Chance also nicht und schickt sowohl eine Person in den Aufsichtsrat, die die politische Verantwortung trägt, und eine Person, die die Sachkompetenz mitbringt und die Landesregierung dann entsprechend beraten kann?
Mit der Entsendung von Herrn Koopmann als Direktor der Investitionsbank und Herrn Blöcker als Vorsitzenden des Bauindustrieverbands SchleswigHolstein in den Aufsichtsrat hat die Landesregierung zwar Personen gefunden, die über Sachkompetenz verfügen. Unklar ist jedoch, wer die politische Verantwortung trägt und wen das Parlament somit auch in Zukunft zur Rechenschaft ziehen könnte.
Die derzeitige Konstruktion, Mitglieder der Landesregierung in einem Gesellschafterausschuss an der Lenkung der HSH Nordbank zu beteiligen, ist aus Sicht des SSW äußerst bedenklich, da die Einflussmöglichkeiten unklar sind. Obwohl die SPD im Kabinett dem Entschluss, die Minister aus dem Aufsichtsrat zurückzuziehen, zugestimmt hat, kritisiert auch der Landesvorsitzende der SPD, Herr Stegner, diesen Rückzug und fordert in einer Presseinformation am 30. Juni 2009 - ich zitiere -:
„Sollte trotzdem auf eine politische Vertretung verzichtet werden, so bleibt der Finanzminister gegenüber dem Parlament für alle die HSH Nordbank betreffenden Fragen verantwortlich.“
Ich füge hinzu: Auch, wenn er nicht im Aufsichtsrat sitzt und keinen Einfluss mehr auf die Geschäftspolitik hat.
Diese Konstruktion kann auch durch umfassende Berichtspflichten gegenüber dem Parlament nicht gekittet werden.
Besonders nach dem Bekanntwerden von Einzelheiten des KPMG-Gutachtens in der Presse oder den Ausgleichszahlungen für Herrn Nonnenmacher ist wieder einmal deutlich geworden, wie viel die
ses Parlament nicht weiß und welch brisante Aufklärungsarbeit der Parlamentarische Untersuchungsausschuss noch vor sich hat.
Der Presseberichterstattung nach wussten die Mitglieder des Aufsichtsrates sehr viel mehr, als bisher bekannt ist. Sie sollen Milliardengeschäfte im Eilverfahren durchgewunken haben, ohne sich mit den Geschäften der HSH kritisch auseinanderzusetzen, und sie sollen auch über die Fehler des Risikomanagements informiert gewesen sein.
Die Aufsichtsratsmitglieder haften für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Werden Regierungsmitglieder aus dem Aufsichtsrat abgezogen, so entzieht sich die Landesregierung, obwohl sie dafür gewählt ist, ihrer Verantwortung für das, was mit den Steuergeldern unserer Bürgerinnen und Bürger geschieht.
Der SSW plädiert deshalb ganz ausdrücklich dafür, dass dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute zugestimmt wird. Es darf nicht sein, dass in dieser Landesregierung niemand mehr die politische Verantwortung für die Geschäftspolitik der HSH Nordbank trägt und sich die Regierung in die Büsche schlägt, wenn es kritisch wird. Insofern fordere ich die Sozialdemokratie auf, ihrem Gewissen zu folgen. Wir hätten heute eine Mehrheit, wirklich die Landesregierung für die HSH Nordbank verantwortlich zu machen. Stimmen Sie also genauso wie wir für den Antrag der Grünen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms und erteile für die Landesregierung Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es immer wieder bedauern, dass eine solche Diskussion so häufig auch von Debatten begleitet wird, die nicht gerade von umfassender Sachkenntnis und manchmal noch nicht einmal detaillierter Sachkenntnis geprägt sind. Die Landesregierung nimmt selbstverständlich die Verantwortung als bedeutender Anteilseigner der HSH Nordbank wahr. Ihre Begriffsdefinition, Frau Heinold, von „aus dem Staube machen“ belegt lediglich, dass Sie erstens von den Aufgaben und zweitens von der Funktion eines Aufsichtsrates überhaupt keine Ahnung haben.
Aber das gilt ja für andere Gremien, denen Sie angehören, auch. Sehen Sie, der Finanzminister ist für alle Beteiligungen zuständig, unabhängig davon, ob er in den Aufsichtsgremien sitzt oder nicht. Das gilt zum Beispiel auch für die AKN, wo ich auch nicht in den Aufsichtsgremien sitze. Dennoch habe ich die Verantwortung dafür in der Landesregierung und die Landesregierung insgesamt. Da ändert sich gar nichts.
Die Wahrnehmung der Verantwortung für den bedeutend gewachsenen Anteil an der gemeinsamen Landesbank Hamburg Schleswig-Holstein geschieht künftig einerseits unmittelbar durch zwei Mitglieder der Landesregierung in dem auf Initiative Schleswig-Holsteins geschaffenen Gesellschafterausschusses, dem jeweils zwei Vertreter der Anteilseigner sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstandsvorsitzende angehören. Hier werden insbesondere die strategischen Interessen der Anteilseigner - Umsetzung der Beschlüsse zur Restrukturierung und die Planungsvorgaben, die Lage und die Entwicklung der Bank im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Kapital, das von den Anteilseignern gehalten wird - begleitet.
