sodass uns nichts anderes übrig blieb, als zu dem Abstimmungsverhalten zu kommen, das Frau Strauß eben mitgeteilt hat. In Bezug auf die aussichtsreichen und zukunftsträchtigen Technologien, die große Entwicklungschancen für unser Land bieten, ist es außerordentlich bedauerlich, dass hier im Lande keine einheitliche Haltung hergestellt werden konnte.
Wer der Beschlussempfehlung, wie sie von der Frau Berichterstatterin vorgestellt wurde, seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP bei zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der SPD der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses so gefolgt.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung, was die nicht zur Aussprache vorgesehenen Tagesordnungspunkte anbelangt. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für eine Mittagspause und treffen uns um 15 Uhr wieder. Wenn die Speisekarte stimmt, gibt es Spargel. Guten Appetit!
Ich darf zunächst auf der Tribüne neue Gäste im Schleswig-Holsteinischen Landtag begrüßen: Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Programms für Senioren der Stadt Rendsburg, Damen und Herren der Seniorengruppe der evanglisch-freikirchlichen Gemeinde Wedel und Mitglieder der Jungen Union Norderstedt. - Allen zusammen ein herzliches Willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drucksache 15/2733 Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2755
Die Frau Berichterstatterin verweist auf die Vorlage. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 4. Zunächst hat Herr Abgeordneter Helmut Jacobs das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswassergesetzes ist am 13. Dezember im Landtag in erster Lesung behandelt worden. Der Umweltausschuss hat sich in fünf Sitzungen damit befasst.
Die jetzige Novelle war wegen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie notwendig. Der Bund hat seine Aufgabe bereits im Juli letzten Jahres erfüllt und die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes verabschiedet. Diesem Rahmengesetz haben wir jetzt unser Landeswassergesetz bis Ende 2003 anzupassen.
Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist uns verordnet worden, unsere Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen ökologisch guten Zustand zu bringen. Um diesen zu erreichen, wurden neben chemischen auch strukturelle und biologische Güteziele gesetzt. Das Ziel der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer hat zwar weiterhin einen hohen Stellenwert, aber nicht den Vorrang vor anderen Zielen. Um die Güteziele zu erreichen, müssen auf dem Gebiet des Gewässerschutzes neue Wege gegangen, alle Gewässer als eine Einheit betrachtet und die neuen Bewirtschaftungskonzepte für die Gewässer innerstaatlich verbindlich gemacht werden.
Anfang März fand an zwei Tagen eine umfangreiche Anhörung statt. Während zum Beispiel die Naturschutzverbände, der Bauernverband, die Wasser- und Bodenverbände, der Landessportverband und der schleswig-holsteinische Gemeindetag einzelne Formulierungen der Paragraphen des Gesetzentwurfs kritisierten, verzichteten die Vertreter des Landkreistages auf inhaltliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf und beschränkten sich darauf, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu kritisieren. Man bezweifelte, dass die Übertragung dieser Aufgabe an die Wasser- und Bodenverbände richtig sei, und erinnerte daran, dass man bereit gewesen sei, die gesamte Aufgabe zu übernehmen. Die Aufgabe wäre besser bei den Kreisen aufgehoben, weil der Landrat ohnehin die Behörde sei, die später als Genehmigungsbehörde das Ganze umsetzen solle. Ich stelle fest, dass vor mehr als einem Jahr aus guten Gründen anders entschieden worden ist, und ich bedaure, dass sich die Kreise zurzeit in einem Schmollwinkel befinden und sich nicht an den Arbeitsgruppen beteiligen.
Der Landestauchsportverband hat seine alte Forderung wieder aufgestellt, den Tauchsport als Gemeingebrauch in das Gesetz aufzunehmen. Nach ausführlicher Abwägung kann der Zulassung des Tauchsports pauschal in allen in öffentlichem und privatem Eigentum befindlichen oberirdischen Gewässern nicht zugestimmt werden. Nicht alle Seen sind für den Tauchsport zum Beispiel aufgrund geringer Tiefe, der Wasserqualität, Gefährdung durch Munitionsablagerung aus dem Zweiten Weltkrieg oder aufgrund fischereilicher Nutzung geeignet. Meine Fraktion hat sich in der Vergangenheit stets für vertragliche Regelungen zwi
schen der Landesregierung und dem Tauchsportverband ausgesprochen und diese Regelung hat es inzwischen auch gegeben.
(Beifall der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD], Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])
Der schleswig-holsteinische Gemeindetag hatte große Bedenken gegen § 33 Abs. 3, wonach die Indirekteinleitergenehmigung und -überwachung den Trägern der Abwasserbeseitigung übertragen werden soll. Von den Gemeinden sei ein spezieller Sach- und Fachverstand erforderlich, der nicht vorgehalten werden könne. Da dies ein Ergebnis der abgestimmten Funktionalreform ist und das LANU bei fachlichen Problemen beratend tätig sein wird, haben wir diese Bedenken nicht akzeptiert.
Der Bauernverband und die Wasser- und Bodenverbände kritisierten insbesondere die §§ 38, 38 a und 51. Sie behaupteten, die Gewässerunterhaltung sei allein auf ökologische Bewirtschaftungsziele ausgerichtet und eine Regelbreite des Uferrandstreifens von 10 m zum Schutz der Gewässer sei fachlich nicht zu rechtfertigen.
