Protocol of the Session on January 22, 2003

Dieser Gedanke ist nicht neu. So hat es bereits in den 90er-Jahren Diskussionen über Studien- und Strukturreformen an der Verwaltungsfachhochschule gegeben. Es wurde eigens dafür ein Wissenschaftlicher Beirat eingesetzt, der sich genau mit diesem Themenkomplex auseinander gesetzt und der bereits im März 2001 einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Diese Vorschläge werden nun von der Landesregierung aufgegriffen und in den uns vorliegenden Gesetzentwurf eingefügt.

Damit kommt die Landesregierung einem lang gehegten Wunsch der Verwaltungsfachhochschule endlich nach. Die lange Zeit der Ungewissheit, was nun aus der Verwaltungsfachhochschule werden soll, findet somit ein Ende. Daher begrüßt der SSW, dass das Gesetzgebungsverfahren für das Ausbildungszentrum jetzt in Gang gebracht wurde.

Eine wichtige Veränderung ist die Umwandlung der Verwaltungsfachhochschule in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Umwandlung der Verwaltungsakademie in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Dies begrüßen wir, da beiden somit mehr Selbstständigkeit in ihrem zukünftigen Handeln zukommen soll.

Doch aus Sicht des SSW ist die wohl wichtigste Neuerung die weitgehende Anwendung des Hochschulgesetzes an der Verwaltungsfachhochschule. Denn dadurch ergeben sich nicht nur für die Verwaltungsfachhochschule ganz neue Perspektiven, sondern auch für die Studierenden. Durch die Möglichkeit, das Spektrum an der Verwaltungsfachhochschule zu erweitern, wird es künftig möglich sein, Forschungs- und Beratungstätigkeiten für die Verwaltung stärker wahrzunehmen. Somit wird das so genannte Duale Ausbildungssystem - die Verknüpfung von Theorie und Praxis - noch besser gekoppelt. Dadurch erreichen wir eine praxisnahe Ausbildung auf Hochschulniveau. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist deshalb der Einfluss der Arbeitgeber und der Dienstherren auch künftig unablässig.

Aber auch durch die Öffnung der Verwaltungsfachhochschule wird es anderen Studierenden künftig möglich sein, in den Genuss der Studiengänge zu kommen. Wenn die Verwaltungsfachhochschule derzeit eher als Schmiede für Verwaltungsmenschen gilt, wird sie nun durch den Gesetzentwurf aus der Ecke herausgenommen und zugänglicher gemacht. Das begrüßen wir außerordentlich.

Eingangs habe ich gesagt, dass eine Reform des Ausbildungszentrumsgesetzes bereits seit den 90er-Jahren

auf mehreren Ebenen diskutiert wurde. Die damit einhergehende Unsicherheit über die Zukunft der Verwaltungsfachhochschule hat sich auch auf ihre Angestellten ausgewirkt. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung dürften einige dieser Ängste genommen worden sein.

Der Gesetzentwurf zeigt aber auch, dass Diskussionen über Reformen durchaus konstruktiv sein können. So ist die Landesregierung bereits im Novellierungsprozess auf Wünsche des Verwaltungsrates eingegangen und hat diese so weit aufgenommen, dass man vonseiten des Verwaltungsrates dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form positiv entgegensieht. Das Gleiche gilt für den SSW.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Grundsatzberatung über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Bildungsausschuss zur Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das haben wir einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Datenschutzpolitik für Schleswig-Holstein

Große Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 15/1995

Antwort der Landesregierung Drucksache 15/2287

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich Herrn Innenminister Buß das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion der SPD zur Datenschutzpolitik in Schleswig-Holstein befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Verhältnis von Datenschutz und Kriminalitätsbekämpfung insbesondere vor dem Hintergrund der so genannten Sicherheitspakete der Bundesregierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Die Gefahr terroristischer Anschläge wurde uns außerdem durch die Terroranschläge auf Djerba, Bali und in Kenia auf erschreckende Weise vor Augen geführt. Die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger mussten daher verstärkt werden.

(Minister Klaus Buß)

Die Landesregierung hat den Sicherheitspaketen der Bundesregierung im Bundesrat zugestimmt, weil sie darin wirksame und unverzichtbare Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit sieht. Derartige Maßnahmen berühren aber zwangsläufig auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es bedarf daher einer intensiven Abwägung zwischen den Interessen des Einzelnen am Schutz seiner persönlichen Daten und den Interessen der Sicherheitsbehörden an einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung. Ein für alle akzeptabler Interessenausgleich ist nicht leicht. Im Bundestag und im Bundesrat ist dieser mit den gesetzlichen Maßnahmen gelungen. Schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre wie zum Beispiel bei der Telefonüberwachung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden nur als Ultima Ratio in der Strafverfolgung eingesetzt. Wir nehmen Besorgnisse, dass das Instrument zu großzügig eingesetzt werde, sehr ernst.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein ist allerdings kein auffälliger Anstieg der Zahl der Telefonüberwachungen zu verzeichnen. Derartige Überwachungsmaßnahmen - ich betone es noch einmal - werden von uns wirklich mit Augenmaß eingesetzt.

