die Beschäftigten. In diesem Bereich könnte ich mir persönlich auch Umweltkriterien durchaus vorstellen.
(Holger Astrup [SPD]: Natürlich! - Karl- Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind auch drin!)
Gerade Deutschland profitiert von solchen Kriterien. Ohne die qualitätsbezogene Ausschreibung unter Berücksichtigung natürlich der Ökonomie wären die Arbeitslosenzahlen in Deutschland mit Sicherheit höher. Man kann Ausschreibungen eben nicht nur den reinen marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aussetzen.
Es geht darum, auf diesem Weg politische Ziele zu fördern, Ziele, die normalerweise auch von der CDU unterstützt werden.
Für die Landesregierung muss ich sagen: „Wer bezahlt, bestimmt auch die Musik.“ - Das ist etwas, was wir durchaus einmal bedenken sollten.
Deshalb hat die Landesregierung in ihre neue Beschaffungsordnung Kriterien wie Frauenförderpläne und Umweltstandards aufgenommen.
Ich nehme gern einmal das Beispiel Frauenförderpläne. Das Kriterium ist bekannt. Jeder Anbieter kann sich im Vorwege darauf einstellen. Dieses Kriterium dient der Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben, ein allgemein anerkanntes Ziel.
Ein Unternehmen, das einen Frauenförderplan aufstellt und diesen umsetzt, hat daher auch keinen wirtschaftlichen Nachteil hierdurch, sondern hat die Möglichkeit, hierdurch auch an Aufträge heranzukommen. Warum soll das dann ein Problem für die Unternehmen sein, wo es doch schon von so vielen Unternehmen umgesetzt wird?
Unternehmen haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung und die, die dieser Verantwortung nicht gerecht werden, fallen durch das Raster. Das hat nichts mit Wettbewerbsverzerrung zu tun. Unternehmen müssen sich immer wieder auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Die neuen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gehören nun einmal dazu. Eine
Jetzt kommt das erste ökonomische Prinzip. Das ist auch an mir nicht vorbeigegangen. Nachdem man festgelegt hat, was man inhaltlich und qualitätsbezogen erhalten will, bekommt das günstigste Angebot unter diesen Bedingungen - den Zuschlag. Wer nur den billigen Jakob will, muss am Ende draufzahlen. Davon sind wir überzeugt. Wir halten es daher auch mit einem alten Sprichwort: Wir sind zu arm, als dass wir uns etwas Billiges leisten könnten.
Zum Schluss noch eine Anmerkung zu den Berichten über die Rechtmäßigkeit der Landesbeschaffungsordnung. Sollte die jetzt vorgelegte Regelung nichtig sein, weil die Klausel, dass man besonders umweltfreundliche Produkte einkaufen soll, nur in einer Verordnung aufgeführt werden darf, wenn sie durch ein Gesetz abgesichert worden ist, dann ist der SSW bereit, ein solches Gesetz zu unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen Vorrednerinnen, gestern wurde Max Weber zitiert und es wurde von Politik als der Kunst des Bohrens dicker Bretter gesprochen. Das gilt wahrlich für Frauenförderpolitik.
Da sind wir uns offensichtlich einig. In diesem Land wurde schon sehr viel gebohrt, sehr lange diskutiert und es ist sehr sorgfältig vorgearbeitet worden. Daher sollten wir uns in dieser Diskussion auf den Kern des Antrags konzentrieren. Auch wenn Ihr Antrag allgemein formuliert ist, so geht es - wenn ich das richtig verstanden habe - darum, dass Sie deutlich sagen, Frauenförderung und Umweltschutz haben bei der Vergabe nichts zu suchen, weil die Gleichung
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Zuruf der Abgeordneten Brita Schmitz-Hübsch [CDU])
Sie möchten alle in die Mittagspause und ich möchte schnell fertig werden, daher rede ich weiter. Das Thema ist jedoch so, dass man sehr sauber gucken muss, worum es geht. Frauenförderung ist ein Grundelement dieser Landespolitik und auch in der Verfassung dieses Landes verankert. Um die Akzeptanz Ihrer Herr Präsident, wenn ich mir dieses Wort gestatten darf - scheinbar populistischen Forderung zu erhöhen, gehen Sie den Umweg über die Rechtswidrigkeit.
