Joachim Behm

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Dank an alle Beteiligten beginnen, die den Bericht erarbeitet haben. Vor allem richtet sich mein Dank aber an die vielen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Regelungen und Einrichtungen überhaupt geschaffen haben, sodass der Bericht mit den enthaltenen Fakten gegeben werden kann.
Es hat sich auf dem Gebiet der Schiffssicherheit anerkanntermaßen viel getan. Gleichwohl dürfen wir nicht vergessen, dass es viele der Neuerungen zur Sicherstellung der Sicherheit des Schiffsverkehrs nicht geben würde, wenn die „Pallas“-Katastrophe nicht gewesen wäre. Diese Feststellung mag makaber klingen, aber sie ist nicht von mir. Sie stammt von dem Umweltschützer Ulrich Rösner vom Projektbüro Wattenmeer des World Wide Fund for Nature. Er fährt fort:
„So sehr wir auch glauben, dass das Havariekommando auf einem guten Weg ist - es ist nicht perfekt.“
Ich stimme ihm in beiden Aussagen zu, schließlich befindet sich das Havariekommando immer noch im Aufbau.
Meine Damen, meine Herren, die FDP hat bereits unmittelbar nach „Pallas“ an allererster Stelle einen einheitlichen gestärkten Küstenschutz gefordert. Das ist erreicht: Seit dem 1. Januar 2003 liegt das Unfallmanagement beim „Havariekommando deutsche Küsten“ in einer Hand. Nun beklagt der Bericht, dass das Küstenwachzentrum unter Einschluss des Havariekommandos letztlich nur ein Kooperationsverbund ist, aber der Aufbau einer integrierten Küstenwache mit „monokratischen“ Entscheidungsstrukturen wünschenswert wäre. Außer Schleswig-Holstein ist derzeit aber kein anderes Bundesland bereit, seine Wasserschutzpolizei - nur im Bedarfsfall - einer einheitlichen Küstenwache zu unterstellen und entsprechende Kompetenzen aufzugeben.
Diese Kritik teilen wir nicht. Eine Stärkung der Küstenwache heißt für die FDP nicht, allen Beteiligten die gleiche Mütze zu verpassen und eine „Superbehörde“ zu installieren. Wichtiger ist eine einheitliche Informations- und Kommandostruktur, in die sich die jeweiligen Behörden des Bundes und der Länder mit ihrem gesamten Equipment einfügen.
Nach dem Bericht laufen auf Fachebene bereits zwischen den Küstenländern entsprechende Aktivitäten
zur Vernetzung der Arbeit der Unfallmanagementbehörden mit gemeinsamen Alarm-, Unterstützungs- und Abwehrplänen.
Diesen Ansatz gilt es auszubauen.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Regelung über die Zufluchtplätze für Havaristen, auch als Nothilfen bezeichnet, ebenfalls noch ein Knackpunkt. Umso mehr freue ich mich, dass es im Laufe dieser Sitzung und der Verhandlungen davor fraktionsübergreifend gelungen ist, die Vereinbarungen über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge zu verabschieden, zugegeben mit dem einen oder anderen Wermutstropfen: Auf die ablehnende Haltung des Bundes bei der Erstattung der Kosten auch nach Beendigung einer komplexen Schadenslage müssen wir in jedem Fall noch Einfluss zu nehmen versuchen. Denn die Vorfinanzierung kann für die betroffenen Kommunen schnell zu einer unangemessenen Belastung führen.
Meine Damen, meine Herren, die Schiffssicherheit in der Ostsee ist auf einem guten Weg. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun. Ich weise nur auf die von mir immer wieder geforderte Annahmepflicht von Lotsen in den engen und schwierigen Fahrwassern - das Stichwort Kadetrinne ist schon erwähnt worden - oder auf die beschleunigte Einführung von Doppelhüllentankern hin.
Im Interesse der Sicherheit und Sauberkeit unserer Küstenmeere dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Letztlich wird erst der nächste Ernstfall, den wir nicht erhoffen, der aber dennoch eintreten kann, zeigen, ob wir ausreichend auf den Notfall vorbereitet sind.
Den Anmerkungen des Abgeordneten Maurus zu den Ausschreibungskriterien für die Notschlepper schließt sich die FDP-Fraktion ausdrücklich an.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Da ich dem Gesetz zur Förderung des Friesischen zustimmen werde - die FDP-Fraktion wird sich der Stimme enthalten, wie Dr. Klug begründet hat -, ist dieser Wort
beitrag von mir nötig. Ich habe mich im beteiligten Europaausschuss für die Annahme der Vorlage entschieden. Die Bemühung, meine Fraktion zur Zustimmung zu bewegen, blieb ohne Erfolg. Aber Herr Dr. Klug konnte ja begründen, warum dies der Fall ist. Immerhin wird sie sich nur der Stimme enthalten.
Meine zustimmende Haltung ist ganz entscheidend durch die Anhörung der an der friesischen Sprache und Kultur interessierten Persönlichkeiten im Nordfriesischen Institut in Bredstedt ausgelöst worden. Dabei wurde deutlich, dass die Erhaltung der friesischen Sprache und Kultur durchaus gefährdet ist. Diese Existenzgefährdung kann nachhaltig durch das Gesetz und durch dessen Umsetzung gemindert oder abgewendet werden.
Die große Zahl der angehörten Persönlichkeiten, die sich positiv zur Verabschiedung dieses Gesetzes geäußert haben und Vorschläge dafür einbrachten, den Text zu verbessern, hat mich letztlich überzeugt. Das Gesetz wird der friesischen Sprache und Kultur das Überleben erleichtern. Sprache muss jedoch - das wird der entscheidende Moment sein, wie alle Redner hier betonten - gelebt und gesprochen werden.
Wir schützen mit dem Gesetz ein kulturelles Erbe unseres Landes, das bis in die heutige Zeit überlebt hat. Ich freue mich über jede Stimme, die mein Votum unterstützt.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Die Ostseeregion unterliegt mit dem Beitritt der neuen Anrainerstaaten zur Europäischen Union nicht nur einem ständigen Wandel, sondern auch immer neuen Herausforderungen. Mit der Erweiterung der EU haben der Ostseeraum und darüber hinaus die nördlichen Länder in Europa einen wesentlich größeren Stellenwert erhalten. Deutschland hat seine EUAußengrenzen verloren. Die Ostsee hat sich nahezu zu einem EU-Binnenmeer entwickelt.
Die Zukunftschancen Schleswig-Holsteins werden auch davon abhängen, wie wir die Entwicklung in
dieser aufstrebenden Region mitgestalten und die Chancen für unser Land wahrnehmen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Ostseebericht stellt dann auch zutreffend fest, dass sich Schleswig-Holstein stärker zur Drehscheibe für den nördlichen Teil Europas entwickelt. Die zunehmenden Handelsströme und Herausforderungen sind Chancen zugleich. Denn die neuen Landverbindungen nach Skandinavien geben Schleswig-Holstein eine Brückenfunktion zu Nordeuropa. Das Wachstum des Binnenhandels in der Europäischen Union ist ein weiterer Beitrag, die Stellung Schleswig-Holsteins zu stärken.
Die immer intensiveren Beziehungen zu den Ostseeanrainerstaaten neben den neuen Beitrittsländern Polen und den baltischen Staaten auch zu Russland steigern die Bedeutung des Landes als Schnittstelle des Austausches zwischen dem Ostseeraum und der übrigen Welt.
Die Herausforderungen liegen darin, die entstehenden Belastungen angemessen zu verarbeiten. Die Chancen liegen darin, die Handelsströme stärker an SchleswigHolstein zu binden und so für das Land zu nutzen. So kann Schleswig-Holstein zum Dienstleister des Nordens werden, wenn wir so konkrete Projekte wie den Ausbau unserer Verkehrsachsen und den Ausbau des Landes als Begegnungs- und Wissenschaftsstandort vorantreiben.
Erste wichtige Schritte sind getan. Das ist anzuerkennen. Allerdings sind es noch sehr kleine Schritte. Wir dürfen hierbei nicht unser Ziel aus den Augen verlieren: Schleswig-Holstein als Scharnier für den Norden und den Osten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wir lediglich zu einem Transitland für unsere Nachbarn werden, die mit Schleswig-Holstein nur deshalb in Berührung kommen, weil sie den gesamten südlichen Teil der Europäischen Union erreichen wollen. Hier müssen wir uns einschalten. Hier muss sich Schleswig-Holstein selber aktiv in die Entwicklung des Ostseeraums einbinden, sodass wir alle davon profitieren.
Meine Damen, meine Herren, leider steht sich gerade beim Ausbau der Verkehrsachsen die Landesregierung zu oft selber im Weg, sei es beim Ausbau von Autobahnen oder beim Bau einer festen FehmarnbeltQuerung. Die grünen Koalitionspartner organisieren, manchmal unterstützt von einem sozialdemokratischen Regionalfürsten, auf Landes- wie auf Bundes
ebene den Widerstand gegen jede Möglichkeit, Schleswig-Holstein auch ökonomisch weiterzubringen. Es ist der erste richtige Schritt, dass die Fehmarnbelt-Querung und der Nord-Ostsee-Kanal in die Neufassung der Transeuropäischen Netze des Verkehrs aufgenommen worden sind.
Kontraproduktiv ist es dabei, wenn der Ausbau der Fehmarnbelt-Querung durch Ausweisung von Schutzgebieten nachhaltig erschwert und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals immer weiter auf die lange Bank geschoben wird.
