Aus den Zahlen geht hervor, dass die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Schulen freier Träger letztendlich dazu führt, dass die kommunalen Ausgaben für Schulkostenbeiträge in den letzten Jahren sehr stark gestiegen sind. Das Land hat einen sinkenden Anteil an der Finanzierung der freien Schulen. Im Grunde gibt es bei der Finanzierung der freien Schulen eine Verschiebung zulasten der Träger selbst, aber auch zulasten der Kommunen.
So weit mein Redebeitrag. Herr Präsident, ich bin fertig mit der Rede. Ich bitte darum, dass wir die Antwort auf unsere Große Anfrage zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte nur einige Aspekte der Antwort auf die Große Anfrage beleuchten. Zurückblickend habe ich mich als Schüler darüber gewundert, warum bei meinen Schulfeiern immer der Bürgermeister da war. Als Schüler hatte ich gar keine Kenntnis davon, dass der Bürgermeister Vorsitzender des Schulverbandes war.
Wenn Sie heute Eltern fragen, was ein Schulträger ist, dann werden Sie häufig auch nur fragende Augen sehen. Schulträger treten sehr selten ans Licht der Öffentlichkeit. Daher bin ich dem Kollegen Dr. Klug sehr dankbar dafür, dass er eine solche Anfrage gestellt hat.
Schleswig-Holsteins Schullandschaft ist ausgesprochen bunt und vielfältig. Leider ist sie aber auch so kleinteilig wie unser Bundesland selbst. Neben den vier kreisfreien Städten, die Träger aller Schularten sind, und den elf Kreisen, die die Träger der beruflichen Schulen, der Sonderschulen und der meisten Gymnasien sind, gibt es 344 weitere kommunale Schulträger. In diesem Land haben wir mehr Schulträger als Verwaltungen, von denen wir 223 haben. Hierin unterscheidet sich Schleswig-Holstein deutlich von anderen Bundesländern. Da reicht ein Blick ins benachbarte Niedersachsen. Dort sind alle weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Kreise.
Vielleicht sollten wir auch einmal darüber nachdenken, weil die Kreise doch Probleme haben, Aufgaben zu finden, dort allerdings verbunden mit der Tatsache, dass es in Niedersachsen Kreisumlagen um 50 % gibt.
Unser Schulgesetz, meine Damen und Herren, nimmt Rücksicht auf diese historische Trägervielfalt in der Zuordnung der Pflichtträgerschaften von Schulen. Teilweise entstehen dann kuriose Situationen. So gibt es in vielen Städten und Zentralorten schulzentrenähnliche Anlagen, bei denen die Grund- und Hauptschule sich in der Trägerschaft eines Schulverbandes befindet, die Realschule in der Trägerschaft der Stadt und das benachbarte Gymnasium in der Trägerschaft des Kreises, alles nebeneinander, aber alle mit eigenem Personal, eigenen Budgets und unterschiedlichen kommunalen Vertretungen und Verwaltungen, die dafür verantwortlich sind. Und es gibt ausgesprochen komplexe Formen der Finanzierung und des Finanzausgleichs. Das hat sich in Schleswig-Holstein über Jahrzehnte eingespielt und ist händelbar. Allerdings ist die Schulverwaltung schon eine Verwaltung für Spezialisten geworden.
Wer mag als verantwortlicher Kommunalpolitiker schon die Formen der Finanzierung der Schülerbeförderung verstehen; mit Refinanzierungsanteilen der Wohnsitzgemeinden oder der 1/6-Anteilsfinanzierung über die Schulkostenbeiträge und den Anteilen, die nach § 43 Personenbeförderungsgesetz abzurechnen sind, mit Betriebskostenzuschüssen, die von Trägern der Schülerbeförderung an die Verkehrsunternehmen zu zahlen oder noch zu verhandeln sind; mit den Fragen der Genehmigung von freigestelltem Verkehr oder der Abrechnung nach Betriebskilometern oder des Erwerbs von Fahrkarten durch die Trä
ger der Beförderung? Von all dem sind dann aber die kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein befreit. Eine Schülerbeförderung gibt es in diesen Städten nicht. So entstehen Situationen in den Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster, dass die Schüler in einer Klasse zum Teil ihre Schülerbeförderung selbst bezahlen müssen, weil sie in der Stadt wohnen, und andere, die jenseits der Stadtgrenze wohnen, ihre Jahreskarte vom Kreis bezahlt bekommen.
Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, wirklich das einzige, in dem es keine Eigenbeteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung gibt. Allein 42 Millionen € müssen wir in SchleswigHolstein aufbringen, um die Schülerbeförderung zu finanzieren. Das heißt, ein Fünftel aller Sachmittel und Betriebsmittel, die wir für den Schulbereich aufbringen müssen, brauchen wir, nur um die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 aus den 11 Landkreisen in die Schulen zu bringen.
Die Trägervielfalt in unserem Land ist nur einmal bereinigt worden, im Jahre 1981, als die staatlichen Gymnasien in die kommunale Trägerschaft überführt wurden, meistens in die der Kreise. SchleswigHolsteins typische Vielfalt der Schulträgerschaft hat durchaus Auswirkungen auf den Schulalltag und den Schulbetrieb. Leider gibt der Bericht hier nur Durchschnittsberechnungen hinsichtlich des Sachaufwands für Schulträger an. So ist festzustellen, wenn man in Haushaltspläne von bestimmten Kommunen oder Kreisen schaut, dass vom Durchschnittswert der Schulkosten ausgehend in einzelnen Gemeinden die Aufwendungen durchaus 40 % unter den Richtwerten der Schulkostenbeiträge liegen können, an anderer Stelle aber mehr als das Doppelte der Schulkostenbeiträge ausmachen.
Schulkostenbeiträge, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind durchaus ein Indikator für den finanziellen Einsatz, der vom Schulträger geleistet wird. Leider - das können wir dem Bericht entnehmen - sind die Schulkostenbeiträge in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken, bei den Realschulen zum Beispiel um mehr als 100 € oder 200 DM pro Schüler - trotz gestiegener Personalkosten für das Schulträgerpersonal, trotz der Einführung der IT-Technologie mit Folgekosten und trotz des allgemein gestiegenen Preisniveaus.
Wenn wir als Land in Bildung investieren, dann wünschen wir uns natürlich, dass die Schulträger diese Schraube nach unten nicht weiter verfolgen. Denn wir erleben, dass in manch amtsfreier Gemeinde oder in so manchem Zentralort - das sind die Pflichtträger von Realschulen - wunderschön gestaltete verkehrsberuhigte Zonen entstanden sind. Hier hätte man sich
als Bildungspolitiker doch lieber gewünscht, dass diese Vertretungen mehr über Investitionen im Schulbereich nachgedacht hätten.
Schulkostenbeiträge, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind ein ausgesprochen sinnvolles Instrument des kommunalen Finanzausgleichs, sie sind aber auch ein anzustrebender Maßstab oder eine Orientierung vieler Schulträger für das, was man maximal für seine Schulen ausgeben möchte. Daher - und das ist der Grund, warum im Falle der Realschulen die Schulkostenbeiträge kontinuierlich gesunken sind - werden hierdurch Schulträger verstärkt benachteiligt, die sich besonders engagieren und immer weniger von ihren Nachbargemeinden bekommen. Ich erinnere hier an den jüngst von uns im Bildungsausschuss diskutierten Fall der Realschule im Schulzentrum Satrup.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe dem Kollegen Klug schon für diese Anfrage gedankt. Wir haben im Bildungsausschuss viel zu diskutieren. Ich danke auch der Ministerin an dieser Stelle ganz herzlich für den Bericht, der für uns sicherlich sehr aufschlussreich war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antworten auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion zeigen uns zunächst das doch sehr komplizierte Geflecht in Bildungsfragen auf, das zwischen dem Land auf der einen Seite und den Schulträgern auf der anderen Seite, also den Kommunen, besteht. Dabei aber stellt sich relativ schnell heraus, dass das Land seine Aufgabe, gleichmäßige Verhältnisse im Land auch in Bezug auf die Bildung sicherzustellen, nicht wahrgenommen hat oder nicht wahrnehmen wollte. Das ist an einigen ausgewählten Beispielen zu verdeutlichen. Das Bildungsministerium hat darauf verzichtet, Mindestanforderungen an die Einrichtung, Ausstattung und Unterhaltung sowie die Verwaltung von Schulen gemäß § 53 Absatz 3 Schulgesetz vorzugeben.