Das Gesetz zur Einführung des automatisierten Datenabgleichs, der so genannten Rasterfahndung, als unmittelbare Sicherheitsmaßnahme auf Landesebene wurde nach sorgfältiger Interessenabwägung erlassen. Ich erinnere mich sehr, sehr gerne an die dazu hier in diesem Hause auf sehr hohem sachlichen Niveau geführte Diskussion. Der automatisierte Datenabgleich - meine Damen und Herren, Sie wissen es - ist nur unter strengen Voraussetzungen und nur auf richterliche Anordnung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr zulässig. Die Rechtsgrundlage des § 195 a des Landesverwaltungsgesetzes ist eine im Ländervergleich vorbildliche Regelung. Durch die zunehmende Verwendung der elektronischen Kommunikationsmittel für kriminelle Zwecke - ich nenne als Beispiel das Internet - werden immer höhere Anforderungen an die Kriminalitätsbekämpfung gestellt. In fast allen Bereichen der Kriminalität - vom Terrorismus über die Wirtschaftskriminalität bis zur Kinderpornografie - werden die globalen Kommunikationswege missbraucht. Daher müssen die Strafverfolgungsbehörden mit den erforderlichen rechtlichen sowie technischen Instrumenten ausgestattet werden. Nur so kann es gelingen, kriminelle Handlungen wirksam zu bekämpfen. Verfahren wie die DNA-Analyse, der so genannte genetische Fingerabdruck, oder die Bio

metrie sind wirksame Mittel zur Identitätsfeststellung bei der Bekämpfung der Kriminalität. Im Bereich der Biometrie müssen allerdings noch praktikable technische Lösungen zur Umsetzung gefunden werden.

Die digitale Signatur ist ein geeignetes Instrument zur Feststellung der Urheber und der Integrität der Daten, was bei einem fortschreitenden elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr immer wichtiger wird. Die rechtlichen Regelungen für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung wurden im Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes bereits geschaffen. Entsprechende Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes werden von uns zurzeit vorbereitet. Chipkartensysteme werden bei der Landesregierung als Zeiterfassungs- und Zugangssystem, als Geldkarte und künftig auch als Gesundheitskarte genutzt. Die bisherigen Erfahrungen sind insgesamt positiv.

Die Angebote des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, abgekürzt ULD, das Gütesiegel Datenschutz, das Datenschutz-Audit, die Verschlüsselungssoftware und das virtuelle Datenschutzbüro sind effiziente Instrumente für mehr Datenschutz und Datensicherheit. Die beiden Projekte Gütesiegel und Datenschutz-Audit werden daher im Rahmen des Landesprogramms E-Region Schleswig-Holstein gefördert. Schleswig-Holstein hat diese Verfahren als erstes Land eingeführt und war damit Vorreiter.

Auf reges Interesse sind die Angebote des ULD zur Verschlüsselungssoftware und zum virtuellen Datenschutzbüro insbesondere bei den Bürgerinnen und Bürgern gestoßen. Das ULD hat bei der Beratung und Information in Sachen Datenschutz eine wichtige und kompetente Rolle eingenommen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Landesregierung unterstützt auch in anderen Bereichen eine Vielzahl von Projekten, um die Medienkompetenz zu erhöhen. Bei dem Projekt „Schulen ans Netz“ wurde die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zum Inhalt von Lehrplänen gemacht. Im Hochschul- und Fachhochschulbereich gibt es im Bereich der Kommunikationstechnik zahlreiche Bildungsangebote. Auf dem Gebiet der Frauenförderung nenne ich das Projekt „Frauen ins Internet“ als eine von mehreren Informations- und Beratungsveranstaltungen.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt, dass die Datenschutzpolitik der Landesregierung einerseits das Ziel verfolgt, je

(Minister Klaus Buß)

dem Einzelnen ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, andererseits aber bestrebt ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen des Einzelnen am Schutz seiner persönlichen Daten und den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit herzustellen. Interessenkonflikte werden sich nicht immer vermeiden lassen. Umso mehr erfordern Einschränkungen im Bereich des Datenschutzes eindeutige und transparente Regelungen. In SchleswigHolstein wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch innovative Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes, ausgewogene Spezialnormen sowie zahlreiche Informations- und Schulungsangebote im Bereich des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Medienkompetenz verwirklicht. Schleswig-Holstein hat darüber hinaus als eines der ersten Bundesländer auch gute Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz gemacht.

Eine ausgewogene Datenschutzpolitik vertritt die Landesregierung auch in den Verfahren der Bundesgesetzgebung und bei der Erörterung internationaler Vereinbarungen in den entsprechenden Gremien. Ich fasse alles, was ich zu diesem Thema gesagt habe, in einem Satz zusammen: Ich bin fest davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Innenminister für die Beantwortung der Großen Anfrage und eröffne jetzt die Aussprache. Ich erteile Herrn Abgeordneten Rother das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die etwas dünne Besetzung hier im Plenum macht vielleicht deutlich, dass es sicherlich politische Fragen gibt, die in der öffentlichen Wertschätzung und vielleicht auch in der Wertschätzung dieses Hauses eine bessere Konjunktur haben als der Datenschutz.

