Ich stelle für die CDU-Fraktion fest: Das Verhalten von Frau Simonis ist verantwortungslos. Wer als Ministerpräsidentin eine Staatskanzlei wie eine Kaffeeklatschrunde nach einem Flohmarktbesuch führt, kann und darf dieses Land nicht weiter regieren. (Anhaltender Beifall bei der CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit nicht gleich wieder ein falscher Eindruck entsteht, möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich heute Morgen, zu Beginn der Diskussion nicht da war. Ich habe mit dem deutschen Botschafter in Ungarn telefoniert und erwartete noch einen Rückruf aus dem Ministerpräsidentenbüro der ungarischen Regierung. Es tut mir Leid, dass ich das angesichts des Unglücks gestern vorgezogen habe, anstatt hierher zu kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, ich entschuldige mich dann für meine Eingangsbemerkung. Ich habe volles Verständnis dafür. Man hätte uns das kurz sagen können. Das ist so in Ordnung. Ich bitte für diesen Punkt noch einmal um Entschuldigung.
Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt Herrn Klaus-Peter Puls das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schlie, Sie hätten sich vielleicht auch gleich für Ihre Schlussbemerkungen mit entschuldigen sollen.
Angesichts eines derartigen Untersuchungsausschussergebnisses hier den Rücktritt fast der gesamten Regierung zu fordern, ist wirklich aberwitzig, Herr Kollege Schlie.
Um das Ding beim Namen zu nennen: Der „RohwerUntersuchungsausschuss“ war so überflüssig wie ein Kropf.
Als Parlamentstheaterkritiker könnte man den Schlussbericht etwa wie folgt abfassen: Der Vorhang fällt; was als skandalträchtiges, regierungskritisches Politdrama von der Opposition in Szene gesetzt wurde, endet nach 28 Sitzungsakten als zeitgenössische Version des Shakespeare-Themas „Viel Lärm um nichts“.
Das Publikumsinteresse war gleich null, das eingespielte Ergebnis auch, subventioniert wurde das Theater durch den Steuerzahler und als Beitrag zur schleswig-holsteinischen Parlamentskultur sollte man das Ganze möglichst schnell vergessen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion hat den Untersuchungsausschuss schon vor seiner Einsetzung als unsinnig und unnötig bezeichnet. Der Ausschuss war unsinnig, weil alle wesentlichen Teile des Untersuchungsgegenstandes bereits aufgeklärt waren, als er eingesetzt wurde. Der Ausschuss war unnötig, weil die Beantwortung einiger weniger offener Detailfragen und die Gesamtbewertung des Vorgangs auch im Innen- und Rechtsausschuss hätten erfolgen können, der sich ohnehin schon damit befasst hatte.
Heute, nach zweieinhalb Jahren und 28 Sitzungen, ist der sich aus einem Schlussbericht mit Anlagen von über 100 Seiten und aus einer Untersuchungsausschussakte von über 1000 Seiten ergebene wesentliche Sachverhalt so klar wie vor der ersten Sitzung am 28. November anno 2000.
Erstens: Mit der regierungsinternen Weitergabe des staatsanwaltschaftlichen Vermerks über Ermittlungen gegen den ehemaligen Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Mantik konnten Ermittlungszwecke faktisch nicht gefährdet werden. Im Vermerk angekündigte Durchsuchungsmaßnahmen beim VFB Lübeck waren bereits angelaufen, als der Vermerk die Regierung erreichte, und sie waren abgeschlossen, als der Vermerk einen Tag später in konkreter Form Mantik selbst im Rahmen dienstrechtlicher Ermittlungen vorgehalten wurde.
Zweitens: Anfängliche Spekulationen und Verdächtigungen der Opposition, der Wirtschaftsminister oder gar die Ministerpräsidentin selbst hätten Mantik durch Weitergabe des Vermerks begünstigt und sich möglicherweise der Strafvereitelung oder des Geheimnisverrats schuldig gemacht, entbehren jeder tatsächlichen Grundlage. Generalstaatsanwalt Rex hat zu Protokoll ausdrücklich und unmissverständlich festgestellt, dass sich Regierungsmitglieder weder strafbar gemacht noch rechtswidrig gehandelt haben.
Drittens - auch das muss hier heute noch einmal glasklar gestellt werden -: Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Uwe Mantik wurde nach seiner Ernennung zum Staatssekretär eingeleitet und bezog sich in keinem Punkt auf die Zeit seiner Regierungszugehörigkeit, sondern ausschließlich auf seine zuvor ausgeübte berufliche Tätigkeit in Lübeck. Der Landesregierung in diesem Nichtzusammenhang irgendetwas ans Zeug flicken zu wollen, war und ist abwegig.
Richtig ist allerdings, dass im Untersuchungsausschuss die Frage geklärt wurde, ob die vorher schon unstreitige Weitergabe der Informationen über das Ermittlungsverfahren gegen Mantik innerhalb der Landesregierung per Fax oder Boten oder sonst wie erfolgt ist. Diese Frage ist in der Tat geklärt worden.
