Inklusion dafür werben, dass sich Schulträger verstärkt diesen Themen stellen. Ich denke, wir sollten aus diesem Grund auch eine durchaus intensive Diskussion im Bildungsausschuss führen. Ich denke, auch der Innen- und Rechtsausschuss sollte hier beteiligt werden, da es durchaus Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Landesbauordnung gibt. Wir werden natürlich Schritt für Schritt durch die Landesregierung erfahren, wie die Mittel aus dem Konjunkturpaket II angekommen sind und für welche Maßnahmen sie verwendet worden sind.
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Höppner. - Das Wort für den SSW im Landtag hat nun deren Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zu hohe Lärmbelästigung ist ein altbekanntes Problem in unseren Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen. Schätzungsweise 80 % der Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich an ihrem Arbeitsplatz durch zu viel Lärm gestört und reagieren darauf mit gesundheitlichen Schäden. Aber auch die Schüler werden vom hohen Lärmpegel gesundheitlich und in ihrem Lernerfolg beeinträchtigt. Sie können sich im Unterricht nicht konzentrieren, sie sind Dauerstress ausgesetzt, und sie lernen schlechter.
Auch die Landesregierung hat dieses Problem erkannt, und auch ich möchte noch einmal auf die großartige Broschüre verweisen: „Psst - Könnt ihr bitte leise sein?“. Gerade das fehlende Fachwissen ist nämlich ein häufiger Grund dafür, dass die bestehenden Voraussetzungen für Lärmdämpfung nicht berücksichtigt und eingehalten werden. Ich spreche hier von DIN-Normen und davon, dass die entsprechenden DIN-Normen nicht berücksichtigt werden.
Außerdem ist die DIN-Norm 18041 - so heißt sie zwar eine anerkannte Regel bei allen Neubauten, Umbauten und Sanierungsmaßnahmen, sie ist aber nicht im Baurecht verankert, sodass eine Berücksichtigung nur auf freiwilliger Basis stattfindet. Wir begrüßen daher die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer umfassenden Verteilung dieser Broschüre an alle bekannten Bauträger von Bildungseinrichtungen. Die Forderung von der Grünen nach einer Einhaltung der DIN-Norm als
Ich denke aber, dass sie etwas spät kommt. Die Richtlinien sind bereits festgelegt, und die Kreise und kreisfreien Städte haben ihre Anträge eingereicht. Wie das Bildungsministerium mitgeteilt hat, können Projekte mit Schallschutzmaßnahmen trotzdem im Rahmen des Programms berücksichtigt werden.
Der hohe Lärmpegel in Bildungseinrichtungen ist aus Sicht des SSW ein bauliches und ein pädagogisches Problem. Auf der baulichen Ebene gibt es viele Möglichkeiten, für eine bessere Raumakustik zu sorgen. Darüber hinaus können die Lehrenden schon heute durch pädagogische Maßnahmen für mehr Ruhe sorgen. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Auch wenn wir hier im Plenarsaal schallabsorbierende Decken haben, so ist das Zwischengemurmel bei den Redebeiträgen doch nicht weniger nervig. Es geht also auch darum, wie wir uns verhalten, wie wir miteinander umgehen und wie viel Bewusstsein wir dafür haben, dass wir Geräusche erzeugen, lieber Herr Landtagspräsident.
- Das ist ein gutes Beispiel, lieber Kollege Garg. In Dänemark hat man in den Schulen und in vielen Kindertageseinrichtungen eine sogenannte Lärmampel eingeführt, die den Schülerinnen und Schülern ein Farbsignal gibt, wenn sie zu laut werden. Die Lärmampeln sorgen also schon frühzeitig dafür, dass Kinder dazu erzogen werden, leiser zu sein. Das ist nur ein Beispiel für die Prävention von Lärm. Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten, durch Verhaltenstraining für mehr Ruhe zu sorgen, lieber Kollege Garg.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])
Langsames Sprechen, auf Sichtkontakt achten und Trainings zur Verbesserung des Sozialverhaltens wären als weitere Beispiele zu nennen. Wir begrüßen, dass mit dem Antrag der Grünen heute das Thema Lärmschutz auf der Tagesordnung steht. Es kann aber nicht allein darum gehen, Schall durch die Förderung baulicher Maßnahmen zu schlucken. Schall muss auch durch pädagogische Maßnahmen reduziert werden.
