Protocol of the Session on March 21, 2002

Also sind Regelungen der Zuwanderung auch zur Erhaltung der Sozialversicherungssysteme notwendig.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Herr Minister Buß, die FDP, sowohl die FDP im Deutschen Bundestag als auch die FDP im SchleswigHolsteinischen Landtag, tut ganz gewiss alles, nur tut sie eines nicht, nämlich eine vernünftige Zuwanderungsregelung zu verhindern. Das haben wir nie getan und das tun wir weiterhin nicht. Nur, wenn man die Frage der Zuwanderung tatsächlich abschließend regeln will und Sie wissen, dass die FDPBundestagsfraktion gegen das vorgelegte Gesetz im

(Dr. Heiner Garg)

Grunde genommen gar nichts hat -, muss man die Frage der Kosten der Integration vor Verabschiedung dieses Gesetzes regeln, und zwar nicht in Kungelrunden mit dem Kanzler, sondern man muss Rechtssicherheit schaffen. Das heißt, man muss sie vor Verabschiedung rechtlich regeln. Das ist der Punkt.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich die sozialliberale Koalition in Rheinland-Pfalz zu Recht einer entsprechenden Befassung mit dem Gesetz nicht verweigert, sondern auf ein so genanntes kleines Vermittlungsverfahren gedrängt, damit in diesem kleinen Vermittlungsverfahren die Kostenfrage der Integration geregelt werden kann.

Es kann überhaupt keine Frage sein, dass wir eine vernünftige Zuwanderungsregelung wollen. Aber die auch für das Land Schleswig-Holstein ganz entscheidende Frage, weil davon auch die Frage abhängt, wie wir die Integration tatsächlich hinbekommen - das wissen Sie fast so gut wie ich -, ist, dass wir es ohne Geld nicht hinkriegen, wenn wir all diese Programme verwirklichen wollen.

Aus diesem Grunde halte ich den Vorschlag aus Rheinland-Pfalz, in dieser Sache im Vermittlungsausschuss zu Potte zu kommen, für genau die richtige Lösung. Das hat nichts mit der Ablehnung des Zuwanderungsgesetzes zu tun.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir schon lange abgewöhnt zu reagieren, bloß weil irgend jemand ein Stöckchen hinhält und sagt: „So, jetzt spring einmal drüber!“ Aber es gab hier einige Zwischenrufe, nicht zuletzt von dem Kollegen Jensen-Nissen, die mich doch veranlasst haben, mich noch einmal hier oben hinzustellen.

Ich werde jetzt nichts zum dänischen Integrationsgesetz sagen. Wenn man diese beiden Gesetze nebeneinander stellt, wird man sehen, dass es keine großen Unterschiede gibt. Es gibt nur den Unterschied, dass das Zuzugsalter in Dänemark 18 Jahre ist. Aber das ist nicht mein Thema.

Mein Thema ist, noch einmal deutlich zu machen, dass der SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht

mit zweierlei Maß misst. Wer die dänische Debatte kennt, wird wissen, dass wir uns in dieser Debatte sehr kritisch geäußert haben,

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

dass ich mir zum Beispiel dafür habe einiges gefallen lassen müssen. Darum sage ich noch einmal: Wenn nicht der SSW als Partei der dänischen Minderheit, wenn nicht wir im deutsch-dänischen Grenzland mit der Geschichte, die wir haben, dafür eintreten, dass Menschen, die zu uns kommen, Flüchtlinge und Einwanderer, hier integriert werden, wenn wir nicht für kulturelle Vielfalt eintreten, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sollte es denn sonst machen!

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und noch eine Bemerkung: Das Problem der Konnexität ist ein echtes Problem.

(Beifall der Abgeordneten Frau Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben uns mehrfach einvernehmlich damit beschäftigt und uns dazu geäußert. Wir haben verlangt, dass es auf Bundesebene ein Konnexitätsprinzip geben soll. Der Finanzausschuss des Bundestages hat es in der letzten Woche in Berlin noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Darum kann ich mir eine Bemerkung auch nicht verkneifen: Ich halte sonst nicht sehr viel von solchen Argumenten, aber ich finde es schon etwas komisch, dass man, weil man auch die Verantwortung auf Bundesebene so viele Jahre gehabt hat, nicht versucht hat, etwas mit dem Konnexitätsprinzip zu bewegen. Es hat ja viele Jahre lang eine CDU/CSU-FDPBundesregierung gegeben. Damals gab es keine Diskussion zum Konnexitätsprinzip. Ich muss das nur noch einmal sagen -

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Da gab es doch kein Zuwanderungsgesetz!)

Wir reden über das Konnexitätsprinzip. Ich sagte, dass ich von diesen Argumenten nichts halte. Aber ich halte auch nichts davon, wenn dies jetzt vorgeschoben und als Anlass genommen wird, ein Gesetz, das ein Schritt in die richtige Richtung wäre, abzuweisen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Kollege Garg, wir können uns in der Sache einig sein. Wir müssen ein Konnexitätsprinzip haben, wir müssen Regelungen finden. Aber einen solchen Antrag zu stellen, das finde ich enttäuschend. Ich möchte nichts zu dem Redebeitrag des Kollegen Wa

(Anke Spoorendonk)

dephul sagen. Der muss so stehen bleiben, wie er steht, und dann sage ich: Gute Nacht, Marie!

