Protocol of the Session on September 26, 2003

Der Bericht spiegelt nur die ersten Einschätzungen der Landesregierung zur Umsetzung des Urteils wider. Nach meiner Ansicht ist es richtig, dass es in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war, zunächst ganz genaue Informationen - wie sie der Kollege Kalinka gefordert hat - zu bekommen. Der Bericht zeigt aber ganz klar auf, wohin die Reise gehen muss. Der innere Aufbau, die Organisation und der Ablauf im Krankenhaus müssen verbessert werden und hierzu sind vor allen Dingen die Häuser selbst verpflichtet, das für sie optimale Arbeitszeitmodell zu finden. Ich denke, man muss die verschiedenen Modelle, die es gibt, für die verschiedenen Krankenhäuser genau prüfen, um zu sehen, welches für ihre Arbeit das Beste ist.

Ziel bleibt es, eine professionelle und bezahlbare Behandlung für die Patienten zu erhalten. Davon habe ich vorhin ein bisschen zu wenig gehört. Für die Patientinnen und Patienten ist entscheidend, dass die Qualität der Krankenhausbehandlung gesichert wird. Das muss eigentlich das große Ziel aller Bemühungen sein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD])

Wir sollten das Arbeitszeiturteil aus Straßburg als Chance begreifen. Um diese Chance wirklich nutzen zu können, brauchen wir wohl etwas mehr und etwas anderes als solche CDU-Anträge.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Mir liegen noch einige Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Zunächst Herr Abgeordneter Kalinka!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich nicht die Chance hatte, mich durch Zwischenfragen zu äußern, möchte ich zwei kurze Bemerkungen machen. Erstens: Frau Kollegin Birk, ich finde es sehr wohltuend, dass Sie sehr wohl bemüht sind, über dieses Thema differenziert zu sprechen. Man weiß natürlich um die Nöte in einer Koalition. Aber ich finde es wohltuend, wie Sie zumindest auch mit Sachargumenten sich auseinanderzusetzen bereit sind.

Zweitens: Herr Kollege Jahner, Sie haben hier in Abrede gestellt, dass wir im Ausschuss darüber gesprochen haben. Ich sage Ihnen, wir haben nicht nur im Ausschuss darüber gesprochen, sondern wir haben sogar eine Anhörung durchgeführt, die mit Ihnen abgestimmt wurde, die wir gemeinsam verabredet haben. Das nur zu Ihrem Erinnerungsvermögen.

(Beifall bei der CDU - Widerspruch des Ab- geordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Ich erteile noch einmal Frau Ministerin Erdsiek-Rave das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil ein paar Vorwürfe von Herrn Kalinka so wohltuend - ehrlich gesagt - nicht waren, muss ich hier noch ein paar Dinge kurz richtig stellen und auch zurückweisen. Herr Kalinka, Dienstpläne in Krankenhäusern machen auch in CDU-geführten Ländern die Krankenhäuser immer noch selbst. Damit sie das können, haben alle Länder gemeinsam nicht nur Krankenhäuser beraten, sondern auch Modelle entwickelt, Kontrollen auf Basis des geltenden Rechts gemacht. Die Krankenhäuser selbst haben es jetzt in der Hand, daraus etwas zu machen. Ich empfehle Ihnen die Broschüre „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheit - Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern“ vom März 2003. Da ist vieles von dem abgehandelt, was Sie jetzt von der Landesregierung einfordern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So viel zum Vorwurf der Untätigkeit. Das Land hat zahlreiche Runden - so sagen mir die Mitarbeiter -

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

mit dem Marburger Bund, natürlich auch mit der Krankenhausgesellschaft und so weiter moderiert.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wann denn! Wo denn?)

- Sie können das ja gern im Rahmen einer Kleinen Anfrage - das ist ja für Sie ein geläufiges Instrument - noch einmal nachvollziehen lassen; das werden wir Ihnen dann im Einzelnen gern mitteilen.

Aber mehr als beraten und moderieren kann das Land hier auch nicht, denn die Krankenhäuser selbst müssen die entsprechende Gestaltung vornehmen.

Natürlich - das ist hier schon gesagt worden - treffen Sie bei der Ärzteschaft nicht nur auf große Bereitschaft, auf Bereitschaftsdienste zu verzichten. Das muss man sagen. Das ist natürlich aufgrund von materiellen Einbußen nachvollziehbar, die befürchtet werden. Deswegen wird es auch schwierig durchzusetzen und mit der Ärzteschaft insgesamt umzusetzen sein.