Ich komme zum Berichtsantrag der FDP. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist in verschiedenen Gesetzen ausdrücklich gefordert. Sie wird zunehmend auch im öffentlichen Raum umgesetzt. Trotzdem gibt es nach wie vor eine ganze Reihe von Bereichen, in denen Menschen mit Behinderung nicht ohne fremde Hilfe zum Beispiel öffentliche Transportmittel nutzen oder Gebäude betreten können. Ein Beispiel besonderer Art ist der Flensburger Bahnhof, der Menschen mit Einschränkungen unterschiedlichster Art zum Spießroutenlauf zwingt, wenn sie einen Zug besteigen wollen.
Wir begrüßen es also sehr, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im Konjunkturprogramm als eigenständiger Fördertatbestand festgelegt wurde. Wie man dem Bericht entnehmen kann, haben die Kommunen diesen Fördertatbestand in unterschiedlichsten Anträgen aufgegriffen, um in den kommunalen Einrichtungen für eine Verbesserung der Barrierefreiheit zu sorgen. Das ist gut und richtig.
Ich denke, es ist auch gut und richtig, dass wir uns diesen Bericht im Ausschuss noch einmal genauer angucken. Ich gehe davon aus, dass auch der Antrag der Grünen im Ausschuss weiter diskutiert wird, denn ich finde, dass auch er gute Ansätze enthält.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2653, federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer das möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Danke.
Im Zusammenhang mit dem Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/2661, ist ebenfalls Ausschussüberweisung beantragt worden. Es ist beantragt worden, den Bericht federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss und an den Innenausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Herr Höppner, habe
ich das wegen der LBO so richtig verstanden? Gut. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Dann ist auch das so geschehen.
Wir treten in die Mittagspause ein. Seien Sie bitte um 15 Uhr pünktlich hier, es geht dann um den Tagesordnungspunkt 18, Alkoholkonsum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung wieder. Ich begrüße auf der Besuchertribüne ganz herzlich die Seniorinnen und Senioren des DAK-Ortsvereins Emmelsbüll-Horsbüll. - Seien Sie uns sehr herzlich willkommen!
Ich ernenne gemäß § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Frau Jutta Scheicht auf Wunsch der CDUFraktion zur Schriftführerin.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Der Landtag wünscht einen mündlichen Bericht während dieser Tagung. Ich bitte Sie also zunächst, darüber abzustimmen, ob Sie diesen Bericht jetzt hören wollen. Wer das möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann erteile ich für die Berichterstattung Frau Ministerin Dr. Gitta Trauernicht das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein Tatort-Abend am Sonntag und kein großes Sportereignis im Fernsehen beginnt, ohne dass wir zuvor etwas Erfrischendes über ein Bier zu sehen bekommen. Kein Kinobesuch oder Stadtbummel ohne Werbung im Breitbandformat. Die Botschaft ist simpel: Alkohol bedeutet natürlich niemals Bierbauch und Kopfweh, sondern steht für ausgelassene junge Menschen in Partystimmung. Jeder versteht, dass es um Erfolgsattribute wie Wohlstand, Prestige, Attraktivität oder soziale Anerkennung geht. Das Problem dabei ist, dass Alkohol als normaler und sogar erstrebenswerter Bestandteil des Lebens dargestellt und insbesondere
Jugendlichen als selbstverständlicher oder sogar notwendiger Bestandteil eines erstrebenswerten Lebensstils nahegebracht wird.
Hat die Werbung damit Erfolg? - Die Industrie argumentiert, dass es keinen Zusammenhang zwischen Werbung und der Höhe des Alkoholkonsums gibt, sondern dass es nur um Marktanteile und Markenbindung in einem gesättigten Markt geht. Diese Auffassung steht in klarem Widerspruch zu übereinstimmenden Untersuchungsergebnissen zur Wirkung von Alkoholwerbung der letzten Jahre. Eine aktuelle Studie des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung bestätigt dies. Die Faustregel lautet: Hoher Werbekontakt führt zu hohem Alkoholkonsum. Letztlich kann das niemanden überraschen. Werbeaufwendungen für alkoholische Getränke in Deutschland in Höhe von 560 Millionen € jährlich können und sollen ja auch nicht folgenlos bleiben.