- Sie machen den Umweg über eine mögliche Rechtswidrigkeit. Daher erlauben Sie mir den Hinweis, dass der Bundesgesetzgeber in § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen deutlich gesagt hat, dass - Herr Präsident, wenn ich zitieren darf „andere oder weitergehende Anforderungen... durch Bundes- und Landesgesetz vorgesehen werden dürfen.“
Das heißt, dass die Auswahlkriterien - mit Verlaub gesagt - die alten sind, nämlich Wirtschaftlichkeit und Eignung des Anbieters. Dazu gehören unbestritten die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und die Fachkunde. Dann darf man an weitere Kriterien denken. Sie haben eben scheinbar die Verordnung zitiert. Man muss sich jedoch das gesamte Werk anschauen und sehen, wie es in der Praxis umgesetzt wird. Es klingt sehr schön, wenn man sagt: Wie furchtbar, die ganzen Betriebe sind nun verpflichtet, einen hochkomplizierten Frauenförderplan vorzulegen, der unter dem Strich nichts bringt. Frau Kollegin, deshalb haben meine beiden Vorgängerinnen sehr intensiv daran gearbeitet, wie man diese Wucht auch stemmen kann, und zwar so, dass es im Interesse der Betriebe ist.
Daher hat es zum Beispiel einen Wettbewerb zu Chancengleichheit und Personalentwicklung gegeben. Der richtete sich genau an die Betriebe, von denen Sie meinen, sie schützen zu müssen. Der Katalog, der vorgelegt wurde, nimmt die Beispiele auf, die die Betriebe als praktisch - und in ihrer eigenen Praxis bereits umgesetzt - vorgeschlagen haben.
Ein Frauenförderplan gilt nach den sehr praktischen Vorschlägen dann als vorgelegt, wenn vier Kriterien, die sich die Betriebe aussuchen können, erfüllt wer
den. Ich wäre gern bereit, sie jetzt darzulegen, aber das können wir in der Mittagspause gemeinsam besprechen. Das müssen sie jedoch nicht - und das ist der unsaubere Vortrag - bei der ersten Bewerbung um einen Auftrag.
Bei der ersten Auftragsvergabe kommt es auf die eben vorgelegten Kriterien an. Dann wird der Vertrag abgeschlossen. Der Vorschlag ist, beim Abschluss des Vertrages die verbindliche Erklärung des Bieters aufzunehmen, eben diese Frauenförderung zu akzeptieren.
Das geschieht im Wege des Vertrages. Damit befinden wir uns erstens in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht, zweitens in Übereinstimmung mit dem Europarecht und drittens in Übereinstimmung mit dem Landesrecht, nämlich dem GMSH-Gesetz.
Frau Kollegin, in den vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen wird immer auf § 3 Abs. 7 des GMSH-Gesetzes verwiesen. Wir reden hier über Absatz 4 Nr. 2. Das ist die Grundlage. Absatz 7 kann man möglicherweise deklaratorisch betrachten - was ich nicht tun würde -, aber er ist nicht ausreichend, im Gegensatz zu Nummer 2 des Gesetzes.
Damit haben wir aus meiner Sicht und der meines Ministeriums eine ausreichende Basis, um das zu tun.
Das Kriterium der Umweltfreundlichkeit ist zum einen bei der Produktbestimmung anzuwenden, nämlich bei der Frage, welches Produkt wir kaufen wollen. Es wird dann im Rahmen einer möglichen Mitbewertung aufgeschlüsselt. Es steht nicht als einziges und vorrangiges Auswahlkriterium. Frau Kollegin, wenn das so wäre, dann hätten Sie Recht. Das wäre unzulässig.
So weit geht das aber nicht. Wir sind in der Landesregierung der Ansicht, dass unsere Ausführungen rechtens und politisch geboten sind. Wir diskutieren gern weiter mit Ihnen, um Ihnen die Praxis zu erklären.
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Stritzl das Wort zu einem Kurzbeitrag. Ich weise darauf hin, dass einige nun sehr unter Zeitdruck stehen. Ich bitte Sie, sich wirklich kurz zu fassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Ihre langen Ausführungen - und die von Frau Gröpel - so zu erklären, dass eigentlich nichts mit der Frauenförderrichtlinie und der Vergabeordnung passiert sei, dass alles ganz unproblematisch sei, denn eigentlich würde nichts geschehen, entlarvt Sie selbst. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben ein schlechtes Gewissen und wollen es den Leuten nicht sagen oder aber Sie machen das, was Frau Gröpel selber gesagt hat, Sie verwandeln sich in einen zahnlosen Tiger, der - weil er die Wirklichkeit widerspiegelt - nur zusätzliche Bürokratie erfordert.