Protocol of the Session on August 28, 2003

Ich habe öffentlich mehrfach betont und sage es hier noch einmal: Im Zweifel hat der Küstenschutz Vorrang vor dem Naturschutz, aber eben nur im Zweifel, Herr Feddersen.

(Minister Klaus Buß)

Wir werden allein in diesem Jahr trotz der sehr schwierigen Haushaltssituation für den Schutz der 1.190 km langen Küste Schleswig-Holsteins insgesamt 42,6 Millionen € zur Verfügung stellen.

(Konrad Nabel [SPD]: Das ist viel Geld!)

- Weiß Gott viel Geld! - Für die kommenden Jahre sind im Generalplan Küstenschutz - er ist hier schon erwähnt worden - prioritäre Maßnahmen in einer Gesamthöhe von 282 Millionen € festgeschrieben.

Die Zahlen und Fakten mögen Ihnen, meine Damen und Herren, verdeutlichen, wie ernst die Landesregierung den Schutz der Küstengebiete vor Überflutung und Abbruch nimmt. Die Sicherheit der Menschen hat Vorrang vor dem Naturschutz. Das war bisher so und wird auch zukünftig so bleiben.

(Beifall bei SPD und SSW)

Hierüber besteht gesellschaftlicher Konsens. Ich finde, sowohl Herr Malerius als auch Günter Hildebrand haben das in ihren Beiträgen sehr gut untermauert. Vielen Dank für diese Hinweise.

Die Planung und Umsetzung von Küstenschutzmaßnahmen erfolgt im Rahmen interdisziplinärer, gesetzlich geregelter Verfahren. Die Verfahren ermöglichen eine einvernehmliche Abstimmung naturschutzrechtlicher, touristischer, landwirtschaftlicher, landesplanerischer und landesgeschichtlicher Interessen im Sinne einer umweltverträglichen, nachhaltigen Landesentwicklung. Deshalb, Herr Feddersen, ist es falsch, wenn Sie anklingen lassen, dass die lange Verfahrensdauer zum Beispiel am Lübke-Koog oder im Neufelder Koog rein auf Naturschutzprobleme zurückzuführen ist. Das ist überhaupt nicht der Fall. Ich könnte Ihnen beim Neufelder Koog sagen, woran das zum Teil gelegen hat, nämlich weil von den Eigentümern völlig überhöhte Grundstückspreise gefordert werden. Ich bin selber dabei gewesen. Gerade beim Neufelder Koog können wir froh sein, dass es so lange gedauert hat, denn nur dadurch ist es gelungen - ich war ja gerade dort -, eine Einrichtung zu schaffen, um in Zukunft bei Überflutungen im Innenbereich, wenn der Koog nicht entwässert werden kann, eine Entwässerung zu erreichen. Das war vorher nicht mit geplant. Die technische Möglichkeit ist erst jetzt erarbeitet worden.

Zu Maasholm-Oehe: Das Thema Maasholm-Oehe habe ich schon vor drei Jahren mit Energie und viel Einsatz bearbeitet. Hier sind ganz andere Probleme aufgetreten. Hierüber können wir uns einmal unter vier Augen unterhalten.

Die gesetzliche Grundlage des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein - das möchte ich noch einmal

ausführen - bildet das Landeswassergesetz, das den Küstenschutz zum Wohle der Allgemeinheit als öffentliche Aufgabe festlegt. Natürlich sind viele Küstenschutzmaßnahmen Eingriffe in Natur und Landschaft, für die nach dem Landesnaturschutzgesetz Ausgleich oder Ersatz zu schaffen ist. Bei entsprechendem Nachweis der Unvermeidbarkeit des Eingriffs - das ist mir wichtig - ist aber in jedem Falle eine naturschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen. Das ist auch richtig und gut so. Das ergibt sich bei Anwendung der Vorrangigkeitsregelung des § 7 a Abs. 3 Satz 3 des Landesnaturschutzgesetzes, da die Landesregierung in Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes den Belangen des Küstenschutzes im Zweifel den Vorrang einräumt. Insbesondere § 2 des Nationalparkgesetzes sagt ausdrücklich, dass im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Maßnahmen des Küstenschutzes einschließlich der Vorlandsicherung durch die Errichtung des Nationalparks nicht eingeschränkt sind.

