Auch stellt sich die Frage, wie mit Großregionen umgangen werden soll, wenn dies zum Kriterium der Vertretungsstärke gemacht wird. Das heißt, die Frage ist zu klären, was eine Region ist.
Als Beispiel: Die von uns propagierte und gepflegte Ostseeregion - oder anders gesagt: die Nordische
Ich komme zur Bewertung. Die Propagierung eines Europas der Regionen mit einer unmittelbaren parlamentarischen Einflussmöglichkeit ist eigentlich ein genialer Schachzug, den Flickenteppich Europas zu einer akzeptierten staatlichen Gemeinschaft zu gestalten. Historische Feindschaften, sprachliche und kulturelle Besonderheiten, religiöse Barrieren können so elegant überbrückt und entschärft werden.
So wie Bayern, Sachsen, Schwaben, Mecklenburger und natürlich auch Schleswig-Holsteiner könnten Nordiren, Basken und Bosnier in einem Europa der Regionen ihre Besonderheiten pflegen und in die Gemeinschaft einbringen.
Über eine Stärkung des Ausschusses der Regionen und eine verfassungsrechtlich fundierte parlamentarische Funktion lässt sich dieser Weg beschreiten. Die FDP-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtags begrüßt die Initiative des Hauses und wird sich in die weiteren Beratungen einbringen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Forderung des Ausschusses der Regionen, als Teil der Europäischen Union legitimiert zu werden schließen wir uns mit diesem vorgelegten Antrag an. Das kann natürlich, wie Frau Rodust es schon ausgeführt hat, kein Nebenparlament sein, aber die Anbindung an die Organe der EU ist gerade aus Sicht föderaler Strukturen wichtig. Daher soll die AdRDiskussion Eingang finden in die Arbeit beim Konvent.
Lassen Sie mich noch kurz Stellung nehmen zu der Frage des Klagerechtes. Nach meiner Auffassung ist damit natürlich nur gemeint Klagerecht in eigener Sache und nicht allgemein. Insofern ist diese Frage vielleicht noch einmal in der Ausschussbefassung zu präzisieren. Ich freue mich, dass Sie sich da einer Debatte nicht verschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Optimierung dieses Antrages im Aus
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon oft gesagt worden und stimmt dennoch immer wieder: Wir stehen vor historischen Weichenstellungen, denn die Verhandlungen mit den möglichen EU-Beitrittsländern treten jetzt in die entscheidende Phase. Mit dem Beitritt von bis zu zwölf neuen Ländern und auch ihren Strukturen steht die Europäische Union vor ihrer bisher größten Herausforderung. Die entscheidende Frage ist dabei: Wie soll die demokratische Legitimität einer Union mit 25 oder mehr Mitgliedern gesichert werden, ohne dass die institutionelle Handlungsfähigkeit, die ja bereits heute äußerst problematisch ist, weiter verschlechtert wird? Um diese Frage zu klären, hat der Rat von Laeken im Dezember letzten Jahres den so genannten EU-Konvent eingesetzt. Er besteht hauptsächlich aus Vertretern der nationalen Parlamente und der Regierungen. Bekanntlich soll der Konvent bis zum Frühjahr nächsten Jahres Vorschläge für eine institutionelle Reform der EU erarbeiten. Auf der Grundlage dieser Vorschläge soll dann eine Regierungskonferenz die notwendigen Reformen im Jahre 2004 beschließen.
Wie organisieren wir also die zukünftige EU? Brauchen wir beispielsweise noch ein Europäisches Parlament, das eigentlich nichts entscheiden darf? Soll es eine zweite Kammer mit Vertretern der nationalen Kammern geben? Oder sollte man sich nicht lieber auf eine klare Aufteilung der Aufgaben zwischen der EU, den Staaten und den Regionen konzentrieren und gleichzeitig die enorme Bürokratie in Brüssel abbauen, so wie es beispielsweise der seinerzeitige Ministerpräsident Clement gefordert hat? Klar ist nur, eine Reform der EU wird alle Organe der Gemeinschaft betreffen müssen.
In diesem Zusammenhang ist es auch eine wichtige Frage, was aus dem Ausschuss der Regionen in Zukunft werden soll. Wir begrüßen daher, dass die Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag dieses Thema heute auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt haben. Dennoch können wir den Antrag nicht unterstützen. Wir sind dagegen, dass der Ausschuss der Regionen weitere Befugnisse oder Rechte bekommt
und können jedweden Schritt in Richtung einer Institutionalisierung des Ausschusses, auch wenn er noch so klein ist, nicht unterstützen. Wenn man das Prinzip der Subsidiarität wirklich ernst nimmt, kann man nicht weiter in Brüssel alles zentralisieren und noch ein Organ stärken. Genau das geschieht leider, wenn man dem Ausschuss der Regionen weitere Rechte zugesteht.
Ich bitte also, die Haltung des SSW wie folgt zu verstehen: Der Ausschuss der Regionen mag seine Berechtigung als beratendes Organ in Brüssel haben, aber aus unserer Sicht wäre es richtiger, wenn das Land Schleswig-Holstein seine berechtigten regionalen Interessen verstärkt über den Bundesrat und die Bundesregierung gegenüber der EU wahrnehmen würde. Auch wir wollen ein Europa der Nationen, in dem die Regionen eine wichtige Rolle spielen, wir wollen keinen europäischen Superstaat, aber die notwendigen Reformen in der EU sollen dazu genutzt werden, den Föderalismus in Deutschland zu stärken und gleichzeitig von der EU über die Bundesrepublik bis hin zu den Bundesländern die Kompetenzen klar zu definieren. Nur so schaffen wir mehr Transparenz und auch mehr Demokratie für die Menschen in Europa.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Ministerpräsidentin darf ich Ihnen versichern, dass wir der Ansicht sind, dass der Ausschuss der Regionen, der durch den Maastrichter Vertrag 1992 eingerichtet wurde, zu einem ganz wesentlichen Teil dazu beigetragen hat, die Europäische Unions grundlegend zu verändern. Subsidiarität und Regionalität, diese beiden Funktionsprinzipien gehören zu Säulen, auf denen die Europäische Union heute ruht. Wenn heute über die erste europäische Verfassung diskutiert wird, geht es immer auch um diese beiden Prinzipien. Sie haben Europa schon jetzt zu einem Besseren verändert. Sie machen unumkehrbar deutlich, dass das vereinte Europa nicht den Weg eines zentralistischen Superstaats gehen darf und gehen will.
