Woran das liegt, darüber hat die Landesregierung keine Erkenntnisse. Haben Sie vielleicht auch einmal beim Landesrechnungshof nachgefragt? Sie werden dann darauf kommen, dass sich viele Kreise das, was wünschenswert und nach den gesetzlichen Vorschriften notwendig ist, nicht mehr leisten können. Auch das dürfte ein Problem sein. Immerhin wird eingeräumt, dass eine aktuelle Abfrage der finanziellen und personellen Ausstattung der unteren Bodenschutzbehörden ergeben habe, dass einige Kreise nicht in der Lage sein dürften, die gesetzlichen Auf
gaben zu erfüllen, weil weder genügend Personal noch Sachmittel zur Verfügung standen. Wenn dies der Landesregierung bekannt ist, warum lässt sie das Parlament dann in Unkenntnis darüber, um welche Kreise es sich handelt? Sie vermeiden konstant irgendwelche Aussagen darüber, in welchen Kreisen es gut läuft und in welchen Kreisen nicht. Wir haben eine einzige Tabelle, in der die Kreise miteinander verglichen werden. Ich meine, dies hilft angesichts eines Problems, das wir bereits seit 20 Jahren behandeln, nicht weiter.
Welche konkreten Maßnahmen werden vom MUNF im Rahmen der Fachaufsicht getroffen? Mit der immer noch geplanten, länger angemahnten, aber nie verwirklichten Leitlinie zur Nachwirkung und Überwachung von Altlagerungen und Altstandorten wird es nicht getan sein, aber auch sie fehlt noch. Wir wissen immer noch nicht, wann diese Leitlinie tatsächlich kommen wird.
Ich hätte auch gern erfahren, wie es mit dem Vorwurf des Landesrechnungshofs steht, dass das eingearbeitete Personal bei der Altstandorterfassung wegen der mangelhaften finanziellen Ausstattung der Kreise oftmals nicht übernommen werden kann, wodurch die Gefahr besteht, dass die gewonnenen Daten nicht weiter gepflegt werden. Auch hierüber bietet der Bericht keine Erkenntnisse. Bereits 1984 wurde mit der Erfassung und Bewertung der Altlasten begonnen. Nach zehn Jahren waren etwa 90 % der jetzt bekannten Standorte erfasst. Die Fortschritte der letzten Jahre sind - wie insbesondere im Bericht des Landesrechnungshofs festgestellt wird - marginal, auch wenn sich im Bereich der Bewertung in den letzten Jahren einiges getan hat. Das will ich ausdrücklich anerkennen.
Der Bericht macht deutlich, dass es der Landesregierung nicht gelungen ist, eine einheitliche Erfassung und Bewertung der Altstandorte im Land zu organisieren. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass eine nachvollziehbare Prioritätenliste für die Sanierung von Altstandorten aufgestellt wird. Bei knappen Mitteln muss sichergestellt werden, dass die größten Probleme zuerst gelöst werden. Das ist unser Anliegen. Wer nicht weiß, wie man es anstellt, mit vielen Worten zu schweigen, der lese diesen Bericht der Landesregierung. Das ist das Fazit, das ich leider ziehen muss. Die notwendigen Ergänzungen - insbesondere über die Situation in den einzelnen Kreisen - werden wir hoffentlich in der Ausschussberatung erfahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Frühjahr hat sich der Landesrechnungshof mit der Altlastenthematik befasst und festgestellt, dass die mit den entsprechenden Gesetzen festgelegten einheitlichen Anforderungen und Maßstäbe für die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Bodenverunreinigungen und Altlasten die Kreise und kreisfreien Städte vor schwer lösbare finanzielle Probleme stellten. Bei einigen gebe es auch Mängel bei der Aufgabenerledigung. Die Aktualität der Daten sei in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich. Die Gefahrenabschätzung als Grundlage der Altlastensanierung werde in einigen Kreisen nicht in wünschenswerter Weise durchgeführt. Es seien kaum Haushaltsmittel vorhanden, um entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel Sanierungen, vorzunehmen.
Einen Monat nach der Veröffentlichung der kritischen Bemerkungen des Landesrechnungshofs stellte die FDP-Fraktion den Berichtsantrag zur Erfassung und Bewertung von Altlasten in Schleswig-Holstein. Sie wollte insbesondere die Kriterien genannt wissen, nach denen die Landesregierung die Sanierung von Altlasten fördert. Der Bericht ist vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten schnell und zügig erarbeitet worden. Für die prompte Erledigung bedanke ich mich im Namen der SPD-Fraktion.
Der Umweltminister hat es bereits erwähnt: Zuletzt war 1995 über diese Thematik berichtet worden, sodass jetzt über einige neue rechtliche Grundlagen für die Altlastenbewältigung informiert werden kann. Die neue Bodengesetzgebung bringt verbesserte Regelungen, indem die Verantwortlichen noch stärker für die Kosten der Sanierung herangezogen werden können. In dem Bericht wird beschrieben, wie Daten zu 3.200 Altablagerungen und rund 17.000 Altstandorten zusammengeführt werden, welche EDV-gestützten Programme für die Datenhaltung eingesetzt werden und wie das Land den Kreisen und kreisfreien Städten die Beschaffung von Software für die Altlastenprogramme ermöglicht. Wir erhalten einen Überblick über den derzeitigen Entwicklungsstand der Boden- und Altlastenkataster und über zukünftige Entwicklungen. In einem umfangreichen Teil geht der Bericht darauf ein, wann altlastenverdächtige Flächen zu überwachen sind, wer zuständig ist und wie die Ü
berwachungsmaßnahmen zu bewerten sind. Außerdem erfahren wir, dass sich die Erfassung stillgelegter umweltrelevanter Gewerbebetriebe, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht, sehr schwierig ist. Da die Kreise unterschiedlich vorgegangen sind, wurde für rund 3 Millionen € durch das MUNF ein Projekt mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur systematischen Altstandorterfassung initiiert.
Obwohl im Bericht nicht alle Kritikpunkte des Landesrechnungshofs bestätigt werden, wird eingeräumt, dass nicht alle Kreise aufgrund ihrer eingesetzten Personal- und Sachmittel die gesetzlichen Aufgaben in Bezug auf diese Thematik ordnungsgemäß erfüllen. Wegen des Gefahrenpotenzials sollte darauf reagiert werden. Es ist geplant, eine Leitlinie zur Nachsorge und Überwachung von Altablagerungen und Altstandorten zu erstellen. Es zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht, dass es den Kreisen an finanziellen Kapazitäten fehlt, um diese Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen.
Bisher sind fast 67 Millionen € aufgewendet worden. Demnächst stehen 6 Millionen € an. Der Altstandort Neue Metallhütte Lübeck und die Altablagerung Barsbüttel verschlangen die meisten Gelder. Es fehlen überall die Mittel, die zu Zeiten der Landesabfallabgabe bereitgestellt werden konnten.
Diese Abgabe ist von der Opposition stets bekämpft worden, konnte aber bei der Altlastenbeseitigung segensreich genutzt werden. Damit die Altstandorterfassung vieler Kommunen aus Kostengründen nicht - wie vom Landesrechnungshof befürchtet - zu einem Datenfriedhof zu verkommen droht, müssen Überlegungen angestellt werden, woher neue Finanzmittel kommen könnten. Eine Bündelung bestehender landesweiter Programme wird nicht ausreichen. Vielleicht verschwindet dieser Bericht nicht in irgendeiner Schublade, sondern initiiert Ideen und neue Vorschläge zur Milderung dieser Problematik.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Berichterstattung zur Altlastenproblematik fand 1995 ohne eigenständige gesetzliche Grundlage statt. Dieser Umstand wurde 1999 durch die Verabschiedung des Bundesbodenschutzgesetzes geheilt. Der Bericht stellt wesentliche und in der Anzahl überschaubare Änderungen der bisherigen Rechtslage auf Bundes- und Landesebene dar und klärt die Rechtsbegriffe Altablagerung und Altstandort. Das muss ich nicht wiederholen; die Kollegin Happach-Kasan hat die Definitionen bereits gebracht.
Im Weiteren werden die Schritte der Altlastenbearbeitung ausführlich beschrieben, wobei der Erfassung der Standorte eine besondere Bedeutung zukommt. Die CDU-Fraktion dankt den Erstellern des Berichts für einen 49-seitigen Altlastenbericht, den wir für informativ, kompakt, aber unspektakulär halten.
Dennoch sind aus unserer Sicht einige Passagen, insbesondere Tabellen, kritisch zu hinterfragen. Aus Abbildung 2 auf Seite 17 erfährt der geneigte Leser zwar die Anzahl der Ablagerungen pro Kreis, eine Zugehörigkeit zur jeweiligen Priorität, wie auf Seite 16 beschrieben, ist jedoch nur grob möglich, da weder die Skalierung vorhanden ist noch den einzelnen Prioritäten konkrete Zahlen zugeordnet werden.
Ich frage: Wie groß - das ist ebenfalls bereits von der Abgeordneten Dr. Happach-Kasan angesprochen worden - ist die Zahl der Sanierungsfälle von Altablagerungen in Schleswig-Holstein genau? In Tabelle 1 auf Seite 40 wird deutlich, dass in der Summe aller Kreise über 63 Millionen € bisher für die Altlastensanierung aufgebracht wurden. Es fehlt allerdings die konkrete Aussage über die Anzahl der bisher sanierten Deponien, um daraus - in Verbindung mit Abbildung 2 - auf den noch ausstehenden Mittelbedarf schließen zu können.