Was ist zu tun? - Alkohol ist legal, frei verkäuflich und außerdem tief in unserer Gesellschaft verwurzelt. Er ist aber auch eine Droge mit toxischen Eigenschaften, die verheerende Substanzabhängigkeiten erzeugen kann. Abgesehen von den immensen volkswirtschaftlichen Schäden berühren mich besonders die Schicksale Tausender Kinder alkoholabhängiger Eltern, die es auch in unserem Land gibt.
Die Entwicklung ist dramatisch. Gerade heute haben wir aktuelle Informationen der Techniker Krankenkasse erhalten, wonach immer mehr SchleswigHolsteiner aufgrund alkoholbedingter Krankheiten im Krankenhaus landen. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse sind die stationär behandelten Fälle unter ihren Versicherten von rund 12.600 auf knapp 14.400 gestiegen. Die Techniker Krankenkasse thematisiert zudem ein weiteres Thema, das auch wir schon oft angesprochen haben: Die Zahl insbesondere junger Menschen zwischen 15 und 19 Jahren, die aufgrund einer Alkoholvergiftung in die Klinik eingeliefert wurden, ist dramatisch gestiegen; es ist von einer Steigerung von rund 28 % innerhalb eines Jahres die Rede.
Die Schlussfolgerung daraus ist sehr einfach: Weg mit der Alkoholwerbung! Das wäre jedenfalls aus gesundheitspolitsicher Sicht eine sehr klare und eindeutige Forderung.
Leider gibt es bei der Alkoholwerbung - anders als bei der Tabakwerbung - bisher nur vereinzelte Beschränkungen. Zum Beispiel ist die Werbung für alkoholische Getränke im Kino laut Jugendschutzgesetz erst nach 18 Uhr erlaubt. Aber was nützt das schon? Der Deutsche Werberat hat sich zudem im Sinne freiwilliger Selbstbeschränkung Verhaltensregeln in Bezug auf die Alkoholwerbung gegeben. - Das sind alles richtige Ansätze, aber dennoch ist die Situation gesundheits- und jugendpolitisch unbefriedigend. Die genannte Kieler Studie bestätigt dies ohne Wenn und Aber.
Die Gesundheits- und Jugendminister der Länder beschäftigen sich auf ihren gemeinsamen Tagungen selbstverständlich auch mit diesem Thema. Ich will nur kurz die jüngste Beschlusslage der Gesundheitsministerkonferenz der Länder ansprechen: Die Alkoholwerbung soll sich von reiner Imagewerbung zu ausschließlicher Produktinformationswerbung entwickeln. Die Begeisterung der Wirtschaft hält sich natürlich in Grenzen, und der Widerstand hat sich bereits formiert. Das trifft natürlich erst recht auf weitere Regulierung zum Beispiel im Hinblick auf die Werbemenge oder die Verschiebung der Zeitgrenze für Alkoholwerbung zu. Dabei ist der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz bereits ein Kompromiss mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen. Dass es um Zielkonflikte geht, liegt auf der Hand.
Aber in Übereinstimmung mit EU-Bestimmungen wird inzwischen auch über generelle Einschränkungen der Alkoholwerbung diskutiert. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist das zweifellos der richtige Weg. Viele Experten - zuletzt die Bundesärztekammer am Montag; die Krankenkassen ohnehin - fordern dies nachdrücklich. Natürlich ist mir klar, dass allein ein Werbeverbot die Hauptprobleme nicht löst. Wir brauchen eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen.
Wir haben bereits mehrfach über unser Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch mit seinen bekannten Projekten „HaLT“, „JiM’s Bar“ oder dem „Klarsicht-Parcours“ diskutiert. Selbstverständlich brauchen wir auch diese und noch vieles mehr. Wir werden uns in Zukunft mehr einfallen lassen müssen. Auch Alkoholtestkäufe durch Polizeischüler sind ein Thema. Aber eine Lösung der Probleme ist natürlich auch dieser Baustein nicht.
Ich möchte noch auf die aktuelle bundesweite Suchtwoche hinweisen, die auch in Schleswig-Holstein mit rund 100 Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das Thema Alkohol durchgeführt wird. Ich bin sicher, dass der erfolgreiche Weg bei der Be
kämpfung von Tabakkonsum zum Wohl der Entwicklung junger Menschen auch beim Alkoholkonsum gangbar ist. Warum soll uns nicht gelingen, was uns beim Nichtraucherschutz gelungen ist, wenn es darum geht, junge Menschen vor Alkoholmissbrauch zu schützen?