Bisher konnten alle erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen durch ressourcenschonende, umweltverträgliche Planung realisiert werden. Einer weiter gehenden gesetzlichen Regelung bedarf es nach Auffassung der Landesregierung nicht.

Zum Abschluss, Herr Feddersen: Wer einmal auf Pellworm war, der weiß, wie hoch dort rund um die Insel völlig intakte, wunderbare Küstenschutzdeiche sind, die allerdings den Blick über die Insel behindern können. Insofern meine ich, sagen zu dürfen: Wir haben genug Butter bei die Fische gegeben; so viel können Sie gar nicht verzehren.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Feddersen das Wort zu einem Kurzbeitrag.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt nimmt er den Antrag zu- rück!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme den Antrag natürlich nicht zurück. Ich bin kein Jurist und will das auch abschließend nicht beurteilen - das gebe ich gerne zu -, aber ich hätte gerne gewusst - es gibt drei konkurrierende Gesetze -, welches Gesetz nun angewendet wird und damit das richtige ist. Herr Minister Buß, können Sie sich erinnern, dass Sie mich 1999 auf einer Amtsvorstehertagung in Owschlag

(Jürgen Feddersen)

gefragt haben, was ich von einem Küstenschutzgesetz halte, weil auch Sie die Probleme zwischen den drei konkurrierenden Gesetzen gesehen haben? Nichts anderes wollen wir jetzt geklärt haben.

Lieber Lars Harms, der Regelung über die Ausgleichszahlungen hätten wir gerne zugestimmt. Aber - darüber haben wir auch gesprochen - es nützt nichts, wenn man dies in das Landesnaturschutzgesetz hineinschreibt und im Bundesnaturschutzgesetz etwas anderes steht. Bundesrecht bricht Landesrecht. Das hätte keinen Sinn. Wenn, dann müssen wir das zusammen regeln.

(Zurufe)

Es wurde behauptet, dass es keine Probleme zwischen der Naturschutzbehörde und dem ALR gibt. Ich werde jetzt mit Sicherheit nicht sagen, wer was gesagt hat und wo die Probleme liegen. Aber Probleme gibt es natürlich. Das ist doch auch ganz normal, wenn eine Fachbehörde, die für den Küstenschutz zuständig ist, durch das Nationalparkamt eingeschränkt wird. Natürlich passt denen das nicht. Das ist aber auch eine Landesbehörde, die ebenfalls ihre Weisungen hat und das machen muss, was die Landesregierung vorgibt. So einfach ist es nicht.

Lieber Kollege Matthiessen, dat se denn nun seggt, wi dat an de Küst is: Ik bün in St. Peter geborn und leev siet 30 Johrn op Pellworm. Mi möt se dat nich vertelln.

Ebenfalls zu einem Kurzbeitrag erhält das Wort Frau Abgeordnete Todsen-Reese. Weitere Redner können sich vorbereiten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade gesagt, dass ich die Kollegen Nabel und Harms nicht enttäuschen möchte. Deshalb möchte ich einige Gedanken aus meiner Sicht hinzufügen.

Herr Minister Buß, wir haben uns außerordentlich gefreut - das will ich sehr deutlich sagen -, als wir in der Sommerpause in der Presse lasen, wie eindeutig und klar Sie sich erneut zu diesem Thema geäußert haben, nämlich: Vorrang des Küstenschutzes vor Naturschutz, und zwar auch im Zweifelsfall. Das sage ich auch als umweltpolitische Sprecherin meiner Fraktion.

(Günter Neugebauer [SPD]: Dann sind wir uns einig! )

- Es ist ja gut, wenn wir uns bei einem so zentralen Thema, das die Menschen in unserem Land wirklich berührt, einig sind. Dies sind wir aber leider offensichtlich nur bis zu einem bestimmten Punkt.