Nochmals: Die Länder haben den Krankenhäusern Vorschläge gemacht, die auch mit dem Urteil kompatibel sind. Unter der alten Rechtslage war das nicht zu erzwingen. Die Rechtsprechung war auch in Schleswig-Holstein nicht so eindeutig, dass man das hätte tun können. Mehr konnte bisher nicht gemacht werden. Wenn man noch einmal die Macher des alten Arbeitszeitgesetzes anspricht - das war die Regierung Kohl -, so wussten die das ja auch nicht besser. Jetzt haben wir eine klare Rechtslage. Lassen Sie uns gemeinsam etwas Vernünftiges daraus machen!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Astrup das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der Debatte haben der Kollege Kalinka und auch der Kollege Kubicki, dem ich das gern selbst sagen würde, bemängelt, dass Mitglieder der Regierung nicht im Plenarsaal sind - das beliebte Spielchen der Opposition. Ich möchte für das Protokoll festgehalten haben, dass die Begründungen allen Fraktionen bekannt sind. Erstens. Frau Ministerpräsidentin Simonis, Frau Ministerin Lütkes, Herr Minister Dr. Stegner sind für das Land im Bundesrat im Vermittlungsausschuss, wie den Fraktionen bekannt.

(Zurufe von der CDU)

Zweitens. Es ist so, dass Minister Müller ganztägig Agrarministerkonferenz in Rostock-Warnemünde hat und ebenfalls beurlaubt ist.

Drittens. Der Kollege Klaus Buß, Abgeordneter seines Zeichens und Minister, war in der Lobby erreichbar.

Viertens. Minister Dr. Rohwer führt derzeit ein Gespräch mit auswärtigen Besuchern und wird zu seinen Tagesordnungspunkten selbstverständlich wieder hier sein.

Fünftens. Dass Ministerin Moser krank ist, brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen.

Ich sage das deshalb, weil ich finde, dass man solche Vorwürfe natürlich erheben kann, aber nicht dann, Kollege Kalinka, wenn man weiß, dass sie nicht stimmen.

(Beifall bei der SPD - Werner Kalinka [CDU]: Wo ist denn zum Beispiel der Staats- sekretär aus dem zuständigen Haus?)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden - Herr Kalinka! -, die Anträge an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Ehe ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich neue Besuchergruppen auf der Tribüne begrüßen - von der Senioren Union, Kreisverband Pinneberg, und des SPD-Ortsvereins Kiel-Südwest. - Seien Sie uns willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Gewerbesteuer

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2906

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Wer gibt für die Regierung den Bericht? - Herr Minister Buß, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So gern ich die Diskussion der letzten Landtagstagung aufgreife und Ihnen den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Gewerbesteuer vorstelle, so

(Minister Klaus Buß)

gern beginne ich meinen Beitrag mit einem Zitat der Kieler Oberbürgermeisterin, Angelika Volquartz, bekanntlich Mitglied der CDU, die unseren Entwurf mit den Worten zitierte: Der Weg der Landesregierung ist der Richtige.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Zurufe von CDU und FDP)

Die Kommunen tätigen unstreitig den größten Teil der öffentlichen Investitionen, etwa zwei Drittel, Herr Kalinka. Sie legen zugleich durch ihre bürgernahen Leistungen den Grundstein für die Akzeptanz des bundesdeutschen Rechts- und Sozialstaats. Eine tragfähige Basis von verlässlichen und weitgehend konjunkturunabhängigen Steuereinnahmen ist ein Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Demokratie.

(Widerspruch bei CDU und FDP)

Eine modernisierte Gewerbesteuer muss die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigen. Alle Gewerbetreibenden, die an den Leistungen der Kommunen teilhaben, müssen ihren Finanzierungsbeitrag leisten.

Größere Konzerne dürfen sich nicht länger durch Steuergestaltungsmöglichkeiten der Mitfinanzierung der kommunalen Infrastruktur, von der Erschließung neuer Flächen bis hin zu Kultur- und Sporteinrichtungen, entziehen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Da die vom Bund geplante Gemeindewirtschaftsteuer dies nicht geleistet hat, haben wir einen eigenen Entwurf in das Verfahren eingebracht, der es den Kommunen weiter ermöglicht, entsprechend ihrem Bedarf, aber auch im Hinblick auf die Strukturen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der ortsansässigen Gewerbetreibenden ihren Hebesatz anzupassen. Die Bemessungsgrundlage wird durch die Einbeziehung der bislang nicht erfassten Freiberufler in die Steuerpflicht personell verbreitert. Die Bemessungsgrundlage wird durch die Einbeziehung von Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten sachlich verbreitert. Das verstetigt und verbessert die kommunalen Einnahmen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die Anrechnung der Gemeindewirtschaftsteuer auf die Einkommensteuer werden kleine und mittelständische Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler weitgehend nicht belastet. Zusätzlich verschont ein Freibetrag von 25.000 € insbesondere

Existenzgründer und kleinere Unternehmen von der Gemeindewirtschaftsteuer. Die Steuermesszahl wird einheitlich von 5 auf 4 % gesenkt, für Personenunternehmen auf 3 %.