(Zuruf von der SPD: Schade!)

- Ja, das ist schade. - Dennoch sollte das Thema nicht unterschätzt werden, denn über jede Bürgerin und über jeden Bürger existieren Daten in Dateien und mit diesen Daten in Dateien muss sehr sorgsam umgegangen werden, egal, ob es nun öffentliche oder private Stellen sind, die Zugriff auf diese Daten haben. Außerdem rücken die Nutzung neuer Medien wie EMail oder E-Commerce sowie die Entwicklung im

mer besserer technischer Möglichkeiten zur Überwachung den Datenschutz letztlich doch immer wieder in den Blickpunkt und werfen unter vielen Gesichtspunkten ständig neue Probleme auf, zum Beispiel beim Verbraucherschutz. Vor diesem Hintergrund haben wir uns hier im Landtag in dieser Wahlperiode schon des Öfteren mit einzelnen Fragestellungen aus diesem Themenkomplex befasst. Telekommunikationsüberwachungsverordnung, Videoüberwachung oder - bereits genannt - die Folgen des 11. September 2001 sind dazu die Stichworte. Um in dieses Zufallsprinzip etwas Ordnung zu bringen, haben wir die vorliegende Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet.

An dieser Stelle möchte ich vorweg auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Ministerien und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz für die umfangreiche und interessante Antwort danken. Auch sie werden mit diesem Text künftig noch arbeiten können und müssen. Die Arbeit wird sich insofern sicherlich gelohnt haben. Den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums überweisen wir ja in der Regel ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss. Insofern ist ein Lob an dieser Stelle und an diesem Ort meines Erachtens wirklich angebracht.

(Beifall bei SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einige wenige Aspekte aus der Antwort auf die Große Anfrage hervorheben.

Erstens. Die Erledigung der Aufgabe Datenschutz durch das Unabhängige Landeszentrum ist effektiv und modern. Die Möglichkeit der Auditierung der Datenschutzkonzepte für öffentliche Stellen ist auf großes Interesse gestoßen. Auf diesem Wege können beispielsweise Datenbestände entrümpelt werden und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Datensicherheit öffentlicher Stellen wird gestärkt. Vielleicht haben Sie auch gemerkt, dass der Landtag Schleswig-Holstein vor ein paar Tagen durch die erfolgreiche Auditierung im Datenschutz ausgezeichnet wurde.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe es in den zurückliegenden Tagen noch nicht probiert, aber für manche Abfragen mussten ja leider immer noch Cookies akzeptiert werden, zwar Cookies mit harmlosem Charakter - das ist schon abgeschaltet worden -, aber abschreckend hat das immer gewirkt und die Nutzer werden damit auch ein besseres Angebot erhalten.

(Thomas Rother)

Mit dem Gütesiegel Datenschutz können auch Private ihre Produkte auf Datenschutz und Datensicherheit überprüfen lassen. Ende dieses Jahres werden voraussichtlich die ersten Gütesiegel verliehen. Zurzeit gibt es einen fast inflationären Trend zu Zertifizierungen, Güte- und Qualitätssiegeln, aber wenn es dem Verbraucherschutz dient, kann es uns nur Recht sein. Wir sollten ein Stück weit auch stolz sein, dass ein Gütesiegel, sogar ein staatliches Gütesiegel, im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, die ja immer noch eine Zukunftstechnik ist, aus Schleswig-Holstein kommt.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ja, da kann man ruhig applaudieren.

Zweitens. Die Landesregierung hat zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf Bundesebene stets eine liberale Position innegehabt und das ist auch gut so. Vor allem im sensiblen Bereich der Überwachung der Telekommunikation konnte bislang eine groß angelegte Vorratsdatenspeicherung verhindert werden. Ich sagte, bislang verhindert werden, denn entsprechende Initiativen sind von CDUregierten Bundesländern auch in der nächsten Zeit der Wahlperiode der Bundesregierung wieder zu erwarten. Eine Überwachung Unverdächtiger, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss weiterhin vermieden werden. Es gibt rechtliche und politische Grenzen und auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel muss beachtet werden.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Das steht vor dem Hintergrund - das geht auch aus der Großen Anfrage hervor und aus einer Mitteilung des ULD der letzten Wochen -, dass die Kriminalität im Internet offenbar weit geringer ist als bislang angenommen. Eine Studie des Datenschutzzentrums und der TU Dresden aus dem vergangenen Jahr belegt dies. Demnach gab es bei 1,2 Millionen registrierten Internetzugriffen nur 17 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und auch diese gingen vor allem in die Bereiche Beleidigung und Betrug. Das Internet ist also nicht generell ein kriminalitätsbelasteter Raum, trotz weniger Aufsehen erregender Verdachtsfälle, vor allem auch sehr schlimmer Verdachtsfälle. Der Herr Minister hat das mit dem Themenkomplex Kinderpornografie angesprochen.