Protocol of the Session on June 19, 2009

(Beifall bei der CDU, vereinzelt bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Insofern wehre ich mich dagegen, dass uns hier eine gewisse Schuld zugeschoben wird.

Vielleicht hätte man - das ist die Frage an die Regierung - die Verhandlungen der Stadt mit dem Betreiber, wenn man schon so viel Geld gibt, an diesem Punkt etwas präziser begleiten können.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Dann hätte man auch insgesamt vielleicht das von allen gewünschte Ergebnis bekommen. Jetzt zu verlängern, hilft niemandem. Ich glaube, dazu ist alles gesagt. Insofern müssen wir uns leider vom Science-Center verabschieden.

(Beifall bei der CDU sowie der Abgeordne- ten Wolfgang Kubicki [FDP] und Lars Harms [SSW])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Präsident hat Ihnen bereits bekannt gegeben, dass der Tagesordnungspunkt 44 ohne Aussprache an den Ausschuss überwiesen werden soll. Ich bitte Sie aber, darüber abzustimmen, damit das auch formal richtig ist.

Ich rufe also Tagesordnungspunkt 44 auf:

Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonferenz vom 22. April 2009

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/2660

Wer zustimmt, den Tagesordnungspunkt 44 ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so angenommen!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf:

Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/2525

Ich erteile für den Bericht dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dr. Jörn Biel, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die demografische Entwicklung werden der deutschen Wirtschaft zukünftig weniger einheimische Fachkräfte zur Verfügung stehen. Bereits heute ist diese Entwicklung trotz der aktuellen Krise deutlich erkennbar. Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen, sondern wir müssen aktiv gegensteuern.

Es gilt dabei, die Weiterbildung deutlich zu stärken. Die Unternehmen müssen erkennen, dass Weiterbildung und Qualifizierung nicht nur Kosten verursachen; sie leisten einen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Gleiches gilt im Übrigen für die Arbeitnehmer, die die Weiterbildung - auch und gerade in der Freizeit - als Chance und nicht als Belastung ansehen müssen.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Aber alle Qualifizierungsmaßnahmen werden nicht reichen, um den langfristigen Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. Wir werden auf das Potenzial der Zuwanderung zurückgreifen müssen. Verbunden damit ist allerdings das Problem, das per se im Ausland erworbene Abschlüsse nicht mit den deutschen Abschlüssen identisch sind und somit nicht direkt miteinander verglichen werden können. Ursache hierfür ist unter anderem unser sehr differenziertes und heterogenes System der Bildungsund Berufsabschlüsse. Gleichwohl ist dieses System trotz allen Reformbedarfs international wettbewerbsfähig und wird in vielen Jahren als vorbildlich erachtet.

So wünschenswert eine Beschleunigung der Annerkennungsverfahren ist, so sind doch die Qualitätsansprüche der deutschen Ausbildungsgänge zu wahren. Es muss darum gehen, Verfahren zu finden, mit denen eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse schneller geprüft und gegebenenfalls erforderlicher Nachschulungsbedarf festgestellt werden kann. Ferner bedarf es größerer Transparenz bezüglich der jeweils zuständigen Anerkennungsstellen. Dies kann durch einen Lotsen hergestellt werden,

zum Beispiel durch den zu schaffenden Einheitlichen Ansprechpartner.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine Ergänzung zu dem vorliegenden Bericht machen. Seit Berichtslegung ist auf Bundesebene Bewegung in die Sache gekommen. Im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ befasst sich die Arbeitsgruppe „Anerkennung“, in der Frau Staatssekretärin Wiedemann Mitglied ist, mit der Umsetzung der Verbesserungsziele und wird für den nächsten Bildungsgipfel im Herbst einen Bericht vorlegen.

Ich möchte nun einige Anmerkungen zu diesem Bericht machen.

