Protocol of the Session on November 14, 2002

- Nein, ein Beispiel aus Schülp bei Wesselburen.

(Heiterkeit)

Dort steht jetzt auf dem Deponiegelände das Vereinsheim des Sportvereins. Ich weiß gar nicht, was man

(Detlef Matthiessen)

da bei der Fundamentgründung alles zutage gefördert hat.

(Heiterkeit)

Ich meine also, das Geld, das wir heute ausgeben, hält die kommenden Generationen davon frei, für die Sanierung von Altlasten, die wir heute verursacht haben, bezahlen zu müssen.

Ein spezielles Problem, das in diesem Bericht nicht besonders betrachtet wurde, Herr Minister, von dem ich aber denke, wir sollten uns zusammensetzen und uns vielleicht auch im Selbstverfassungsrecht noch einmal damit beschäftigen, sind die Altlasten, die wir im Bereich der Ostsee aus dem Kriege haben. Ich meine die Chemie- und Munitionsablagerungen auf dem Boden der Ostsee. Das wird sehr unterschiedlich beurteilt. Früher wurde es so beurteilt, dass es eine tickende Zeitbombe sei. Inzwischen gibt es dazu differenziertere Äußerungen. Insbesondere meine ich aber, dass die Erfassung, wie wir sie im Lande haben, in diesem Bereich nicht bekannt ist. Denn früher ist man aus Kostengründen teilweise nicht zu den vorgeschriebenen Verklappungsgründen hinausgeschippert, sondern hat sich bereits auf dem Weg dorthin der Altlasten entledigt.

Das ist zwar ein Thema, mit dem wir nicht unmittelbar befasst sind, da es eine Bundesangelegenheit ist, es würde uns aber natürlich betreffen und wir hätten sicherlich im Vollzug eine Zuständigkeit. Das Thema möchte ich gern im Ausschuss noch mit aufgreifen, wenn wir über die Altlasten diskutieren.

(Zurufe und Unruhe)

Ich danke noch einmal für den Bericht, Herr Minister, und freue mich auf die Befassung im Ausschuss.

(Beifall der Abgeordneten Lothar Hay [SPD], Jutta Schümann [SPD] und Renate Gröpel [SPD])

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Harms.

(Zuruf des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

Herr Kollege Hay, Koldenbüttel hat keine bekannten Altlasten.

(Heiterkeit)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem ersten Bericht zu den Altlasten in Schleswig-Holstein im Jahre 1995 hat sich einiges getan. Es ist ein Projekt zur Erfassung von Altlas

tenstandorten durchgeführt worden. Hierdurch konnte die systematische und flächendeckende Erfassung und Bewertung von Altlastenflächen erstmals auf einheitlicher Grundlage durchgeführt werden. Gerade zur Abwehr von Gefahren aufgrund der Altlasten ist eine einheitliche Vorgehensweise im Land dringend notwendig gewesen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn es um zukünftige Nutzungen der betreffenden Flächen geht. Will man wieder Baugebiete auf diesen Flächen ausweisen oder die Flächen wieder gewerblich nutzen, so wie in Schülp, sollte man wissen, was sich an möglichen Altlasten auf diesen Flächen verbirgt. Mit dieser erstmalig geschaffenen Datenbasis kann so ein einheitliches EDV-gestütztes Altlastenkataster bei den Kreisen und kreisfreien Städten und ein Altlasteninformationssystem beim Landesamt für Natur und Umwelt geschaffen werden. Diese Einrichtungen werden ja auch im neuen Landesbodenschutzgesetz vorgesehen. Man kann also durchaus sagen, dass wir sowohl rechtlich als auch im tatsächlichen Handeln inzwischen sehr weit gekommen sind.

Sowieso muss man sagen, das sich rechtlich einiges zum Positiven verändert hat. Da ist zum einen das Bundesbodenschutzgesetz, das nun endlich den Kreis der Verantwortlichen für die Altlasten erweitert hat. Dadurch bleiben die Sanierungskosten nicht vorwiegend an der öffentlichen Hand hängen, sondern werden auch denen zur Last gelegt, die direkt oder indirekt an den vermeintlichen Vorteilen der Verunreinigungen partizipiert haben. Diese Regelung ist sehr vernünftig.

Gleiches gilt auch für die Regelung im Landesbodenschutzgesetz, welche jetzt umfangreiche Mitteilungspflichten von Behörden und Sanierungspflichtigen vorsieht. Dies ist die Voraussetzung, dass überhaupt eine umfangreiche Datenerfassung erfolgen kann und dass die vorhandenen Altlasten auch wirklich saniert werden. Mit beiden Gesetzen sind wir wirklich einen Schritt vorangekommen.

Was einen allerdings immer noch erschrecken lassen kann, ist die Tatsache, dass trotz der neuen rechtlichen Grundlagen die Sanierungskosten, die auf die Kreises und kreisfreien Städte entfallen, immer noch extrem hoch sind. In diesem Jahr sollen sie 5,7 Millionen € betragen und in 2003 kommen rund 5 Millionen € auf die Kreise und kreisfreien Städte zu. Führt man sich dann noch die fast 64 Millionen € Kosten der letzten Jahre zu Gemüte, so kann man verstehen, dass die Kreise und kreisfreien Städte ihre Probleme mit dieser Last haben. Das Land wird rund 67 Millionen € bis zum Jahr 2006 aufwenden. Denkt man sich dann noch die Aufwendungen der vielen

(Lars Harms)

Kommunen hinzu, so kann man ermessen, wie viel öffentliche Mittel in Sanierungsmaßnahmen einfließen.

