Heute, zu einem Zeitpunkt, zu dem der finanzielle Gürtel für die Landwirtschaftskammer so eng geschnallt ist wie nie und im Gegenzug die politischen Einflussmöglichkeiten für die Landesregierung deutlich erhöht sind, besinnt sich die Landesregierung darauf, dass die Kompetenz der Kammer für die schleswig-holsteinische Landwirtschaft erhalten werden sollte. Spät, beinahe zu spät ist diese Erkenntnis gereift.
Es ist wohl kein Geheimnis, dass die Aufgabenbegrenzung bei der Kammer dem Erhalt des eigenen Landwirtschaftsministeriums diente. Leidtragende waren die landwirtschaftlichen Betriebe im Land, die zur Stärkung ihrer Betriebe auf die Beratungsleistungen und Weiterbildungsangebote der Kammer angewiesen sind. Schließlich finanzieren sie durch ihre Kammerbeiträge die Kammer in einem erheblichen Maße. Das sollte dann auch einmal erwähnt werden.
sprüngliche Entwurf des Landwirtschaftskammergesetzes. Als ich die Präambel las - das will ich Ihnen ehrlich sagen -, bin ich aus dem Staunen kaum herausgekommen. Sie ist wirklich ordentlich und einwandfrei formuliert. Meine Mitarbeiterin sagte mir: Frau Happach-Kasan, Sie hätten das geschrieben haben können. - Herzlichen Glückwunsch!
(Lachen bei der SPD - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür wer- den Mitarbeiterinnen bezahlt, dass sie Sie lo- ben!)
Meine Punkte sind darin gut aufgenommen. Ich habe das selbstverständlich registriert und freue mich über die Lernfähigkeit der Landesregierung.
Nun haben alle Landwirtschaftsminister zumindest rhetorisch zur Kammer gestanden. Offensichtlich war in diesem Haus entscheidender, was die Verwaltung dachte, als was die Führung in der Öffentlichkeit redete. Vielleicht besteht jetzt die Chance, dass in Zukunft in Sachen Landwirtschaftskammer Verwaltung und Spitze des Ministeriums nicht nur an einem Strang ziehen, sondern auch noch in dieselbe Richtung.
Es ist kein Geheimnis, dass die FDP-Fraktion ein Gegner der Umstellung von der institutionellen Förderung auf die Projektförderung gewesen ist, die mit der letzten Novellierung des Landwirtschaftskammergesetzes durchgedrückt wurde. Es ist mit unserem Verständnis von einer Selbstverwaltungseinrichtung nicht vereinbar, wenn das Land die Kammer gängelt, ihren Gestaltungsspielraum gegen die Interessen der Landwirtschaft, für die die Kammer da ist, einschränkt und somit ein Kompetenzzentrum brachliegt. Selbstverwaltungseinrichtungen machen nur dann Sinn, Herr Neugebauer, wenn Raum für Kreativität und eigenen Aktivitäten vorhanden ist. Sonst braucht man sie nicht.
Ich will aber anerkennen, dass die Zielvereinbarungen zumindest vom Wortlaut her moderater gestaltet sind, als es aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre zu erwarten war. Das ist sicherlich nicht zuletzt den Vertragspartnern zuzurechnen. Ich freue mich über diesen frischen Wind, der in dieser Frage ganz offensichtlich aus dem Ministerium weht. Es ist aber auch deutlich, dass die Kammer in den letzten Jahren enorme Anstrengungen zur Modernisierung unternommen hat und einen starken Überlebens- und Gestaltungswillen gezeigt hat. Anders hätte sie die schwierigen Aufgaben nicht bewältigt.
Für die Weiterführung der erfolgreichen Arbeit der Landwirtschaftskammer ist unabdingbar, dass sie finanzielle Planungssicherheit erhält. Durch die
vorgelegte Vereinbarung soll das bis 2005 gewährleistet sein. Ich hoffe sehr, dass sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen an dieses Versprechen halten und die Haushaltsbestimmungen entsprechend den Grundlagen gestalten. Es sei daran erinnert: Die finanziellen Bestimmungen des Vorgängergesetzes sind nur ein einziges Mal befolgt worden. Insofern ist das Misstrauen durchaus gerechtfertigt.