Die Folgen des Fehlens von Mindeststandards allerdings sind erheblich. Während sich die Kommunen im ländlichen Bereich in einem erheblichen Maße Mühe geben, ihre Schulen finanziell so auszustatten, dass diese gleichzeitig einen positiven Standortfaktor
für die Wohngemeinde darstellen, haben die städtischen Schulen aufgrund fehlender finanzieller Mittel große Mühe, allein die Schulräume sachgerecht auszustatten. Wer allein die räumliche und sächliche Ausstattung der städtischen Schulen - Ausnahmen bestätigen die Regel - betrachtet, dem kommen wirklich manchmal die Tränen. Viele Eltern greifen selbst zu Pinsel und Farbe, um die Schulen ihrer Kinder zumindest äußerlich so zu verbessern, dass sie nicht gerade einer Jugendstrafanstalt gleichen. Das ist übrigens ein Vergleich, den der neue Finanzminister passenderweise gewählt hat.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, sieht zwar die finanziellen Probleme der Schulträger bei der Instandhaltung und Sanierung der Schulgebäude - das können wir auf Seite 11 des Berichts feststellen -, erkennt auch den Handlungsbedarf an, beschränkt allerdings ihre Unterstützung auf den aus den kommunalen Mitteln gespeisten Schulbausanierungsfonds. Das heißt, erst wurden den Kommunen die finanziellen Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich gestrichen und anschließend - und das haben wir gerade vor der Kommunalwahl gemerkt - verteilt Herr Buß dann großzügig diese finanziellen Mittel als Regierungsgeschenk wieder an die kommunalen Schulträger. Ich meine, das ist schon ein Ding aus dem Tollhaus.
Ich habe mir einmal überlegt, wie das anders zu machen ist. Es wäre sinnvoll gewesen, diese Mittel hätten zumindest die Präsidenten des Landkreistages verteilt, denn es waren ja eigentlich ihre Mittel, mit denen dieser Fonds gespeist wurde.
Eine ähnliche negative Entwicklung finden wir bereits auch bei den Lehr- und Lernmitteln. Auf die Möglichkeit, Mindestanforderungen auch hier festzulegen, hat die Landesregierung verzichtet. Wir stellen fest, dass insgesamt der Ansatz für die Lernmittel der einzelnen Schulen steigt, aber die Ausgaben pro Schüler bei sehr vielen Schularten jedenfalls sinken, in der Zeit zwischen 1991 und 2001 bei den Realschulen, was Lehr- und Lernmittel betrifft, um 3 €, bei den Berufsfachschulen um 13 € pro Schüler. Bei den Grund- und Hauptschulen steigen sie um ganze 5 € und bei den Gymnasien um ganze 3 €.
Demgegenüber, meine Damen und Herren, stehen allerdings, wenn das richtig ist, was Herr Klug gesagt hat, die um circa 30 % gestiegenen realen Kosten für den Einkauf von Lernmitteln in den letzten zehn Jahren. Das ist ein Missverhältnis, das einfach nicht mehr hingenommen werden kann.
Wenn man sich unabhängig von statistischen Durchschnittswerten ansieht - auch das ist von Herrn Klug erwähnt worden -, aus welchem Jahrgang die einzelnen Bücher stammen, so muss man sich schon fragen, ob diese Lernmittel noch zeitgemäß sind. Wenn man außerdem feststellt, dass die Landesregierung in den letzten Jahren viele neue Lehrpläne mit veränderten Inhalten beschlossen hat, die selbstverständlich auch neue, nicht nur den Ersatz alter Lern- und Lehrmittel erfordern, so muss man feststellen, dass auf die kommunalen Schulträger erhebliche Mehrkosten zugekommen sind, die sie häufig nicht allein tragen können. Ich habe versucht, Ihnen die Auswirkungen anhand der städtischen Schulen zu erklären. Ich denke, hier bedarf es einer Neuregelung zwischen Land und Kommunen, um die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Die Frage der Bildungsfinanzierung ist hier schon angesprochen worden. Das kann nur in Richtung gemeinsame Anstrengungen zwischen Land und Kommunen gehen, um die Bildungschancen unserer Kinder wirklich zu verbessern.
Ein besonderer Fall ist die PC-Ausstattung. Es war lobenswert, dankenswert und anerkennenswert, dass die Kommunen, das Land und der Bund, aber vor allem auch Sponsoren in unterschiedlicher Art und Weise eine PC-Ausstattung an unseren Schulen ermöglicht haben.