Auch angesichts der erfolgreichen Klärung einer so schwergewichtigen Frage in einem langwierigen verfassungsrechtlich nominierten Untersuchungsausschussverfahren zweifeln wir allerdings nicht daran, dass die zur Fax-Affäre der Regierung aufgeblasene Angelegenheit eher als Pipifax-Affäre der Opposition in die Parlamentsgeschichte eingehen wird.
Alle Fraktionen dieses Hauses außer der CDU teilen in ihren Schlussvoten die Auffassung der SPDLandtagsfraktion, dass aus den umfänglichen Untersuchungen allenfalls die Folgerung einer Überarbeitung der Regierungsanordnung über die Berichtspflichten in Strafsachen, der so genannten BeStra, zu ziehen wäre, mit dem Ziel, bei der Erfüllung der Berichtspflichten künftig generell umfassend und sicher die Gefährdung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungszwecke auszuschließen, was möglich wäre a) durch die zusätzliche Formulierung formeller und inhaltlicher Anforderungen an die Berichte und b) - so der Vorschlag der FDP-Fraktion - durch zusätzliche für die Regierung und Verwaltung nachvollziehbare Regeln im Umgang mit BeStra-Vermerken in Staatskanzlei und Ministerien.
Für solche Verbesserungsvorschläge hätte es allerdings ebenfalls nicht des Einsatzes eines so scharfen Schwertes, wie es ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss nun einmal ist, bedurft. Wir wissen, die Regierung hat inzwischen auch ohne unsere heutigen Empfehlungen bereits entsprechende Vorsorge getroffen.
Wir bleiben dabei: Die im Rahmen der Arbeit des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 15. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages neu hinzugewonnenen Erkenntnisse stehen in keinem Verhältnis zu dem dafür betriebenen Aufwand. Für die Beantwortung der wichtigsten Frage des Untersuchungsausschusses, welche Konsequenzen aus den Vorgängen zu ziehen sind, hat das Verfahren keinerlei neue tatsächliche Aspekte ergeben.
Politische oder persönliche Konsequenzen sind nicht zu fordern, weil ein Fehlverhalten der beteiligten Personen, insbesondere des Wirtschaftsministers und der Ministerpräsidentin, nicht festzustellen ist. Die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit gesetzgeberischer oder administrativer Maßnahmen hätte im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss ebenso erkannt werden können.
Die im heutigen Schlussbericht geforderte Konsequenz einer Überprüfung der BeStra-Regeln ist von der Regierung längst ohne unser Zutun auf den Weg gebracht worden. Wir sollten alle bei der Einsetzung künftiger Untersuchungsausschüsse darauf achten, dass – erstens - nur wirklich aufklärungsbedürftige Tatsachen im öffentlichen Interesse vom verfassungsmäßigen Zweck eines Untersuchungsausschussverfahrens erfasst werden
und – zweitens - es unangemessen und aus der Sicht der Steuer zahlenden Bevölkerung unverantwortlich ist, zeit- und kostenaufwendige Untersuchungsausschüsse just for show einzusetzen und die Abgeordneten damit von der Arbeit abzuhalten, für die sie eigentlich gewählt worden sind.
Bevor ich Herrn Kollegen Kubicki das Wort erteile, darf ich zunächst die Gelegenheit nutzen, die Damen und Herren des Fördervereins der DiabetesSelbsthilfegruppen Dithmarschen/Eiderstedt im Schleswig-Holsteinischen Landtag ganz herzlich zu begrüßen. Schön, dass Sie da sind!
Ich erteile jetzt das Wort für die Fraktion der FDP dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss von meinem vorbereiteten Redetext etwas abweichen, weil mir meine beiden Vorredner, der Kollege Schlie und der Kollege Puls, dazu Veranlassung geben. Zunächst einmal möchte ich mich im Vorwege bei dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Holger Astrup, bedanken. Dieser Dank fällt mir heute leicht, trotz verschiedener Dinge der Vergangenheit. Bedanken möchte ich mich auch bei Thorsten Geißler für die Arbeit im 1. PUA der 15. Wahlperiode. Beide haben es geschafft, auch bei Streitigkeiten eine sachliche und entspannte Atmosphäre herzustellen, die für eine übergreifende Arbeit der Fraktionen in einem Untersuchungsausschuss erforderlich ist und – das sage ich ausdrücklich - beispielhaft war. Dafür herzlichen Dank an dieser Stelle!
Die alte schleswig-holsteinische Untersuchungsausschusstradition, dass sich die jeweilige Landesregierung bei der erforderlichen Zusammenarbeit mit dem Ausschuss – freundlich formuliert – zurückhält, kennen wir. Untersuchungsausschüsse sind nicht immer, aber in erster Linie Instrumente der Opposition. Deshalb, Herr Kollege Puls, ist es überhaupt nicht verwunderlich, dass Sie als regierungstragende Fraktion den Ausschuss nicht für notwendig erachtet haben. Den 2. Untersuchungsausschuss haben Sie auch nicht für notwendig gehalten. Ich kenne im Moment keinen Fall, der Ihre Regierung betreffen würde, wo Sie einen Untersuchungsausschuss für notwendig erachteten.