Ich bedauere es außerordentlich, dass der Umweltminister bei dem heutigen gesetzten Termin - diesen Termin haben alle gekannt - nicht anwesend ist oder nicht anwesend sein kann, denn es geht um eine zentrale Frage.

(Beifall bei der CDU)

Insofern, lieber Lars Harms, war natürlich der Vorwurf, wir hätten gepennt, total daneben. Wir haben die Zeit genutzt und einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt.

(Beifall bei der CDU)

Das haben Sie nicht geschafft, sondern im Gegenteil - ich möchte vor allem die Differenzierung deutlich machen -: Sie haben seinerzeit - Frau Spoorendonk hat eben gesagt, die Rede müssen wir uns einrahmen; tun Sie das, Frau Spoorendonk; ich bin nach wie vor stolz auf diese Rede und ich stehe dazu; ich stehe zu meiner ganz persönlichen Meinung - einen Antrag eingebracht, Herr Harms, in dem stand, dass Küstenschutz und Deichbaumaßnahmen keinen Eingriff in Natur, Landschaft und das Landschaftsbild darstellen. Genauso steht das in Ihrer Begründung des damaligen Antrags. Sehen Sie sich das noch einmal an! Das war unglaublich.

(Beifall bei CDU und FDP)

Damit haben Sie den Naturschutz verraten. Das haben Ihnen damals SPD und CDU - lesen Sie das einmal nach! - sehr deutlich um die Ohren gehauen. Wer so etwas in der entscheidenden Frage der Eingriffs/Ausgleichsregelung gemacht hat, der hat jede Glaubwürdigkeit in Naturschutz- und Umweltfragen verloren. Hierzu stehe ich auch noch heute und da bin ich mit dem Kollegen Jürgen Feddersen vielleicht nicht an jedem Punkt einig. Es gab eine zweite Situation, bei der ich ganz persönlich nach vorne gegangen bin und einem Antrag meiner Fraktion nicht zugestimmt habe, und zwar nicht nur, indem ich draußen geblieben bin, sondern indem ich hier klar Position dazu bezogen habe.

(Beifall bei CDU und FDP)

Auch darauf bin ich heute noch stolz und ich würde es genauso wieder machen.

Damit wir uns nicht missverstehen: Küstenschutzmaßnahmen sind in der Regel mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Dieser Eingriff

(Herlich Marie Todsen-Reese)

muss entweder vermieden, minimiert oder ausgeglichen werden.

Kommen Sie bitte zum Schluss!

Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident.

Beim Ausgleich sind wir vielleicht nicht mehr so eng beieinander. Dieser muss mit Augenmaß und Vernunft vorgenommen werden und nicht dadurch, dass öffentliche Mittel herausgeschleudert werden. Hier ist sicherlich in Zukunft sehr viel mehr Augenmaß erforderlich.

Ein letzter Punkt zum Antrag.

Frau Todsen-Reese, ich hatte Sie um einen Schlusssatz gebeten und Sie haben das zugesagt. Tun Sie es bitte jetzt.

Ich formuliere meinen Schlusssatz: Nach meiner Auffassung gibt die Eingriffs-/Ausgleichsregelung des Landesnaturschutzgesetzes den von uns geforderten Vorrang nicht her. Darum fordern wir die Landesregierung auf, dem Beitrag des Ministers zu folgen und einen Vorrang in der Eingriffs-/Ausgleichsregelung des Landesnaturschutzgesetzes zu formulieren und vorzulegen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Todsen-Reese, also Ihr letzter Satz, der war wieder einmal der Hit. Damit bestätigen Sie das, was wir schon vor zwei Jahren gefordert haben. Das wollen Sie jetzt auch wieder fordern, aber vor zwei Jahren wollten Sie noch nicht zustimmen, weil wir den Antrag gestellt haben und Ihnen das nicht gepasst hat.

(Widerspruch bei der CDU)