Ebenso unverzichtbar ist, dass sie die erforderlichen Freiräume für die inhaltliche Arbeit erhält. Es muss möglich sein, dass auf neue Situationen angemessen reagiert wird. An einer Planwirtschaft kann niemandem gelegen sein.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass auf die Umsetzung der Zielvereinbarung beim besten Willen auf beiden Seiten auch die weitere Prioritätensetzung im Landeshaushalt Einfluss hat. Ich frage mich zum Beispiel, wie bei dem im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Kahlschlag bei der forstlichen Förderung die Aufnahme und Durchführung von 1.400 Förderanträgen, wie in der Zielvereinbarung festgelegt, im kommenden Jahr erfolgen soll.
Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Landwirtschaftsministerium und Landwirtschaftskammer. Wir als FDPFraktion werden diese Arbeit weiterhin kritisch begleiten.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiesen.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die strategischen Zielrichtungen wirtschaftliche Entwicklung, Verbesserung in Wettbewerb mit anderen, damit verbundene Einkommenssteigerung und Wertschöpfung für die Landwirtschaft, Lebensbedingungen im ländlichen Raum, Weiterentwicklung, Sicherung von Wettbewerb, Qualität und vor allen Dingen Vielfalt unserer Lebensmittel und die Ausrichtung der Produktion an Kriterien der Nachhaltigkeit und - mir besonders wichtig - einer tiergerechten Haltung unserer Nutztiere, das alles finde ich sehr überzeugend. Die operative Umsetzung unterliegt einer Evaluierung und ständigen Weiterentwicklung. Hier bietet sich eine kritische Begleitung durch den Agrarausschuss und den Umweltausschuss unseres Landtages an, eine Anbindung an die Politik in einem konstruktiven Dialog. Die Arbeit der Kammer zu begleiten, wird
An die Zuschauer gerichtet, sage ich: Wir streiten uns im Parlament nicht nur, sondern kommen manchmal auch in der Diskussion in den Ausschüssen zu gemeinsamen, das Land vorwärts bringenden Ideen. Das ist - denke ich - in diesem Bereich gegeben.
Beim Lesen der Vorlage stellten sich mir eine ganze Reihe von Fragen. Wie immer steckt der Teufel im Detail.
Gucken wir in die Zielvereinbarung hinein. Auf Seite 27 unter „Maßnahmen“ heißt es zu Punkt 8: „Durchführung von Versuchen und Erprobungen im Bereich der Schweinehaltung“. In der rechten Spalte steht „4 Versuche/Erprobungen“. Das sagt erst einmal relativ wenig. Ist damit eine Ad-Libitum-Förderung gemeint? Sind damit Teilspaltenversuche gemeint? Es wäre interessant, im Ausschuss zu erfahren, wie die strategischen Ziele in der operativen Umsetzung erreicht werden sollen. Das wird sicher eine spannende Diskussion. Das gehört auch nicht in die Zielvereinbarung selber hinein. Ich freue mich jedenfalls auf einen spannenden Dialog.
Das Instrument der Zielvereinbarung ist gut. Insgesamt ist das ein sehr bedeutender Fortschritt. Ich glaube - der Kollege Hopp hat das schon ausgeführt -, es wird im ganzen Haus so gesehen, dass Sie eine sehr gute Arbeit vorgelegt haben, Frau Ministerin.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Vorlage der Zielvereinbarung geht eine lange Diskussion über die Zukunft der Landwirtschaftskammer und insbesondere über die Finanzierung der Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer zu Ende. In der Zielvereinbarung wird ganz klar festgelegt, dass die Landwirtschaftskammer bis zum Jahr 2005 jährlich knapp 3,6 Millionen € erhalten wird. Dies dient der Sicherung der Existenz der Landwirtschaftskammer und gibt ihr über einen mehrjährigen Zeitraum Planungssicherheit. Die gesamte Arbeit der Landwirtschaftskammer wird somit in
Zukunft in ruhigerem Fahrwasser verlaufen. Ich glaube, dies wird inzwischen auch von der Landwirtschaftskammer so gesehen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die durch das Land übertragenen Weisungsaufgaben und die Förderung von Qualitätsprodukten weiter finanziell vom Land getragen werden. Insofern können wir wirklich sagen: Wir sind zu einem hervorragenden Ergebnis gekommen.