Meine Damen und Herren, wovon alle Ostseeanrainer profitieren, ist die Nutzung der Ostsee selber. Bei der Förderung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung im Ostseeraum besteht allerdings weiterhin noch Nachbesserungsbedarf. In den nächsten zehn Jahren wird sich der Schiffsverkehr auf der Ostsee nach Expertenmeinung verdoppeln bis verdreifachen. Kein Wunder, dass die Furcht vor Havarien und damit möglichen Ölkatastrophen in den Anrainerstaaten wächst. Das labile Ökosystem Ostsee ist zudem aufgrund der starken Nährstoffeinträge ohnehin von Gefahr bedroht.
Wenn aber - wie kürzlich im norwegischen Bergen - Vertreter der Ostseestaaten zusammentreffen, wird schnell deutlich, dass der Schutz des Mare Balticum spätestens beim Geld aufhört. So verhinderte das Veto der russischen Delegation, dass sowohl die Ausweisung der Ostsee als ein besonders empfindliches Meeresgebiet als auch die dringend erforderliche Lotsenpflicht Eingang in die Abschlusserklärung der 13. Ostseeparlamentarierkonferenz fand. Dies wurde auch durch die schleswig-holsteinische Delegation mit einer Verlautbarung des Landtagspräsidenten Arens kritisiert.
Hier zeigt sich, dass diese Themen neben dem dringenden Thema der Schiffssicherheit bei einem Dissens mit dem Nicht-EU-Mitglied Russland schnell zu einer Pattsituation führen können. Spätestens an dieser Stelle zeigt sich, dass die von der Landesregierung richtigerweise angestrebten strategischen Allianzen und Partnerschaften ihre Grenzen finden.
Dass die Ostseeparlamentarierkonferenz längst nicht nur ein Debattierklub ist und auch im Bereich der Schiffssicherheit die Parlamentarier mehr erreicht haben als etwa der Ostseerat, haben wir ebenfalls dem
hohen Engagement unseres Landtagspräsidenten zu verdanken.
Unermüdlich hat er sich für eine bessere Zusammenarbeit mit den Ostseeanrainerstaaten eingesetzt. Aber auch Sie, Herr Arens, werden mir beipflichten, dass die Kooperation im Ostseeraum eine Politik der kleinen Schritte ist und sicher auch noch bleiben wird.
Umso wichtiger ist, dass hier der Fokus der Außenpolitik liegt - das ist unsere Sicht -, weil damit künftig neue handlungsfähige Strukturen und mehr Verbindlichkeit geschaffen sind. Derzeit hat man leider den Eindruck, dass der außenpolitische Aufmerksamkeitswert der Arbeit der Ostseeparlamentarier nicht der Mittelpunkt der rot-grünen Bundesregierung ist.
Wenn Ostseepolitik für uns eine aktive Politik zur Vertiefung der Integration in dieser Region bedeutet, wie unsere Ministerpräsidentin anlässlich der Eröffnung des Historikertages am 14. September 2004 verkündete, dann muss an diesem Punkt nicht nur von Schleswig-Holstein ein Signal ausgehen, sondern muss insbesondere die Bundesrepublik ihr Engagement verstärken. Hier besteht, nachdem sich Deutschland während seiner Präsidentschaft im Ostseerat schon nicht durch rühmliche Taten hervorgetan hat, die Chance, diese Scharte wieder auszuwetzen und sich stärker denn je für die Belange im Ostseeraum einzusetzen.
Stärker als bisher wird die Ostseeregion ihre Zusammenarbeit in den Feldern entwickeln müssen, die bislang entweder einzelstaatlichem Handeln oder Entscheidungen auf EU-Ebene überlassen waren.
Meine Damen, meine Herren, natürlich kommt es auf die ostseenahen Länder im Norden Deutschlands an, die Argumente für die nationalen Interessen Deutschlands im Ostseeraum zu formulieren und die überwiegend maritimen Interessen der norddeutschen Länder einzubringen. Hierbei sollte Schleswig-Holstein weiter eine Vorreiterrolle spielen.
Wir dürfen nicht vergessen: Ostseepolitik ist auch Standortpolitik. Dazu gehört eben auch, dass sich Schleswig-Holstein dafür einsetzt, dass die Ostseeregion zu einer handlungsfähigen Großregion weiterentwickelt wird.
Wenn sich unsere Ministerpräsidentin dafür einsetzen will, dass sich die Ostseeländer zu einer Modellregion in Europa entwickeln, und dazu handfeste Verabredungen und Strategien einer diplomatischen Außenpolitik vorzieht, dann sollten wir darauf drängen, dass die nächste Veranstaltung des Baltic Development Forum in Deutschland nicht nur in Hamburg, sondern auch in Schleswig-Holstein stattfindet. Denn wir liegen an der Ostsee, nicht Hamburg.
Wer sich der Entwicklung im Ostseeraum verschließt, wird die Zukunft Schleswig-Holteins verschlafen. Wir sind zwar auf dem richtigen Weg, sind bisher viele kleine Schritte erfolgreich gegangen, aber von handfesten Erfolgen sind wir in vielen Bereichen immer noch weit entfernt. Wir müssen uns also weiter um die Ostseekooperation und um die Verbindungen im Ostseeraum bemühen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Anfangsbemerkung: Herr Maurus, alles, was dieses schwierige Thema im Gespräch und in Bewegung hält, denke ich, nutzt.
Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich bei den Antragsstellern, namentlich bei dem Kollegen Malerius für diesen Antrag und verzeihe ihm ausdrücklich, dass er nicht unterlassen konnte, ein bisschen Wahlkampf in seine Eingangsbemerkungen hineinzulegen.
Ich glaube, jeder von Ihnen weiß, dass insbesondere mir die Sicherheit in der Ostsee ein wichtiges Thema ist. Ich erinnere mich genau an die Bilder an der dänischen Küste vor drei Jahren nach dem damaligen Schiffsunfall in der Kadetrinne. Die Folgen für die Umwelt waren seinerzeit dramatisch. Tief im Binnenland entlang der Wasserstraßen waren Ölverschmutzungen aufgetreten. Ich erinnere mich auch daran, dass die deutsche Ostseeküste nur aufgrund für uns günstiger Winde nicht von den Ölverschmutzungen betroffen war. Seither ist viel geredet worden, insbesondere für die Problematik in der Kadetrinne ist wenig Konkretes geschehen. Ich wundere mich auch, dass hier von SPD und Grünen ein Antrag vorgelegt wird, der zwar auf einen verstärkten Lotseneinsatz in schwierigen engen Gewässern in der Ostsee hinwirken will, was unter anderem eine Lotsenpflicht in der Kadetrinne mit umfassen mag, klar gesagt wird dies aber nicht. Wir als Parlament sollten unsere Vorstellungen aber in dieser Sache klar äußern. Deshalb sage ich für meine Fraktion, dass wir eine verbindliche Lotsenpflicht in der Kadetrinne fordern.
Eine weitere ständige Gefahr in der Ostsee und insbesondere in der Kadetrinne ist der ständige Schiffsverkehr mit Einhüllentankern. Das Gefahrenpotential dieser alten Schiffe ist sehr hoch. Die genaue Zahl, wie viele dieser Tanker monatlich die Ostsee und die Kadetrinne passieren, ist bis heute unklar. Diese Daten werden wir erst verbindlich haben, wenn das im Aufbau befindliche automatische Identifizierungssystem, kurz AIS, wirklich für alle Schiffe eingeführt worden ist. Dennoch hat beispielsweise Greenpeace im Zeitraum von Dezember 2002 bis Januar 2003 allein 26 Einhüllentanker mit einer Tragfähigkeit zwischen 4.000 und 102.000 t bei ihrer Passage durch die engen Gewässer der Kadetrinne gezählt. 26 Einhüllentanker im Monat, das macht geschätzt über 300 Passagen im Jahr aus, alles tickende Zeitbomben. Es reicht für uns nicht aus, dass diese meist Schweröl transportierenden Tanker seit dem 21. Oktober vergangenen Jahres keinen Hafen der EU mehr anlaufen dürfen. Wir müssen endlich darauf drängen, dass diese Schiffe in der Ostsee nichts mehr zu suchen haben. Bis 2010 soll dies der Fall sein. Früher wäre uns lieber.
Ob es bis zum Jahre 2010 wirklich gelingt, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus muss das automatische Identifizierungssystem für alle Schiffe so früh wie möglich eingeführt werden. Diese Forderung im Antrag unterstützen wir ausdrücklich.
Ein bemerkenswerter Punkt wurde auf der 14. Ostseesicherheitskonferenz herausgearbeitet, und zwar die bisher oftmals unterschätzte Rolle des menschlichen Faktors bei Schiffshavarien. Dabei ging es nicht nur um Alkohol am Ruder von Schiffen. Professor Karl Laubstein, der Präsident der World Maritime University, stellte in seinem Beitrag klar, dass eine gute Aus- und Fortbildung, lebenslanges Lernen, Wiederholungslehrgänge, ständiges Üben sowie bessere Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen die wichtigsten Schlüssel zu mehr Schiffssicherheit sind. Eine hohe Qualität der Ausbildung sichert einen hohen Standard bei der Schiffssicherheit.
Dass wir hier international einen hohen Standard erreichen, muss eine zentrale Forderung eines Parlaments eines Ostseeanrainerstaates sein. Insofern unterstützen wir auch diese Forderung.
- Plattdeutsch allein reicht da sicherlich nicht; das ist klar.
Darüber, ob für die Schiffssicherheit in der Ostsee dieses großflächig nun als PSSA-Gebiet ausgewiesen werden muss, wird trefflich gestritten. Der Umweltausschuss der International Maritime Organisation - IMO - hat diese Forderung bereits im April grundsätzlich aufgenommen. Nun werden konkrete Maßnahmen und Vorschläge der Staaten erwartet.
Widerspruch gegen die großräumige Ausweisung der Ostsee als PSSA-Gebiet gibt es dagegen aus Kreisen der Schifffahrt und der Häfen.
- Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident.
Im Interesse eines fairen Ausgleichs zwischen den Interessen des Natur- und Umweltschutzes und den ökonomischen Interessen der Reeder und Hafenbetreiber sollten wir uns diesem Punkt im Ausschuss noch einmal genauer widmen.
Meine Damen! Meine Herren! Herr Präsident! Mit dem 1. Mai dieses Jahres sind zehn weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten. Von diesem Beitritt profitieren auch die nationalen Minderheiten im Ostseeraum. Nach der Vertreibung und Zwangsumsiedelung im Gefolge des Zweiten Weltkrieges waren einige dieser Volksgruppen über Jahrzehnte stalinistischen Repressalien und starkem Anpassungsdruck ausgesetzt.
Jetzt ist die russische Volksgruppe selbst zu einer Minderheit in Estland und in Lettland geworden. Die Möglichkeit für diese Minderheiten, sich stärker zu entfalten und das Zusammenwachsen der Europäischen Union zu unterstützen, sind nunmehr für alle gewachsen. Umso mehr dürfen wir nicht vergessen, dass ein aggressiver Nationalismus, der sich am Ende der sowjetischen Fremdherrschaft Luft verschaffte, noch längst nicht überall überwunden ist, aber die Anstrengungen dafür sind überall erkennbar.
Dabei könnten doch gerade die Minderheiten in ihren Ländern beim kulturellen und wirtschaftlichen Austausch in diesem gemeinsamen Europa eine Brückenfunktion zu den alten Ländern der Europäischen Union übernehmen.
Mit der Rahmenkonstruktion und der Sprachencharta des Europarates liegen zwei wichtige Rechtsdokumente zum Schutz ethnischer und nationaler Minderheiten vor. Ziel muss es sein, mithilfe dieser beiden Elemente die Regionen kulturell, wirtschaftlich und politisch zu fördern.
Meine Damen, meine Herren, mit unserem fraktionsübergreifenden Antrag für einen Beauftragten für demokratische Entwicklung und Minderheitenangelegenheiten im Ostseeraum geht es uns nicht darum, das Prestigedenken einzelner Gruppen zu befriedigen. Wie die Vorbilder Südtirol, Katalonien und die Åland-Inseln zeigen, ist eine erfolgreiche Minderheitenpolitik in der Europäischen Union ein effizientes Mittel, um Regionen erfolgreich zu fördern. Umso mehr kann ein Beauftragter für demokratische Entwicklung und Minderheitenangelegenheiten im Ostseeraum bewirken, dass betroffene Staaten eine solche Person als Unterstützung für ihre Belange verstehen, ohne dass sich diese Staaten gleich in ihrer Souveränität angegriffen fühlen müssen.
Da Brüssel seine finanziellen Zuschüsse vermehrt auch direkt an Bundesländer und Regionen der Mitgliedstaaten überweist, wird eine solche Neuordnung der Zuständigkeiten nicht ausschließlich den Minderheiten nutzen.
Vergessen wollen wir nicht, dass auch die verbliebenen Deutschen in Polen ebenfalls wieder sichtbar und hörbar wurden, weil auch ihre Rechte als Minderheit bei unserem Nachbarn Polen Anerkennung gefunden haben.
Europa soll und muss nicht nur wirtschaftlich zusammenwachsen, es muss auch zu einer Wertegemeinschaft zusammenfinden. Dazu gehören neben den Menschenrechten auch die Minderheitenrechte. Ob durch das so genannte Kopenhagener Dokument der OSZE, durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten im Europarat oder durch den Minderheitenschutz im Rahmen der Garantien für die Rechte ethnischer und nationaler Gruppen und Minderheiten der EU: Der Schutz und die Förderung von Minderheiten wird erst dann mit Leben erfüllt, wenn die Bürgerinnen und Bürger Europas einen Ansprechpartner erhalten, der ihnen in Fragen des Minderheitenschutzes zur Seite steht.
Nach Überzeugung der FDP ist es deshalb eine wichtige Aufgabe der Europapolitik, die Minderheiten weiter zu fördern. Denn durch die Vielfalt der verschiedenen Volksgruppen mit ihren Sprachen und Kulturen bewahren wir nicht nur unser kulturelles Erbe, sondern wir erhalten damit ein besonderes Lebensgefühl in weiten Teilen der Europäischen Union.
Meine Damen, meine Herren, solange die einzelnen Regionen in der Europäischen Union immer noch eine zu geringe Bedeutung haben, ist es umso wichtiger, einen solchen Ansprechpartner für die einzelnen Volksgruppen des Ostseeraumes zu haben. Nur so
haben wir eine Chance, die Vision der vereinigten Staaten von Europa verwirklichen zu können.
Umso schöner ist es, dass von Schleswig-Holstein aus eine gemeinsame Initiative ausgeht, um diese Vision zu unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Pünktlich zur Europawahl entdecken wir erneut, dass Europapolitik auch Landespolitik ist und verleihen dem mit einem besonderen Antrag Ausdruck. Ich denke, wenn nicht in wenigen Tagen die Europawahl anstünde, hätten wir in diesem Moment getrost darauf verzichten können. Dieser Landtag hat gewiss in vielen Aussprachen seinen Beitrag geleistet, um Interesse für die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union zu wecken. Dabei wird häufig vergessen, dass mittlerweile ein Großteil der gesetzlichen Regelungen und die Politik in Deutschland vom Europarecht nicht nur beeinflusst, sondern auch bis in das kleinste Detail bestimmt werden. Wir sehen uns dann häufig nur noch in der Rolle, Europarecht umzusetzen.
Ein aktuelles Beispiel macht dies besonders deutlich: das Landesseilbahngesetz. Zwar ist der höchste Berg, den wir derzeit in Schleswig-Holstein haben, der Schuldenberg, den diese Landesregierung in den letzten 16 Jahren angehäuft hat, doch für die sichere Besteigung dieses Gipfels benötigen wir nicht das Landesseilbahngesetz.
Allein dieses Gesetz zeigt, dass nicht nur bei der Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen, sondern auch über Förderprogramme und Beschlüsse die Europäische Union immer kleinteiliger auf Schleswig-Holstein einwirkt.
Die einzelnen Regionen spielen in der Europäischen Union noch immer eine zu geringe Rolle,
da diese im Regelfall nicht die Ansprechpartner bei entsprechenden Entscheidungen sind. Zwar wurde durch die Einrichtung eines Ausschusses der Regionen der europäischen Vielfalt an Völkern, Sprachen und Kulturen ein Sprachrohr gegeben, doch leider sind die Möglichkeiten dieses Ausschusses weiterhin zu sehr beschränkt. Daran hat auch der vom Konvent vorgelegte Verfassungsentwurf wenig geändert. Diese sehr wichtige Institution, der Ausschuss der Regionen, hat immer noch zu wenig Gewicht. Neben einer
rein beratenden Funktion hat es lediglich eine Aufwertung im so genannten Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gegeben. Das ist einfach zu wenig.
Um so wichtiger ist es deshalb, dass wir in Schleswig-Holstein unseren Einfluss in der Europäischen Union noch stärker geltend machen. Die Einrichtung des Hanse-Office ist dabei ein erster und wichtiger Schritt, um in Brüssel vor Ort eine Vertretung unseres Landes zu etablieren. Der jetzt verabschiedete Chef dieser Einrichtung, der ehemalige Wirtschaftsminister dieses Landes, Franz Froschmaier, hat, soweit ich das beurteilen kann, einen gewichtigen Anteil am Ansehen des Hanse-Büros.
Gleichzeitig wird angesichts der jetzt erweiterten Union immer deutlicher, dass Schleswig-Holstein eine noch bessere und intensivere Lobbyarbeit vor Ort braucht. Zukünftig werden wir uns auf immer weniger Förderung vonseiten der EU einzustellen haben, da die neuen Mitglieder in der Union die Verbesserung ihrer Strukturen ebenfalls anstreben. Deshalb ist es umso wichtiger, die Informations- und Beratungsstrukturen für Schleswig-Holstein in der Union weiter zu optimieren und auszubauen.
Ein wichtiges Anliegen ist es deshalb für mich, dass wir das vorhandene Netzwerk mit den Partnern in den Nachbarstaaten noch enger knüpfen, um die Interessen des Ostseeraumes in der EU noch weiter zu intensivieren. Wenn es stimmt, dass die Bundesrepublik bereits heute mit Abstand der größte Handelspartner der am 1. Mai beigetretenen neuen Mitgliedsländer ist und allein durch den „Osthandel“ rund 100.000 Arbeitsplätze im deutschen Mittelstand gesichert werden, dann sollte Schleswig-Holstein eigentlich einen wesentlichen Anteil daran haben.
Diese Hoffnungen haben sich für Schleswig-Holstein leider nicht erfüllt - und dies, obwohl mit dem Beitritt der neuen Mitgliedsländer gerade die gesamte Ostseeregion einen immer größeren Stellenwert in Europa einnimmt. Die Vorteile, die wir allein aus unserer geographischen Lage hätten ziehen können, wurden in den letzten Jahren noch zu wenig genutzt.
Anstatt sich immer mehr zu einer Drehscheibe für das nördliche Europa zu entwickeln und damit von den Handelsströmen zu profitieren, begeben wir uns in die
Gefahr, mittelfristig zu einem Transitland zu werden. Eine entsprechende Entwicklung zeichnet sich jetzt bereits ab: Nach wie vor hinken wir bei der Zahl der Arbeitsplätze und in unserer Wirtschaftskraft hinter den westdeutschen Flächenländern her. Firmen wandern in die Metropolregionen oder gleich in die neuen Mitgliedsländer ab. Dabei hat auch der in den letzten Jahren gewollte und von der EU geförderte Strukturwandel das Land noch lange nicht so weit vorangebracht, dass es mittlerweile auf eigenen Füßen stehen könnte. Die Chancen, die durch die entsprechenden Förderprogramme der EU in der Vergangenheit eröffnet worden sind, wurden durch Rot-Grün nicht vollständig ausgeschöpft, weil die Möglichkeiten, die geforderten Eigenmittel einzubringen, in unserem Lande nicht gegeben waren. Siehe dazu meine Anmerkungen zum Schuldenberg.