Sie sind Garant dafür, dass dieses Europa demokratisch, bürgernah und dabei funktionsfähig sein wird
und es auch möchte. Sie sind gerade für die Beitrittsländer wichtige Garantien dafür, dass die Ängste vor der Dominanz mächtiger Zentralen unbegründet ist. Es ist wichtig, dass die grundsätzliche Bedeutung dieser Prinzipien stets zu betonen ist, denn Subsidiarität und Regionalität werden Europa auch weiterhin verändern. Sie werden die Regionen zwingen, sich noch stärker über ihre neue europäische Rolle klar zu werden, sie werden deutlich machen, dass das gemeinsame Ziel eine leistungsfähige Union heißt, die die Akzeptanz ihrer Bürger und Bürgerinnen besitzt.
Mit dem Ausschuss der Regionen wurde ein wichtiger Baustein für diese Entwicklung geschaffen. Er hat den Regionen im europäischen Kontext eine Stimme gegeben, die auch gehört wird. Dies war sicherlich nicht immer leicht, denn die europäischen Regionen sind denkbar unterschiedlich organisiert. Sie reichen von reinen Verwaltungsbehörden bis hin zu den deutschen Ländern mit Eigenstaatlichkeit. Dass im Ausschuss der Regionen trotzdem gemeinsame politische Positionen formuliert werden konnten, ist bemerkenswert, ist ein Erfolg. Hier hat sich so etwas wie eine Solidarität der Regionen auf europäischer Ebene gebildet. Dies ist für die Bildung europäischer Legitimität von zentraler Bedeutung.
Unter diesen Rahmenbedingungen ist es ein beachtlicher Erfolg, dass zwar nicht alle, aber doch viele Erwartungen, die es im Ausschuss gab, auch erfüllt werden konnten. Der Ausschuss hat sich seine Position im europäischen Kontext nicht zuletzt durch Beharrlichkeit und Fleiß erarbeitet. Es gab kein wichtiges Vorhaben der Kommission oder des Rates, das nicht aus der Perspektive der Regionen bewertet und diskutiert wurde. Dadurch ist der Ausschuss der Regionen schon jetzt mehr als ein reines Beratungsgremium.
Aus deutscher Sicht darf nicht übersehen werden, dass insbesondere die Zusammenarbeit der deutschen Mitglieder über die Parteigrenzen hinweg ausgesprochen gut funktioniert hat. Dies hat nicht zuletzt zu diesem Antrag geführt, der die parteiübergreifende Position der deutschen Delegierten im Ausschuss der Regionen widerspiegelt. Das relativiert ein bisschen den europapolitischen Streit, der manchmal im eigenen deutschen Haus geführt wird.
An dieser Stelle darf ich im Namen der Ministerpräsidentin den ausdrücklichen Dank an Ulrike Rodust aussprechen, die einen herragenden Einsatz gebracht hat,
und möchte im Namen von Frau Simonis diesen Dank ganz herzlich anbringen, zumal der Einsatz doch etwas umfangreicher war, als zunächst zu erwarten. Also herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist ein wichtiger Beitrag für die Diskussion einer europäischen Verfassung. Er zeigt, dass diese Diskussion nicht nur in Brüssel geführt werden darf, sondern auch in den Regionen geführt werden wird und muss, nicht nur von Verfassungsexperten, sondern auch von den Menschen vor Ort. In dieser Diskussion spielen Subsidiarität und Regionalität schon jetzt eine zentrale Rolle. Sie hat gerade erst begonnen und auch die neue europäische Verfassung wird nicht das Ende der Entwicklung sein. Dabei sollten wir uns als regionale Vertreter stets verdeutlichen: Die Diskussion um Subsidiarität wird die Akteure in den europäischen Institutionen zwingen, sich bei allen Entscheidungen immer den regionalen Aspekt zu verdeutlichen und hoffentlich zu Eigen zu machen. Genauso wird diese Diskussion uns in den Regionen zwingen, in unseren Forderungen und Positionen stärker die europäischen Aspekte zu beachten.
Für die Akteure in Europa wie in den Regionen gilt das gemeinsame Ziel, eine funktionsfähige Union zu schaffen mit schlanken Entscheidungswegen und klaren Verantwortlichkeiten, eine Union, die die Unterstützung und Zuwendung, aber auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Europa besitzt. Auf diesem Weg sehen wir uns gemeinsam mit diesem hohen Haus und allen gesellschaftlichen Akteuren in Schleswig-Holstein. Diese Zusammenarbeit funktioniert ausgesprochen gut. Dafür herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Europaausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen die freudige Mitteilung machen, dass die Fraktionen sich darauf verständigt haben, Tagesordnungspunkt 4 a ohne Aussprache zu behandeln, sodass ich ihn einreihe in die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt in zweiter Lesung der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Fachlinken vor.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der SPD bei Enthaltung der CDU, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte - Sie finden in der Anlage das Gesetz noch einmal neu ausgedruckt - der Gegenüberstellung anzunehmen. Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Wer diesem Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.