Protocol of the Session on May 6, 2009

sengesetzes geben, schon gar nicht, wenn noch nicht einmal der eigene Verband einen solchen Vorstoß unterstützt.

Die zweite angesprochene Problematik ist die Forderung einiger Sparkassen an das Land SchleswigHolstein, die HSH-Anteile der Banken abzukaufen. Die in dem Bericht angesprochenen Vermögensverluste der HSH-Anteile in dreistelliger Millionenhöhe können zwar von den Sparkassen und ihrem Verband aufgefangen werden, verändern aber gleichzeitig die Risikobereitschaft der Banken und damit ihre Kreditpolitik. Die regionale Wirtschaft hat darunter zu leiden, da in Zukunft höhere Anforderungen an die Sicherstellung und die Bonität der Kunden gestellt werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Veränderung der Kreditpolitik nicht aus einer riskanten Geschäftspolitik der Banken, sondern aus den Folgen der weltweiten Finanzkrise und den Verlusten durch die HSH-Anteile rührt. Das betrifft nicht nur die Sparkassen, sondern das betrifft alle Banken, meine Damen und Herren.

Dem neu vorgelegten Geschäftsmodell der HSH Nordbank haben im Aufsichtsrat auch der Sparkassen- und Giroverband zugestimmt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Sparkassen das Geschäftsmodell für tragfähig halten und sich zumindest in ferner Zukunft einen Gewinn aus den HSH-Anteilen versprechen.

Vor diesem Hintergrund kann aus Sicht des SSW nicht heute schon entschieden werden, ob das Land die HSH-Anteile abkaufen sollte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig unklar, wie es mit der HSH Nordbank weitergehen wird, sodass auch ungeklärt ist, wie mögliche weitere Verluste der Anteilseigner ausfallen. Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg sind im Gegensatz zu dem Sparkassenund Giroverband und dem privaten Investor Flowers Risiken erheblichen Ausmaßes eingegangen, um die HSH Nordbank für die Zukunft arbeitsfähig zu machen. Davon würden dann auch die Sparkassen profitieren. Wir als Land Schleswig-Holstein haben schon unseren Anteil geleistet. Auch das bitte ich nicht zu vergessen.

Je nach Lage muss die Diskussion über einen Kauf der HSH-Anteile der Sparkassen redlich weitergeführt werden, und bei gegebener Lage muss dieser Weg auch beschritten werden. Bis dahin ist es für uns erst einmal wichtig, dass in dem neuen Geschäftsmodell der HSH Nordbank darauf geachtet wird, dass die Landesbank den Sparkassen keine Konkurrenz macht.

Darüber müssen die Anteilseigner wachen, zu denen ja auch die Sparkassen gehören. Wir jedenfalls stehen zu den öffentlich-rechtlichen Sparkassen und zum dreisäuligen Bankenmodell, denn dieses Modell hat sich trotz der Finanzkrise jetzt über Jahrzehnte bewährt, und daran wollen wir festhalten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Wortmeldung des Kollegen Kubicki eingehen, der in der Kritik an der Regierung mit uns einig ist, aber in der Sache eine völlig andere Position vertritt. Deswegen muss ich hier noch mal eine Klarstellung vornehmen.

Die FDP möchte, dass bei den Sparkassen mit privatem Kapital eingestiegen werden kann und 49 % privat wahrgenommen werden können. Wir sehen bei diesen Maßnahmen sehr starke Risiken. Wir sehen insbesondere ein Risiko darin, ob die Sparkassen damit in gleicher Weise wie heute ihre Gemeinnützigkeit behalten oder ob sie vielmehr einem Verwertungszwang unterliegen, der dazu führt, dass sich die Geschäftspolitik der Sparkassen und der Auftrag deutlich ändern, den die Sparkassen heute haben, die nämlich das Rückgrat für die Kreditversorgung der mittelständischen und kleinen Wirtschaft sind. Das bedeutet, dass die Sparkassen nicht immer jeden Pfennig umdrehen und sagen: Es kommt darauf an, dass wir maximale Profite machen. Die Sparkasse hat vielmehr einen öffentlichen Auftrag, die mittelständische Wirtschaft in der Region zu stützen, auch wenn es manchmal schwierig ist. Wir halten es für zentral, dass die Sparkassen diesen Auftrag wahrnehmen, Herr Kubicki. Deswegen halten wir den Einstieg von privatem Kapital im Sparkassensektor für ein hohes Risiko.

Dazu kommt die Frage, was rechtlich überhaupt geht und welche Auswirkungen das hat. Wir haben ja über den Einstieg der Hamburger Sparkasse in Schleswig-Holstein geredet. Ich erinnere daran, dass die Landesregierung Anfang des Jahres - ich habe hier eine Meldung der „Kieler Nachrichten“ vom 5. Januar 2009; das ist mittlerweile fast fünf Monate her -, Herr Carstensen - das ist ja wohl im

mer noch der Ministerpräsident - öffentlich angekündigt hat, er werde prüfen lassen, ob ein Einstieg der Haspa bei schleswig-holsteinischen Sparkassen mit EU-Recht vereinbar sei. Wir haben bis heute kein Ergebnis vorliegen. Ich frage mich: Was macht die Landesregierung eigentlich?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Grünen haben zu dieser Frage ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst erstellen lassen. Wir können den anderen Parlamentsfraktionen das Gutachten gern zur Verfügung stellen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Sache rechtlich höchstproblematisch ist, und warnt davor, Schritte zu gehen, wenn das mit der EU-Kommission nicht abgestimmt ist. Es bestehen hohe rechtliche Zweifel.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das kann ich schon einmal verkünden. Sie kriegen das Gutachten.

