Der Gesetzentwurf regelt die Umwandlung der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsschule in selbstständige Einrichtungen und die sich daraus ergebenden strukturellen Veränderungen. Dies allein ist allerdings noch keine Verbesserung der Qualität der Ausbildung.
Hier wird es auch künftig auf die Rahmenbedingungen für Studierende, Auszubildende und Lehrkörper ankommen. Die Umstrukturierung darf nicht nur Kosmetik sein. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die Qualität der Ausbildung langfristig zu sichern und Voraussetzungen für Verbesserungen zu schaffen. Das muss auch tatsächlich erreicht werden.
Das Hochschulgesetz findet, soweit dies bei den Besonderheiten der Verwaltungsfachhochschule überhaupt möglich ist, künftig Anwendung.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung an einer verwaltungsinternen Fachhochschule festhält. Dass jetzt allerdings auf den Begriff der verwaltungsinternen Bildungseinrichtung verzichtet wird, trägt nicht gerade dazu bei, vorhandene Bedenken hin zu einer möglichen externen Ausbildung auszuräumen.
Die kommunalen Landesverbände wurden in die Beratung einbezogen und es konnte weitestgehend Konsens erzielt werden. Dennoch gibt es den einen oder anderen Punkt, den wir uns bei der Beratung im Ausschuss noch einmal genauer ansehen sollten. Hier will ich kurz drei Punkte ansprechen.
§ 6 des Gesetzentwurfes regelt die Gebühren. In Absatz 2 ist festgeschrieben, dass 75 % der laufenden Kosten durch Gebühren gedeckt werden sollen. Ob es sinnvoll ist, im Gesetz die Bemessung der Höhe der Kostenanteile festzulegen, darüber sollten wir noch einmal reden. Die Stellungnahmen der Träger des Ausbildungszentrums müssen noch einmal beraten werden.
§ 32 beschreibt die Aufgaben der Verwaltungsakademie - das ist die bisherige Verwaltungsschule in Bordesholm. Hier wird seit ewigen Zeiten der Lehrgang zur zweiten Angestelltenprüfung durchgeführt. Warum wird das nicht ausdrücklich als Aufgabe im Gesetzentwurf definiert? Die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, und das, was dort geleistet wurde, sind hervorragend.
Sprechen müssen wir im Ausschuss auch noch über die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates und den Wunsch der kommunalen Landesverbände, so genannte Eckprofessuren einzurichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Diskussion ist für Fachleute und interessiert nur wenige. Deswegen sollten wir die Beratung im Ausschuss fortsetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Moderne Verwaltung braucht qualifiziertes Personal. An dieser Erkenntnis kommt in einer Zeit, die durch gravierende Änderungen in unserer Gesellschaft und durch gestiegene Anforderungen an eine Verwaltung geprägt ist, niemand vorbei.
greift sich heutzutage nicht mehr in einem Über- und Unterordnungsverhältnis, wie Verwaltung nach alter preußischer Tradition in der Vergangenheit verstanden wurde. Vielmehr sieht der Bürger in seinem Ansprechpartner in Kommune, Steuerverwaltung oder bei der Polizei einen kompetenten Fachmann, der ihm bei den immer komplizierter werdenden rechtlichen Fragestellungen hilfreich zur Seite steht.
Umso wichtiger ist es, dass die Ausbildung der Nachwuchskräfte für den gehobenen nicht technischen Dienst entsprechend den neuen Anforderungen praxisnah und auf dem entsprechenden Niveau erfolgt. Derzeit sind Verwaltungsfachhochschule und Verwaltungsschule in Schleswig-Holstein für die Ausbildung und Fortbildung von Nachwuchskräften etwa im gehobenen Dienst des Landes, bei den Kommunen und für acht Rentenversicherungsträger zuständig.
Entsprechend den Anforderungen an eine moderne Verwaltung wurde der Gesetzentwurf konzipiert. Die Verwaltungsschule wird zur Verwaltungsakademie umbenannt, die Verwaltungsfachhochschule versteht sich als Dienstleisterin auch an Dritte. Träger bleibt das bisherige Ausbildungszentrum für Verwaltung, das wiederum durch das Land Schleswig-Holstein, den Schulverein (Verein zur Unterhaltung der Schles- wig-Holsteinischen Gemeindeverwaltungsschule e.V.) und den Verein BZR (Verein Deutsche Renten- versicherung Bildungszentrum Reinfeld e.V). getragen wird.
Somit setzt der vorliegende Gesetzentwurf die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates des Ausbildungszentrums um und schafft damit die strukturellen Voraussetzungen für ein Fachhochschulstudium, das den Anforderungen modernen Verwaltungshandelns entsprechen soll.
Ziel des Gesetzes ist es, durch eine engere Verzahnung von Theorie und Praxis und durch Optimierung der Ausbildung im Wege einer Studien- und Strukturreform dieser Verwaltungsfachhochschule hochschulangemessene Strukturen und Studieninhalte zu geben. Insoweit wird die Verwaltungsfachhochschule den staatlichen Fachhochschulen angeglichen.
Das, was die Verwaltungsfachhochschule aber von den staatlichen Fachhochschulen unterscheiden soll, ist, dass sie eine nicht staatliche Fachhochschule bleibt. Das ist eigentlich ein merkwürdiges Konstrukt. Zwar werden beide Institutionen in selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt, doch sollen die im Ausbildungszentrum für Verwaltung vertretenen Arbeitgeber und Dienstherren wei
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf verspricht eine strukturelle Verbesserung in der Ausbildung. Dennoch bleibt hier die Frage offen, inwieweit die Freiheit von Forschung und Lehre an der Verwaltungsfachhochschule durch die Einflussnahme der Arbeitgeber und Dienstherren tatsächlich gewährleistet wird. Der freundliche Verweis auf das Grundgesetz in der Begründung des vorliegenden Entwurfes scheint den sich anbahnenden Widerspruch nicht ganz aufzuheben. Das möchte ich hier als Merkposten auch für die Ausschussberatungen so anmerken.
Einerseits wählen Arbeitgeber und Dienstherren ihre Studierenden gezielt aus und bezahlen die entsprechenden Studiengebühren, andererseits wollen diese sinnvollerweise auch einen maßgeblichen Einfluss auf die Lernziele ausüben.
Der Sprung dahin, dass es nicht bei den Lernzielen bleiben, sondern auch entsprechender Einfluss auf die Inhalte ausgeübt werden soll, ist da nicht weit, verträgt sich aber nicht mit dem Anspruch, sich an staatliche Fachhochschulen anlehnen zu wollen. Hier wäre eine eingehendere Erläuterung des Gesetzentwurfs - so meine ich - sinnvoll gewesen. Meine Damen und Herren, wir werden darauf in den Ausschussberatungen zurückkommen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf neben dem federführenden Innenausschuss mitberatend dem Bildungsausschuss zu überweisen.
Bevor ich weiter das Wort erteile, will ich Gäste begrüßen. Auf der Tribüne haben Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Gesamtschule Faldera/Neumünster sowie des Gymnasiums Schenefeld Platz genommen. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Grundlage für das Ausbildungszentrum für Verwaltung wird schon seit einigen Jahren diskutiert. Denn die Ausbildung und Fortbildung, die dort stattfindet, legt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, aber auch der Kommunen und von acht Rentenversicherungsträgern die Grundlage, dass Nachwuchskräfte, Mitar
beiterinnen und Mitarbeiter für die Funktionsebene des gehobenen Dienstes so ausgebildet werden, dass sie anschließend alle an sie gestellten Aufgaben, die ja immer komplizierter und komplexer werden und die wir von der Verwaltung erwarten, optimal erfüllen.
Die wesentliche Änderung im Gesetzentwurf ist, dass künftig das Hochschulrecht weitgehend Anwendung findet. Dies begrüßt meine Fraktion außerordentlich. Schon 1997 haben wir mit unseren Vorschlägen zur Verwaltungsstrukturreform dafür plädiert, dass sich Altenholz öffnet und mittelfristig zu einer frei zugänglichen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung wird.