Aus Tabelle 3 auf Seite 44 geht leider nicht hervor, mit welchem Ansatz die Landesregierung die Altlastensanierungsförderung der Kreise und Gemeinden ab dem kommenden Jahr finanzieren will. Vorbei sind die Zeiten - der Kollege Jacobs hat es bedauert, aber was verfassungswidrig ist, werter Kollege, läuft leider auch in Schleswig-Holstein nicht -, als über die Landesabfallabgabe reichlich Geld in den Einzelplan 13 floss. Mit welcher Begründung - so frage ich - werden zunächst Prioritäten für die Sanierung festgelegt, um dann immer noch keine Liste zur Abarbeitung der Gefahrenpotentiale zu haben?
Es ist ein Unding, dass genau ein Jahr nach Projektende der Arbeiten zur Altlastenerfassung - Dauer: September 1997 bis September 2002 - immer noch keine Prioritätenliste für die Sanierung zumindest der „Sorgenkinder“ vorliegt, ja nicht einmal im Bericht ein diesbezüglicher Zeithorizont aufgezeigt wird.
Wir werden den Bericht im Ausschuss beraten und fordern als CDU-Fraktion vom Umweltminister, in Kürze sowohl einen Zeithorizont als auch eine Prioritätenliste zur Sanierungsnotwendigkeit vorzulegen.
Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Datenerhebung und die Umsetzung beziehungsweise die Schlussfolgerung sind nur bedingt sinnvoll.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke im Namen meiner Fraktion für den vorgelegten informativen Bericht. Das, was Frau Tengler hier an Kritik angeführt hat, teile ich zum Teil auch.
Sie sind ja auch Vorsitzende des Umweltausschusses, Frau Tengler, in den wir diesen Bericht überweisen werden und wo wir dann diese Punkte noch einmal genau herausarbeiten können. Ich glaube aber nicht, dass in einen solchen Bericht hineingehört, die Kommunen öffentlich vorzuführen. Das sollte ebenfalls der Detailarbeit im Ausschuss vorbehalten sein.
(Thomas Stritzl [CDU]: Welche Punkte der Kritik teilen Sie denn nun eigentlich, Herr Kollege? - Heiterkeit bei der CDU)
- Die Kritik zu dem, was Frau Happach-Kasan gesagt hat, dass nämlich die Kommunen hier en detail erwähnt werden sollten, wo welche Schwierigkeiten sind und so weiter. Das, denke ich, gehört nicht in einen solchen Bericht hinein. Gleichwohl müssen wir es behandeln.
(Thomas Stritzl [CDU]: Welche Punkte mei- nen Sie? Welche Sie nicht meinen, wissen wir! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Das weiß er selbst noch nicht so genau!)
Tatsache ist, dass wir es mit einem gigantischen Problem, ein Problem in großer Dimension zu tun haben. Der Herr Minister erwähnte die Zahl von 17.000 Altstandorten mit einem Sanierungsbedarf von 10 bis 20 %. Das heißt, wir haben hier eine Gleichung mit sehr vielen Unbekannten.
Die von Ihnen erwähnte Prioritätenliste scheint mir zwar notwendig, ich konnte dem Bericht aber nicht entnehmen, das wir irgendwelche Zeitbomben unbekannten Ausmaßes zu gegenwärtigen hätten. Wir haben eine gute Übersicht.
Allerdings haben wir einen Nachholbedarf bei der Sanierung, der an finanzielle Grenzen stößt. Das ist das wesentliche Fazit, das wir aus dem Bericht ziehen müssen.
Prinzipiell zeigt dieses Beispiel der Altstandorte aber auch, dass es richtiger ist, Umweltschäden vorzubeugen und sie zu vermeiden und dafür lieber einen Euro mehr anzulegen. Das heißt, das Vorsorgeprinzip im Umweltbereich ist immer noch besser und kostengünstiger, als es mit solchen gigantischen Altlasten auf sehr lange Zeit zu tun zu haben. Die Zahlen des Berichts sprechen hier für sich. 63,5 Millionen € sind für die Untersuchungen bei den Kommunen aufzuwenden.
Die heutige moderne Deponietechnik wird solche Probleme in der Zukunft gewiss nicht ganz, aber sicherlich wesentlich mindern. Das heißt, wir belasten zwar jetzt durch die zugegebenermaßen teurere Abfallwirtschaft das Budget, was sich auch in den Gebühren ausdrückt, aber es hilft später. Früher hatte man ja bei uns im Dorf mit dem Trecker den Müll neben dem Sportplatz abgekippt und das war dann die Müllentsorgung.
Das kostete sozusagen lediglich den Diesel für den Trecker. Heute muss man natürlich kräftig in die Tasche greifen.