Nun kann man natürlich sagen, dass die beste Maßnahme immer noch die Prävention ist. Das ist natürlich auch richtig, aber trotzdem gibt es immer wieder Unverbesserliche, die Verschmutzungen verursachen und nicht für die Folgen aufkommen. Dafür gibt es ja die verschiedensten Beispiele und Gründe. Ein großer Teil der Kosten bleibt somit immer noch an der öffentlichen Hand hängen. Umso wichtiger ist es, die Regelungen des § 4 Bundesbodenschutzgesetz auch zu nutzen und mit den jeweils Verantwortlichen vernünftige Regelungen zur Sanierung und Nachsorge der betroffenen Flächen zu schaffen.

Vor dem Hintergrund der jetzt schon enormen Kosten für die Altlastensanierung der Zukunft ist es allerdings auch schon jetzt wichtig, sein Augenmerk auf eine weitere zukünftige Altlast zu lenken, die uns ebenfalls teuer zu stehen kommen kann. In den nächsten Jahrzehnten wird der Ausstieg aus der Atomenergie vollzogen. Auch die schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke werden stillgelegt und zurückgebaut. Das führt natürlich dazu, dass man sich um die strahlenden Altlasten seine Gedanken machen muss. Nicht nur, dass die Sanierung und die Nachsorge der Flächen unumgänglich sind. Auch die Zwischen- und Endlagerung der strahlenden Altlasten werden immense Kosten verursachen. Dass man hier ebenfalls nach dem Verursacherprinzip vorgehen sollte, versteht sich von selbst. Ob dem aber auch wirklich so sein wird, das ist die Frage, die wir in den nächsten Jahren zu klären haben. Meiner Meinung nach darf es hier keine zwei Meinungen geben. Die strahlenden Altlasten der Atomkraftwerke müssen von den jeweiligen Stromkonzernen entsorgt werden. Und damit ist auch die Finanzierung der damit verbundenen Kosten durch die Energiewirtschaft zu tragen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Minister Müller das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Frau Happach-Kasan, normalerweise erfreuen sich unsere Berichte immer einer ungeteilten Aufmerksamkeit und einer hohen Sorgfalt in der Lektüre durch Sie. Dieses Mal ist Ihnen das wohl, abgelenkt durch Ihr Mandat in Zukunft in Berlin, nicht ganz gelungen.

(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Ich ha- be doch gar kein Mandat dort!)

Unser Bericht enthält Aussagen zu der Rolle der Kreise, aber natürlich in der gebührenden Höflichkeit und Diplomatie, wie das zwischen Land und Kommunen angemessen ist. Sonst hätten Sie mich ja sicherlich dafür kritisiert, dass wir jemanden an den Pranger stellen würden.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das wissen Sie doch gar nicht!)

- Oh doch, doch, Herr Garg. Des Weiteren haben wir sehr wohl ausgeführt, was das Land hierzu getan hat. Das ist ja auch heute in der Debatte gewürdigt worden. Das heißt, wir haben viel getan, auch wenn es nicht primär die Zuständigkeit des Landes ist.

Ich will nur an die Debatten der FDP zur Kommunalisierung vieler Umweltleistungen erinnern. Angesichts dieser Tatsache sollten Sie diese Forderung vielleicht erneut überdenken.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf Folgendes hinweisen: Solange nicht alle Daten erfasst sind, können wir keine Prioritätensetzung vornehmen, Frau Tengler. Das wäre absurd. Dann könnten Sie uns zu Recht vorwerfen, dass wir nicht sorgfältig arbeiteten. Insofern lassen Sie uns das zunächst zu Ende erfassen und dann eine Prioritätensetzung vornehmen. Im Ausschuss diskutieren wir dann gern darüber.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zu einem Kurzbeitrag erteile ich das Wort der Frau Abgeordneten Dr. Happach-Kasan.

Herr Minister, ich nehme mit ausgesprochener Freude zur Kenntnis, dass Sie die Kreise nicht in irgendeiner Weise an den Pranger stellen oder unhöflich behandeln wollen. Das ist wirklich ein toller Ansatz. Ich warte jetzt auf das nächste Umweltranking, bei dem Sie dann wieder eine Liste aufstellen, in der dann doch wieder der eine oder andere Kreis an den Pranger gestellt sein wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie bei einem erneuten Umweltranking inhaltlich etwas sauberer arbeiten würden, damit die Ergebnisse nachvollziehbar sind.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Mich hat gestört, dass der Bericht das eine ist und das, was Sie im Umweltranking aussagen, das andere und dass beides nicht miteinander kompatibel ist. Ich

(Dr. Christel Happach-Kasan)

finde, wir sollten im Ausschuss schon darüber reden, in welcher Weise das zusammenfindet.

Es tut mir Leid, wenn ich den einen oder anderen Satz überlesen haben sollte. Ich bitte das zu entschuldigen. Gleichwohl meine ich genau wie Frau Tengler, dass wir nach fast 18 Jahren der Erfassung von Altlasten - ich habe den Beginn als Umweltausschussmitglied im Kreistag im Herzogtum Lauenburg verfolgt und gesehen, welche Mühe man sich damit machte - ein bisschen mehr produktive Ungeduld hineinbringen müssten, damit wir eine Prioritätenliste bekommen und nicht die Altlasten als erste sanieren, bei denen es am wenigsten erforderlich ist.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 erteile ich Herrn Abgeordneten Matthiessen das Wort.

Einen Satz nur, Frau Happach-Kasan. Es ist psychologisch ein großer Unterschied, ob ich hier sage: Ihr seid die, die Mist gebaut haben, oder ob ich sage: Ich spreche ein besonderes Lob aus. Das kann man öffentlich tun. Das erste, die Schwierigkeiten, sollten man mit der gebotenen Diskretion, aber gleichwohl deutlich im Ausschuss behandeln.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung dem Umweltausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1942 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1975