Europapolitik ist Landespolitik. Das ist ein schönes Schlagwort. Leider wird dieses Schlagwort in unserem Land aber allzu gern dazu missbraucht, erfolglose Landespolitik zu verdecken. Ob beim Ausbau unserer Infrastruktur oder der wirtschaftlichen Entwicklung: Immer wieder werden die Vorgaben oder Zwänge aus Brüssel vorgeschoben, um eine weitere Entwicklung unseres Landes zu verhindern oder zu behindern. Konkrete Beispiele kann ich hier gern anführen. Sei es der Ausbau der A 20 oder die feste Fehmarnbelt-Querung, sei es der Ausweis von weiteren Gewerbegebieten: Anstatt unser Land wirtschaftlich weiter voranzubringen, werden fleißig und systematisch FFH-Gebiete oder auch gleich ganze Landstriche als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Dabei wird immer die gleiche Leier gespielt: Angeblich zwingt Brüssel Schleswig-Holstein dazu, das Land nach und nach unter Schutz zu stellen. Dass sich die Landesregierung dabei ab und an selber in die Quere kommt, zeigt der Umstand, dass unsere Ministerpräsidentin im Jahre 2004 erfahren muss, dass die gesamte Fehmarnbelt-Querung durch einen Bereich verläuft, der bereits seit 2001 als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.
Meine Damen, meine Herren, Europapolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Bürger im Land nicht die Erfahrung machen müssen, dass die Landespolitik mittlerweile von Brüssel ferngesteuert wird. Dazu gehört für mich eine umfassende und transparente Informationspolitik. Dazu gehört auch, dass den Bürgern deutlich gemacht wird, welche Perspektiven die rot-grüne Landesregierung in der künftigen Europapolitik verfolgen wird. Denn wenn Europapolitik Landespolitik sein soll, hat diese Politik direkte Auswirkungen auf unser Land. Ich hoffe, dass dies viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes durch die
Teilnahme an der Europawahl demonstrativ bekunden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es wird mir niemand übel nehmen, wenn ich einige Anmerkungen zu dem am Dienstag gefundenen Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz machen möchte, bevor ich zum Inhalt des Berichts der Härtefallkommission komme. Mit dem Zuwanderungskompromiss wurde letztlich auch eine zentrale Forderung der Härtefallkommission erfüllt. Es wird ein Zuwanderungsgesetz geben und damit erstmals die Zuwanderung in Deutschland überhaupt geregelt. Ich bedauere allerdings ausdrücklich, dass sich die Diskussion um die Zuwanderung in der letzten Phase fast nur noch um Sicherheitsfragen drehte.
Die Union hat auch im Bund eindrucksvoll das bestätigt, was sie in unserer letzten Sitzung mit Ihrem Antrag zu Zuwanderung und Integration bereits vermuten ließ. Ich meine das keinesfalls positiv. Für die CDU ist die Zuwanderung in erster Linie ein Sicherheitsproblem. Das gipfelte in der Forderung, eine Sicherungshaft für Ausländer einzuführen, ohne den Nachweis einer Straftat oder der Vorbereitung einer Straftat zu verlangen. Für meine Fraktion sind solche Vorschläge nicht nur verfassungsrechtlich fatal, sondern auch menschlich problematisch.
Ich halte fest: Die FDP-Fraktion ist mit dem gefundenen Kompromiss nicht ganz zufrieden. Bevor beschlossen werden kann, wer als Person mit Terrorismusbezug ausgewiesen werden kann, muss erst einmal feststehen, was unter Terrorismusbezug zu verstehen ist.
Positiv beurteilen wir, dass in der Bundesrepublik flächendeckend Härtefallkommissionen eingerichtet werden sollen und die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Grund für Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eingeführt wird. Die letzte Hürde des Gesetzgebungsverfahrens ist aber noch nicht genommen. Es wird sich erst am konkret ausformulierten Gesetzestext zeigen, inwieweit der gestern geschlossene Kompromiss der wirkliche Durchbruch war.
Meine Damen, meine Herren, wir haben in Schleswig-Holstein bereits seit Oktober 1996 eine Härtefallkommission. Sie kann angerufen werden, wenn Ausländerinnen und Ausländer aus Schleswig-Holstein geltend machen, dass die Ausweisung für sie eine besondere Härte bedeutet. Weiterhelfen kann die Härtefallkommission zurzeit dann, wenn es im Ausweisungsverfahren noch Ermessensspielräume zur Änderung der Ausweisungsentscheidung gibt, also beispielsweise rechtskräftige Gerichtsentscheidungen oder klare Gesetzesregelungen noch nicht entgegenstehen.
Der Bericht der Kommission ist mit seinen elf Seiten zwar recht übersichtlich, er ist aber dennoch von seinem Inhalt in vieler Hinsicht weit bedeutsamer als andere, wesentlich dickere Berichte. Schließlich verbirgt sich hinter jeder Fallnummer zumindest ein Schicksal, bei Familien oft auch mehrere menschliche Schicksale. Der Bericht stellt fest, dass die Erwartungen für das Berichtsjahr 2003 bereits im Vorwege durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz nicht erfüllt werden konn
ten. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen konnten vielfach Ausweisungen nicht verhindert werden, deren Verhinderung aus humanitären Gründen geboten erschien.
Hier füge ich ein: Hier konnte meistens auch der Petitionsausschuss, der als letzte Instanz damit befasst war, auch nicht mehr abhelfen, wenn Gerichtsurteile oder mehrfache Verwaltungsverfahren die Fälle schon abgeschlossen hatten. So hat es im Berichtsjahr eine erkennbare Häufung von Fällen gegeben, in denen der Aufenthalt junger ausreisepflichtiger Erwachsener beendet werden sollte, obwohl die restliche Familie Abschiebungsschutz genießt, weil für die Familie im Heimatland eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht oder die Angehörigen unter dem Schutz der Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehen. Immerhin war durch eine Initiative des Landes Schleswig-Holstein eine bis zum 30. Juni 2004 befristete Bleiberechtsregelung für junge volljährige Ausländerinnen und Ausländer erreicht worden, deren Eltern Abschiebeschutz wegen politischer Verfolgung im Heimatland genießen. Dies sehen wir wie auch die Härtefallkommission als positive Erscheinung an.
Meine Damen, meine Herren, im Berichtsjahr hat die Härtefallkommission Folgendes konkret erreicht - das ist allerdings nicht sehr überzeugend -: Von insgesamt 106 eingegangenen Eingaben gab es in vier Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung. Das ist eine sehr geringe Quote. Schuld daran waren nicht die Mitglieder der Härtefallkommission.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Der SPD-Vorsitzende Müntefering hat gesagt, er wolle erreichen, dass er für alle Ausbildungswilligen und Ausbildungsfähigen einen Ausbildungsplatz garantieren könne. Was bleibt für diejenigen übrig, die zu dem beklagenswerten Rest gehören? Alle von uns kennen Betriebe, die sagen, wir würden ja gern ausbilden, aber schickt uns bitte geeignete und ausbildungswillige Leute. Daran scheint es zu mangeln.
Die Lösung lautet: Das Ausbildungssystem muss um Komponenten erweitert werden, die Theorieschwachen einen niedrigschwelligen Abschluss ermöglichen. Arbeitgeber, Berufsverbände und auch die Gewerkschaften müssen hier endlich über ihren Schatten springen und solche Möglichkeiten eröffnen.
Anderenfalls tolerieren wir, dass aus jedem Jahrgang, ich schätze einmal, 10 bis 15 % der Menschen durch den Rost fallen und sich letztlich nur über die „Stütze“, wie es allgemein genannt wird, und durch Schwarzarbeiter über Wasser halten können. Das müssen wir in diese Überlegungen einbeziehen.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Als Estland vor drei Jahren überraschend im Traditionswettbewerb Grand Prix d’Eurovision triumphierte, war die Wiedervereinigung Europas greifbar, zumindest musikalisch. Zum 1. Mai diesen Jahres werden zehn neue Mitgliedstaaten in die Europäische Union eintreten, darunter natürlich auch Estland.
Die historische Bedeutung der EU-Erweiterung - und darin sind sich alte und neue Mitglieder einig - lässt sich dabei nicht in erster Linie mit Zahlen beschreiben. Entscheidend ist, dass die Union jetzt die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Ost-WestTeilung in Europa vollständig überwinden wird.
Ein erster, aber nicht vergleichbarer Schritt dazu war die Einbeziehung des ehemaligen DDR-Gebietes in die EU nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Was erstmals im Westen schaurig als Eiserner Vorhang bezeichnet wurde, nämlich die Trennung zum Osten, wird nunmehr Binnengrenze genannt werden. Deutschland, das lange Zeit die längste EUAußengrenze zu bewachen hatte, liegt jetzt im Herzen der Union. Gleichzeitig wächst die EU-Bevölkerung mit der Erweiterung am 1. Mai 2004 um fast 20 % auf über 450 Millionen Menschen. Damit erhöhen die beitretenden Staaten das Bruttosozialprodukt der EU um knapp 5 %.
Diese Zahlen zeigen allerdings auch die Probleme, die auf eine gemeinsame Union zukommen werden und die es gemeinsam zu lösen gilt. Zwar wächst die
Bevölkerung der EU um etwa ein Fünftel, die Wirtschaftskraft aber nur um 5 %.