Meine Konsequenz daraus ist: Alle Wege, die in Richtung Privatisierung und Einstieg von privatem Kapital bei den Sparkassen gehen, sind hochriskant. Deswegen fordern wir, diesen Weg nicht zu beschreiten. Wir als Land müssen Konzepte haben, damit die Sparkassen aus eigener Kraft handlungsfähig bleiben und die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft sicherstellen. Das ist der Zweck unseres Antrages. Dazu erwarten wir Konzepte von der Landesregierung, und über das, was vorgelegt worden ist, sind wir in der Tat enttäuscht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Kollege Hentschel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki?

Herr Kollege Hentschel, soweit ich mich erinnere, waren Sie in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses anwesend, als der Innenminister erklärte, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1982, glaube ich, die HASPA Finanzholding nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet

(Lars Harms)

werden könne und dass nach Auffassung des Europaministers Döring die bisherige ständige Rechtsprechung der Europäischen Kommission einen diskriminierenden Zugang für einige Beteiligte zum Sparkassensektor ablehnen würde?

Genau das, Herr Kubicki, ist ja die Frage, über die wir uns unterhalten. Wir haben selbst mit der Hamburger Sparkasse geredet, wir haben mit anderen geredet. Wir stellen fest, dass diese Frage sehr unterschiedlich beurteilt wird. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes geht in der Tat davon aus, dass die Haspa dem Privatsektor, aber natürlich trotzdem auch dem Sparkassenverbund zuzurechnen ist. Das ist eine höchst komplizierte Angelegenheit. Genau aus diesem Grund sagt das Gutachten, dass wir ohne eine klare Aussage der Europäischen Union keine Schritte unternehmen sollten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die Landesregierung Innenminister Lothar Hay.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Noch einmal zur Klarstellung: Ich habe in der entsprechenden Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Haspa hingewiesen. Ich habe aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass, da es, wie im Gutachten dargelegt, unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, sowohl der Europaminister als auch der Innenminister über die Rechtsfrage, ob es eine Öffnung des Schleswig-Holsteinischen Sparkassengesetzes nur für die Haspa gibt, mit der Europäischen Kommission zu verhandeln hatten. Über das Ergebnis wird dann das zuständige Gremium des Landtages informiert werden.

Es gibt keine grundsätzliche Ablehnung. Wir haben aber gesagt: Es kann nicht sein, dass durch eine Öffnung des Sparkassengesetzes der Privatisierung der schleswig-holsteinischen Sparkassen und damit bundesweit die Türen geöffnet werden. Das wollen wir vermeiden. Das ist auch die Haltung der Landesregierung. Wir prüfen das in Brüssel. Das ist der zuständige Weg. Ich bitte darum, dass man abwartet, bis man noch vor der Sommerpause eine Antwort bekommt.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Innenminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/2614, federführend dem Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so geschehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:

Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/2633

Antrag der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen Drucksache 16/2623

Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

Frau Präsidentin! Der Präsident des Landtages hat dem Innen- und Rechtsausschuss den Antrag der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen vom 21. April 2009 übersandt, in dem nach der Ablehnung der Volksinitiative durch den Landtag im Dezember 2008 jetzt die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt wird.

Der Ausschuss hat sich mit dem Antrag in seiner Sitzung am 29. April 2009 beschäftigt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags der Initiative gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Volksabstimmungsgesetz erfüllt sind.

Einstimmig empfiehlt er dem Landtag, dementsprechend festzustellen, dass der vorliegende Antrag der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen auf Durchführung eines Volksbegehrens zulässig ist.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der

(Karl-Martin Hentschel)

Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Dann lasse ich über die Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses, Drucksache 16/2633, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig geschehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2607

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile für die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ob es gelingt, Menschen dazu zu bewegen, zur Wahl zu gehen, hängt nicht davon ab, wie alt jemand ist, sondern es hängt davon ab, ob im Elternhaus und in der Schule, in der Kindertagesstätte und im Jugendtreff über Politik diskutiert wurde und ob es die Möglichkeit gab, mitzubestimmen, mitzugestalten, mitzuentscheiden und Demokratie zu erleben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Sandra Redmann [SPD])

Es hängt davon ab, ob unsere Gesellschaft es schafft, jeder und jedem Einzelnen deutlich zu machen, dass er es ist, dass sie es ist, die die Politik in der Gemeinde, im Land, im Bund und sogar in Europa mitgestalten kann.

Hier, meine Damen und Herren, muss unsere Gesellschaft noch besser werden. Es gilt die Jugendlichen einzubinden. Demokratie muss von Kindesbeinen an gelernt werden. Deshalb sind gerade die Gemeinden aufgefordert, ihre Verpflichtung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung auch tatsächlich umzusetzen. Dort heißt es: