Viertens. Eines wissen wir allerdings schon jetzt: Wir wollen deutlich weniger Medizinstudienplätze in Schleswig-Holstein als bisher. Die so frei werdenden finanziellen Ressourcen sind dringend für die anderen Studien- und Forschungsbereiche unserer Hochschulen einzusetzen, die ansonsten nicht mehr existieren könnten.
Statt dort zu sparen, müssen wir unsere Hochschulen insgesamt sogar für mehr Studierende qualitativ und quantitativ ausbauen, um hier im Norden als Bildungsland zu bestehen. Das geht nur durch eine deutliche Reduktion der medizinischen Forschung und Lehre.
Wir sehen uns zu dieser Umsteuerung - weniger Medizin, aber mehr zum Beispiel in der Lehrerausbildung - auch deswegen befugt, weil der sich in manchen Bereichen abzeichnende Ärztemangel bisher nicht an der mangelnden Ausbildungskapazität liegt, sondern an dem Abwandern der ausgebildeten Fachleute in Arbeitsbereiche der Forschung und Verwaltung, zum Beispiel in der Privatwirtschaft und bei den Krankenkassen, die sich nicht am Patienten orientieren. Hier muss vor allem nach der Ausbildung durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch eine humanere Arbeitszeitregelung, gegengesteuert werden. Das ist ein Thema, das uns noch in den weiteren Beratungen im Gesundheitsausschuss beschäftigen wird.
Ich komme zum vierten Punkt: Wir wollen keine Halbgötter in Weiß, sondern eine hochwertige - ich betone: weiterhin eine hochwertige - medizinische Forschung,
die demokratisch durch die entsprechenden Gremien der Medizinischen Fakultät legitimiert wird. Unsere Anträge zur Gesetzesänderung tragen diesem Wunsch Rechnung; denn wir wollen, dass in Abstimmung mit dem Vorstand des Klinikums die beiden Fakultäten an jedem der beiden Uni-Klinika, an jedem der beiden Universitäten, sich einigen und dann Entscheidungen fällen. Das heißt, es müssen sich jeweils an den geographischen Standorten spezifische Profile bilden. Ob Schleswig-Holstein tatsächlich - wie viele befürchten - nur noch eine Medizinische Fakultät haben wird, hängt entscheidend davon ab, ob die nach dem Hochschulgesetz mit der Klinikfusion neu zu bildenden Gremien der Medizinischen Fakultäten und der Klinikvorstand im Sinne des Erhalts von hochwertiger Forschung und Lehre an beiden Standorten funktionieren.
Doppelstrukturen, Spitzenfinanzierung für alle medizinischen Forschungsdisziplinen in beiden Städten, können wir uns nicht mehr leisten.
Ein Beitrag zur neuen Leitungskultur und zur Kostentransparenz sind auch die neuen Verträge für die ärztliche Leitung. Die Leitungsstäbe sollen künftig nicht mehr aus Beamten auf Lebenszeit bestehen, die einen erheblichen Nebenerwerb durch Privatliquidation pflegen. Wie schon jetzt aus den Klinikberichten ansatzweise zu ersehen, werden die Einkünfte aus der Behandlung von Privatpatienten zukünftig Teil des Klinikbudgets. Das begrüßen wir.
Wir brauchen außerdem auch gegen - so sage ich einmal - kaufmännische Willkür und gegen Chefarztallüren wie überall an den Krankenhäusern einen starken Personalrat. Deshalb halten es wir für richtig, dass der Personalrat im Aufsichtsrat gut vertreten ist, und haben hierzu auch Vorschläge gemacht. Es ist ganz klar, dass sich ein gutes Klinikmanagement darum bemüht, mit dem Personalrat zu einer Übereinkunft zu kommen. Ich bin sehr froh über die Äußerung der Ministerin von heute, dass es keine betriebsbedingten Entlassungen geben wird und dass auch im Pflegebereich nicht daran gedacht ist, dass Leute ihren Heimatort wechseln müssen.
Ich denke, es ist an uns, am Parlament, am Haushaltssouverän, darauf zu achten, dass es nicht zu weiteren Verwerfungen kommt; denn dies ist ein sensibler Arbeitsbereich für das ganze Land.
Ich komme zum fünften Punkt: Bisher sind Forschung und Lehre wie auch ärztliche Leitung von Abteilungen noch viel zu häufig Männersache. Wir wollen endlich mehr Frauen als Chefinnen sehen.
Hierzu erwarten wir, dass die Vorschläge der Hochschulbeauftragten wie auch der nach dem Klinikgesetz neu zu schaffenden hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für die nicht wissenschaftlichen Klinikbeschäftigten vom neuen Vorstand und vom Aufsichtsrat aufgegriffen werden.
Hier komme ich zu einem sehr kritischen Punkt der Klinikaberichte: Wir finden ebenso wenig wie im letzten Jahr in den Berichten irgendwelche Anhaltspunkte für aktive Frauenförderungskonzepte oder für den Erfolg dieser Maßnahmen. Das muss anders werden. Hierzu haben wir ja auch entsprechende Landesgesetze, die Derartiges vorschreiben. Wir werden an dieser Stelle nicht locker lassen.
Nun komme ich zu einer kleinen Erfolgsstory, nämlich zum letzten wichtigen Ziel, dem wir ein großes Stück näher gekommen sind. Sie wissen, unsere Fraktion macht sich immer stark für die Pflege. Wir wollen die Weiterentwicklung der Pflege und des Patientenservices zu einem eigenständigen Bereich in dem neuen Uniklinikum - nicht als berufsständische Interessenvertretung, wie dies manche missverstehen, sondern als Qualitäts- und Managementressource. Wie in fast allen Großklinika und wie in 33 von 35 Uni-Klinika in Deutschland muss deswegen auch eine Fachkraft für Pflege und Patientenservice im Vorstand hauptamtlich tätig sein.
Eine Personalausweitung im Angestelltenbereich bis zu 30 Stellen an jedem Klinkstandort, wie wir sie in den Klinikberichten des Jahres 2001 finden, kann es allerdings künftig so einfach nicht mehr geben. Ich möchte dazu im Ausschuss den genaueren Hintergrund erfahren. Ich glaube aber, dass sie nicht so sehr einem guten Pflegemanagement geschuldet ist, sondern der Tatsache, dass nach wie vor Abteilungs
Denn nur durch ein abteilungsübergreifend gesteuertes gutes Pflegemanagement können das Budget des Klinikums und gleichzeitig die Nerven der Patienten und der Pflegenden geschont werden.
In beiden Berichten der Klinika wird die Umstrukturierung der bisherigen Institute auf Krankenhausebene zu Ergebniszentren oder - auf Neudeutsch - ProfitCenter skizziert, um Abläufe und Kostentransparenz zu optimieren. Dies begrüßen wir. Gerade bei diesem Prozess kommen die entscheidenden Evaluationen und Effizienzgewinne aus Pflege und Patientenservice. Auf diese Weise wird zum Beispiel auch voreiliges und unstrukturiertes Outsourcing vermieden. Outsourcing ist sicherlich in manchen Bereichen sinnvoll, aber es muss auch hier eine gewisse Qualität gesichert sein; denn ein Uniklinikum kann nur so gut sein, wie alle Bereiche gut sind. Ich meine, ein schlampiges Labor zerstört die schönste Chefarztkarriere.
An dieser Stelle deshalb ausdrücklich mein Appell, in diesem neuen Vorstand die Struktur zu bejahen, die wir jetzt durch unsere Ergänzungsanträge anstreben, und damit ein modernes Management auf allen Ebenen zu ermöglichen.
Wir gehen deshalb davon aus, dass die zukünftige interne Hauptsatzung des Uniklinikums in dem von mir skizzierten Sinne Entscheidungskompetenzen für den Pflegebereich auch unterhalb der Vorstandsebene festschreibt, die eine effiziente Personalpolitik ermöglicht, wie sie insbesondere in Lübeck schon begonnen wurde.
Dies gilt auch für die Aus- und Weiterbildung aller nichtärztlichen medizinischen Berufe. Wir erwarten, dass hierzu in künftigen Klinikberichten ein Erfolg dokumentiert wird. Wir erfahren bisher nur, dass sich die Klinik für die Aus- und Weiterbildung zuständig fühlt, aber weder über den Weiterbildungsbereich der Ärzte noch des nichtmedizinischen Fachpersonals wird etwas dokumentiert. Das muss anders werden.
Unsere Vision ist, dass Pflege und Patientenservice endlich ebenfalls Gegenstand der Forschung und der
Ich hoffe, dass wir noch in dieser Legislaturperiode zu diesem Thema zu weiteren Schritten kommen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten konnten wir der Presse entnehmen, wie dramatisch die finanzielle Situation des Universitätsklinikums Kiel ist. Es ist von einem befürchteten Defizit in Höhe von ca. 14 Millionen € die Rede. Auch wenn das Universitätsklinikum Lübeck zum jetzigen Zeitpunkt noch einen ausgeglichenen Haushalt ausweist, sind ähnliche Entwicklungen auch dort zu erwarten. Dies geht sowohl aus dem Grobkonzept des Beratungsunternehmens Roland Berger - wie Sie wissen - als auch aus dem Bericht der Landesregierung hervor.
Diese Entwicklung unterstreicht also die Notwendigkeit des Handelns. Daher hat der SSW bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass vor diesem Hintergrund die Fusion der beiden Universitätsklinika ein Schritt in die richtige Richtung ist. Allerdings muss sichergestellt werden, dass damit umfangreiche, sinnvolle und zielführende Umstrukturierungen einhergehen. Nur dann wird man die hochgesteckten Ziele, nämlich den Erhalt und den Ausbau einer international konkurrenzfähigen Hochschulmedizin und Krankenversorgung auf höchstem Niveau erreichen.
Die Weichen hierfür werden durch das geänderte Hochschulgesetz gestellt. Aber dass sich diese bundesweit bisher einzigartige Fusion zweier Universitätskliniken nicht ohne Weiteres durchführen lässt, war uns natürlich bereits im Vorfeld klar. So hat die Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich gemacht, wie viele unterschiedliche Interessen betroffen sind.
Zum einen stößt die geplante Schwerpunktbildung in den Bereichen Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung auf ein geteiltes Echo. Der SSW unterstützt hier die Auffassung der Landesregierung, dass mit der Fusion natürlich auch eine solche Schwerpunktbildung einhergehen muss. Nur so kann
Wir brauchen keine Standorte, die sich gegenseitig Konkurrenz machen, wir brauchen zwei sich ergänzende Standorte, die es sich leisten können, ihre Stärken auszubauen und die gemeinsam auf dem Markt konkurrenzfähig sind.
In diesem Zusammenhang halten wir auch die Möglichkeit der Bildung von abteilungsübergreifenden Organisationseinheiten in Form von Zentren für eine sinnvolle Option für die Zukunft. Andere Universitätskliniken wie zum Beispiel das UKE in Hamburg machen dies bereits vor. Durch eine am Behandlungsprozess orientierte Zusammenfassung einzelner Bereiche werden unwirtschaftliche und konfliktträchtige Schnittstellen reduziert. Dies nutzt dem Patienten und erhöht die Chance auf eine zumindest kostendeckende Erbringung der Leistungen.
In der Anhörung wurde auch deutlich, dass aus unterschiedlichen Richtungen ein starker, schlagkräftiger Vorstand gefordert wird. In der ersten Lesung zum Gesetzentwurf habe ich dies auch im Namen des SSW gefordert. Wir bedauern, dass dies nur bedingt berücksichtigt worden ist. Noch immer besteht die Möglichkeit, die Position des Vorstandes für Krankenversorgung nebenberuflich wahrzunehmen. Sollte dies so umgesetzt werden, wird der Vorstand seinen Aufgaben nicht in vollem Umfang gerecht werden.
Im Verantwortungsbereich des Vorstandes für Krankenversorgung liegen die für die Entwicklung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein wesentlichen Themenfelder wie zum Beispiel die Umsetzung der geplanten standortübergreifenden Schwerpunktbildung und die mit der Einführung der neuen Fallpauschalen erforderlichen Reorganisationsmaßnahmen in der Krankenversorgung.