- Damit Sie es auch behalten. - Bei den Haushaltsberatungen hat die Kreisverwaltung eine halbe IV bStelle zur Altlastenerfassung und Altlastenverdachtsflächenerfassung gefordert.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich sage gleich auch einmal etwas zum Stellenplan der Kreistagsverwaltung Segeberg! - Glocke des Präsidenten)
Nein, bei drei Minuten Redezeit nicht. - Es handelt sich um eine halbe IV b-Stelle und damit um 24.300 €. Die Kreisverwaltung hat gesagt: Das müssen wir aufgrund des Landesbodenschutzgesetzes vom März 2002 machen.
Wir haben gefragt: Ist denn das Land bereit, hierfür auch einen Beitrag zu leisten? Das wird laut Aussage der Kreisverwaltung noch geprüft. Wir haben noch keine Zusage vom zuständigen Ministerium. Aufgrund dessen haben wir im Hauptausschuss gesagt: Wir werden diese Stelle so lange nicht einrichten, bis das Land seiner Verpflichtung nachkommt, uns dafür die Kosten zu erstatten. Ich kann nur alle Kommunen auffordern, genauso zu handeln. Denn anders wird
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wagner, ich habe den Eindruck, das Konnexitätsprinzip, das wir im Lande Schleswig-Holstein haben, ist nicht ganz angekommen. Ich darf darauf hinweisen, dass dieses Prinzip selbstverständlich nur bei Landesgesetzen besteht.
Und ich darf Sie darauf hinweisen, dass es selbstverständlich bei Bundesgesetzen, was sehr bedauerlich ist, nicht besteht.
(Martin Kayenburg [CDU]: Melden Sie sich, wenn Sie eine Ahnung von etwas haben! Das heißt: „Landesbodenschutzgesetz“!)
Das ist also überhaupt kein Beispiel dafür gewesen. Darüber hinaus bitte ich Sie, sich zunächst einmal mit den Rechtsgrundlagen genau zu beschäftigen, bevor Sie solche Aussagen treffen.
Vielleicht erinnern Sie sich an die Diskussion um das Landesgleichstellungsgesetz. Genau über diese Punkte haben wir uns seinerzeit stark gestritten. Das wissen Sie vielleicht nicht, aber Ihre Kollegen können Ihnen das berichten. Damals ging es gerade um das Konnexitätsprinzip, das hier im Lande SchleswigHolstein herrscht. Ich bitte Sie, das zu beachten und hier nicht irgendetwas zu behaupten, was nicht stimmt.
(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Joachim Wagner [CDU]: Das ist doch ein Landesgesetz!)
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wagner, wir wollen Dinge, die schlichtweg nicht richtig sind, hier nicht so stehen lassen.
Wenn Sie sich näher erkundigen, werden Sie sehen, dass die Altlastensanierung seit Jahren Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist. Das novellierte Landesbodenschutzgesetz hat daran nichts geändert. Es ist richtig, dass das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium über mehrere Jahre hinweg die Kreise und kreisfreien Städte als zusätzliche Leistung darin unterstützt hat. Diese Freiwilligkeit ist von den Kreisen und vom Landkreistag ausdrücklich anerkannt worden. Dass wir dies nicht dauerhaft fortführen können, war allen Beteiligten vollkommen klar. Es war eine zusätzliche freiwillige Leistung. An den originären Aufgaben der Kreise hat sich nichts geändert. Wenn Sie nachfragen, werden Sie dies bestätigt bekommen. Da bin ich sicher.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2436, an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Den mündlichen Bericht zu Drucksache 15/2408 sollten wir zur abschließenden Beratung ebenfalls an den Innen- und Rechtsausschuss überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer der Überweisung des Entschließungsantrags zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2441, federführend an den Innen- und Rechtsausschuss - und soweit zuständig - an andere Ausschüsse - zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Der Antrag sieht eine Berichterstattung durch die Landesregierung vor. Diese wird in dieser Sitzung erfolgen. Ich erteile zunächst Herrn Minister Buß das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es von vornherein klarzustellen: Ich bin kein Verfechter einer von oben verordneten Gebietsreform. Anders als es die Presse und vereinzelte Abgeordnete berichten, hat die Landesregierung zu keiner Zeit eine Gebietsreform gefordert. (Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Minister, einen Moment bitte! Das Haus hört jetzt den Bericht der Landesregierung und kommentiert ihn nicht schon!