(Lebhafter Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Abgeordneten Martin Kayenburg.

Wahrscheinlich hat die linke Seite des Hauses, Herr Präsident, meine Damen und Herren, so laut geklatscht, damit der SSW wirklich nicht in den Schlaf fällt, den er uns hier gewünscht hat.

Herr Minister, Sie haben gesagt, dieses Gesetz sei eine gute Basis für eine künftige Gestaltung der Zuwanderung, und versuchen das zu begründen. Ich möchte Ihnen zunächst sagen: Die SPD ist doch nicht in die Puschen gekommen. Die CDU hat als erste ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz vorgeschlagen. Sie haben sich nicht bewegt!

(Beifall bei der CDU)

Dann sagen Sie, dass Sie die Härtefallregelung ausdrücklich begrüßen. Mit dieser Härtefallregelung schaffen Sie einen neuen Tatbestand für Zuwanderung; denn der Anreiz wird doch dadurch gegeben, dass Sie eine gerichtliche Überprüfung in diesem Gesetz installieren, die bisher nicht gegeben war, und damit auch denjenigen eine Chance geben, die sich hartnäkkig weigern auszureisen und irgendwo hier verschwinden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Zweitens haben Sie gesagt, Sie begrüßten, dass die nichtstaatliche und die geschlechtsspezifische Verfolgung nach der Genfer Flüchtlingskonvention in das Gesetz aufgenommen worden ist. Ich würde einmal hineinschauen; davon steht überhaupt nichts drin. Das heißt im Klartext, Sie erzeugen damit eine neue Begründung für Zuwanderung und keineswegs eine Begrenzung.

(Beifall bei der CDU)

Drittens. Das Kindeszuzugsalter stellt an keiner Stelle eine Begrenzung dar; denn Sie haben ja neue Ausnahmeregelungen geschaffen. Wenn darin steht: „Berücksichtigung des Kindeswohls“ oder „der familiären Situation“, so wird dies immer wieder als Begründung angeführt werden. Das heißt, durch die Aus

nahmetatbestände schaffen Sie erneut die Möglichkeit, Zuwanderung zu gestalten.

(Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Was wollen Sie denn noch, Herr Kay- enburg?)

Viertens. Der Minister hat gesagt, er begrüßt die Regelungen für die Integration. Das ist auch der Ansatz in dem FDP-Antrag. Die Regelungen helfen uns doch an keiner Stelle weiter, weil die Kostenübernahme unter dem Haushaltsvorbehalt des Bundesfinanzministers steht, weil nur eine Regelung im Verordnungswege möglich ist. Das heißt im Klartext: Wenn die Finanzen des Bundes schlecht sind, gibt es kein Geld und das Land hat zu zahlen. Das ist der eine Punkt, der zu kritisieren ist.

Der zweite Punkt ist folgender: Die Integrationsförderung soll nicht etwa für die hier lebenden Ausländer, die noch nicht integriert sind, gelten, sondern sie soll nur für die neu Zuwandernden gelten. Was ist das eigentlich für eine Integration, wenn Sie denen, die hier leben, keine Chance geben, an Sprachförderung teilzunehmen? Hier muss Nachbesserung her. Da wir eine solche Nachbesserung wollen, lehnen wir das Gesetz in dieser Form ab. Wir wollen, dass im Vermittlungsausschuss neue Regelungen hinzukommen, die dazu führen, dass dieses Gesetz dann auch in Bundestag und Bundesrat eine breite Zustimmung findet.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Buß.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da mir nur einige Sekunden Redezeit zur Verfügung stehen, will ich nur etwas zur Härtefallklausel sagen. Ich befürworte die Härtefallklausel aus meiner humanitären Grundeinstellung heraus. Es geht um Menschen, bei denen ich davon überzeugt bin, dass sie sich hier so integriert haben, dass es für die Familie wirklich eine persönliche Härte wäre, auszureisen. Ich möchte sie ausschließlich aus humanitären Gründen hier haben. Wenn ich Ihnen sagen würde, wie viele Briefe ich von Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion und der Fraktion der FDP bekommen habe, in denen man sich dafür ausgesprochen hat, dass Menschen, die ausreisen müssen, hier bleiben dürfen, die ich aber dahingehend beantworten musste: „Wenn ich eine Härtefallklausel hätte, dann könnten sie hierbleiben“, dann würden Sie

(Minister Klaus Buß)

staunen. Ich kann mich nur wundern, dass Sie sich gegen eine Härtefallklausel aussprechen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine Klarstellung vornehmen, Herr Kollege Kayenburg. Sie haben die Genfer Flüchtlingskonvention angesprochen und behauptet, es werde dadurch ein neuer Zuwanderungsgrund oder gar Asylgrund geschaffen. Das ist ausweislich § 60 der Gesetzesvorlage nicht so. Es geht um das Verbot der Abschiebung. Absatz 1 in der neuen Fassung lautet:

„In Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951“

- das ist die Genfer Flüchtlingskonvention