Auf einer Informationstagung zum Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hatten die Wasser- und Bodenverbände sich insbesondere § 51 zum Thema gemacht. Sie sahen in der neuen Regelung, die auch die rein ökologische Gewässerunterhaltung einbezog, eine Kürzung der Landeszuschüsse um circa 1 Million €, die sich zu 80 % auf die klassische Gewässerunterhaltung auswirken würde. Sie vertraten die Auffassung, dass ökologische Unterhaltungsmaßnahmen, von denen ihre Verbandsmitglieder keinen Vorteil hätten, von der Allgemeinheit, das heißt vom Land, bezahlt werden müssten.
Wir haben diese Kritik aufgegriffen und den Formulierungsvorschlag eines Unterverbandes aufgenommen. Mit dem rot-grünen Änderungsantrag wird im Gesetzentwurf eine Korrektur vorgenommen, die diesen Verbänden entgegenkommt.
Er zeigt, dass wir die vorgetragenen Kritikpunkte während der Anhörung sehr ernst genommen haben. Mit den weiteren Änderungsvorschlägen in unserem Antrag tragen wir der Tatsache Rechnung, dass das Gesetzgebungsverfahren bereits länger läuft. So wurden inzwischen Formulierungen von neuen Verordnungen eingeholt, entsprechende Verweise im Landeswassergesetz hinfällig und Änderungen redaktioneller Art erforderlich.
Es ist sehr lobenswert, dass sich der SSW offensichtlich intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und
Bereitschaft gezeigt hat, Vorschläge der Verbände in Antragsform aufzunehmen. Wir halten die Vorschläge des SSW für sehr einschneidend und keineswegs für so klein, wie uns vorher einmal angekündigt worden ist. Wir haben im Vorfeld natürlich ausführlich darüber diskutiert, zumal auch durch verschiedene Verbände Hinweise gegeben worden sind. Wir können dem Antrag unsere Zustimmung nicht geben. Da die Wasserrahmenrichtlinie eine Privilegierung für den Wasserabfluss nicht vorsieht, wollen wir das auch nicht ins Gesetz hineinschreiben.
Wir begrüßen, dass auditierte Betriebe Erleichterungen für Teile des Verwaltungsverfahrens und der Gewässerüberwachung erhalten. Diese Erleichterungen sind ausdrücklich neu in die Gesetzesnovelle aufgenommen worden. Es muss aber auch Grenzen geben. Wenn ernsthaft das Ziel eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer verfolgt werden soll, dann können sich die Erleichterungen nicht auf die Aufgabenwahrnehmung an sich beziehen. Die Gewässerunterhaltung sowie die Unterhaltung von Deichen, Dämmen und auch Schöpfwerken erfolgt nach wasserwirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen. Weitere Erleichterungen würden nach unserer Ansicht das Wohl der Allgemeinheit und die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefährden.
Von den anderen Oppositionsparteien gab es während der jüngsten Umweltausschusssitzung leider keine inhaltlichen Beiträge und auch keine Änderungsvorschläge. Von der CDU wurde geäußert, dass man aus Zeitmangel keine Anträge gestellt habe, diese aber noch vor der Landtagssitzung einbringen werde. Es wurde versprochen, diese uns Abgeordneten einige Tage vorher zukommen zu lassen. Das hat aber nicht geklappt. Man hat mir inzwischen auch schon einige Gründe dafür genannt. Fakt ist, heute Morgen um 10 Uhr fand ich den CDU-Antrag als Tischvorlage vor. Ich denke, das ist etwas unkollegial. Den Antrag in seinem Umfang hier fünf Stunden später zu behandeln, ist eine Zumutung.
- Ich habe schon verstanden. Es gibt von der CDU keine Anträge zum Landeswassergesetz, weil die angeblich von uns ohnehin abgelehnt werden würden. Das zeigt die Erfahrung allerdings anders. Wir haben schon in vielen Gesetzgebungsverfahren im Umweltausschuss Anträge der Opposition übernommen und ihnen zugestimmt, aber in der Tat nicht in der Landtagstagung selbst.
Zum Abfallwirtschaftsgesetz sind eine Reihe von Anträgen aufgenommen worden, die auch von Ihnen kamen.
Sie hatten zweieinhalb Monate Zeit, um sich mit den Vorschlägen der Anzuhörenden zu beschäftigen, und ich denke, die Zeit hätte ausreichen müssen, um so etwas vorzubringen. Ich denke nicht, dass das ein Beweis dafür ist, dass Sie ernsthaft daran interessiert sind, hier wirklich Verbesserungsvorschläge für das Landeswassergesetz beizutragen.
Im Übrigen sind diese 15 Vorschläge, die ich nur in einer ersten Durchsicht gesehen habe, fast alle kostenträchtiger Art. Das steht im Widerspruch zur Rede des Oppositionsführers heute Morgen, der der Landesregierung immer wieder vorgeworfen hat, dass sie nicht sparsam genug sei. Andererseits kommen dann solche Vorschläge.
Zusammenfassend sei noch einmal gesagt, dass der Entwurf der Landeswassergesetznovelle im Lande überwiegend positiv aufgenommen worden ist. Forderungen der Naturschutzverbände und auch Forderungen und Belange der Verbände der Grundstückseigentümer haben ihren Niederschlag gefunden. Mit dem neuen Gesetz werden Genehmigungspflichten zurückgeführt, Verwaltungsverfahren vereinfacht und Teile der Funktionalreform realisiert. Das Gesetz wird die kommunale Ebene stärken und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie fördern.