Das bedeutet allerdings nicht, dass die jetzige kleinteilige kommunale Verwaltungsstruktur unter Denkmalschutz steht. Auch die Kommunen selbst haben erkannt, dass in Zeiten immer größer werdender Finanznot eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit erforderlich ist, um Personal- und Sachmittelressourcen gemeinsam zu nutzen. Genau da müssen wir ansetzen. Als Innenminister baue ich auf die Einsicht der Kommunen bei der Umsetzung von Strukturverbesserungen und Veränderungen.
In Schleswig-Holstein wird sich mit seiner kleinteiligen Kommunalstruktur vieles ändern müssen. Mit über 1.100 Gemeinden, 118 Ämtern, 11 Kreisen und 4 kreisfreien Städten bei knapp 2,8 Millionen Einwohnern brauchen wir eine Verwaltungsstrukturreform im kommunalen Bereich, denn wir brauchen erstens leistungsfähige Kommunalverwaltungen. Wir müssen den künftigen - immer größer werdenden - Anforderungen an eine effektive und bürgernahe Verwaltung genügen. Damit müssen wir vor allem Anforderungen und Vorgaben der EU erfüllen können. Zweitens brauchen wir Kommunen mit einer hohen Verwaltungs- und Finanzkraft, gerade um wieder mehr Freiräume für Investitionen im Selbstverwaltungsbereich zu haben. Drittens brauchen wir Kommunalverwaltungen mit ausreichender Personalausstattung. Viertens brauchen wir Kommunalverwal
tungen, die den Anforderungen durch die Ausweitung des elektronischen Verwaltungshandelns, also dem EGouvernment, gewachsen sind. Künftig wird das Vorhalten der technischen Mittel und eine entsprechende Sachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Pflichten der Gemeinden gehören.
Nicht alle unsere Kommunen werden dem Weg in die Zukunft personell und finanziell gewachsen sein. Die 223 unteren Verwaltungsbehörden werden in den kommenden Jahren unter Reformdruck von außen geraten, weil zum Beispiel keine flächendeckende kompatible EDV-Ausstattung vorliegt und bundesrechtliche Vorgaben daher nicht mehr eingehalten werden können.
Da ein Ausblick auf Einzelheiten in der Kürze meiner Redezeit nicht möglich ist, komme ich nur noch zu der Frage: Was bleibt zu tun, um zu größeren Verwaltungseinheiten zu kommen? Fehmarn hat es vorgemacht: Zusammenarbeit bis hin zur Fusion ist das Mittel der Zukunft. Neben der freiwilligen Fusion ist freiwillige Zusammenarbeit zum Beispiel durch die Bildung von kommunalen Leistungszentren unterhalb der Kreisebene möglich. Das wären Verwaltungsgemeinschaften von Ämtern und amtsfreien Gemeinden. Weiter möglich ist eine Zusammenlegung von Verwaltungen, die im gleichen Ort liegen, also Amtsverwaltung und Gemeindeverwaltung. Auf Kreisebene ist auch eine verstärkte Zusammenarbeit bis hin zur Bildung von regionalen Kreisleistungszentren möglich, in denen die Verwaltungskraft gebündelt werden könnte.
Ich werde den Prozess in jeder Hinsicht unterstützen, insbesondere mit dem jetzt erweiterten Know-how meines Ministeriums. Ich bitte Sie alle, mich auf dem Weg zu begleiten, um gemeinsam mit den Kommunen zu zukunftsfähigen Strukturen zu kommen.
Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht und eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Wadephul hat das Wort.
Herren! Herr Innenminister Buß, irgendwie haben Sie heute leider einen schwachen Vormittag im Landtag.