Der Bericht zeigt, dass eine Vereinheitlichung von Anerkennungsverfahren über alle Bildungsgänge nicht sachgerecht ist. Facharbeiterabschlüsse, schulische Abschlüsse und akademische Abschlüsse sind vielmehr unterschiedlich zu behandeln.

Im Bereich der Facharbeiterabschlüsse können bilaterale Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten eine Vereinfachung der Anerkennungsverfahren bringen. Solche Abkommen gibt es bisher nur mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Die Landesregierung hat großes Interesse daran, dass ein solches Abkommen auch mit Dänemark zustande kommt. Zuständig ist allerdings die Bundesregierung. Auf ein Schreiben von Ministerpräsident Carstensen hat Bundesministerin Schavan nun geantwortet, dass es im September zu einem Expertentreffen in Süd-Jütland kommt. Ferner gibt es auf Bundesebene gemeinsam mit den Kammerorganisationen Bemühungen, die bisherigen Prüfverfahren zur Bewertung ausländischer beruflicher Ausbildungsgänge zu verbessern. Die Bundesregierung beabsichtigt, noch im Juni hierzu Eckwerte zu beschließen, um gegebenenfalls auch Rechtsansprüche auf solche Verfahren zu verbreitern. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat eine Reihe von Anregungen in diesen Prozess eingebracht. Sie plädiert zum Beispiel dafür, zunächst belastbare Daten zu ermitteln, und unterstützt die Bemühungen der Kammern und des BMWi.

Für den schulischen Bereich gilt, dass bei einem Verzicht auf die Feststellung der Vergleichbarkeit des ausländischen Zeugnisses mit dem deutschen ein Qualitätsverlust insbesondere in den weiteren Ausbildungsgängen riskiert wird. Eine Absenkung des Ausbildungsniveaus ist aber keinesfalls wünschenswert und sollte unter allen Umständen verhindert werden.

(Vizepräsidentin Frauke Tengler)

Im akademischen Bereich dagegen liegt das Ziel nicht in Gegenseitigkeitsabkommen, sondern darin, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - ZAB - eine Art „Übersetzung“ liefert, die sich an der Qualität des hiesigen Bildungssystems orientiert. Die KMK bemüht sich derzeit, die Bearbeitungszeit in der ZAB zu verbessern.

Lassen Sie mich auf Nummer 4 des Ursprungsantrags eingehen, in der um die Vorlage von konkreten Maßnahmen und Empfehlungen gebeten wird. Einzelmaßnahmen eines Landes halte ich nicht für hilfreich, da es keine länderspezifische Anerkennungspraxis geben sollte. Die Verfahren sind vielmehr auf Bundes- beziehungsweise EU-Ebene abzustimmen. Deshalb gilt es derzeit abzuwarten, welche Ergebnisse die Bund-Länder-AG „Anerkennung“ im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative Deutschland“ bringt und wie die Erarbeitung des deutschen Qualifikationsrahmens verläuft.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Ich danke dem Herrn Wirtschaftsminister für seinen Bericht.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Johannes Callsen für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland befindet sich derzeit in einer tiefgreifenden Rezession und sieht sich leider mit steigenden Arbeitslosenzahlen konfrontiert. Dennoch können im Moment circa 50.000 Ingenieursstellen nicht besetzt werden. Dies ist ein deutliches Warnzeichen für einen in Deutschland insgesamt und auch in Schleswig-Holstein drohenden Fachkräftemangel. Ich danke daher dem Wirtschaftsminister für seinen Bericht über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, weil dies ein Weg sein kann, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

In Wirtschaft und Politik hat seit einiger Zeit ein Umdenken eingesetzt. Immer mehr Branchen setzen auf qualifizierte Zuwanderer. Dazu gehört beispielsweise das Handwerk, wie uns in verschiedenen Gesprächen mit Vertretern des Handwerks und der IHK berichtet wurde. Die Sorgen des Handwerks sind umso gravierender, als der Mittelstand das Rückgrat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft ist.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben in Deutschland ein weltweit beachtetes System der Berufsausbildung, das in enger Kooperation von Praxis und Schule ein hohes Niveau in der Berufsbildung gewährleistet. Dieses duale System der Berufsbildung ist eine Grundlage dafür, dass unsere Betriebe in Handwerk, Gewerbe und Industrie gut ausgebildete und hochqualifizierte Nachwuchskräfte finden, die mit ihren Fähigkeiten zur Wettbewerbsfähigkeit unserer mittelständischen Betriebe beitragen.