Erstmals in der Geschichte der landwirtschaftlichen Förderung haben sich das Land und die Landwirtschaftskammer auf gemeinsame Ziele verständigt. Das soll nicht heißen, dass man immer gegeneinander gearbeitet hätte. Aber es ist für mich ein Zeichen von Professionalität, wenn sich beide gemeinsam auf schriftlich fixierte Ziele einigen. Diese Professionalität legen wir eben erst jetzt an den Tag. Ich verschweige allerdings auch nicht, dass hier vor allem die Landesregierung die treibende Kraft war.
Auf jeden Fall haben wir jetzt gemeinsame strategische Ziele, die dann immer wieder in konkrete operative Ziele münden. Dass sich die Wirtschafts- und Wettbewerbskraft der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des Gartenbaus verbessern soll, war nie umstritten.
Genauso war man sich immer darüber einig, dass die Einkommensverhältnisse in der Agrarwirtschaft verbessert werden sollen und der ländliche Raum gestärkt werden soll. Interessant sind aber die letzten beiden strategischen Ziele, die vereinbart wurden.
Da ist zum einen der Wunsch nach der Verbesserung der Produktionsbedingungen in der Agrarwirtschaft. Hierbei ist darauf verwiesen, dass sich die Bedingungen ökologisch, sozial und ökonomisch verbessern sollen. Damit nimmt man Bezug auf die Agenda 21, was in der Landwirtschaft noch immer nicht so verbreitet ist, wie wir uns das alle wünschen. Da sehen wir gerade diesen Schritt als einen wichtigen Schritt von Landesregierung und Landwirtschaftskammer hin zu einer nachhaltigen Agrarwirtschaft an. Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich.
Es ist erstens konkretisiert, dass die artgerechte Tierhaltung besondere Berücksichtigung finden soll. Hier werden wir wohl schon in der nächsten Zeit erfahren können, was sich aufgrund der Zielvereinbarung verbessern lässt. Aber ich denke in diesem Zusammenhang auch daran, dass diese Bestimmung der erste Schritt hin zu einer vorurteilsfreien Bewertung von Tierhaltungsformen sein kann. Ich nenne nur das Stichwort Spaltenboden. Vielleicht schaffen wir es, aufgrund der Tatsache, dass die Zielvereinbarung mit Leben gefüllt werden soll, ideologische Grabenkämpfe zu beenden und die Frage der Spaltenböden ver
nünftig zu klären. Auf jeden Fall freue ich mich darüber, dass die artgerechte Tierhaltung eine hervorgehobene Rolle in der Zielvereinbarung spielt.
Zum Zweiten wird aber auch vereinbart, dass die Qualität und die Vielfalt von Lebensmitteln gesichert und verbessert werden soll. Das ist angesichts der letzten Lebensmittelskandale ein frommer Wunsch. Umso wichtiger ist es aber auch hier zu sagen, dass die Landesregierung und die Landwirtschaftskammer bei diesem Thema gemeinsam Flagge zeigen. Gerade wenn ich an die Qualität von Lebensmitteln denke, habe ich das Gefühl, dass auch hier die Zielvereinbarung noch mit Leben erfüllt werden muss. Wenn hieran in Zukunft weiter gemeinsam gearbeitet wird, haben wir viel erreicht.
Ob sich allerdings die vielen Wünsche erfüllen, wird sich zeigen, wenn es um die Evaluation der eingeleiteten Maßnahmen geht. Wenn geprüft wird, inwieweit die Ziele auch wirklich eingehalten werden, wird sich zeigen, was die Zielvereinbarung wert ist. Dabei darf es nicht darum gehen, dass man darauf pocht, dass der, der zahlt, auch die Musik bestellt. Vielmehr müssen Landesregierung und Landwirtschaftskammer versuchen, bei der Evaluation die Gemeinsamkeiten in den Vordergrund zu stellen und das Trennende nach und nach aufzuheben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Tagesordnungspunkt 40, Stand der Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus und der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/2145, zur abschließenden Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich erteile zunächst das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Erdsiek-Rave. - Sie ist nicht im Saal. Wer gibt seitens der Landesregierung den Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/2062?
(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Wir könnten sofort mit der Aussprache beginnen! Der Be- richt liegt schriftlich vor!)
- Wenn niemand aufseiten der Regierung in der Lage ist, den Bericht der Landesregierung abzugeben - -