Allein die Zahl der Beitragskandidaten und das damit verbundene wirtschaftliche und soziale Gefälle stellen die EU vor eine noch nie da gewesene politische und institutionelle Herausforderung. Der Union stehen dabei harte Interessenkonflikte und Auseinandersetzungen bevor, über die künftige Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, die Definition von Fördergebieten und Förderschwerpunkten und nicht zuletzt über die erforderlichen Mittel - zumal Bulgarien und Rumänien voraussichtlich im Jahr 2007 der Union ebenfalls beitreten werden.
Umso wichtiger ist es deshalb, die Ängste der Menschen vor einer gemeinsamen Union ernst zu nehmen. Diese Ängste können nur dann genommen werden, wenn die ökonomischen Erwartungen an die neue Europäische Union erfüllt werden. Die Neuen befürchten, von reichen Alt-Europäern ökonomisch überrollt oder gar aufgekauft zu werden, und die etablierten Mitglieder fürchten zu Zeiten schlechter wirtschaftlicher Entwicklung den Abbau von Arbeitsplätzen und die Verlagerung von Standorten. Die Umfragen hierzu sprechen eine deutliche Sprache.
Je näher die Osterweiterung der Europäischen Union rückt, desto skeptischer reagieren auch viele Mitbürger bei uns. Dabei spielt das Gefühl der Mehrheit der Deutschen, nicht ausreichend über die Europäische Union informiert zu sein, eine große Rolle. Deshalb muss es unser primäres Ziel sein, den Europäern diese Ängste durch Information und Aufklärung über die Vorteile der Union zu nehmen. Das Abstimmungsergebnis in Zypern hat gezeigt, dass die Ängste der Europäer vor einem fernen Brüssel, das die Verhältnisse vor Ort ohne große Rücksicht auf regionale und nationale Besonderheiten regelt, ernst genommen werden müssen. Dazu gehört, dass die neue EUVerfassung, die ursprünglich ebenfalls bis zum 1. Mai unter Dach und Fach sein sollte, baldmöglichst als ein verbindendes Element geschaffen wird.
Damit bin ich bei meinen letzten Gedanken. Eine solche Verfassung kann den Bürgern das Gefühl vermitteln, dass die Institution der Gemeinschaft die große Erweiterung auch verkraften kann. Allerdings stelle ich mir die Frage, warum nicht eine Abstimmung der Bürger über die EU-Verfassung ein guter Einstieg in ein neues europäisches Bewusstsein sein kann.
Eine solche Abstimmung hätte auch zur Folge, dass sich alle Europäer intensiver mit der Institution Europa auseinander setzen müssten.
Meine Damen, meine Herren, wir Europäer wollen uns gemeinsam den künftigen Herausforderungen stellen - für eine friedvolle Zukunft. Das ist der Kern unserer Vision für Europa.
Frau Präsidentin! Meine Damen., meine Herren! Herr Minister Rohwer, vielen Dank für Ihren Bericht. - Der Prüfauftrag von Herrn Mathiessen beweist es: Bei den Grünen gibt es eine grenzübergreifende Zusammenarbeit der Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holsteins. Es ist aber egal: Wenn eine Forderung Sinn hat, dann dürfen die Grünen im Lande auch von ihren Parteifreunden in Mecklenburg-Vorpommern abschreiben.
Herr Eichstädt, ich stimme mit Ihnen darin überein, dass es sehr zu bedauern ist, dass historische Bauten gerade im ehemaligen Grenzbereich von Lübeck nicht mehr existieren. Ich erinnere an die Mauerkonstrukti
on am Dassower See; sie war ein Abbild der Berliner Mauer. Leider ist es nicht gelungen, wenigstens einige hundert Meter dieser wirklich markanten Grenzlinie zu erhalten. Etwas Beeindruckenderes habe ich im Grenzbereich Schleswig-Holsteins bisher nicht gesehen. Leider ist es entfernt worden.
Der Deutsch-Deutsche Grenzweg dokumentiert einen traurigen Teil der Geschichte unseres Landes. Über 40 Jahre lang war Deutschland getrennt: seit den 60er-Jahren durch einen unmenschlichen, fast unüberwindlichen Eisernen Vorhang mit Zäunen, Mauern, Selbstschussanlagen, Kfz-Sperrgräben, Kolonnenwegen, Wachtürmen und Minen.
Allein die Freude zu bekunden, dass sich hier die Natur ungestört zum längsten Biotopverbund entwickeln konnte, reicht nicht aus. Wir müssen immer auch bedenken, zu welchem Preis dies geschah - nämlich zum Preis der Unfreiheit vieler Landsleute hinter diesem Eisernen Vorhang.
Die Gestaltung des deutsch-deutschen Grenzweges sollte uns deshalb auch dazu dienen, uns bewusst zu werden, welches Privileg wir nun alle genießen, nämlich in einem Staat zu leben, der uns individuelle Freiheiten lässt, in dem wir unsere Meinung frei äußern dürfen und in dem das oberste Gericht eben nicht Bespitzelungen jeder Art zulässt, wie es letzte Woche noch bekundet wurde.
Ich erinnere mich noch genau an die traurigen Gesichter meiner Bekannten, wenn ich im Bahnhof Friedrichsstraße in Berlin den Zug in den Westen nahm und meine Freunde hinter dem Eisernen Vorhang zurückbleiben mussten.
Der deutsch-deutsche Grenzweg hat aber nicht nur die beiden deutschen Staaten, sondern auch die Welt in zwei Blöcke geteilt. Daher ist er nicht nur für uns, für unsere Geschichte wichtig, sondern besitzt auch für Gäste aus aller Welt eine Bedeutung.
Ich stimme daher den Antragstellern dem Grunde nach zu, wenn sie dieses Erbe bewahren wollen. Will man aber den Grenzweg gestalten, dann reicht nach meiner Auffassung die Nutzung als Radweg nicht aus. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dieser Radweg auf den alten Streifenwegen der Nationalen Volksarmee nirgendwo über schleswig-holsteinisches
Gebiet führt. Dennoch könnte er auch von schleswigholsteinischer Seite touristisch genutzt werden.
Mir kommt es auch darauf an, den Grenzweg und seine Geschichte für Touristen und Einheimische erlebbar zu machen und beispielsweise durch das Aufstellen entsprechender Tafeln entlang des Weges pädagogisch zu gestalten.
Man kann sich auch Gedanken darüber machen, ob es die eine oder andere geeignete Stelle für eine Gedenkstätte gibt, ähnlich wie in Behrungen oder Mödlareuth. Dort an der thüringisch-bayrischen Grenze können sich die Besucher ein anschauliches Bild von der ehemaligen innerdeutschen Grenze machen.
Man kann dort den früheren Grenzweg sowie den Schutzstreifen-Signalzaun besichtigen. Daneben führen der Erdbunker der Grenztruppen sowie ein Wachturm dem Besucher die lebensgefährliche Situation der innerdeutschen Grenze vor Augen.
Meine Damen, meine Herren, all diese Ideen sind allerdings von der finanziellen Machbarkeit abhängig. Im Bericht wird ausgesagt, allein die Herstellung eines Radweges auf dem ehemaligen Streifenweg in Mecklenburg-Vorpommern koste über 4 Millionen €. Dann kann man nur erahnen, was eine entsprechende historische Aufbereitung des Weges kosten würde.
Die Grundidee, die hinter diesem Vorhaben steckt, kann ich aber nur begrüßen. Weitere Gespräche mit den Kommunen vor Ort - da stimme ich mit Herrn Schlie überein: selbige sind verantwortlich - sind notwendig. Wir werden die Idee nicht von heute auf morgen umsetzen können, aber mit dem Bericht ist ja immerhin ein erster Schritt getan, hier etwas für die Zukunft zu entwickeln.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ein Bericht bedeutet immer Arbeit, und das insbesondere für diejenigen, die die entsprechende Vorlage auszufertigen hatten. Insofern bedanke ich mich herzlich für die Vorlage zur heutigen Debatte. Der Bericht ändert letztlich aber nichts an den Schlussfolgerungen, die ich für meine Fraktion in der letzten Debatte zur einheitlichen deutschen Küstenwache darge
stellt habe. Ich will das deshalb nur noch einmal kurz skizzieren.
Die FDP will mehr Kooperationen insbesondere im Bereich von Seeunfällen beziehungsweise Schiffshavarien. Hierzu setzen wir auf monokratische Führungsstrukturen, die schnellstmöglich einsetzbar sein müssen. Wir glauben nicht, dass eine Verfassungsänderung zur Übertragung sämtlicher Polizeiaufgaben wie auch der Fischereiaufsicht möglich ist, weil es aus unserer Sicht schlicht unmöglich ist, alle in der Praxis entwickelten sachgerechten Formen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Verfassungstext zu bezeichnen. Wir streben zur besseren Kooperation staatsvertragliche Regelungen an.
Die Wege, auf denen dies möglich gemacht werden könnte, erwähnt auch der Bericht. So hat das Land Schleswig-Holstein mit dem Land MecklenburgVorpommern eine Verwaltungsvereinbarung zur Sicherstellung der Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistung auf der Ostsee abgeschlossen. Sie ist die Grundlage, auf der das Land mit den Kommunen Kiel, Flensburg, Lübeck und Brunsbüttel wiederum jeweils eine Verwaltungsvereinbarung über den Einsatz ihrer Feuerwehren zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistung abgeschlossen hat.
Da Schiffsbrandbekämpfung auf See sowieso nicht mit Brandbekämpfung an Land zu vergleichen ist, sollten wir im Rahmen der Beratungen dieses Berichts unbedingt Vertreter der verschiedenen Wehren zu deren Ausbildungs- und Ausrüstungsstand bezüglich der Bekämpfung von Schiffsbränden berichten lassen.