Aber der Bericht zeigt uns auch die Schwierigkeiten, die durch die unterschiedliche PC-Ausstattung sowohl hinsichtlich Quantität und Qualität für das Lernen in der Schule als auch für diejenigen, die die PCs betreuen und verwalten, gegeben sind. Hinzu kommt - das wird ein großes Problem für uns alle werden -, dass die erste Generation der PCs bereits jetzt schon veraltet ist und es erheblicher Anstrengungen bedarf, diese alten PCs durch neue, moderne zu ersetzen. Ein besonderes Problem ist das übrigens für die Berufsschulen unseres Landes und damit auch für die Kreise. Wer diese Folgeinvestitionen finanzieren soll, steht zurzeit in den Sternen. Gehört die über den normalen Lernmitteletat weit hinausgehende Finanzierung von neuen PCs allein zu den Aufgaben der Schulträger? Ich denke, die Schulträger - wenn ich mich an die großen Berufsschulen im Kreise erinnere - sind damit allein überfordert. Auch dieses Problem gehört in die Diskussion über die Inhalte eines neuen - wie auch immer gearteten - kommunalen Finanzausgleichs.
Ungelöst bleibt nach wie vor die Frage der Wartung und Betreuung an den Schulen. Allgemein bildende und berufsbildende Schulen warten schon länger auf eine Lösung des Problems Wartung und Betreuung der PCs, das zum großen Teil zurzeit von fachkundigen Lehrern durch zusätzliche, nicht vom Land finanzierte Stunden gelöst wird. Für dieses Problem ist es ebenfalls notwendig, dass sich kommunale Träger und Land zusammensetzen, um auch hier zu einer Vereinbarung zu kommen. Viele Schulen, gerade auch Berufsschulen, haben versucht, das mit ihren Kreisen einzeln zu regeln, aber es ist letztlich noch nicht zu einer zufrieden stellenden Gesamtregelung gekommen.
Damit kommen wir zur Schulentwicklungsplanung. Natürlich ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass sich das Land mit den kommunalen Landesverbänden zusammengesetzt hat, um ein gemeinsames Positionspapier zur Schulentwicklung und Schulorganisation zu erarbeiten,
das jetzt laut Presse vom 7. Mai im Kabinett beschlossen worden ist. Leider wird uns zurzeit noch nichts über den Inhalt des Konzeptes oder des Positionspapiers mitgeteilt. Es wäre schon interessant zu wissen, ob dieses Positionspapier auch die Empfehlungen des Landesrechnungshofs zur Deckung des Personalbedarfs an öffentlichen Schulen aus dem Jahr 2001 aufnimmt, die die Schul- und Klassengrößen sowohl in den allgemein bildenden Schulen als auch in den Oberstufen der Gesamtschulen und Gymnasien problematisieren. Das wird in dem Bericht nicht erwähnt.
Interessant wäre auch zu erfahren, wie sich die Landesregierung zu der Frage der Schulneugründungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung des Berichtes des Landesrechnungshofes verhält. Dazu wird nichts gesagt, vielmehr - das zeigt uns gerade das neue Beispiel - werden Schulneugründungen wie die der Gesamtschule Pansdorf aus politischen Gründen gegen die Empfehlungen des Landesrechnungshofs unterstützt. In diesem Punkt werden plötzlich Taten deutlich und Fakten geschaffen, gegen jede finanzielle Vernunft.
Was die Schulen in freier Trägerschaft betrifft, so ist es sicher sinnvoll, diese in die Schulentwicklungsplanung der Kommunen mit einzubeziehen. Wie vorauszusehen war - wir haben die Diskussion im Bildungsausschuss ja geführt -, kommen sie dem Land insgesamt preiswerter. Daher ist kaum einzusehen, dass sich die Landesregierung auch jetzt noch davor
scheut, die Wartezeit der Schulen in freier Trägerschaft vor ihrer Neugründung von derzeit vier Jahren auf zwei Jahre, wie von der CDU gefordert, zu verkürzen. Den CDU-Gesetzentwurf werden wir ja in der nächsten Bildungsausschusssitzung behandeln.
Ich gehe davon aus, dass auch das gerade ausgehandelte oder dem Kabinett vorgelegte Positionspapier Thema der nächsten Bildungsausschusssitzung sein wird. Ich hoffe das sehr, um damit zu einer gemeinsamen Diskussion und Bearbeitung der anstehenden Themen zu kommen. Frau Erdsiek-Rave, ich biete Ihnen unsere Mitarbeit an, erwarte aber, dass wir zeitnah darüber informiert werden, sodass wir wirklich eine Grundlage für die Diskussion haben. Kleine Anfragen in diesem Bereich sind immer sehr schön und vielfältig - die haben wir auch gestellt -, aber eine umfassende Information von Ihrer Seite wäre sicher gerade bei diesen Fragen notwendig.
Schlussfolgerungen - vielen Dank, Herr Präsident, für das bisschen Zeit - werden wir im Bildungsausschuss daraus ziehen. Ich fordere alle Fraktionen auf, das gemeinsam zu machen.