Dieser Schritt wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf noch nicht gemacht. Herr Klug hat darauf hingewiesen. Aber es wird die Grundlage dafür gelegt, dass sich die Verwaltungsfachhochschule zu einer echten Hochschule mausern kann.
Die im Vergleich zu anderen Fachhochschulen bestehenden Unterschiede bleiben erst einmal bestehen. Aber Altenholz wird zukünftig auch in Fachkreisen mit zu den Hochschulen im Lande gezählt werden müssen. Es ist richtig, den Gesetzentwurf auch im Bildungsausschuss zu beraten. Denn die Ausbildung für den gehobenen Dienst findet zukünftig im Rahmen der allgemeinen Hochschulausbildung statt.
Ursprünglich hatte meine Fraktion das Ziel, aus Altenholz sehr zügig eine „normale“ Hochschule zu machen. Aber wir verschließen uns nicht den Erfahrungen, die andere Bundesländer gemacht haben. Das sage ich jetzt noch einmal, weil Herr Klug nur kurz darauf eingegangen ist. So ist Bremen diesen Weg gegangen und hat als Ersatz für die klassische Verwaltungsausbildung einen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung eingerichtet. Das Ergebnis ist, dass 95 % der Absolventen anschließend in die Privatwirtschaft und nur 5 % in die öffentliche Verwaltung gehen. Nun ist Bremen darauf angewiesen, aus anderen Bundesländern Nachwuchskräfte anzuwerben. Das zeigt uns, dass der Weg, den auch wir damals diskutiert und angedacht haben, auch neue Probleme schafft.
Insofern findet der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form unsere Unterstützung. Wir werden in den Ausschüssen gemeinsam diskutieren müssen, ob zukünftig noch ein weiterer Schritt getan werden kann. Das hängt natürlich von der Entwicklung in den anderen Bundesländern ab.
Der Gesetzentwurf schreibt auch weiterhin die Mitbestimmung der Arbeitgeber und die Auswahl der Studenten durch die Arbeitgeber fest und ermöglicht es, dass die Studenten weiterhin schon während ihrer Ausbildung vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Der Innen- und Rechtsausschuss, aber auch der Bildungsausschuss müssen das neue Konstrukt im Detail bewerten. Ich freue mich, dass die CDU, aber auch die FDP signalisiert hat, dass hier nicht politisch strittig diskutiert werden soll, sondern dass wir versuchen wollen, in der Sache eine gute Grundlage für die Ausbildung zu legen.
Ich freue mich, dass das Ministerium darauf hingewirkt hat, dass das positive Element, das schon jetzt in der Ausbildung vorhanden ist, nämlich die Verzahnung von Theorie und Praxis, zukünftig noch verstärkt werden soll. Das ist etwas, wovon auch andere Hochschulen und Fachhochschulen durchaus lernen können.
- Ich hätte kein Problem, das auch im Finanzausschuss zu diskutieren; ich glaube nur, dass das einen falschen Zungenschlag in die Sache bringen würde. Natürlich wünsche ich vor allem dem Ausbildungszentrum eine gute und positive Entwicklung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform der schleswig-holsteinischen Verwaltung ist einer der größten Reformprozesse der letzten Jahre, die in Gang gesetzt wurden. Mit dieser Reform soll unsere Verwaltung fit gemacht werden für die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Druck, dem unsere Verwaltungen ausgesetzt sind. Auch wenn wir im Reformprozess noch eine ordentliche Strecke vor uns haben,
befinden wir uns aber auf einem guten Weg. Damit dies auch weiter gewährleistet werden kann, brauchen
Dieser Gedanke ist nicht neu. So hat es bereits in den 90er-Jahren Diskussionen über Studien- und Strukturreformen an der Verwaltungsfachhochschule gegeben. Es wurde eigens dafür ein Wissenschaftlicher Beirat eingesetzt, der sich genau mit diesem Themenkomplex auseinander gesetzt und der bereits im März 2001 einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Diese Vorschläge werden nun von der Landesregierung aufgegriffen und in den uns vorliegenden Gesetzentwurf eingefügt.