Für die Versorgung von Verletzten in komplexen Schadenslagen auf See werden vom Land keine Strukturen zur Bereitstellung der erforderlichen Einsatzkapazitäten bereitgehalten. Diese Aufgabe erfüllen die kommunalen Rettungsdienste. Genau wie bei der Schiffsbrandbekämpfung sollten wir auch diese befragen, ob sie hierfür ausreichend ausgebildet und ausgerüstet sind. Für komplexe Rettungslagen stehen hierfür die Berufsfeuerwehren Kiel, Flensburg und Lübeck sowie die Freiwillige Feuerwehr in Brunsbüttel zur Verfügung.
Wir werden im Ausschuss noch viele Gespräche zu führen haben. Wichtig ist dabei, dass wir mit den Beteiligten von Polizei, Hafenbetreibern und Rettungsdiensten sprechen, statt nur über sie zu reden.
Abschließend möchte ich noch einmal an eines erinnern. Die Gefahrenabwehr ist verfassungsrechtlich eine Aufgabe der Bundesländer. Sie ist neben der Bildung eine der Kernkompetenzen der Länder. Wer also in erster Linie immer auf eine Verfassungsände
rung abstellt, der gibt damit auch immer ein Stück eigener Souveränität preis. Insofern ist auch die Reaktion anderer Bundesländer verständlich, die diese Abgabe von Landeskompetenzen an den Bund nicht wollen.
Bei unserem Innenminister hat man das Gefühl, dass es ihm bei der Übertragung von Landeskompetenzen an den Bund nicht nur um eine schlagkräftigere Küstenwache geht, sondern vielmehr darum, den Landeshaushalt auf Kosten des Verlustes eigener Hoheitsrechte zu entlasten. Darin steckt ein kleiner Vorwurf, aber Sie können ja darauf eingehen, Herr Minister. So haben wir gehört, dass die Mittel für den im Haushalt veranschlagten Neubau eines Bootes für die Polizei bereits umgesteuert werden sollen. Wir wollen das nicht. Wir begrüßen Kooperationen. Aber die Entscheidungskompetenz darüber, wie wir vor den Küsten des Landes die Gefahrenabwehr gestalten, wollen wir möglichst behalten.
Die Einrichtung eines bundeseinheitlichen wasserpolizeilichen Lagezentrums in Cuxhaven und das nunmehr eingerichtete Havariekommando sind aber Strukturen, die uns für die Bewältigung von Katastrophen auf See und an den Küsten besser gerüstet erscheinen lassen. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Wenn Sie, Herr Minister, zumindest wieder ins Gespräch gebracht haben, dass eine Kommandoplattform möglicherweise auch in Neustadt einen Platz finden kann, weil dort alle Einrichtungen vorhanden sind, so sind wir da mit Sicherheit voll auf Ihrer Seite.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich wollte nur auf Folgendes aufmerksam machen und
damit Herrn Matthiessen widersprechen. Sie müssen davon ausgehen, dass 90 % aller seepolizeilichen Aufgaben ohne Beanstandung und ohne Störung durch die Seepolizeien oder Wasserschutzpolizeien der Länder erledigt werden. Es kommt darauf an, im Katastrophenfall eine einheitliche Einsatzplattform, von der auch der Minister sprach, einzurichten, die dann möglicherweise Küstenwache heißt und die auf vertraglicher Basis auf alle vorhandenen Einrichtungen zugreifen kann.
Das Problem bei dieser Einrichtung ist aber, dass der Bund seine verschiedenen Einrichtungen, die er auf See unterhält, in verschiedenen Ministerien angesiedelt hat. Es wird also ungeheuer schwierig sein, die Polizeikräfte, beispielsweise den Bundesseegrenzschutz des Innenministeriums, mit der Marine zusammenzubinden, weil das aus grundgesetzlichen Gründen so nicht möglich ist. Aber über vertragliche Einrichtungen kann man im Katastrophenfall selbstverständlich darauf zurückgreifen. Deshalb ist dieser Weg, den wir vorschlagen, derjenige, der in überschaubarem Zeitraum auf einer realistischen Basis zum Ziel führen kann, während Verfassungsänderungen möglicherweise am Sankt-Nimmerleins-Tag durchgeführt werden können.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Seit dem Jahr 2000 befasse ich mich im Auftrag meiner Fraktion mit dem Thema Schiffssicherheit, Küstenwache und Havariekommando.
Ohne Zweifel hat die „Pallas“-Havarie schmerzliche Anstöße gegeben und manche Dinge bewegt.
Auch ist anzumerken: Der Schiffsverkehr in der Deutschen Bucht, im Nord-Ostsee-Kanal und in der westlichen Ostsee nimmt, bedingt durch die Öffnung der Grenzen und die fortschreitende Technologie - ich nenne nur das Stichwort „Container“ -, in hohem Tempo zu.
Durch weitere Katastrophen wurden sowohl die Fraktionen als auch die verantwortlichen Regierungsstellen in Bund und Land sensibilisiert. Wir können festhalten: An gutem Willen fehlt es nicht. Deshalb bin ich den Kollegen Maurus und Malerius für ihre Vorarbeit zu diesem Tagesordnungspunkt außerordentlich dankbar.
Wir verfolgen alle das Ziel der bestmöglichen Gefahrenabwehr an unseren Küsten, insbesondere bei Seeunfällen. Schiffshavarien führen in aller Regel zu sich überlagernden Ereignisabläufen, wie Seenotrettung, Schleppen, Bergen, Brandbekämpfung, Schadstoffbekämpfung auf See und an Land, Öffentlichkeitsarbeit und Unfallmanagement.
In einem solchen Fall muss Sachverstand auf unterschiedlichen Gebieten sofort abrufbar sein. Mehr als auf Koordinierung kommt es auf eine klare monokratische Führung an. Diese Führung muss schnellstmöglich einsetzbar sein; denn oft entscheiden die ersten Maßnahmen über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Szenarios.
Wir sehen in der Einrichtung des Havariekommandos in Cuxhaven einen richtigen Schritt zu einer solchen einheitlichen Führungsstruktur, womit ich allerdings keine Bewertung in der Hinsicht treffe, ob nicht möglicherweise Neustadt ein besserer Standort gewesen wäre, weil dort bestimmte Voraussetzungen bereits vorhanden waren. Aber diese Diskussion wollen wir hier heute nicht führen.
Bestandteil des Havariekommandos ist ein im 24Stunden-Betrieb tätiges maritimes Lagezentrum, das aus der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der jeweiligen Wasserschutzpolizei der Küstenländer gebildet wird. Im maritimen Lagezentrum werden relevante Informationen gesammelt und verarbeitet.
Im Falle einer komplexen Schadenslage auf See sollen von dort aus die Alarmierungen vorgenommen werden. Der Leiter des Havariekommandos übernimmt dann die Einsatzleitung und gibt die Ziele der Schadensbewältigung vor. Unterstützt wird er von seinen Stäben, die, je nach Erfordernis, zum Beispiel im Bereich der Schadstoff- und der Brandbekämpfung, der Verletztenversorgung, der gefahrenabwehrbezogenen Bergung und der Öffentlichkeitsarbeit gebildet werden.
Die für diese Stäbe vorgesehenen Beschäftigten arbeiten im Regelbetrieb im Havariekommando als Kompetenzzentrum, in dem sie sich für den Einsatzfall vorbereiten und fortbilden. In der Bund-LänderVereinbarung zur Errichtung des Havariekommandos wird die Grundlage dafür gelegt, dass der Leiter im Wege der Organleihe befugt ist, Landesaufgaben im Auftrage der Küstenländer wahrzunehmen.
Einsatzmittel und -kräfte werden unmittelbar oder im Wege der Amtshilfe dem Leiter unterstellt.
Wir sind also für Schiffshavarien grundsätzlich gewappnet und sollten zunächst einmal die Ergebnisse abwarten, die die Einrichtung des Havariekommandos produziert hat. Bei einer einheitlichen Küstenwache und einer Grundgesetzänderung wird aber mehr gemacht, als das Management von Schiffshavarien zu regeln. Die CDU will auch die Fischereiaufsicht und die Kriminalitätsbekämpfung auf See auf den Bund übertragen. Das kann für uns nur der letzte Weg sein.
Hier kommen wir zu dem Punkt. Ist eine Verfassungsänderung notwendig? Damit geben wir nicht nur ein Stück föderaler Struktur ab. Wir könnten auch mehr Probleme als Klarheit schaffen. So sieht es zumindest ein Gutachten zur rechtlichen Beurteilung der
maritimen Sicherheit im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dort steht:
„Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Ermächtigung kann demnach nicht für sämtliche Kooperationsformen verlangt werden. Es ist schlicht unmöglich, alle in der Praxis entwickelten und sachgerechten Formen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Verfassungstext zu bezeichnen.“
Letzter Gedanke! Wir sollten im Rahmen der anstehenden Vereinbarungen genau abwägen, welche Aufgaben sich möglicherweise für eine Übertragung an den Bund anbieten und ob dies im Wege von Staatsverträgen zu geschehen hat oder ob am Ende vielleicht doch eine Verfassungsänderung notwendig ist, die zumindest die FDP-Fraktion vermeiden will.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Anlässlich des europäischen Jahres der Bildung im Jahr 1996 sollte der Gedanke für ein gemeinsames Europa besonders bei den Schülerinnen und Schülern gefördert werden. Aus diesem Grund konnten und können sich seitdem interessierte Schulen in SchleswigHolstein um den Status einer Europaschule bewerben. Es sind inzwischen 21 Schulen, Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen. Voraussetzung für die Anerkennung zur Europaschule ist, dass der Europagedanke durch Projekte, zusätzliche Fremdsprachenangebote und interkulturelles Lernen in unterschiedlichen Bereichen in der Schule untermauert wird. Daneben sollen durch regen Schüler- und Lehreraustausch, durch Schulpartnerschaften, durch die Teilnahme an internationalen Wettbewerben und durch die Durchführung von gemeinsamen grenzüberschreitenden Projekten der Dialog über die Ländergrenzen hinweg gefördert werden.
