Protocol of the Session on February 21, 2003

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Astrup, ich freue mich über die Wendung, die in den Reihen der Sozialdemokratie doch noch Vernunft hat einkehren lassen..

(Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Das müssen Sie schon ertragen.

(Unruhe - Zuruf des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

- Herr Kollege Nabel, Sie werden auch noch etwas ertragen müssen. Ich halte nüchtern fest: Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stammte vom 26. April 2002. Das Gutachten war der SPD-Fraktion wohlgemerkt erstattet worden. Am 29. April 2002 hat die gesammelte SPD-Fraktion in Kenntnis dieses Gutachtens dem Ausschussauftrag so, wie er damals verabschiedet worden ist, einstimmig zugestimmt. Das wollen wir festhalten.

(Zurufe von der SPD)

Zum damaligen Zeitpunkt haben Sie zugestimmt, und zwar in Kenntnis des von Ihnen selbst bestellten Gutachtens. Jetzt haben wir ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorliegen, das unzweifelhaft die Verfassungskonformität des Ausschussauftrags mit der Ergänzung, zu der die Antrag stellende Minderheit jederzeit das verfassungsmäßig garantierte

Recht hat, festgestellt. Sie wissen selbst: Gerade wenn es um Filzvorwürfe geht, ist es ganz normal, dass eine Präzisierung eines Ausschussauftrags erfolgt. Sie werden sich schon die Frage stellen lassen müssen, die der Kollege Kubicki bereits im Januar gestellt hat: Wollen Sie etwa behaupten, Sie hätten in positiver Kenntnis der Verfassungswidrigkeit des damaligen Ausschussgegenstandes einstimmig zugestimmt? Wollen Sie das wirklich in Kenntnis des von Ihnen geleisteten Eides auf sich nehmen? Das werden Sie nicht machen können.

(Beifall bei der FDP)

Ich halte all dies nur fest. Herr Kollege Astrup, ich verwahre mich dagegen, dass mein besonderer Redebeitrag irgendein Auslöser gewesen sein kann.

(Zurufe von der SPD)

Ich halte Ihnen vor, was ich in der Sitzung vom 23. Januar wörtlich erklärt habe.

(Unruhe - Ursula Kähler [SPD]: Hören Sie doch mal zu!)

- Eben, hören Sie zu! Ich habe wörtlich das Folgende erklärt, das ich jetzt aus meiner eigenen Rede zitiere:

„Ich sage es ganz deutlich: Der gegenwärtige Untersuchungsauftrag ist bestimmt genug und auch verfassungsmäßig. Das sagen wir mit aller Nachdrücklichkeit. Es ist kein einziger unzulässiger Beweis erhoben worden. Wenn Sie das gerichtsnotorisch feststellen lassen wollen, dann wünsche ich Ihnen gute Reise.“

Ich habe nie etwas anderes erklärt. Dies war immer die Position der CDU-Fraktion.

(Glocke des Präsidenten)

Sie haben es schlicht ein Stückchen verwachst. Ich freue mich, dass das jetzt ausgeräumt ist, und ich hoffe sehr, dass wir nun alle wieder an die Arbeit gehen können.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Wortmeldung des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

- Herr Abgeordneter Neugebauer hat zu einem Kurzbeitrag das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider veranlasst mich der Beitrag des Kollegen Herrn Graf Kerssenbrock noch einmal zu einer Klarstellung. Ich will hier für das Protokoll und für die Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein festhalten: Der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages, der unabhängig und - wie ich feststellen muss - sehr kompetent ist, hat in seinem Gutachten vom 29. April des letzten Jahres festgestellt: Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Formulierung des CDU-Antrags zum Untersuchungsausschuss. Wie wir zwischenzeitlich wissen, sind diese Zweifel bestätigt worden.

(Martin Kayenburg [CDU]: Sie müssen bei der Wahrheit bleiben!)