Gerade weil die Grünen am liebsten vom dualen System zu einer Verstaatlichung der Berufsbildung kommen würden, sage ich an dieser Stelle sehr deutlich: Das duale System der Berufsbildung steht für die CDU nicht zur Disposition und darf nicht ausgehöhlt werden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Insofern stimmen wir der Kernaussage auf Seite 2 des Berichts zu, wo es heißt - ich zitiere mit Genehmigung des Präsidiums -:

„Eine Herabstufung von Qualitätsansprüchen deutscher Ausbildungsgänge darf jedoch nicht hingenommen werden, nur um die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen.“

Es geht also darum, auf dieser Basis Möglichkeiten zu finden, um dem Fachkräftemangel durch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen zu begegnen, und zwar im Interesse unseres Wirtschaftsstandortes und im Rahmen eines bundeseinheitlichen Vorgehens.

Ich begrüße daher die in dem Bericht aufgezeigten länderübergreifenden Initiativen zur Vereinfachung dieser Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Bildungs-, Berufs- und Hochschulabschlüsse. Wir brauchen dringend eine Beschleunigung der Überprüfung der sogenannten materiellen Gleichwertigkeit der Zeugnisse; denn wir dürfen nicht den Fehler machen, Fachpersonal zu vergraulen oder ihr Wissen zu vergeuden.

Gleichzeitig leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Integration von Zuwanderern; denn nur mit der Anerkennung der Abschlüsse eröffnen wir ihnen überhaupt den Zugang zu unserem Arbeitsmarkt. Wir müssen dabei aber auch erkennen, dass im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung in erster Linie der Bund für die notwendigen Maßnahmen zuständig ist, die im nationalen Integrationsplan festgehalten sind. Mit der im Oktober 2008 beschlossenen „Qualifizierungsinitiative für Deutsch

(Minister Dr. Jörn Biel)

land“ haben die Regierungschefs von Bund und Ländern die Problematik aufgegriffen und wollen Vorschläge vorlegen, inwieweit bestehende Anerkennungsverfahren auf Personen mit Migrationshintergrund ausgeweitet werden können.

Eine länderspezifische Anerkennungspraxis darf es aber nicht geben, wenn wir eine Vergleichbarkeit der Berufs- und Studienabschlüsse aufrechterhalten wollen. Daher müssen alle Verfahren auf Bundesbeziehungsweise EU-Ebene abgestimmt werden.

Ich finde es richtig und wichtig, dass sich Schleswig-Holstein als Nachbar zum Königreich Dänemark auf Bundesebene mit besonderer Kraft für eine automatisch gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen zwischen Dänemark und Deutschland einsetzt. Hierdurch können der grenzüberschreitende Wirtschaftsraum gestärkt und Arbeitnehmern diesseits und jenseits der Grenze neue berufliche Perspektiven aufgezeigt werden.

Ich will daran erinnern, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen dieses wichtige Thema auch bei seinem Staatsbesuch in Kopenhagen angesprochen hat, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Resonanz war ausgesprochen positiv, und es gibt jetzt zwischen Berlin und Kopenhagen konkrete Gespräche. Im September soll dann wie angekündigt ein Expertentreffen des Bundesbildungsministeriums mit Vertretern des dänischen Bildungsministeriums stattfinden, das hoffentlich greifbare Ergebnisse bringt.

Sie sehen, wir sind auf einem guten Weg, insbesondere im Bereich der deutsch-dänischen Kooperation.