Aus diesem Grund haben wir uns auf der letzten Konferenz der Umweltstaatssekretäre in Bremen dafür eingesetzt, dass ein dem Länderausschuss Gentechnik nachgeordneter Unterausschuss Methodenentwicklung eingerichtet wird. Den Vorschlag der EU zur Rückverfolgbarkeit und zur Kennzeichnung haben wir begrüßt, da dies ein Vorschlag im Hinblick auf Transparenz, Sicherheit und Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und den Schutz der Umwelt ist.
Transparenz ist das Stichwort, das wir in dieser Phase der Konsolidierung auf dem Sektor der Landwirtschaft zu unserem Markenzeichen machen müssen. Jeder Schritt - von der Ausbringung des Saatgutes bis hin zur Vermarktung des endgültigen Produktes - muss transparent sein. Ihre Politik von CDU und FDP - das gibt uns einen Vorgeschmack darauf, was Ihre Regierungspolitik bedeuten würde - schürt das Misstrauen in der Bevölkerung; Sie verunsichern, weil Sie dem Verbraucherschutz nicht die erste Priorität einräumen.
Es gibt genügend Leute, die vor zwei, drei, vier Jahren gesagt haben, das mit BSE sein kein Problem, deutsches Rindfleisch sei sicher. In der Tradition stehen Sie. Die Konsequenzen haben wir erlebt. Ich glaube,
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Zuruf der Abgeordneten Brita Schmitz-Hübsch [CDU])
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. Der Antragsteller hat Ausschussüberweisung beantragt. Ich darf fragen, wer dem seine Zustimmung geben will. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist gegen die Stimmen der CDU und der FDP mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1599 an den Ausschuss abgelehnt worden.
Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag, Drucksache 15/1599 in der Sache. Ich darf fragen, wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
- Ich darf darauf hinweisen, dass wir uns in der Abstimmung befinden. Der Präsident gibt das Ergebnis bekannt und danach kann es diskutiert werden, aber nicht vorher.
Damit ist gegen die Stimmen von CDU und FDP mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW der Antrag in der Sache abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Deutschland braucht ein Zuwanderungsgesetz, weil wir de facto ein Zuwanderungsland sind. Darin sollten wir uns alle einig sein.
Der jetzige Gesetzentwurf ist überwiegend gelungen. Darin sind wir uns mit der Mehrheit dieses Hauses sicherlich einig.
Die FDP hält seit langem eine gesetzliche Regelung der Zuwanderung für eine zentrale Aufgabe der deutschen Politik. Es war unsere Faktion, die im Juni 2000 als Erste einen Gesetzentwurf in den deutschen Bundestag eingebracht hat. Der Entwurf ist nach Vorlage des Berichts der Süssmuth-Kommission noch ergänzt und aktualisiert worden. Die meisten der uns wichtigen Punkte finden sich im Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder. Es gibt allerdings auch einige Punkte, die zu bemängeln sind. Dabei haben Entwicklungen seitens der Bundesregierung zu einer veränderten Sachlage geführt. Wir wollen daher, dass das Gesetz morgen im Bundesrat in der vorliegenden Form nicht beschlossen wird.
Wir wollen es auch nicht begraben, sondern die Klärung zweier strittiger Punkte im Vermittlungsausschuss erreichen,
sofern es nicht heute Abend in der Runde der Ministerpräsidenten der A-Länder, also der sozialdemokratisch geführten Länder, zusammen mit dem Bundeskanzler bereits zu einer befriedigenden Lösung kommt.
Zunächst geht es um die Kosten für die zusätzlichen Integrationsmaßnahmen und im Speziellen der Sprachkurse. Es wurde ein Modell aufgestellt, wonach jeder Emigrant einen Sprachkurs von insgesamt 900 Stunden absolvieren sollte. Der Bundeskanzler hatte noch nach dem Bericht der Süssmuth-Kommission vollmundig versprochen, dass der Bund für diese Kosten aufkomme. Aber das ist nun Schnee von gestern. Mittlerweile hat der Bund ein verändertes Angebot vorgelegt und will nur noch ein Drittel dieser Kosten tragen.
Bei der momentanen Finanzlage unseres Landes und insbesondere unserer Kommunen können diese Kosten unmöglich übernommen werden. Es muss also vor Verabschiedung des Gesetzes geklärt werden, dass die Länder und Kommunen von diesen Kosten frei gehalten werden. Länder und Kommunen sind schon genug mit der verbindlichen Zusage von Bundesfinanzminister Eichel belastet, die er vor der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem angekündigten blauen Brief gegeben hatte, nämlich bis 2004 einen annähernd ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Insofern können wir auch den Änderungsantrag der Regierungsfraktion
dieses Hauses nicht verstehen. Sie wollen sich auf das Verhandlungsgeschick der Landesregierung mit dem Bund verlassen.
Wir aber wollen, dass dieser Punkt abschließend verbindlich geregelt wird, bevor der Bundesrat das Gesetz beschließt.
Ein zweiter Punkt ist in den Diskussionen ebenfalls zu kurz gekommen und sollte korrigiert werden. Ich glaube, dass wir uns darüber einig sind, dass hoch qualifizierte Arbeitskräfte in Deutschland erwünscht sind, weil diese durch ihre Tätigkeit dazu beitragen, neue Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen. Es kann aber nicht sein, dass die Hürden für diese Spezialisten mit einem nachzuweisenden Jahreseinkommen von 81.000 € so hoch liegen, dass sie nur von wenigen übersprungen werden können.
Hier müssen die Schranken gesenkt werden, damit mehr dieser hoch qualifizierten, von uns sehr erwünschten Spezialisten überhaupt die Möglichkeit haben, zu uns zu kommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einige Bemerkungen über das Verfahren beim Zuwanderungsgesetz machen. Von den Regierungsparteien in Berlin ist es unverantwortlich, dem Innenausschuss des Bundestages im letzten Moment einen Änderungsentwurf von 58 Seiten vorzulegen, der dann ad hoc innerhalb eines Tages beschlossen werden sollte.
So ein Verfahren gab es schon beim Terrorismuspaket von Herrn Schily, dem so genannten Otto-Katalog. Diese parlamentarische Umgangsweise auf niedrigstem Niveau sollte nicht Schule machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, Sie sollten nicht gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen, wenn es um den Umgang mit diesem Thema geht. Der Bedeutung der Problematik ist es nicht angemessen, seitens der CDU das Gesetz aus rein wahltaktischen Gründen gänzlich zu verhindern. Andererseits sagte der ehemalige Parteivorsitzende der SPD, Oskar Lafontaine, - er soll auch in diesen Reihen noch einige Anhänger haben - bei Sabine Christiansen im Januar - ich zitiere -:
„Ich glaube nicht, dass es in einer Situation, in der es 4 Millionen Arbeitslose gibt, vermittelbar ist, zusätzliche Arbeitskräfte nach Deutschland einzuführen.“
Wir von der FDP stehen einer Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz nicht entgegen, wenn die von uns aufgeführten Probleme gelöst werden.
- Es sind drei. Erstens. Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe im Saal. Zweitens. Ich begrüße Gäste auf der Tribüne, und zwar die Damen und Herren des FDPKreisverbandes Pinneberg.