Bei mehreren Besuchen des Europaausschusses oder auch durch eigene Kontaktaufnahmen mit Europaschulen konnten wir feststellen, dass sich diese Kontakte selbsttragend fortentwickeln. Kurz gesagt: eine Erfolgsgeschichte.
Das ist ein guter und richtiger Ansatz. Viele Errungenschaften in Europa sind mittlerweile für uns selbstverständlich geworden und dazu gehört nach meiner Meinung nicht nur ein Europa mit offenen Grenzen zwischen den einzelnen Staaten oder die gemeinsame Währung. Dazu gehört für mich ebenso, dass wir in dem Gebilde Europa auf einem breiten
Fundament an gemeinsamen Werten und Überzeugungen aufbauen können. Dieses Bewusstsein gilt es ganz besonders unseren Kindern zu vermitteln. Dabei legen wir den Grundstein für unser zukünftiges Zusammenleben in Europa. Denn nur durch einen intensiven Austausch mit unseren europäischen Nachbarn kann Fremdes erfahren, Eigenes bewahrt und Gemeinsames gefunden werden.
Wer, wenn nicht unsere Kinder, sind als Botschafter für ein gemeinsames Europa mit seinen vielfältigen Möglichkeiten und Kulturen in der Lage, dieses Zusammenwachsen zu ermöglichen? Unsere Europaschulen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, können wir doch über diese Ebene eine viel stärkere europäische Identitätsentwicklung als durch Vorträge und abstrakte Vereinbarungen erreichen.
Das haben unsere Europaschulen in SchleswigHolstein erkannt. Denn diese und hoffentlich eine weiter wachsende Zahl von Schulen tragen durch vielfältige schulische und außerschulische Aktivitäten dazu bei, dass Schleswig-Holstein als ein Teil von Europa wahrgenommen wird. Der Verein Europaschulen in Schleswig-Holstein ist dafür Motor und Informationsbörse. Den Vorstand mit seinen Vorsitzenden Michael Fröhlich und Ulrich Wiethaupt möchte ich dabei besonders erwähnen. Die rührige Geschäftsführerin Eva Karnstedt möchte ich ebenfalls besonders hervorheben. Sie leisten eine sehr gute aktive und fördernde Arbeit für diesen Verein. Alle leisten ihre Arbeit ehrenamtlich.
Dabei will ich die weiteren Vorstandsmitglieder und die das Projekt leitenden Lehrer nicht vergessen und nicht zuletzt Herrn Lubeseder erwähnen, der als ein Gönner, Förderer und Freund der Europaschulen genannt werden kann.
Die Kinder, die von diesen Aktivitäten profitieren, können meiner Meinung nach in einer Woche Ausland mehr über die europäische Identität lernen als in einem Monat im Schulunterricht. Unsere besondere Anerkennung gilt denjenigen, die dazu beitragen, dass der Status Europaschule auch gelebt wird.
Für mich gehört allerdings ebenfalls dazu, dass dieser unermüdliche Einsatz vonseiten des Landes entsprechend unterstützt wird. Es kann nicht sein, dass einerseits durch das Land Mindestanforderungen vorgege
ben werden, damit diese Schulen den Status einer Europaschule nicht nur erwerben, sondern auch behalten können, andererseits diese Schulen nicht mehr als ein Schulterklopfen vonseiten des Landes erwarten können.
Oder wie ist es zu verstehen, dass einer engagierten Schule mitgeteilt wird, dass sie eine zweijährige Pause ihres Austauschprogramms einlegen solle, weil kein Geld mehr da sei, wie bei einer beruflichen Schule hier im Land geschehen? Mir stellt sich auch die Frage, inwieweit ein Reisekostenzuschuss in Höhe von 17 € pro Klassenfahrt und Lehrer ausreicht, wenn ein interkultureller Austausch tatsächlich gewünscht ist.
Der von Rot-Grün vorgelegte Antrag beschreibt für mich deshalb lediglich die Situation von vor fünf Jahren. Die Europaschulen selber sind in vielen Bereichen sehr viel weiter. Inzwischen arbeiten nicht nur Lehrer, sondern auch Eltern und Schüler sowie assoziierte Partner an den Europaschulen in SchleswigHolstein zusammen. Wenn die Aktivitäten der Europaschulen nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig Erfolg haben sollen, dann sollten wir im Ausschuss sehr konkret darüber diskutieren, wie wir künftig mehr Austauschprogramme und mehr Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer zur Intensivierung europäischer Kontakte schaffen können.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Im Prinzip stimme ich mit meinem Vorredner, Herrn Geißler, überein, dass auf der Regierungskonferenz über die EU-Verfassung die Sache auf des Messers Schneide steht. Es ist praktisch die letzte Möglichkeit, dass wir uns noch einmal mit dieser Sache befassen, Wir werden damit sicherlich nicht viel bewegen, aber schaden kann es insgesamt nicht.
Die Europäische Union ist ein Raum mit einer Vielzahl von Kulturen und Traditionen. Sie ist und soll eine Union der Bürgerinnen und Bürger sein, die über Nationalitätsgrenzen hinweg europäische Fragen demokratisch entscheiden wollen. Genau diese müssen im Sinne der europäischen Identität beantwortet
werden. Deshalb erwarten die Bürgerinnen und Bürger von einer gemeinsamen europäischen Verfassung, dass sie die Aufgabenverteilung in der Union klarer und in einer für den Bürger verständlichen Art regelt. Ob dies aber der Fall ist, zeigt sich leider erst dann, wenn sich Entscheidungen auf europäischer Ebene in nationales Recht umgesetzt insbesondere auf kommunaler oder Landesebene auswirken.
In dem vom Konvent vorgelegten Verfassungsentwurf wird festgehalten, dass die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten achtet, die in deren grundlegender politischer und verfassungsrechtlicher Struktur einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Demnach ist zu hoffen, dass die damit verbundenen Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Wenn ich den hier vorgelegten Antrag aber genauer betrachte, dann stelle ich mir doch die Frage, ob die Verfasser dieses Antrages nicht selber daran zweifeln. Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum das Land Schleswig-Holstein, das selber im Bundesrat vertreten ist, an den Bundesrat und die Bundesregierung appellieren sollte, dass die Länder und Kommunen im Rahmen einer nationalen Subsidiaritätsprüfung rechtzeitig beteiligt werden sollten. Wer, wenn nicht der Bundesrat, ist dazu aufgefordert, als „Frühwarnmechanismus“ zu agieren?
Es ist deshalb schon etwas verwunderlich, Frau Rodust und Herr Matthiessen - Sie beide haben ja den Antrag gestellt -, wenn Sie an die eigene rot-grüne Bundesregierung appellieren müssen, regionale und kommunale Bestandteile der Verfassung als Bausteine für eine europäische Integration zu verstehen.
Ich finde, das in dem vom Konvent erarbeiteten Verfassungsentwurf die sehr wichtige Institution des Ausschusses der Regionen immer noch zu wenig Gewicht hat. Wollten Sie dies mit Ihrem Antrag ausdrücken, Frau Rodust und Herr Matthiessen?
Kam dem Ausschuss der Regionen eine beratende Funktion bereits im EG-Vertrag zu, so hat sich dieser Status in der Verfassung nicht wesentlich verändert. Denn eine Aufwertung des Ausschusses der Regionen fand nicht in der Verfassung selber, sondern nur im so genannten Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit statt. Allein der Verweis auf dieses Protokoll, das als Anhang der Verfassung beigefügt ist, gibt dem Ausschuss der Regionen eine Klagemöglichkeit, und diese auch nur für die Gesetzgebungsakte, für deren
Annahme die Anhörung des Ausschusses der Regionen nach der Verfassung vorgeschrieben ist.
Meine Damen, meine Herren, der Konvent ist unter anderem mit dem Ziel angetreten, mehr Transparenz zu schaffen und die europäischen Entscheidungsprozesse verständlich und effizient zu machen. Aber genau dieses Ziel ist nicht überall vollständig erreicht worden. Gerade was den Ausschuss der Regionen betrifft, hätte dessen Klagebefugnis nicht in einem Zusatzprotokoll versteckt werden dürfen. Deshalb hat der Ausschuss der Regionen auch zu Recht gefordert, dass seine beratende Funktion gerade in den Bereichen der geteilten Zuständigkeit mehr Gewicht haben sollte. Dabei ist auch darüber nachzudenken, inwieweit ein Recht der Vorabkontrolle über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit dem Ausschuss der Regionen zukommen sollte.
Meine Damen, meine Herren, der vorliegende Antrag enthält leider sehr viele Selbstverständlichkeiten, die teilweise sogar noch im sprachlichen Widerspruch zueinander stehen. Hierzu bräuchte man keinen Beschluss zu fassen. Dennoch stimmt die FDP-Fraktion Punkt 1 uneingeschränkt zu. Die Punkte 2, 3 und 4, zu denen Frau Rodust nicht viel gesagt hat, sind eigentlich überflüssig. Aber wenn wir auch dem zustimmen, wird es nicht schaden.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich Anke Spoorendonk für ihre Initiative und ihre Rede danken.