Der Gesellschafterausschuss tagt künftig regelmäßig in einem vierwöchigen Turnus, und er hat, obwohl er gar keine Organstellung hat, die entscheidende Bedeutung in den weiteren Beratungen zur Struktur und zur Umsetzung der Bank.
Kollegin Herdejürgen hat das Beispiel genannt, dass die Durchsetzung der Forderung der Anteilseigner im Zusammenhang mit dem Garantievertrag notwendig war. Frau Herdejürgen, in der Tat, das ist nicht im Aufsichtrat geschehen, sondern es ist auf der Anteilseignerseite geschehen.
Im Aufsichtsrat selbst haben die Anteilseigner künftig jeweils ein Grundmandat, das für Schleswig-Holstein von Lutz Koopmann, dem Vorsitzenden des Vorstands der Investitionsbank, wahrgenommen wird. Mit Herrn Koopmann ist eine Vereinbarung beschlossen worden, die die Information und Rückkopplung der Beteiligungsverwaltung der Landesregierung über alle Angelegenheiten des Aufsichtsrates sicherstellt. Herr Koopmann ist ein ausgewiesener anerkannter Bankfachmann, der zudem bereits seit Jahren in besonderer Weise schleswig-holsteinische Interessen an prägnanter Stelle gerade in diesem Bereich vertritt. Deshalb, glaube ich, ist er ein ausgezeichneter Mann auf diesem Platz.
Darüber hinaus haben sich die Regierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein darauf verständigt, weitere sechs Sitze
- Lars Harms, Schleswig-Holstein hat nicht nur zwei Sitze, sondern es hat ein Grundmandat und gemeinsam mit Hamburg weitere sechs Sitze - gemeinsam mit Vertretern aus der Wirtschaft und vorrangig aus dem Finanzdienstleistungsbereich zu besetzen.
Mit Hilmar Kopper - das wurde von Einzelnen genannt - hat der Ministerpräsident einen Aufsichtsratsvorsitzenden gewinnen können, der die Neustrukturierung als erfahrener Bankfachmann, renommierte Persönlichkeit mit fundierter Kenntnis und vor allen Dingen mit extrem vielen guten Beziehungen in die Finanzwelt begleiten kann.
Neben Hans Werner Blöcker als Vertreter der norddeutschen Wirtschaftsverbände gehören dazu ausnahmslose frühere Vorstandsmitglieder renommierter Unternehmen. Die Namen sind hier genannt worden. Detlev Bremkamp, Allianz, Dr. Joachim Lemppenau, Volksfürsorge, Bernd Wrede, Kühne & Nagel und Hans Reckers, Deutsche Bundesbank, der ab November zur Verfügung steht. Damit ist dieser Aufsichtsrat hochkarätig und fachkundig besetzt und sichert ein Höchstmaß an Kontrolle der Arbeit des Vorstands. Ich bin außerordentlich dankbar, dass es gelungen ist, den Aufsichtsrat mit die
Die Landesregierung wird im ständigen Dialog mit unseren insgesamt acht Vertretern - gemeinsam mit Hamburg mit insgesamt acht Vertretern - im Aufsichtsrat und dem Gesellschafterausschuss den schwierigen Prozess der Restrukturierung begleiten.
Meine Damen und Herren, wer immer nur darauf schaut, welche Anteile wir haben und dass wir anteilsgemäß die politische Beteiligung dort sicherstellen, der wird auch zu den vier Grundrechenarten zurückkehren müssen. Ein Blick in das Aktien- und Mitbestimmungsgesetz macht ja deutlich, dass, wenn wir 85 % der Anteile haben, niemals über 85 % der Sitze im Aufsichtsrat verfügen werden, weil 50 % der Sitze im Aufsichtsrat allein bereits den Arbeitnehmervertretern zustehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die besonderen Interessen der Anteilseigner auf beiden Seiten wahrnehmen, sowohl in dem neu gebildeten Gesellschafterausschuss als auch im Aufsichtsrat auf der Anteilseignerseite. Wir werden das in sehr intensivem Dialog mit unseren Vertreterinnen und Vertretern in beiden Bereichen tun.
Ich darf zunächst darauf hinweisen, es ist eine zusätzliche Redezeit von einer Minute entstanden. Das Wort für - ich denke - einen Kurzbeitrag erhält der Herr Abgeordnete Martin Kayenburg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dem Land ist es gelungen, eine hervorragende Besetzung für den Aufsichtsrat zu gestalten.
- Bevor Sie klatschen, warten Sie lieber. Diejenigen, die dort drin sind, sind sicher fachkompetent und verstehen etwas von der Sache. Mich stört allerdings, dass das Land selbst nicht direkt vertreten ist.
Mit dem Gesellschafterausschuss, der in erster Linie eine Stabsfunktion ist - der Minister hat gesagt, er hat keine Organstellung -, haben wir nicht - jedenfalls in der Außenwirkung - die Wahrnehmung unserer Interessen so sichergestellt, wie das nach