Nur deshalb haben Sie sich veranlasst gesehen, einen neuen ergänzten und konkretisierten Antrag vorzulegen. Deshalb wollen wir uns an der Geschichtsklitterung, die Sie betreiben wollen, nicht beteiligen. Wir stellen fest: Erst durch das Einwirken des Wissenschaftlichen Dienstes, des Einspruchs des Anwalts eines Betroffenen und - zum wiederholten Male - durch unseren Änderungsantrag in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses ist es gelungen, jetzt endlich einen verfassungskonform formulierten Antrag für die Weiterführung der Arbeit im Untersuchungsausschuss vorzulegen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Nachdem ich nun aufmerksam in die Runde geguckt habe, stelle ich fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2404, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimmen des SSW angenommen.

(Wortmeldung des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Damit sind wir am Ende - - Herr Abgeordneter Astrup, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, ich verweise darauf, dass wir noch Tagesordnungspunkt 32 behandeln müssen.

Ich habe widersprüchliche Aussagen hierzu. Tagesordnungspunkt 32 wird aber selbstverständlich noch aufgerufen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2454 (neu)

Dieser Antrag soll ohne Aussprache behandelt werden. Ich gehe davon aus, dass dies Ausschussüberweisung voraussetzt.

(Holger Astrup [SPD]: Zustimmung in der Sache, Herr Präsident!)

- Gibt es Geschäftsordnungsanträge? Dann müssen sie über das Mikrofon formuliert werden. - Bitte sehr.

Herr Präsident, wir bitten darum, dass in der Sache abgestimmt wird. Ich möchte als Begründung anführen, dass sich der Antrag nicht verschieben lässt; denn sonst ist er obsolet.

Wir stimmen ohne Aussprache in der Sache ab.

Meine Damen und Herren, wer diesem Antrag seine Zustimmung in der Sache geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen worden.

Meine Damen und Herren, dies war der letzte Tagesordnungspunkt des letzten Sitzungstages in diesem Plenarsaal.

Zu Beginn dieser Tagung habe ich aus dem Protokoll vom Mai 1950, zitiert, als dieser Parlamentssaal in Betrieb genommen wurde. Nun rufe ich das Schlusskapitel dieses Plenarsaales auf. Die Glocke des Präsidenten ertönt in diesem Saal nun das letzte Mal.

(Glocke des Präsidenten)

Die letzte Tagung geht mit dem 1.223. Sitzungstag zu Ende. Knapp 53 Jahre Parlamentsgeschichte sind vorüber, 53 Jahre der Geschichte unseres Bundeslan

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst

des Schleswig-Holstein, seiner Bürgerinnen und Bürger. Diese Geschichte ist von diesem Ort aus deutlich mitgeprägt worden. Dies war der Ort der Debatten und Entscheidungen. Unter anderem sind hier 53 Jahreshaushalte verabschiedet worden. Hier ist um den bestmöglichen Weg gerungen worden, wie es in der Natur der Sache, der Politik, der Demokratie liegt, rational, häufig leidenschaftlich, gelegentlich demagogisch, aber letztlich immer mit dem Ziel, das Beste für das Land und seine Bürger zu erreichen. Insofern hat sich der Wunsch des eingangs zitierten Landtagspräsidenten Karl Ratz erfüllt, an diesem Ort möge immer Frucht bringend gearbeitet werden.

Wir, die Abgeordneten, die Regierungsmitglieder und unsere parlamentarischen Mitarbeiter, wenden uns nun mit Dankbarkeit dem Neuen zu. Wir verlassen den alten Ort mit Bewegung, war er doch Heimstatt unserer Arbeit und Teil unseres Lebens.

Die 32. Tagung berufe ich für Mittwoch, den 2. April, 10 Uhr, in den neuen Plenarsaal ein. Sitzungsfreie Zeit ist vom 10. bis 22. März 2003.

Die letzte Sitzung, die 1.223. Sitzung, ist geschlossen. Die Geschichte dieses Parlamentssaales ist beendet.