Die Aufhebung der Wirtschaftsgrenzen innerhalb der Europäischen Union und die Freizügigkeit haben den Grenzregionen neue Möglichkeiten zu einer transnationalen Zusammenarbeit eröffnet.
Zur Förderung dieser Zusammenarbeit zwischen diesseits und jenseits nationaler Grenzen gelegenen Regionen wurde eigens eine Gemeinschaftsinitiative, nämlich INTERREG, auf den Weg gebracht. Hierfür stellt die EU in der Strukturfondsperiode zwischen 2000 und 2006 im Rahmen des INTERREG-Programmes in ihrem Gesamthaushalt rund 4,875 Milliarden € zur Verfügung.
Die Erweiterung Europas stellt künftig sowohl in den Grenzregionen der derzeitigen Union als auch in den benachbarten Regionen der Bewerberländer eine neue Herausforderung dar. Denn das bisher erklärte Ziel des INTERREG-Programmes, die Regionen in äußerster Randlage sowie entlang der Grenzen zu den Beitrittländern im Bereich der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit besonders zu fördern, wird künftig nicht nur die derzeitigen 15 Mitgliedstaaten betreffen, sondern auch die zehn neuen Länder. Deshalb ist für eine künftige Strukturpolitik der zu erwartende Finanzrahmen von entscheidender Bedeutung. Je enger dieser aus
fällt, desto unwahrscheinlicher wird eine Förderung außerhalb von Ziel 1 werden.
Die Befürchtungen der Kollegin Spoorendonk sind deshalb nicht von der Hand zu weisen. Denn für Projekte zur Förderung einer künftigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist es von elementarer Bedeutung, ob Schleswig-Holstein auch weiterhin entsprechende Gelder abrufen kann. Umso mehr muss sich unsere Landesregierung entsprechend auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen.
Wenn man dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Klaus Hänsch, glauben darf, werden die Fördermittel aus der Gemeinschaftsinitiative INTERREG des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung künftig nicht erhöht. Dies sagte er jedenfalls am Montag dieser Woche im Rahmen eines informellen Gesprächs mit den europapolitischen Sprechern der Fraktionen beim Landtagspräsidenten hier im Hause.
Diese Aussage hat für Schleswig-Holstein schwerwiegende Konsequenzen. Mit der Erweiterung der Europäischen Union wird das entsprechende Fördervolumen nicht entsprechend den Anforderungen erhöht werden. Vielmehr werden die neuen Mitgliedstaaten - zu Recht - einen entsprechenden Anteil für die Zusammenarbeit über ihre Grenzen hinweg einfordern. Liebe Kollegin Spoorendonk, diese Erkenntnis ist leider nicht neu. So wurde bereits im Oktober 2001 im Rahmen der Debatte zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Dänemark das Problem angesprochen, dass wir mit Veränderungen der Förderprogramme ab 2006 rechnen müssen. Der reflexartige Ruf nach neuen Töpfen und mehr Geld greift für mich aber zu kurz.
Vielmehr ist es jetzt notwendig, sich dafür zu entscheiden, welche Schwerpunkte wir künftig in unserer Grenzregion setzen wollen.
Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, gemeinsam mit dem Grenznachbarn Dänemark Schwerpunkte auszuarbeiten und dafür zu sorgen, dass auch künftig eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich ist und finanziell möglichst mit EU-Mitteln ausgestattet bleibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass Minister Rohwer aufmerksam zuhört. Ich wollte mit wenigen Sätzen noch einen Appell an ihn richten, weil er den richtigen Satz an der richtigen Stelle gesagt hat. Er sagte nämlich: Jeder, der es will, jeder, der es kann, soll in unserem Land einen Ausbildungsplatz bekommen. Hier sitzt die Crux: Mancher kann dem Meister oder dem Ausbilder nicht versprechen, dass er die Vorbefähigung - also die Qualifikation - hat, eine Ausbildung anzutreten. Deshalb stoße ich in das Horn, das hier von mehreren schon geblasen wurde, nämlich dass wir eine modulare Ausbildung anstreben müssen, die auch eine abgestufte Qualifizierung zulässt.
Mein Kollege Ekkehard Klug hat es gesagt: Wenn gefordert wird, die Ausbildungsqualifikation durch die Schulen zu verbessern, so ist das natürlich zu fordern. Wir wissen aber auch, dass einige Jugendliche nicht in der Lage und manchmal auch nicht Willens sind, diese Qualifikation zu erreichen. Sie wollen ins Berufsleben und arbeiten, haben aber nicht die Qualifikation für einen Abschluss oder sie versprechen nicht, einen Abschluss zu bekommen. Deshalb sind abgestufte Ausbildungen anzustreben. Ich kann das, was im Saal festgestellt wurde, wiederholen: Sowohl die Innungen als auch die Gewerkschaften sind dieser Forderung bisher mit langen Fingern begegnet. Sie wollten das nicht, um die Berufe in ihrer Qualifikation und ihrem Ansehen nicht zu schädigen. Es wird aber einfach notwendig sein.
Ein abschließender Gedanke von mir dazu: Es ist doch immer schon so gewesen, dass ein bestimmter kleiner Prozentsatz von Schulabgängern nicht in der Lage war, eine Berufsausbildung so anzutreten, dass Aussicht bestand, diese zu beschließen. Ich denke, da
sind wir fraktionsübergreifend einer Meinung. Ich betone es ausdrücklich, dass das, was der Abgeordnete Jacobs hier vorgeschlagen hat, als letzte Möglichkeit eine Ausbildungsplatzabgabe anzudrohen, von uns ausdrücklich abgelehnt wird.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Angesichts der politischen Ereignisse im Irak und anderswo scheint die Ostseeregion in diesen Tagen fern zu liegen. Einen kleinen Ausgleich lieferte heute Gott sei Dank die Zeitung „Die Welt“, die in einer Überschrift schrieb: „Die Marktplätze der Zukunft liegen im Osten“. Das passt zu unserem heutigen Thema.
Dennoch darf diese Region ungeachtet des derzeit vielleicht nicht so hohen Interesses nicht in Vergessenheit geraten. Deshalb begrüße ich umso mehr, dass der vorgelegte Bericht die schleswig-holsteinischen Interessen im Ostseeraum in den Fokus nimmt. Schließlich geht es hier um eine Region unmittelbar vor unserer Haustür, die ungeachtet der Osterweiterung der Europäischen Union für die SchleswigHolsteiner traditionell von herausragender Bedeutung ist. Tatsächlich hat Schleswig-Holstein bereits rechtzeitig die Zeichen der Zeit erkannt und zur Unterstreichung seines Anspruchs auf seine wichtige Rolle in der Ostseeregion bereits jetzt sechs Schleswig-Holstein-Büros errichtet.
Es ist sinnvoll und richtig, die Errichtung dieser Schleswig-Holstein-Büros in regelmäßigen Abständen auf deren Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Insofern sind die Anmerkungen, die Herr Ritzek gemacht hat, zu verstehen und auch zu unterstreichen.
Umso mehr freue ich mich, dass nach einer dreijährigen Bestandsgarantie geprüft werden soll, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden und ob der selbst gestellte Aufgabenkatalog abgearbeitet worden ist.
Dabei ist sachlich zu beantworten, ob sich das Konzept der Landesregierung, durch ständige Repräsentanzen - besetzt mit einer Ortskraft und angegliedert an bestehende Einrichtungen privater Träger in politisch wichtigen Regionen oder Entwicklungsgebieten - im Ostseeraum präsent zu sein, bewährt.
Darüber hinaus muss natürlich ebenfalls gefragt werden, ob angesichts der äußerst geringen Haushaltsmit
tel der selbst gestellte Anspruch von den SchleswigHolstein-Büros erfüllt werden kann.
Durch den Bericht werden zwei Dinge deutlich: Zum einen zeigt es sich, dass vielfältige Kontakte, kultureller Austausch und offizielle Besuche dazu geführt haben, Schleswig-Holstein vor Ort im Gespräch zu halten und als Ansprechpartner zu etablieren. Das ist ein unschätzbarer Vorteil und muss deshalb sehr positiv bewertet werden.
Zum anderen zeigt sich aber auch, dass über diese Kontaktpflege hinaus für Schleswig-Holstein noch zu wenig herausspringt.
Ich freue mich beispielsweise sehr darüber, dass das Schleswig-Holstein-Büro in Tallinn bis zu 20 Unternehmen aus unserem Land in einer Kooperationsbörse mit potenziellen Geschäftspartnern in Kontakt bringen konnte.
Gleichzeitig stelle ich mir aber die Frage, was aus diesen Kontakten geworden ist. Konnten die Chancen für Schleswig-Holstein genutzt und ausgeschöpft werden? Haben die Kontakte dazu geführt, dass schleswig-holsteinische Unternehmen entsprechende Handelsbeziehungen aufbauen konnten? Konnten unsere Hochschulen in Wissenschaft und Forschung durch diese Kontakte profitieren? Leider schweigt sich dieser Bericht hierzu aus.
In dem Bericht wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die einzelnen Schleswig-Holstein-Büros in der Lage sind, interessante Entwicklungen vor Ort schneller als andere zu erkennen. Ich frage mich, was das bringt, wenn Schleswig-Holstein diese Informationen viel zu wenig umzusetzen weiß.
Um das gleich klar zu sagen: Das ist nicht das Problem der Büros, sondern das ist das Problem dieser Landesregierung, die es bis heute nicht geschafft hat, die vorhandenen Chancen besser auszunutzen.
Vor dem Hintergrund dieser Fragestellung kann ich aber feststellen: Die Präsenz vor Ort ist eine herausragende Investition in unsere Zukunft.
Schließlich geht es hier um unsere zukünftigen Chancen in den Regionen dieses größten europäischen Binnenmeeres. Leider sind wir trotz der Büros dabei,