Letzte Bemerkung. Herr Kollege Kayenburg, zur 9/5/7er-Regelung hat der Minister Rohwer alles gesagt. Ich weiß nicht, warum man es noch einmal aufwärmen soll und gleichzeitig dem widerspricht, was man gesagt hat.
Herr Abgeordneter Kayenburg, Sie haben das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung, oder?
Herr Präsident, es ist kein Kurzbeitrag, sondern ein Hinweis auf unseren Antrag. Man kann das natürlich so deuten, wie es Kollege Astrup getan hat. Es war so zu verstehen, wie die Frau Ministerpräsidentin es formuliert hatte.
Gleichwohl sind wir bereit, den Spiegelstrich zu streichen. Der Antrag würde dann mit dem vierten Spiegelstrich enden, in dem es um die Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein geht.
Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt.
Ich muss zunächst einmal die FDP-Fraktion fragen, ob der Ursprungsantrag der FDP aufrechterhalten oder zurückgezogen wird. Ich interpretiere ihn als in dem neuen Antrag aufgegangen.
Dann erkläre ich Folgendes: Punkt a) ist durch die Abgabe der Regierungserklärung erledigt. Uns liegen zwei Anträge zur Abstimmung vor. Zum einen ist es der gemeinsame Antrag von CDU und FDP ohne den letzten Spiegelstrich, der zurückgezogen wurde. Es ist zweitens der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Alternativ ist nicht abzustimmen. Also muss nacheinander in der Sache abgestimmt werden. – Herr Kollege Astrup.
Herr Präsident! Ich hatte beantragt, über die ersten drei Spiegelstriche des CDU/FDP-Antrags gesondert abzustimmen. Herr Kollege Kayenburg hat das um einen vierten Spiegelstrich ergänzt, den wir nicht mittragen können. Deshalb halte ich meinen Antrag aufrecht, über die ersten drei Spiegelstriche jetzt gesondert abzustimmen.
Dann werde ich jetzt den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP minus den letzten Spiegelstrich abschnittsweise zur Abstimmung stellen. Der erste Komplex ist „gemeinsam mit den norddeutschen Ländern“, Komplex 2 ist „sowie in eigener landespolitischer Verantwortung“. Wer im Antrag der beiden Fraktionen dem ersten Komplex, „gemeinsam mit den norddeutschen Ländern“, den drei Spiegelstrichen, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir diesen Teil einstimmig angenommen.
Wer dem letzten Komplex, „sowie in eigener landespolitischer Verantwortung“, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Teil mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW abgelehnt. Wir haben diesen Antrag im ersten Komplex in diesem Haus einstimmig beschlossen.
Ich stelle jetzt den Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/2434, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Stimmen aus der CDU
bei Enthaltung der FDP und weitgehender Enthaltung der CDU-Fraktion so angenommen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so verfahren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass sich der Abgeordnete Kubicki nie an der Diskussion über die Toten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss beteiligt hat. Sollte ich mich an dieser Stelle falsch ausgedrückt haben, bitte ich um Entschuldigung.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann erteile ich zur Beantwortung der Großen Anfrage das Wort dem Herrn Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Eine der größten deutschen Zeitschriften für Radfahrbegeisterte, „aktiv Radfahren“, präsentiert auf ihrer Homepage das nordfriesische Insel-Hopping mit dem Rad als ein herausragendes Urlaubserlebnis. 261 Kilometer ist die vorgesehene Route lang. Ich zitiere:
„Dank zahlreicher Fährverbindungen lassen sich die beliebten Urlaubsinseln auf einer großartigen Rundfahrt mit dem Fahrrad erkunden. Auf fast allen Inseln gibt es ausgeschilderte Radwanderwege.“
Neben den Angeboten von Teneriffa und Gran Canaria wird auch der Ochsenweg von Flensburg bis Wedel als beliebtester Radfernweg Norddeutschlands gepriesen.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein hat wahrlich keinen Grund, sich mit seinen Angeboten für Radfahrer zu verstecken.
Im Gegenteil, Schleswig-Holstein nimmt unter den Flächenländern bei der Ausstattung der Bundes- und Landesstraßen mit Radwegen den ersten Platz in Deutschland ein, bei den Kreisstraßen sind wir hinter Niedersachsen auf Rang zwei. An unseren Landesstraßen sind mehr Radwegkilometer vorhanden als in Baden-Württemberg und Hessen zusammen.
Die Förderung des Radverkehrs bleibt dennoch ein wichtiges Anliegen und ein vorrangiges Ziel der Verkehrspolitik. Ich freue mich, dass die Große Anfrage Gelegenheit gegeben hat, darauf hinzuweisen und eine ganze Reihe von, glaube ich, so nicht bekannten Fakten noch einmal aufzubereiten.
Das Programm „Fahrradfreundliches SchleswigHolstein“ von 1998 dient den Zielen, die Nutzung des Fahrrads im Alltags- und Freizeitverkehr zu steigern, die verkehrsbedingten Umweltbelastungen zu reduzieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und eine Mobilität für alle zu gewährleisten. Das Pro
gramm hat bewährte Ansätze aufgegriffen und Aktivitäten weiter entwickelt. Vor allem die Fahrradpolitik in den Städten erhielt eine neue Dynamik. So wurden in den vergangenen zehn Jahren, wie in dem Bericht aufgezeigt wird, Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 4,3 Millionen € für den Radwegebau gewährt, bei einer Förderquote zwischen 50 und 75 %. Ob wir das künftig noch in dieser Höhe können, wird sich allerdings noch zeigen.
Bei der Beurteilung der Dringlichkeit legt das Verkehrsministerium ein einheitliches Beurteilungsschema zugrunde. Verkehrliche, strukturelle und ökologische Kriterien werden beachtet. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, wenn nicht alle Ihre Wünsche aus den Wahlkreisen mit der gleichen Priorität erfüllt werden können. Wir halten uns hier an sachliche, nachvollziehbare Kriterien.
Insbesondere auch die Verkehrssicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer spielt eine große Rolle. Auch wenn die Zahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrern von 1990 bis 2001 um rund 24 %, bei Kindern sogar um 28 % abgenommen hat,